33km/h zu schnell in der Ortschaft...

  • Auto & Recht

  • Katzenmama
  • 1509 Aufrufe 16 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • 33km/h zu schnell in der Ortschaft...

    Hi,
    mein Bruder war trotz abzug des Tollerants 33km/h innerorts zu schnell. In der Probezeit ist er auch noch.
    Was für eine Strafe kommt jetzt auf ihn zu?
    LG Katzenmama
  • führerschein ist weg, bzw er muss eine nachprüfung machen und Probezeit verlängert sich um 2 jahre...

    wieso fährt man in der probezeit auch zu schnell???

    wenn ich einen sehen würde der hier so viel zu schnell fährt, und jemanden an oder um fährt, ich glaube ich würde ihn umlegen...

    Deswegen gibts ja sowas...

    aber mal ein paar monate ohne führerschein wird für ihn auch nicht so schlimm sein.
    Alle Ups sind derzeit Offline. Wenn ich zeit habe reuppe ich sie
  • Also mit 88 in der Ortschaft ist schon echt FETT. Und dann das ganze noch in der Probezeit ist, tut mir leid, einfach nur dumm.

    Ab 31 zu schnell in der Ortschaft geht er auf jeden Fall 1 Monat zu Fuß und kassiert 3 Pkt. Allerdings weiß ich nicht genau, wie sich das mit dem Führerschein und einem evtl. Wiederholungsprüfung verhällt. Allerdings hoffe ich, das es eine erzieherische Wirkung haben wird.

    CU big_a
  • Katzenmama schrieb:

    Hi,
    mein Bruder war trotz abzug des Tollerants 33km/h innerorts zu schnell. In der Probezeit ist er auch noch.
    Was für eine Strafe kommt jetzt auf ihn zu?
    LG Katzenmama


    Aus Persönlicher Erfahrung im Bekanntenkreis: Der Führerschein ist weg. So schnell steigt er nicht nehr hinters Lenkrad.

    Aber bei so rücksichtslossem Verhalten ist das auch mehr als gerechtfertigt.

    Ihm hätte bei der Raserei auch jemand unter die Räder kommen können :(
  • Nach meinem Wissen bekommt er 3 Punkte in Flensburg, ein Fahrvebot für 4 Wochen, 100 Euro Bußgeld, muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolvieren und die Probezeit wird auf insgesamt 4 Jahre verlängert.
    Mir persönlich wäre es neu, dass deswegen der Führerschein komplett entzogen wird.
    Siehe auch hier:Bußgeldkatalog + Bußgeldrechner auf verkehrsportal.de

    Außerdem ist es FALSCH, dass man direkt den Führerschein abgeben muss, soblad man Punkte in der Probezeit bekommt! Man muss an einem Ausbauseminar teilnehmen, dass durchschnittlich 300 bis 500 Euro kostet, es gibt ein Bußgeld und je nachdem auch ein befristetes Fahrverbot.
    Man sollte sich erst informieren, bevor man solche Antworten gibt!

    MfG Earthling

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Earthling ()

  • Hab mal Papa gefragt, ist nämlich "Rechtsverdreher"

    Genau so wie es EARTHLING beschrieben hat, verhält es sich. Der Führerschein wird nicht entzogen, jedoch die Teilnahme an einer ugs. "Nachschulung" ist Pflicht. Kosten können regional etwas variieren, jedoch ist mit ca. 450,- Euro zu rechnen. Zusätzlich zu den Bußgeldkosten, versteht sich.

    Er hält es für ratsam, gerade in diesem Falle, sich Rat bei einem Rechtsanwalt zu holen.

    Na ja, er lebt ja von solchen Fällen :D
  • Es gibt doch massenhaft Bußgeldrechner, hier z. B.: Bußgeldkatalog + Bußgeldrechner auf verkehrsportal.de

    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 33 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    Bußgeld: 100,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
    Punkte: 3 Punkte
    Fahrverbot: 1 Monat
    Probezeitmaßnahmen: Ja

    Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen:
    - Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
    - Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden!
    - Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!


    Der Führerschein ist also nicht "weg", es gibt "nur" ein Fahrverbot und ein Aufbauseminar sowie eine Verlängerung der Probezeit. Der Fahrer sollte sich allerdings bei keinen weiteren A-Verstößen mehr erwischen lassen.
    Noch eine andere Frage: auf wen ist das Fahrzeug zugelassen? Wenn nämlich der Fahrer nicht der Halter ist, kann man auf die Verfolgungsverjährung hinarbeiten und kommt dann mit etwas Glück ungeschoren davon.
    Und für alle Moralapostel: es ist ein Unterschied, ob man durch die engen Gassen einer historischen Altstadt fährt oder über eine gut ausgebaute Stadtautobahn oder Ringstraße.
  • also ich hab mit 30 zu viel auf der BAB in der probezeit ein ASF machen müssen, kostenpunkt : 480€


    zudem wird die probezeit auf 4 jahre verlängert (noch 1 monat !!! *gg*)

    achja und wenn in der langen probezeit wieder was passiert, was punkte nachzieht, isser wirklich weg soweit ich weiss ;)
  • danke euch allen für euere Antworten. Das Auto ist leider auf ihn angemeldet. Ich hab schon überlegt ob ich sagen soll das ich gefahren bin. Habe schon ca. 9 Jahre den Fühereschein und somit keine Probezeit, aber laufen kann ich mir im Moment nicht leisten. Das mit dem Anwalt ist nicht schlecht. Vielleicht gehen wir mal hin.
    LG Christina
  • Katzenmama schrieb:

    Das Auto ist leider auf ihn angemeldet. Ich hab schon überlegt ob ich sagen soll das ich gefahren bin.

    Das wird nicht funktionieren. Wenn ein Mann geblitzt wurde und dann eine Frau als Fahrer angegeben wird, wird das von der grün-weißen Rennleitung i. d. R. bemerkt. Die sind ja auch nicht doof (zumindest nicht komplett).
    Ein Anwalt kann da auch nicht mehr viel helfen. Er kann noch Akteneinsicht beantragen und schauen, ob er irgendeinen Fehler findet (Messpersonal nicht geschult, Eichtermin des Messgerätes überschritten, o. ä.), ich würde mir da aber keine größeren Hoffnungen machen. Geht aber zumindest zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und nicht zu einem Wald- und Wiesen-Rechtsverdreher.
    Du könntest noch im Radarforum nach Ersafa (Ersatzfahrer)/Alberto suchen, damit bewegt man sich aber am Rande der Legalität und ein Erfolg ist natürlich nicht garantiert.
  • Dann erzähl ich mal von meinem Fehlverhalten :D

    Probezeit 30 + Km/h zu schnell 150€ Bussgeld bezahlt
    sollte dan an ein Aufbau seminar teilnehmen bin aber zwischenzeitlich
    um gezogen wegen job nicht so schnell umgemeldt
    bann dann als Kraffahrer gefahren und wurde auch mehr fach angehalten
    und musste auch dann wieder zwischenzeitlich noch mal den lappen für 1 monat weg geben.
    und nach 3 Jahren stellte sich herraus das ich überhaupt kein Lappen mehr hatte
    der Wurde mir aberkannt weil wegen Aufbauseminar net teil genommen
    hatte noch glück das ich nicht nachträglich wegen fahren ohne lappen angezeigt worden bin

    Musste den Lappen komplett neu machen mit Aufbauseminar und so scheiss


    ich sag euch fahr net zu schnell es lohnt über haupt net habe job und so weiter alles verloren habe 4 jahre gebraucht bis lappen wieder hatte
    und das waren dann mal gesamt kosten von Ca. 6.000 €

    in diesem sinne
    Metty