Fahhrad-Unfall

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  • simon_89
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  • Fahhrad-Unfall

    Sers ,
    als ich heute von der Schule mit dem Rad nachhause gefahren bin nahm mir an einer kreuzung ein Auto die Vorfahrt und rammte mich am ende meines fahrrads.
    Mich drehte es um ca. 90° blieb aber auf dem Rad, die Fahrrerin stieg aus und gab mir ihre Handynummmer, 5Minuten später merkte ich einen stechenden Schmerz in meinem Knie. Wurde erst besser bis ich fast nichts mehr spürte aber jetzt tuts doch ziemlich weh und ich komm kaum noch die treppen in meim zimmer hoch. Ich hatte am anderen Knie schonmal eine Kreuzbandriss, bei dem die schmerzen deutlich stärker waren.
    Weiß jemand was ich an meinem Knie haben könnte und ob das wieder von alleine weg geht oder ob ich demnächst mal einen Arzt besuchen soll?
    Zudem sollte ich die Frau anrufen und sie nach ihren personalien fragen?
    (hab weder name noch Kennzeichen da alles sehr schnell ging, sie tippte ihr nr in mein handy und meinte falls was wär sollte ich anrufen)
    Mein sattel ist etwas verbogen was aber weiters nicht so tragisch ist.
    MfG
    simon_89
  • Hi Simon.

    Den Anwalt zahlt der Gegner, wenn du im Recht bist. Soll heißen dir entstehen dadurch keine Kosten. Würde ihn auf alle Fälle in Anspruch nehmen, da er besser Bescheid weiß, wie er das Beste für dich rausholen kann.
    Hatte selber letztes Jahr einen Unfall mit dem Rennrad. Also auch nicht StVZO-konform. Von der Grün-Weißen Rennleitung gab es deswegen keine Probleme. Hauptsache du warst nicht bei Nacht ohne Licht unterwegs. Aber so lange sollte die Schule ja nicht gehen. :D Wegen dem Licht brauchst du dir keine großen Sorgen zu machen. Siehe §67 Abs. 11 StVZO (StVZO - Einzelnorm) Da du mit deinem Downhill an Rennen teilnimmst, und es somit ein Rennrad ist, es sicher weniger als 11kg wiegt brauchst du keine Beleuchtung fest zu installieren.
    Hatte allerdings etwas schwerwiegendere Folgen, mit denen ich mich noch heute rumplage. Kannst dir ja sicher denken, das da einige Kosten entstehen.
    Auf jeden Fall würde ich zum Arzt gehen, wegen evtl. Schmerzengeld und Schadenersatz für dein Bike.
    Weiterhin auf alle Fälle die Gegnerin anrufen, Personalien, Kennzeichen geben lassen.

    Versuchen Zeugen aufzutreiben. (z.B. Aushänge in Supermärkten)

    Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

    CU big_a

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von big_a ()

  • Eigentlich hat die Frau eine Art Fahrerflucht begangen, denn die Hinterlassung einer Handynummer ist absolut unzureichend!

    1. Morgen zum Arzt gehen! Ganz wichtig!
    2. Die Frau anrufen. Ihr vom Arztbesuch und den Schmerzen berichten
    3. Die Frau muss dass ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung melden.
    4. Wenn sie unkooperativ ist: Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Bei Personenschaden muß immer die Polizei eingeschaltet werden!
    Hoffentlich war das die richtige Handynummer. Wenn die gute Frau Dir was vom Pferd erzählt hat, dann stehst Du mit leeren Händen da. Was überaus tragisch wäre, wenn es bleibende körperliche Schäden gäbe.

    Wegen dem Rad ohne Licht, mach Dir mal keine Gedanken. Laut StVZO, § 67
    12) Rennräder bis 11 kg dürfen auch nur mit einer Batteriebeleuchtung ausgestattet sein, wobei das Licht auch am Tag mitzuführen ist.

    Das hattest Du ja wohl dabei gehabt, wenn Du Dich recht entsinnst! ;)
  • Species.8472 schrieb:

    BHoffentlich war das die richtige Handynummer. Wenn die gute Frau Dir was vom Pferd erzählt hat, dann stehst Du mit leeren Händen da. Was überaus tragisch wäre, wenn es bleibende körperliche Schäden gäbe.



    Ich hab vorher versucht anzurufen , Kein anschluß unter dieser nummer :mad:
    ich werd nachher zum arzt gehen.
    Nur weis ich jetzt überhaupt nicht was ich machen soll da nich auch kein kennzeichen habe-.-
    MfG
    simon_89
  • Simon, ganz ehrlich: Geh zur Polizei und erstatte Anzeige! Die werden sich nicht dafür interessieren, dass dein Fahrrad nicht verkehrssicher ist.

    Die Frau hat die (so vermute ich) vorsätzlich eine falsche Telefonnummer gegeben und hat Fahrerflucht begangen. Und das ist etwas, das mich stinkwütend macht. Hätte sie dich krankenhausreif gefahren und wäre abgehauen (was sie zweifelsohne gemacht hätte), wärst du warscheinlich auch sehr froh, wenn sie zur Verantwortung gezogen wird, oder?

    Solche Leute MÜSSEN bestraft werden. Das nächste Mal trifft es jemand anderen, vielleicht ein Kind? Und dann wird sie wieder abhauen.

    GEH ZUR POLIZEI, dir wird nichts passieren. Eventuell hast du sogar Anspruch auf Schmerzensgeld!
  • Geh zur Polizei und bleib erfolgslos...Sorry aber was solln nun die Polizei machen wenn du weder Kennzeichen, noch personalie oder sonstiges von der Frau hast.

    Außerdem: Sollte es zum Gerichtsfall kommen, musst du sogar erstmal den Sachverhalt, dass sie schuld hatte, beweisen, falls sie nicht einsichtig wäre...

    Außerdem: Es muss bei jedem Unfall sofort die Polizei gerufen werden. Fahrerflucht hat sie auch nicht begonnen, wie hier einige sagen, da der Verletzte ja einverstanden damit war, dass die Sachen unter den zweien bleibt...


    Hoffe nur, dass es nicht schlimmes ist mit dem Fuß..Aber wenn einem so ne Metallschiene angebaut wird, das hört sich nicht harmlos an!
  • Hi Simon.

    Auf jeden Fall solltest du zur Polizei gehen. Im Zweifelsfall Anzeige gegen Unbekannt stellen. Ob es was bringt oder nicht wird sich zeigen. Auf jeden Fall gebe ich Halycon Recht. Für mich sieht es so aus, als ob sie deine Unerfahrenheit ausgenutzt hat um in der Versicherung nicht zurückgestuft zu werden. Gab es denn keine Zeugen?
  • cheffe schrieb:


    Fahrerflucht hat sie auch nicht begonnen, wie hier einige sagen, da der Verletzte ja einverstanden damit war, dass die Sachen unter den zweien bleibt...


    Sorry, wenn ich da widersprechen MUSS. Es handelt sich sehrwohl um eine Fahrerflucht. Dieses gesetz ist zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche entstanden. dazu gehört natürlich der gegenseitige Austausch von Personalien od. anderer geeigneter Angaben, die Verfolgung von Rechtsansprüchen der beteiligten sichern sollen. Wenn diese Dame eine falsche Tel.Nummer übergeben hat, hat sie damit bewusst verhindert, dass evtl. Ansprüche des Beteiligten gegen sie nicht erhebbar sind.

    § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
    1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat .....

    Quelle: StGB


    Darum halte auch ich es für angebracht, Anzeige zu erstatten. Oben wurde schonmal der Vorschlag gebracht, evtl. zeugen des Unfall durch Aushänge od. Inserate in zeitungen ausfindig zu machen. Oft führt das schneller zum Erfolg, als manch einer denkt. Das z.Bsp. ist der Vorteil an der Sensationslust, die dem Menschen eigen ist ;)

    Warte nicht zu lange, jeder Tag ist ein Tag weg von den Erinnerungen potenzieller Zeugen.

    Ausserdem solltest du nicht ausser Acht lassen, dass eine dokumentierte Verletzung evtl. bei eintretenden Spätfolgen versicherungstechn. sehr wertvoll ist. Und deine Krankenkasse wird nicht traurig sein, wenn sie weiss, wer die Musik bezahlt, die bestellt wurde.


    Gruss, NeHe
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  • Jo, also folgendes:

    Mit der Fahrerflucht wäre ich etwas vorsichtiger als meine Vorredner, sicherlich ist der objektive Tatbestand erfüllt, aber zu einer Verurteilung gehört noch so einiges mehr als lediglich der Objektive Tatbestand.....
    Das fängt schon mit dem subjektiven Tatbestand an, nämlich dem Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung (also dem objektiven Tatbestand)...An dieser Stelle vermag ich nun nicht auf einen aus meiner Sicht unbeachtlichen Meinungsstreit zwischen der h.M und einiger Literatur eingehen.
    Man müsste folglich der Frau erstmal nachweisen, dass sie es vorsätzlich getan hat und nicht nur fahrlässig...
    Auf mögliche Rechtfertigungsgründe und Entschuldigungsgründe vermag ich an dieser Stelle nichteingehen, da diese wohl doch in die Kategorie zu abstrakt für die Realität eingeordnet werden müssten;)

    Dennoch: Allein auf Grund ihres Verhaltens würde ich Anzeige erstatten, da man natürlich VOrsatz nicht ausschließen kann (Auch wenn ich glaube, dass Dein Erfolg sagen wir mal eher fragwürdig ist)

    Gibt es sonst keine Zeugen für den Unfall?

    Greets
    T0x1n
    [SIZE="1"]Gegen Gesetze darf man nicht verstoßen,aber man soll sie von Anfang an vernünftig interpretieren [/SIZE]
    [SIZE=1] [Roman Herzog, 6. Bundespräsident][/SIZE]
  • Thx für eure Antworten.
    Es gab 2-3 Autos die hinter dem Auto standen, aber die ausfindig zu machen wird nicht einfach oO

    T0x1n schrieb:


    ...da man natürlich VOrsatz nicht ausschließen kann (Auch wenn ich glaube, dass Dein Erfolg sagen wir mal eher fragwürdig ist)


    das glaube ich auch^^
    Ich hoff mal das es nur eine Zerrung ist un die bald wieder "regeniert" ist.
    nächster Arztbesuch ist am Montag:rolleyes:
    MfG
    simon_89
  • NeHe schrieb:

    Sorry, wenn ich da widersprechen MUSS. Es handelt sich sehrwohl um eine Fahrerflucht. Dieses gesetz ist zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche entstanden. dazu gehört natürlich der gegenseitige Austausch von Personalien od. anderer geeigneter Angaben, die Verfolgung von Rechtsansprüchen der beteiligten sichern sollen. Wenn diese Dame eine falsche Tel.Nummer übergeben hat, hat sie damit bewusst verhindert, dass evtl. Ansprüche des Beteiligten gegen sie nicht erhebbar sind.




    vllt. hat sie sich ja bei der Eingabe vertippt....

    Ich hab schon genug Erfahrung mit solchen gerichtlichen Scheiß machen müssen.
    Wenn die Frau nicht selbst eingesteht, hast du die Arschkarte gezogen, da du erstmal ihr beweisen musst, dass sie schuld hatte, da du ja weder zeugen noch irgendwelche Beweise hast.
    Sie könnte einfach auch eine neue Geschichte auftischen und es käme zur Aussage gegen Aussage.....

    FALLS DU ÜBERHAUPT RAUSBEKOMMST WER SIE WAR...
  • Cheffe, mich würde interessieren, warum du als einziger vehement davon abrätst, zur Polizei zu gehen und im Vorfeld schon ausschließt, dass die Sache Aussicht auf Erfolg hat.
    Vor allem, warum du die Unfallverursacherin noch in Schutz nimmst und ihre absolut unzureichende Reaktion auch noch zu rechtfertigen versuchst.
    Vielleicht kannst du ja mal etwas dazu sagen.

    Ich würde in jedem Fall zur Polizei gehen, denn im Vorfeld schon den Kopf in den Sand zu stecken ist zwar bequem, aber meiner Ansicht nach der absolut falsche Weg. Wenn sich jeder so benehmen würde, dann gute Nacht.
  • Geh zur Polizei und bleib erfolgslos...Sorry aber was solln nun die Polizei machen wenn du weder Kennzeichen, noch personalie oder sonstiges von der Frau hast.


    die schreiben sowas in die zeitung und da is die chance nichtmal so gering dass sich jmd. meldet der was gesehn hat und dann ist auch gleich ein zeuge da!!

    und nach deiner ausdrucksweise glaub ich dir, dass du damit schon öfter zutun gehabt hast O_o

    mfg
    kinGm
  • Halycon schrieb:

    Cheffe, mich würde interessieren, warum du als einziger vehement davon abrätst, zur Polizei zu gehen und im Vorfeld schon ausschließt, dass die Sache Aussicht auf Erfolg hat.
    Vor allem, warum du die Unfallverursacherin noch in Schutz nimmst und ihre absolut unzureichende Reaktion auch noch zu rechtfertigen versuchst.
    Vielleicht kannst du ja mal etwas dazu sagen.

    Ich würde in jedem Fall zur Polizei gehen, denn im Vorfeld schon den Kopf in den Sand zu stecken ist zwar bequem, aber meiner Ansicht nach der absolut falsche Weg. Wenn sich jeder so benehmen würde, dann gute Nacht.


    Ich rate ihm nur, sich diesen Stress mit der Polizei nicht anzutun, da die chancen gut bei 0 sind, dass was daraus wird.
    Das hat nichts mit in Schutz nehmen oder Ähnlichem zu tun.
    Auch wenn man im Recht ist, heutzutage braucht der Gegner nurn guten Anwalt, und bei dieser schlechten Beweislage hats sichs eh erledigt und einem fallen dann noch gerichts und anwaltskosten zu Laste.

    Und mal im Ernst, glaubst das einer der schon von Vornerein auf solche (schlauen!!) Tricks kommt, die falsche Nummer aufzuschrieben, nicht auch vor Gericht eine Lüge auftischen würde, die den eigentlichen Täter unschuldig darstellt.

    ach und kinGm, du musst mich nicht gleich so dumm anmachen, nur weil ich eine andere Meinung vertrete, die mir sensibler ist und meine Aussage dann nichtmal richtig verstehst..ich bin kein verurteiler oder sonstwas, nur musst ich selbst erleben, dass man halt im Recht war, die Polizei da war und alles so dokumentiert hat, dass es dich auch zum Unschuldigen darstellt, später sich aber alles dreht.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von cheffe ()

  • T0x1n schrieb:

    Man müsste folglich der Frau erstmal nachweisen, dass sie es vorsätzlich getan hat und nicht nur fahrlässig...

    cheffe schrieb:

    vllt. hat sie sich ja bei der Eingabe vertippt....


    Nochmal:

    Bei der Verfolgung von Unfallflucht geht es NICHT um Schuld od. Nichtschuld im Bezug auf den Unfall. Auch ein garantiert Geschädigter kann Unfallflucht begehen. Im §142 StGB geht es AUSSCHLIESSLICH um die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche gegeneinander, unabhängig davon, wie in Hinsicht auf die Unfallursache entschieden wird.

    Und wenn diese Frau eine falsche Handynummer herausgibt, dann ist das KLARER Vorsatz, im Bezug auf die Nichtfeststellbarkeit ihrer Personalien und somit Vorsatz im Bezug auf die Unfallflucht (alles nachzulesen in den Erläuterungen zum §142 StGB)

    Das Selbe gilt auch für einen mutmasslich Geschädigten, der u.U. verkehrsrechtlich eine Mitschuld tragen kann. Die verkehrsrechtliche Bewertung eines Unfalls hat NICHTS mit dem Starftatbestand der Unfallflucht zu tun. Nicht umsonst wird im §142 StGB von "Beteiligten" gesprochen anstatt von "Verursacher" und/od. "Geschädigten"


    Gruss, NeHe
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)