Urheberrechtsverletzung Ebay


  • DieHappy
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  • Urheberrechtsverletzung Ebay

    Ja, der Fall ist ähnlich wie der aktuelle andere.
    Aber doch ein wenig anderst!
    Ich habe bei ebay eine Hose gekauft, passte nicht, wieder verkauft!Gleiches Bild genommen, verkauft, Wochen Später Post vom Anwalt!

    345€ soll ich zahlen!Der Wert der Sache wird auf 2000€ geschätzt.

    Habe gerade mit nem Berater gesprochen, das der Betrag schon ein wenig hoch ist!
    Nun was soll ich tun, ich bin Studentin, dauer- pleite, komme gerade so über die Runden, und der Herr von deR Nebulus GMbH ist Millionär (kann man beim Spiegel Nachlesen)!

    Ich muß dafür nun einen Monat arbeiten gehen!

    Klar, Urheberrecht ist Urheberrecht!Hätte ichs gewußt, hätte ich es nicht gemacht!

    Ist hier jmd. vom Fach und kann mir sagen, was ich tun kann?Ob ich Chancen hab?Hab nun auch kein Geld für Anwalt!:confused::confused::confused:
  • Ob der jetzt Millionär und du Studentin bist, das zählt vor gericht nicht! Entscheidend ist, dass du das Urheberrecht verletzt hast und somit steht er im Recht!

    Eine Abzocke würde ich das jetzt nicht nennen! Du stehst ja in der Schuld...Ist nu blöd, ist jetzt aber leider so....
    ich würde zahlen, denen aber sagen, dass du entweder zeit bracuhs um das Geld aufzutreiben, oder fragen ob du in raten zehlen kannst!

    Wenn man lieb fragt, dann werden die bestimmt nachsichtig sein, und dich das in raten abzahlen lassen, oder noch ein wenig zeit geben...

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  • so steht es in den ebay Grundsätzen.

    Erläuterung zum Grundsatz
    Auf dem eBay-Marktplatz gelten selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Verwendung fremder urheberrechtlich geschützter Fotos, Bilder oder Texte aus den Artikelbeschreibungen anderer eBay-Mitglieder oder aus anderen Quellen im Internet ohne Einwilligung des Rechteinhabers stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar. Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen des Urhebers. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentliche wiederzugeben und zu bearbeiten.

    Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von Materialien zusammengestellt, die in der Regel urheberrechtlich geschützt sind. Dazu gehören z.B.:

    Bilder

    Animationen, Filme und andere Multimedia-Präsentationen

    Wissenschaftliche und literarische Texte

    Musik


    Da sind auch Bilder mit aufgeführt. Vielleicht könnt ihr euch aber auch einigen, ohne dass du "Pleite" gehtst. *daumendrück*
  • Also von Schuld würde ich nicht reden.
    Das System , vor allem das Rechtssystem ist verbuggt. Das läßt sich nicht wegdiskutieren. Solchen Schwachsinn gibt es nun mal nur in der BRd.

    Die Richter sagen selbst dass man bei Gericht nicht Recht sondern ein Urteil bekommt.

    Ändert aber nichts an den schlechten Karten, die Du in dem Fall hast.

    Rat dürften die Experten auf diesem Gebiet geben, Studenten haben zwar keine Gewerkschaft aber Sozial- und Rechtsreferate sollte die Hochschülerschaft unterhalten. Ebenso findest Du entsprechende Vereine die Hilfe für Abzockopfer anbieten im Netz. Die haben auch Kontakte, und reden anders mit dem Anwalt des Blutsaugers.
    Ist auch die Frage wie Du die Gegenseite einlullst.

    LG
    Miraculix
  • Der Anwalt hat den Streitwert viel zu hoch auf 2000 Euro gesetzt, damit sein Honorar entsprechend hoch wird. So was ist einfach eine Frechheit.

    Vor Gericht wird ein Streitwert in der Höhe keinen Bestand haben, da die Hose selbst vermutlich nur einen Bruchteil wert ist. Außerdem warst du Kundin des Verkäufers. Würde an deiner Stelle mal den Anwalt anrufen und versuchen. ob du mit einem kleineren Betrag (50 - 100 Euro) die Sache abschließen kannst. Erkläre dem Anwalt, dass du die selbe Hose nur wieder verkaufen wolltest, da sie dir nicht gepasst hat.

    Sage auch, dass du Studentin ohne Einkommen bist. Denn wenn du keine Kohle hast, werden die eine Klage sicher scheuen.
  • Du solltest mal überprüfen, ob Du mit dem Kauf der Ware auch die Rechte an dem Bild erworben hast.

    Ich würde eine modifizierte Unterlassungsverpflichtung hinschicken und die Zahlung verweigern.

    Deine finanzielle Lage interessiert keinen Menschen. Auf die Tränendrüse drücken nutzt gar nichts.
    Ein Anwalt kann einen Rechtsverstoß anmahnen wenn er ihn sieht. Dazu muß er nicht der Inhaber der Rechte ober Vertreter des Geschädigten sein.
  • Species.8472 schrieb:

    Ein Anwalt kann einen Rechtsverstoß anmahnen wenn er ihn sieht. Dazu muß er nicht der Inhaber der Rechte ober Vertreter des Geschädigten sein.


    Ok, ich muß mich korrigieren: Zur Abmahnung berechtigt sind unmittelbar Verletzte oder ein Wettbewerber (bzw. deren Anwälte). Auf die Schnelle finde ich kein passendes Gerichtsurteil (die es dazu tatsächlich gibt), aber immerhin zumindest eine Quelle:
    Abmahnung bei eBay erhalten?! Richtig reagieren! - Von Rechtsanwalt Sebastian Trost
    Der Anwalt muß sehr wohl vertreten; ohne Rechtevertretung keine Handhabe - zumindest in diesem Zusammenhang.
  • Species.8472 schrieb:

    ...
    Ein Anwalt kann einen Rechtsverstoß anmahnen wenn er ihn sieht. Dazu muß er nicht der Inhaber der Rechte ober Vertreter des Geschädigten sein.


    Quatsch! Ein Anwalt kann ohne Beauftragung nicht tätig werden! Er vertritt immer einen Mandanten! Bei Urheberrechtsverletzungen, wie hier, kann ein Anwalt ohne entsprechende Mandantenbeauftragung gar nicht tätig werden, so etwas wäre glatter Rechtsbruch.

    Im Übrigen ist auch deine Annahme, dass einen Anwalt (RA) die finanzielle Situation eines Beklagten nicht interessiert, nicht korrekt. Wenn ein RA merkt, dass bei einem Beklagten nichts zu holen ist, wird er entsprechend vorsichtiger sein. Ich kenne das z.B. aus dem Bekanntenkreis, wo aus einer Klagesumme von ca. 1700 Euro sich beide außergerichtlich auf die Hälfte geeinigt hatten.

    Mein eigener Anwalt hatte mir selbst zu einem außerger. Vergleich mal geraten, weil der Typ, den ich verklagt hatte wegen Schulden bei mir, pleite war. Hab dann gerade mal die Hälfte bekommen. Besser als nichts.

    Zudem kann ein Beklagter die Höhe des Streitwerts anfechten. Denn gerade bei Urheberrechtsverletzungen in Ebay durch fremde Fotos sind die Klagebeträge zumeist völlig überhöht.
  • DieHappy schrieb:


    Ist hier jmd. vom Fach und kann mir sagen, was ich tun kann?Ob ich Chancen hab?Hab nun auch kein Geld für Anwalt!:confused::confused::confused:


    Sry Sonnenschein ... aber das war nicht so ganz doll clever ...


    Vorschlag:
    Erkenne an und vereinbare Ratenzahlung.

    - - -

    - die Rechte am Bild hast du definitiv nicht erworben
    -> wenn ich ne Hose kaufe, darf ich das H&M-Logo ja auch nicht abschrauben und mitnehmen

    - den Prozess wird man nicht scheuen, weil 30 Jahre Vollstreckung möglich sind
    -> früher oder später wird bei dir was zu holen sein
    -> alle Kosten einer fruchtlosen Vollstreckung sind ebenfalls erstattungsfähig

    - die Höhe anzweifeln macht keinen Sinn
    -> dein Anwalt (und du brauchst einen um die Höhe zielsicher anzuzweifeln) kostet genau so viel, wie du nun an den Gegner zahlen sollst ... und das Ergebnis (also die Frage, ob du die Höhe erfolgreich anfechten kannst) ist fraglich

    Klarer Fall ... du hast gegen das Urheberrecht verstoßen ... und musst nun nach § 97 UrhG Schadensersatz zahlen ...



    Also von Schuld würde ich nicht reden.
    Das System , vor allem das Rechtssystem ist verbuggt. Das läßt sich nicht wegdiskutieren. Solchen Schwachsinn gibt es nun mal nur in der BRd.


    Urheberrechte gibt es überall. Nur in China nicht ... deswegen will auch kein deutsches Unternehmen mit seinem Know-How nach China ...

    Also erzähl nicht so einen Schwachsinn ...
  • Hallo

    Ich hatte mal das selbe Problem.....hab bei E-Bay was verkauft...und ein Orginal Bild der Firma dafür verwendet ...einige Wochen Später kam dann ein Brief vom Anwalt...war mir meiner Schuld natürlich nicht Bewusst....hat ja jeder so gemacht.....Ging um einen Betrag so um die 500 Euro.....

    Als erstes hab ich mich bei meiner Rechtschutzversicherung Kundig gemacht....die wollen natürlich nichts davon Hören ...ist ja klar steht nicht in meinen Vertragsdaten mit Drin (urheberrecht)....hab aber den Tip bekommen da es das erste mal war mich mit dem Anwalt des Schreibens in Verbindung zu setzten....hab ich gemacht ihm meine Situation erklärt und wir haben uns auf so 300 Euronen geeinigt ,wenn ich mich nicht Irre ...musste aber noch so eine Unterlassungs Vereinbarung Unterschreiben ...sollte es wieder Vorkommen wirds Richtig Teuer....Da war ausser dem Handeln rein gar nichts zu machen ....

    Unwissenheit schützt vor Strafe leider nicht...doof find ichs Trotzdem ...seit dem mach ich meine Bilder selbst bei E-Bay......damit schliest du sowas aus wenn ich richtig Informiert bin....

    Hoffe ich konnte dir helfen ....:)
    Solltest du weitere Fragen haben einfach Fragen ..
  • Hallo!Vielen Dank mal für die Antworten!ALso..ich denke ich werde mal den Kläger eine Mail schreiben, und Vorschlagen nur die Anwaltskosten zu Zahlen, und zu Unterschreiben das ich das nicht mehr mache!Vielleicht läßt er sich ja drauf ein!Ich weiß ja das ich gegen das Urheberrecht verstoßen habe!Aber leider weiß ich das nun zu spät!:(!Naja, vielleicht hilft der Beitrag ja, das jmd nicht den selben Fehler macht!Ich hab auch aus dem Bekanntenkreis gemerkt, das viele da gerade bei Ebay recht Ahnungslos sind!Leider!

    Ich halte euch auf dem Laufenden!
  • Miraculix schrieb:

    Esel,
    Uerheberrecht per se war nicht das Thema. Nur damit Du es weißt :)


    Aso. Leider drückst du dich recht unpräzise aus ... deshalb ist es schön, dass du deine Aussagen jetzt klar stellst.

    Im Übrigen bist du nicht upgedatet ...

    Zum 1. September wurde § 97a UrhG mit dem Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/48/EG mit der Maßgabe angeglichen, dass RA-Kosten fortan in einfach gelagerten Fällen die Grenze von € 100 nicht überschreiten dürfen.


    Demgegenüber bleiben Schadensersatzansprüche für die Benutzung von z.B. Bildern nicht gedeckelt ... so dass man -wie Musermann schon schrieb- hier von einem hypothetischen Wert ausgehen muss ... und über den lässt sich im Einzelfall streiten ...

    - - -

    Wenn du über das verbuggte Rechtssystem reden möchtest ... erzähl mir erst mal, was du davon überhaupt verstehst ...

    -> was du hier erzählst, ist doch nur Stammtischgewäsch


    @ DieHappy

    Wenn die Geschichte nach dem 1. September passiert ist ... schau mal, wie viel der Kläger haben will.

    Die Aufschlüsselung müsste ergeben:

    € xxx,xx als Schadensersatz für das benutze Bild (hypothetische Lizenz)
    € 100,00 als RA-Kosten

    Wenn die RA-Kosten höher sind ... sind sie nicht mehr einforderbar ...

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Hobbyesel ()

  • Beschimpfungen sind keine Argumente, auch wenn sie Dir stammen

    Die Zielsetzung von diesem Thread ist doch dem Ersteller Hilfestellung zu geben, in aufzubauen und ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern.

    Meine Frage hast Du nicht beantwortet:
    Wo SONST kann man an Abmahnungen verdienen - und seien es auch nur 100 EUR pro Sendung bei einem Serienbrief sofern es nach Befinden - wessen Befinden? ein "einfach gelagerter Fall" ist?

    Im übrigen muß ich dir nichts erzählen, wenn Du meinst "den Laden da" auf einem Freesoft-Board verteidigen zu müssen, sei es Dein Recht.
  • Miraculix schrieb:


    Die Zielsetzung von diesem Thread ist doch dem Ersteller Hilfestellung zu geben, in aufzubauen und ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern.


    Aus meiner Sicht heraus hat Hobbyesel hier durchaus eine fundierte Meinung abgegeben, die auch anderen in der Situation die Sachlage erklärt.

    Miraculix schrieb:


    Meine Frage hast Du nicht beantwortet:
    Wo SONST kann man an Abmahnungen verdienen - und seien es auch nur 100 EUR pro Sendung bei einem Serienbrief sofern es nach Befinden - wessen Befinden? ein "einfach gelagerter Fall" ist?


    Zuerst einmal: Eine Abmahnung ist auch im Ausland durchaus bekannt - im anglo-amerikanischen Rechtskreis als "Cease & Desist Letter" (C&D letter). Inhalt kann auch die Aufforderung sein, die für diese Rechtsverfolgung entstandenen Kosten zu erstatten.

    Das Problem an der Sache ist aber nunmal, dass sich durch das Für- und Wider-Diskutieren über die Sinnhaftigkeit von Abmahnungen die der Abmahnung zugrunde liegende Urherberrechtsverletzung nicht beseitigen lässt. Vergleichbar ist die Situation mit Bußgeldern für Schnellfahrer. Auch wenn die Methoden des Blitzens sicherlich mehr als fragwürdig sind, ändert es doch nichts an der Tatsache, dass die betreffonen Personen unerlaubterweise zu schnell gefahren sind.

    Funktionell macht eine Abmahnung sogar sehr viel Sinn:
    Sie soll einem Prozess vorgreifen, sodass man sich auch ohne Gericht einigen kann und somit einen langwierigen und teuren Prozess spart. Problematisch ist natürlich das Missbrauchspotential, insbesondere durch die Massenabmahnungen und die willkürlich erscheinenden Streitwerte. Zu Prozessen über die Angemessenheit der Streitwerte kommt es oftmals nicht, da die Gegner sich vor den Kosten eines Prozesses fürchten und lieber mit einem blauen Auge aus der Sache davonkommen wollen.

    Aus diesem Standpunkt ist es auch eine sehr gute Neuerung, dass die Erstabmahnungskosten in einfachen Fällen in der Höhe begrenzt werden auf 100 €. Problem ist hier im Moment, dass es noch keine Rechtsprechung gibt, wann ein Fall einfach gelagert ist. Aus logischer Betrachtung wird man sagen, dass die Verwendung eines einzigen Bildes bei einer Auktion wohl ein einfacher Fall ist, die gewerbliche Nutzung verschiedener Bilder bei einer Vielzahl von Auktion sicherlich kein solch einfacher Fall mehr ist.

    Das ist doch gar nicht das Thema.

    Miraculix schrieb:


    Im übrigen muß ich dir nichts erzählen, wenn Du meinst "den Laden da" auf einem Freesoft-Board verteidigen zu müssen, sei es Dein Recht.


    Ich würde dem Statement von Hobbyesel nicht als Statement pro Ebay / pro Kläger verstehen, sondern als Darlegung der Rechtslage. Die Rechtslage ist nunmal eine Tatsache, die für einen selbst auch unerfreulich sein kann.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • Zunäch danke ich meinem Vorredner für die exzellente Zusammenfassung von Sach- und Streitstand ... und stimme vollumfänglich zu. :)

    Solltest du darüber hinaus das Gefühl haben, von mir beleidigt worden zu sein ... also beleidigen wollte ich dich nicht.

    Allerdings hab ich deine "Systemkritik" als unschlüssig und damit unfundiert zurückgewiesen ... weil es in der Argumentation eben über diejenige des "Stammtisches" nicht hinaus geht.

    Denn du bleibst bei deiner Behauptung, das System sei "Verbuggt" einfach die Argumente für die Annahme dieser Erkenntnis schuldig.

    Selbstverständlich ist es dein Recht, das System oder Teile des Leben doof zu finden ... aber mit Begründung kommt es immer besser ^^

    Eine Antwort auf die Frage, wo außer bei uns noch hohe Anwaltskosten zu den überall üblichen Schadensersatzanforderungen kommen (bei uns ist es ja nun endlich auch deckelt - nachdem der EuGH schon im Jahre 2006 festgestellt hat, dass Deutschland die Umsetzung der oben benannten EU-Richtlinie in nationales Recht schuldig geblieben sei), bin ich deshalb schuldig geblieben, weil ich mich mit angelo-amerikanischem Recht (insbesondere deren Anwaltskosten im Zivilrecht allgemein und im Urheberrecht im Besonderen) schlechterdings nicht auskenne. Ich weiß wohl, dass das Zivilrecht dort sanktionierenden Charakter hat und das Anwälte regelmäßig Erfolgshonorare ausmachen ... aber ob die von der unterlegenen Partei per se zu tragen sind, oder ob die durch Zusprechung einer hohen Schadensersatzsumme abgegolten sind ... keine Ahnung.

    Das Zivilrecht und die Kostenersatzansprüche für notwendige Rechtsverfolgung im Rest der Welt ist mir gänzlich unbekannt. Da weiß ich gar nix. Und mit Blick auf das internationale Recht ... kenn ich nur die Vorschriften des CISG ein wenig.

    Deshalb hab ich mich darauf beschränkt, zu sagen, dass es auch in anderen Ländern Marken- und Urheberrechte gibt und es zu Schadensersatzforderungen kommt. Ich hatte deinen Beitrag oben so verstanden, dass du dies in Abrede stelltest.
  • Soso, dann mach ich es eben selbst wenn ihr meine Frage nicht beantworten wollt oder könnt:

    „Im Recht der übrigen Mitgliedstaaten ist eine ähnliche dogmatische Durchdringung des Problemkreises der Verletzung außerwettbewerbsrechtlicher Normen nicht auszumachen. Auch eine vergleichbare Rechtsdurchsetzung ist nicht feststellbar. (...) Auch das Problem der missbräuchlichen Abmahnungen scheint ein typisch deutsches zu sein. Da die meisten Mitgliedstaaten der Abmahnung keine vergleichbare Bedeutung einräumen, insbesondere die Kosten dieser nicht geltend gemacht werden können, gibt es selbst in Ländern mit ähnlich weiter Aktivlegitimation keinen Anreiz zur Verfolgung von Bagatellverstößen.“

    Quelle: „Elemente einer Harmonisierung des Rechts des unlauteren Wettbewerbs in der Europäischen Union, Rechtsvergleichende Untersuchung im Auftrag des Bundesministerium der Justiz“ von Professor Dr.Dr.h.c.mult. Gerhard Schricker und Dr. Frauke Henning-Bodewig, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht, München Juli 2001

    Geschwinde im Netz gefunden:
    Das Abmahn(un)wesen

    Ergänzend sei gesagt, daß dieser brD-Bug in der gesamten EU Schaden anrichtet, da die durch diese brD-Regelung "staatlich" (das ist ein eigenes Thema) geförderten Gaunereien EU weit eingetrieben werden.

    Edit im Repost:
    Das Problem, der bug wurde offensichtlich nicht dadurch beseitigt, das "in einfach gelagerten" Fällen "nur" EUR 100,- geraubt werden dürfen. Das Problem ist, wie oben steht dass Kosten ÜBERHAUPT geltend gemacht werden können. Wenn jetzt die Kosten -in Sonderfällen- begrenzt werden, verursacht das schlimmstenfalls MEHR Serienbriefe, da der Abmahner eben einfach mehr Ausstoss produzieren wird um sich im gleichem Umfang wie vor der Regelung zu bereichern.

    Eine mögliche Lösung ist es, wenn der der sich in seinen Rechten verletzt glaubt vor Geltentmachung von Abmahnungskosten nachweisen muss, daß er vorher vergeblich versucht hat auf billige Weise die vermeintliche Rechteverletzung abzustellen. zB durch eine einfache Email an den idR gutgläubigen Nutzer oder eben in einem 2. Anlauf mit einem eingeschriebenen Brief.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Miraculix ()

  • @Hobbyese:
    Hallo!

    Ja, die Sache ist nach dem 1. September passiert!Die ANwaltskosten betragen 192,2€!
    100€ Schadensersatz für rechtswiedtige Bildernutzung
    50€ für fehlende Urheberbenennung
    die Gebühren des Anwalts:
    Gegenstandswert 2000€
    1,3 Geschäftsgebühr gem 2300 VV RVG 172,90€
    Telekommunikationsppauschale 20,00€

    Also ich habe das mit den einfach gelagerten fällen gelesen, aber dann heißt es auch immer gleich, was ist ein einfach gelagerter Fall??

    Thx an alle!




    Edit: Keine Komplettzitate!
    Aus den Boardregeln:

    8.3 Das Quoten bzw. Zitieren gesamter Beiträge ist eine lästige Unsitte und ist daher untersagt, da hierdurch der Lesefluss gestört wird! Zitate sind auf Kernsätze zu beschränken die für eine Erwiderung nötig sind.

    Das Zitat kann mit dem Namen des Verfassers versehen werden, damit dem Leser der aktuelle Bezug nicht verloren geht.
    How to: [.QUOTE=MEMBERNAME]....text....[./QUOTE] <<< "MEMBERNAME" ist entsprechen zu ersetzen
    .

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Earthling ()

  • was ist ein einfach gelagerter Fall??


    ich fürchte ein unbestimmter Rechtsbegriff:
    Unbestimmter Rechtsbegriff ? Wikipedia

    Sprich es gibt keine offen gelegten Abgrenzungen, die man als Bürger leicht verstehen können soll, sondern der Abgemahnte oder sonst jemand muß -wenn er meint, sein Abmahner nimmt zuunrecht keinen einfachen Fall an- sich durch die bisherigen Urteile und Beschlüsse wühlen, in denen dazu etwas gesagt wurde.
  • hallo,

    ich habe momentan einen thread mit ähnlichen hintergrund laufen.

    ich habe mich informiert und kann dir folgende hinweise geben:

    kein kläger ist verpflichtet sich direkt mit dir auseinander zu setzen, schaltet er einen anwalt ein hast du die kosten zusätzlich an der backe (war bei mir zum glück nicht)

    für die berechnung des schadensersatzes gibt es eine richtlinie und zwar die Liste der mittelstandsgesellschaft foto marketing (mfm) über bildhonorare.
    hierbei wird ein grundbetrag für die nutzungsdauer berechnet. hinzu kommt ein 100%ider aufschlag auf grund fehlenden bildquellennachweises.

    bei mir gehts "nur" um 160 euro, ich werd wohl zahlen und das ganze als lehrgeld verbuchen.

    solltest du noch weitere fragen haben kannst du dich auch per PN an mich wenden.

    mfg
    c@s@rion
  • @DieHappy

    In deinem Fall ist ganz klar der Anwalt mit einem viel zu hohen Streitwert dabei. Wenn die Bildnutzung plus fehlende Urheberrechtsangabe mit 150 Euro zu Buche schlagen, kann der Streitwert keine 2000 Euro betragen. Dies macht der Anwalt nur, um dick abzukassieren. Ebenfalls sind 20 Euro als Post- und Telekommunikationspauschale viel zu hoch angesetzt.

    An deiner Stelle würde ich hier ansetzen und dagegen angehen.
  • @ Miraculix

    Ok. Aber seit dem 1. September egal ...

    Das System hat sich upgedatet ... und die Bugs entfernt ^^

    - - -

    @ DieHappy

    Es ist schwer für mich als Juristen, dies aus der Ferne zu beurteilen ... und noch schwerer ist es für mich, dir aus der Ferne zu helfen ...

    Ob ein einfach gelagerter Fall vorliegt oder nicht ... ist in der Tat ein Auslegungsfrage, weil ein unbestimmter Rechtsbegriff.

    Ich meine, der Fall ist recht offensichtlich ... hier geht es weder um gewerblichen Rechtsschutz, noch ist der Fall besonders außergewöhnlich nach Art und/oder Umfang. Deshalb sagt meine juristische Intuition mir, dass der Gesetzgeber bei Schaffung des Gesetzes genau solche Fälle vor Augen hatte, wie wir ihn hier vor uns haben ... und bei solchen Fällen die RA-Kosten deckeln wollte.

    Ich würde dir empfehlen, entweder bei dem RA anzurufen und ihm mitzuteilen, dass die Gebühren falsch berechnet wurden ... oder aber nur das zu zahlen, was du zahlen musst (also im Prinzip € 250,00) ...

    Hier gibt es bei der Berechnung ein weiteres Problem ... das ich gerade wegen fehlender Kommentierungen zum RVG auch nicht klären kann:

    1. sind die € 20,00 Tele-Pauschale von den € 100,00 als Deckelung erfasst?
    2. darf die Geschäftsgebühr überhaupt ohne die Voraussetzungen des Verzugs eingefordert werden?

    Es tut mir leid, aber dies kann ich aus dem Stand einfach nicht sagen.

    - - -

    Was die Frage nach der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit von unbestimmten Rechtsbegriffen betrifft ... sie sind sinnvoll ... sie geben dem erkennenden Gericht die Möglichkeit, trotz vorgegebener Rahmengesetzgebung im konkreten Einzelfall zu entscheiden, ob der Gesetzgeber (der ja eine Vielzahl von Fällen abstrakt regeln muss) diesen ganz konkreten Einzelfall auch unter den Sinn und Zweck des allgemeinen Regelwerks packen wollte.

    Die Kombination aus allgemeinen Gesetzen und der Möglichkeit einer Konkretisierung durch das ganz nah am Fall sitzende erkennende Gericht führt in der Regel zu sachgerechten Ergebnissen.

    Und wer dem Gesetzgeber vorhält, der Bürger könne dies auf den ersten oder zweiten Blick nicht sofort checken ... der möge sich vor Augen führen, dass die juristische Ausbildung nicht ohne Grund mindestens 6, eher 8-9 Jahre dauert.

    Um zu beschreiben, was Diebstahl ist (= nehmen, was einem nicht gehört) ... brauch ein bekanntes Jura-Skript (AS-StrR BT 1) über 50 Seiten ... denn die Abgrenzung an den Rändern ist regelmäßig sehr schwer ...

    Nachtrag:

    Casarion schrieb ja bereits, dass die Geschäftsgebühr wohl anfallen würde ...
    Und Mustermann sagte ja bereits, dass ihm der Streitwert zu hoch sei ... ich muss ehrlich gestehen ... ich sehe auch keinen Streit in Höhe von € 2.000,00 ...

    Gleichwohl ist eine Selbstverteidigung regelmäßig wenig erfolgreich ... das weiß auch der RA ... und wird dich ins Klageverfahren zwingen ...

    Es ist und bleibt ne Abwägungsfrage ... wenn du dich verteidigst, wirst du die eigenen RA-Kosten wohl zahlen müssen

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hobbyesel ()

  • @ Die Happy:

    Geh mit deinem Studentenausweiß, Einkommensnachweiß und Nachweise über feste Ausgaben zum nächsten Gericht und besorge dir einen "Beratungsschein".
    KEINEN Antrag, sondern direkt den Schein!

    Mit dem Schein zum nächsten RA, der berät dich, und kann bei Bedarf auch mit der Gegenseite verhandeln, bzw unrechtmässige Forderungen zurückweisen.
    Das ganze kostet dann ca 35€ bei deinem Anwalt