heise online - 04.11.08 - Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie"
Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
Konsequenz:
Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, [...], bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(Bild entfernt - passt net)
Natürlich gibts wieder einige Unbelehrbare, die den enormen Sicherheitsgewinn dahinter gegen Terroristen, Kinderp.... und Raubkopierern nicht wahrhaben wollen:
Schön. Toll. Habt ihr toll gemacht.
Schön, dass meine Tochter jetzt davor geschützt wird, dass ein
Erwachsener irgendwo Hentais und andere Pseudo-Teen-Webseiten
anschaut. Das macht ihr Leben so ungleich mehr sicher und beschützt.
Doch, wirklich. Das muss so sein. Sonst würde es dieses Gesetz doch
nicht geben, oder nicht?
Dass aber für Jugendarbeit, für Sozialämter und Jugendämter, für
Bildung, Ausblidung und Lehre jedoch kein müder Cent mehr locker
gemacht wird, im Zuge der kommenden Rezession und
Haushaltsverschuldung auf Grund eines massiven Banken-Bailouts sogar
noch gekürzt wird, das stört sie nicht. Denn sie wird ja jetzt mehr
beschützt ... cool! Toll!
Das ist so erbärmlich. Das ist so lächerlich und durchschaubar. Das
ist Deutschland im Jahre 2008 nach Christi Geburt, halleluja!
Eure Meinung zu dem Thema würde mich mal interessieren.
Mahlzeit
"Auf den Alkohol - die Ursache und Lösung aller Probleme!" Homer J. Simpson
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