Bild bei Ebay verwendet - jetzt Strafe???


  • c@s@rion
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  • Bild bei Ebay verwendet - jetzt Strafe???

    Hallo,

    ich habe vor kurzem bei ebay eine Münze verkauft und mir das Bild aus dem Internet gezogen.

    Heute hatte ich Post von jemand der behauptet das Lizensrecht an dem verwendeten Bild zu haben.
    Wie ich eben grad festgestellt habe ist das der Käufer!!!!

    Ich weiß woher das Bild war und das ist nicht sein Name. Das Bild liegt unter einem anderen Namen im I-Net.

    Er will ca. 160 Euro von mir und droht bei nichtbezahlens die Sache einem Anwalt zu übergeben.

    Wer kennt sich mit sowas aus und was haltet Ihr davon?

    MfG
    c@s@rion

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von c@s@rion ()

  • Hi,
    schau' mal auf der Website von wo du das Bild hast nach, ob irgendwo (vielleicht bei Impressum) was von urheberrechtlich geschützten Bildern die Rede ist. Normalerweise stehen solche Vermerke auf diesen Seiten, wo nur mit Zustimmung des Bildeigentümers diese weiterverwendet werden dürfen. Ansonsten melde dich bei eBay (Mail an Support) und frag' dort nach - die kennen sich mit sowas auch aus,
    lg
    Mike
    lg
    Mike
    _________________
    [SIZE="1"]Two beer or not two beer[/SIZE]
  • Nee klar, der wird gekauft haben um deine Daten zu kriegen damit er abzockt.

    Die Frage ist Blöff oder nicht. Falls nicht: Google mal nach "Marions Kochbuch" + "Abzocke"

    Mit dem was dort abgegangen ist bist Du nachher schlauer.

    Schau aber mal bei dem wo Du das Bild her hast, wo ER es her hat,
    wenn Du nix rauskriegst frag ihn wo er es her hat.
    Vielleicht löst daß das Rätsel und es handelt sich um Blöff oder das Bild wurde schon zur freien Verwertung freigegeben.

    Mit Glück ist Deine Quelle der Rechteinhaber, es war ihr Bild und er ist billiger oder gratis

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Miraculix ()

  • Also, nur um das klarzustellen, alle Grafiken, die irgendwer erstellt / gemacht hat, hat automatisch ein Urheberrecht drauf, egal ob ein Copyright zeichen vorhanden ist oder obs im Impressum steht oder nicht.
    An sich könnte ja jeder behaupten, dass er der Urbeher sei. Frag ihn doch einfach, ob er es beweisen könnte. Wobei man das evtl. auch geschickt formulieren sollte, nicht dass man dabei schon zugibt, dass man nicht der Urheber ist.
    Nichts desto trotz hat er geboten, also muss er die Ware auch bezahlen. Hat er das gemacht?
    Und selbst wenn es sein Bild sein soll sind 160 € deutlich überhöht. Er könnte (soweit ich das beurteilen kann) höchstens veranlassen, dass das Bild von ebay gelöscht wird. Ich glaub jeder Richter würde sich an den Kopf ticken und deswegen kein Verfahren einleiten, zudem das Bild wahrscheinlich nicht mal Imageschädigend war.

    mfg
    Yoda2003

    mfg
    Yoda2003
  • Urheberrecht ist und bleibt Urheberrecht, dass muss meiner Meinung nach nicht extra im Impressum erwähnt werden.

    Ist denn die Seite von der du das Bild hast eindeutig dem Käufer zuzuordnen, also auch nach Denic oder so? Davon abgesehen, muss das auch nicht zwangsläufig sein. Möglicherweise hat der Käufer dieser Website das Bild auch irgendwann veräußert. Wie weist er denn sein Urheberrecht nach? So ohne weiteres würde ich nicht bezahlen, sondern mir einen Nachweis über sein Recht geben lassen. Schwierige Situation.

    Edit: Yoda war schneller.
    User helfen Usern: die FSB-Tutoren!(Zum Chat) mit den Tutoren


    [SIZE="2"]"Wir haben die Kunst, damit wir an der Wahrheit nicht zugrunde gehen."[/SIZE][SIZE="1"] F.W. Nietzsche[/SIZE]
  • Jo, scheint normales Vorgehen zu sein. Schreib doch einfach mal den, wo du denkst, dass er der Eigentümer des Urheberrechtes ist an. Vielleicht ist es ja ein Bekannter, bzw. hat er sich die Bilder gekauft.

    Hier noch ein Infothread zum Thema Bilderabzocke: freesoft-board.to/f25/bilder-abzocke-282265.html

    Gruß
    Broken Sword
    Auf dem Abstellgleis sah man ihn liegen,
    Auf dem Abstellgleis zwischen Schwelle und Gestein,
    Auf dem Abstellgleis im strömenden Regen,
    Auf dem Abstellgleis allein.
  • Schluß mit dem Abmahnwahnsinn

    Schau Dir mal diesen Beitrag an: DasErste.de

    Ich würde trotzdem nicht zahlen. Nimm das strittige Foto von Deiner Seite.
    Biete dem Mahner eine modifizierte Unterlassungserklärung an. Google mal nach diesem Begriff.

    Demnächst nimmst Du Dein Handy oder Deine Digicam und machst Dein eigenes Foto. Da kann Dir dann Niemand was anhaben!
  • urheberrecht ist urheberrecht. darum herum kommt man nicht. bei ner muenze find ich das irgendwie idiotisch, aber wenn er beweisen kann, dass er der urheber ist, dann siehts schlecht aus. weis aber leider nicht, welche summen er dabei verlangen darf.
    habe vorn jahr ca im tv gesehen, dass bestimmte anwàlte direkt auf so was spezialisiert sind. betraf aber abbildungen von dolce & gabana, armani, ... also alles abbildungen von markenprodukten.
    ich wuerde mich x umsehen und erkundigen. fuer mich erlich gesagt, klingt es eher wie ne abzocke. wieso kauft er denn deine muenze u will dich gleichzeitg verklagen??? Riecht alles ein bisschen faul.
    [FONT="Georgia"]Was du einmal gedacht hast, kann immer wieder gedacht werden.
    Was du einmal gesagt hast, kann nicht wieder zurück genommen werden.
    "Die Phisiker"[/FONT]
  • Mir kommt der Fall bekannt vor!Einer Freundin von mir ist das selbe passiert!Selber Typ (wahrscheinlich)!Ging um eine Münze, hat die Münze selber gekauft!Das Bild war aus dem Netz, ....!Wie bei Dir!Sie hat es bezahlt..!

    Ich habe aber ein ähnlches Problem, Hose bei ebay verkauft, die ich vorher bei einem Verkäufer gekauft habe!Hat nicht gepasst, wieder eingestellt mit dem selben Bild!Nur soll ich 349€ zahlen!

    Ich bin da gerad ziemlich am Arsch, weil ich als Student zur Zeit fast kein Geld hab!Ich weiß nicht was ich machen soll!Zahlen?Anwalt?Und dann riskieren das es noch höhrer wird..???
    Ich ach da mal ein eigenes Thema auf...!:(
  • Zahl lieber die 160 €, damit bist du noch mal mit nem blauen Auge davon gekommen, wenn er seinen Anwalt einschaltet, wird es richtig teuer.

    Eine Abzocke ist das sicherlich nicht. Ihr könnt auch nach einem Ladendiebstahl net behaupten, dass man euch abzocken wollte.

    Im Übrigen geschieht es dir recht. Mir wurden auch Bilder geklaut, außer Anwaltsdrohungen hab ich jedoch nix unternommen.
  • War das eine marken Münze oder nicht. Wenn es keine marke, war dann stehlt sich die frage, wie so er eine Münze ins Internet stehlt. Nur so aus lange weile bestürmt nicht. Ich sehe das Ganze als abzocke an denn es sind nur solche im Internet unter weg`s die nichts anderes können.
    Ich würde den nach weis von ihn bringen lassen, dass es auch sein Bild ist. Sonst kann ja jeder kommen z.b. ich, um von dir Geld zu verlangen. Also nicht zahlen.
    MFG
    olafklein34
  • Es gibt nen bekannten Abmahner. Mit Bildern unter den Schlagwörtern Banane, Apfel etc. (auch richtig einfache Begriffe) sehr vorsichtig sein! Suchmaschinenoptimiert und bei Benutzung zack Abmahnung, und wer nicht zahlt, darf in den meisten Fällen auch die Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

    Nicht vergessen: das Urheberrecht in der EU ist mehr wert als Menschenleben.
  • Also, ich denke das in naher Zukunft da noch viel beim Gericht passieren wird!Klar ist es eine Urheberrechsverletzung, doch 90% der Leute die einfach so ein Bild nutzen, machen das nicht Arglistig, sondern weil sie gar nicht wissen das Sie sich Strafbar machen!Klar ist es umgekehrt als Verkäufer Ärgerlich, wenn einem immer die Bilder geklaut werden. ABER: Der mit der Münze macht das nicht das erste mal, da gibt es dutzende Fälle, der macht das für die Kohle!Und Zweitens, kann man ja als Verkäufer erst mal eine Mail schicken, und nett sagen, das man das Bild rausholen soll!Hätte mir der Verkäufer geschrieben, dann hätte ich es sofort raus geholt!Und da ich mir absolut nichts dabei gedacht habe, und ich auch nichts böses wollte, finde ich das schon nicht in Ordnung!Recht hin oder her, wir sind ja alle Menschen und können miteinander Reden!KLar ist Ladendiebstahl Diebstahl, nimmst du dir aber vom Probierteller ein Stück Lioner, weil du denkst du darfst das, und man Klagt dich später wegen Diebstal an, ist das nicht OK!
  • Danke Leute für die vielen Antworten.

    Es geht um das Bild einer Münze, es wurde ein paar Tage bei einer ebay-Auktion verwendet, sonst nichts.

    Der Briefschreiber hat mir eine eidesstattliche Erklärung mitgeschickt das er der Lizenzinhaber des Bildes ist.

    Ich habe inzwischen auch die Adresse des Münzhändlers kontakt um mir bestätigen zu lassen ob er die Rechte an dem Bild verkauft hat.
  • Mh, natürlich gibt es Leute die Bilder klauen, um davon zu Profitieren, oderwas weiß ich!Aber hier haben ein paar schlaue Geschäftsleute und ein paar Anwälte eine Geldgrube entdeckt, mit der sie ein paar Arme Leute Abzocken können!So sehe ich das!

    Übrigens ist das tatsächlich der selbe Typ!Kuck mal im Ebay Forum, da wirst du viel über den finden!Und Leute, das ist einfach nur ABZOCKE!
  • c@s@rion schrieb:


    Jetzt gehts eigentlich nur noch darum ob der Betrag gerechtfertigt ist.


    Das muss dir egal sein, denn den legt er fest, wie er schätz wie hoch sein Verlust wegen dir ist. Wenn du das anfächtest, wird es auf jeden Fall teurer.

    Gruß
    Broken Sword
    Auf dem Abstellgleis sah man ihn liegen,
    Auf dem Abstellgleis zwischen Schwelle und Gestein,
    Auf dem Abstellgleis im strömenden Regen,
    Auf dem Abstellgleis allein.
  • Hmmm...ich würde zahlen...(nur so zur info ich hätte die münze selber fotografiert ;), das hilft dir jetzt aber auch nich weiter^^)

    Was ist aber wenn du zahlst, er aber dann darauf besteht das du dich geweigert hast zu zahlen...

    Evtl würde ich mireine Quittung geben lassen oder Ä. (kenne mich da nich so aus...)

    Wenn er nämlich im Recht steht, was ich ganz offensichtlich finde, dann kommt du mit 160 € gerade noch so davon^^

    Weil sobald, ein Jura studierter hineingezogen wird, steigen die kosten :D

    GreeZ

    GrashÜpfeR
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  • Ich würde nur by-the-way mal hinterfragen, zu welchem Datum er die Rechte erstanden hat. Sofern er zum Verwedungszeitpunkt die Rechte nicht inne hatte steht ihm keinerlei ENtschädigung zu. Des Weiteren würde ich wie schon erläutert eine Unterlassungserklärung abgeben...
    Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anwalt diese Sache aufgreift und den Betrag einklagt ist verschwindend gering..
    In der anwaltlichen Praxis wird dem Schädiger in der Regel eine Unterlassungserklärung vorgelegt, die er unterschreiben soll, ansonsten stehen diverse Forderungen ins Haus, wenn er dies nicht tut oder der Erklärung zuwider handelt..
    Dies ist bei wirklich hohen Werten verbreitet die Praxis, also lass erstmal nen Anwalt schreiben...
    Ich denke nicht dass er schreiben wird;)
    Wenn Du noch fragen hast schreib einfach mal ne PN...
    cya
    T0x1n
    [SIZE="1"]Gegen Gesetze darf man nicht verstoßen,aber man soll sie von Anfang an vernünftig interpretieren [/SIZE]
    [SIZE=1] [Roman Herzog, 6. Bundespräsident][/SIZE]