Sonderkündigungsrecht O2

  • Frage

  • dick289
  • 513 Aufrufe 1 Antwort

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  • Sonderkündigungsrecht O2

    Moin.

    So weit ich weiss hab ich grad bei o2 Sonderkündigungsrecht, da die ihren Vertrag mit D1 aufgelöst haben und ich somit kaum noch Empfang zu Hause habe.

    Weiss jemand von euch ob ich das subventionierte Handy bei Sonderkündigung wieder abgeben muss?
  • dick289 schrieb:

    Moin.

    So weit ich weiss hab ich grad bei o2 Sonderkündigungsrecht, da die ihren Vertrag mit D1 aufgelöst haben und ich somit kaum noch Empfang zu Hause habe.

    Weiss jemand von euch ob ich das subventionierte Handy bei Sonderkündigung wieder abgeben muss?


    Das gleiche Problem hatte ich auch, und habe vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Allerdings darfst du nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen ! Bitte erst um schnellstmögliche Verbesserung der Netzabdeckung ! Falls dies nicht möglich wäre, um eine vorzeitige Vertagsaufhebung.

    Bei mir kam heute die Bestätigung der Beendigung meines Vertages. :)
    Dein Handy kannst du übrigens behalten.
    Ich hoffe mal, dass es bei dir auch so läuft.

    Im Antwortschreiben steht:
    [zitat='O²']
    Im Mobilfunkvertrag haben wir nicht zugesichert, an allen Orten im Bundesgebiet einwandfreien Netzempfang zu gewährleisten. Aus diesem Grund lässt sich grundsätzlich kein Kündigungsrecht aufgrund des Netzempfanges herleiten.
    [/zitat='Ende']

    Gruss Blower