Arbeitslos

  • Benötige Hilfe

  • Engelskrieger
  • 2297 Aufrufe 19 Antworten

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  • moin kameraden

    die finanzkrise macht auch bei mir nicht halt, nun bin ich arbeitslos.
    Was kann ich alles beim arbeitsamt beantragen? habe frau und 1 kind.

    danke für eure hilfe...

    mfg
    "gefallener" Engel
  • Zuerst einmal wirst du ALG I bekommen. Details darüber findest du hier:
    arbeitsagentur.de/nn_25650/Na...
    Die Höhe war glaub 60 % des letzten NETTO-Einkommens, können aber auch die 67 % gewesen sein die mein Vorgänger genannt hat. Das wird ein Jahr lang bezahlt und ist unabhänigig von deinen Kosten.

    Wenn die das Geld nicht ausreicht kannst du aufstockend ALG II (Hartz IV) beantragen. Infos dazu:
    arbeitsagentur.de/nn_25782/Na...
    Bezahlt werden üblicherweise:
    - Kaltmiete
    - Betriebskosten (ohne Strom, üblicherweise sind das die Nebenkosten)
    - Heizkosten
    - Haftpflicht-Versicherung
    - Kfz-Haftpflicht + Steuern? (nur gehört, nie ausprobiert)
    - Lebenshilfesatz pro Person
  • Das ist Depremierend : ))...Gehe einfach zum Arbeitsamt und beantrage schnell wie möglich arbeitslosengeld...du brauchst ja noch arbeitsbescheinigung von deinem Arbeitgeber und ich sags dir die brauchen ziemlich lange dafür...ich warte immer noch auf mein Arbeitsbescheinigung..
  • Hallo, ich hoffe das hilft etwas.
    Arbeitslosengeld I richtet sich nach den Monaten die Du gearbeitet hast , dann natürlich Wohngeld . Wenn Deine Frau nicht arbeitet für die und Dein Kind Arbeitslosengeld II wird aber gegen gerechnet damit ihr nicht über den Satz kommt. Vergiss nicht den Antrag auf GEZ befreiung . Bei ALG I darfst Du 165 Euro dazu verdienen . Dein Auto sprich die Versicherung wird nur angerechnet wenn Du einen 400 Euro Job bei ALG II an nimmst.Wenn Dein Kind in den Kindergarten geht übernimmt das Jugendamt die Kosten, bei der Schule die Klassenfahrt beim Sozialamt.

    Ich hoffe das Du schnell wieder eine Arbeit findest. Achja den Antrag beim Arbeitsamt sofort bei Kündigung des Arbeitsplatzes stellen .

    MfG
    tomate661
  • Sorry ist was schiefgelaufen

    Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

    Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) werden zwei Arten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:
    1. Arbeitssuchendmeldung

    Die Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich, damit Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann.

    Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

    Damit Sie die Fristen nicht versäumen, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801 - 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend) arbeitsuchend zu melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen Meldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen. Dies erspart Ihnen zusätzliche oder unnötige Wege und Wartezeiten.

    Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung.

    Bitte beachten Sie, dass eine Sperrzeit von einer Woche eintreten kann, wenn Sie sich nicht – wie oben beschrieben – bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

    2.alg 2
    Am 1. Januar 2005 wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von einer neuen Sozialleistung abgelöst, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II).

    Verschiedene Leistungen sollen Sie dabei unterstützen einen Arbeitsplatz zu finden, damit Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie so schnell wie möglich aus eigener Kraft bestreiten können.

    Mit dem neuen Gesetz ist der Grundsatz „Fördern“ und „Fordern“ verbunden. Wir möchten, dass Sie mit den angebotenen Fördermöglichkeiten Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessern und so gleichzeitig Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.

    Ihre Ansprüche auf finanzielle Leistungen, insbesondere Arbeitslosengeld II, hängen davon ab, ob Sie eine der zahlreichen Fördermöglichkeiten annehmen und sich aktiv um Ihre Integration in den Arbeitsmarkt bemühen.

    Ihre zuständige Stelle für die Auszahlung von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Kosten der Unterkunft finden Sie unter Partner vor Ort. Meistens handelt es sich dabei um Arbeitsgemeinschaften aus einer Agentur für Arbeit und einer Kommune.
    Hab es mal kopiert

    Euch steht ein gewisser Satz zu keine Ahnung wieviel, aber mit einen Kind unter 7 müßte es glaube ich mehr sein

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von luwi ()

  • kann meine frau eigentlich auch h4 oder so beantragen???


    Wenn du bisher der Verdiener warst und dir jetzt ALG I steht, glaube ich nicht das das geht, weil ihr ja einen Bedarfsgemeinschaft habt, aber wie bereits erwähnt steht euch dann noch das Wohngeld zu.

    tomate661 , wenn seine frau Elterngeld bekommt muss sie doch nicht dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen ,oder hat sich was geändert ??

    Noch ein tipp für Hartz IV Empfänger , wechselt euer Bank,bei der Sparkasse entfallen dadurch die Kontoführungsgebühren.

    lg,nedal
  • Engelskrieger schrieb:

    steht aber im ungekündigten arbeitsverhältniss, sprich nach 3 jahren kann sie wieder in ihren job.


    Dann ist das doch noch besser, wenn sie im ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.
    Müsst ihr selbst entscheiden, aber es besteht die Möglichkeit , das du die Babypause übernimmst und sie wieder ihre letzte Tätigkeit aufnimmt.

    Drei Jahre lang haben beide Eltern das Recht, sich abwechselnd oder gemeinsam um Nachwuchs und Haushalt kümmern. Vor allem aber dürfen Väter und Mütter während der Babypause Teilzeit arbeiten (bis zu 30 Wochenstunden)
    quelle : BRIGITTE.de - Job & Finanzen: Nach der Babypause


    Sprich das doch mal mit deinem Arbeitsvermittler ,müsst eben nur sehen, welches für euch besser ist .
    Und wenn das einkommen von deiner Frau nicht reicht,habt ihr immer noch die Möglichkeit Harzt IV zu beantragen.
    Aber ich weiß jetzt nicht wie dann das mit der ALG I ist,möchte jetzt auch nichts falsches auftischen.

    lg,nedal
  • Hallo,

    also, ich bin bei der Sparkasse und habe mal nachgefragt. Das Girokonto ist nicht kostenlos.
    GEZ Befreiung gibt es erst bei ALG II ohne Sonderzahlung. Das heißt, wenn du nur die 351 Euro plus Miete bekommst. Denn die Zahlung wird ja gestaffelt. Du fällst nicht nach einem Jahr sofort auf den Mindestsatz.

    Ob du Wohngeld bekommst hängt von der Höhe der Miete und der Größe der Wohnung ab. Da muß der Vermieter ein Formular ausfüllen und das mußt du dann beim Sozialamt oder Wohnungsamt abgeben.

    Ich habe das alles schon durch. Bin jetzt auf ALG II und leider keine Arbeit in Sicht.
    Viel Glück beim Amt und bei der Suche.

    LG Clddelfin
  • also, ich bin bei der Sparkasse und habe mal nachgefragt. Das Girokonto ist nicht kostenlos.


    Hast du den EC Automaten gefragt oder dem vom schalter ??
    Sicher ist das kostenlos,nur es wird nicht gerade an die Schwarze tafel gehängt. ;)
    Geh zu deinem Sachbearbeiter in der Bank,der/die wirds dir das schon erklären.
    Und wohngeld bekommt man nicht wenn man ALG II (HartzIV) bezieht.

    lg,nedal
  • Hallo "gefallener" Engel ;)
    Du hörst Dich ja sehr depremiert an, kann ich aber verstehen.
    Hab das alles auch schon paar mal durch.

    Wie schon gesagt wurde - sofort zum Arbeitsamt (Agentur für Arbeit heißt das ja jetzt), denn der Meldetag zählt, auch wenn die Bearbeitungszeit länger dauert.
    Bei der Arbeitssuche nicht auf das Arbeitsamt verlassen, habe meine Arbeitsstellen auch immer nur durch Eigeninitiative gefunden und durch persönliche Vorstellung. Bewerbungsschreiben sind immer im Papierkorb gelandet. Der direkte Eindruck und der vermittelte Arbeitswille zählt.

    Wenn Deine Frau natürlich die Möglichkeit hat schon jetzt wieder in ihrem Betrieb zu arbeiten, wäre das auch eine Möglichkeit. Dann müßtest Du natürlich Haushalt und Kind übernehmen.
    Kommt auch drauf an, ob das finanziell reicht. Weiß ja nicht, ob sie etwa so viel verdient wie Du bisher. Oder sie verdient durch ein paar Stunden Arbeit in der Woche was dazu.

    Sollte das Arbeitsamt Dir eine Umschulung anbieten, würde ich an Deiner Stelle annehmen. Du bekommst in der Zeit mehr Geld (Unterhaltsgeld), Fahrtkosten werden übernommen und die Möglichkeit auf einen zweiten Beruf ist ja auch nicht schlecht. Kannst Dich dann bei der Arbeitssuche in zwei Richtungen orientieren.


    Nun steh wieder auf, Du "gefallener" Engel und kämpfe. Du schaffst das schon gemeinsam mit Deiner Frau.

    Wünsche Dir viel Glück bei der Arbeitssuche.

    Alles - Gute Buswusel :lego:
    Kein Mensch ist gut genug, einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung zu regieren.

    Abraham Lincoln
  • metfan schrieb:

    Das ist Depremierend : ))...Gehe einfach zum Arbeitsamt und beantrage schnell wie möglich arbeitslosengeld...du brauchst ja noch arbeitsbescheinigung von deinem Arbeitgeber und ich sags dir die brauchen ziemlich lange dafür...ich warte immer noch auf mein Arbeitsbescheinigung..



    hab auch lange gewartet keine ahnung warum die so lange für so was brauchen.
    zum Glück hab ich jetzt eine stelle gefunden bin froh.
    möchte bald aber wieder in Flughafen anfangen was ich vor paar mon gemacht habe.


    simih