Winterreifen beim Autokauf


  • Dichter76
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  • Winterreifen beim Autokauf

    Moin an die Gemeinde ...

    Ich hab richtig dickes Problem. Ich habe am Freitag beim VW-Händler des Vertrauens einen 6 Monate alten VW Passat gekauft. Das Teil war ein Werkswagen, wurde aber über den ortsansässigen A-Händler verkauft. Das Teil ist derzeit mit Sommerreifen bestückt. Jetzt hat mir am Samstag jemand erzählt, dass zu dieser Jahreszeit auf dem Auto "Winterreifen" sein müssten (von wegen: "der Witterung angepasst...").

    Nun meine Frage: Stimmt das ? Muss der Händler mir ein KFZ überlassen, das mitte November Winterreifen drauf hat ? Falls ja, kann ich ruhigen Gewissens nach einem ordentlichen Nachlass für Winterreifen fragen. Falls nein, hab ich (glaube ich jedenfalls) recht schlechte Argumente ...

    Danke schon mal im voraus.

    Grüße
    Dichter76
    .: Lesen schadet der Dummheit :.

    [SIZE="1"][FONT="Century Gothic"][COLOR="DarkRed"]Fehler in Rechtschreibung und Zeichensetzung hingen früher mit meiner mangelhaften Bildung zusammen. Heute sind sie ein Hinweis auf meine vielfältige Persönlichkeit.[/color][/FONT][/SIZE]
  • Da MUSS gar nichts dabei sein, es KANN nur sein.
    Wenn der Wagen keine Winterreifen hat wirst du dir wohl welche nachkaufen müssen. Wieso sollte ein Auto das von Mai (?) bis zum Herbst zugelassen war denn welche haben? Die hat doch noch keiner geraucht. Und du darfst übrigens auch jetzt mit Sommerreifen rumfahren - solange kein Schnee / Eis das sichere fahren beeinträchtigt.
  • Shadowww schrieb:

    Und du darfst übrigens auch jetzt mit Sommerreifen rumfahren - solange kein Schnee / Eis das sichere fahren beeinträchtigt.


    ausser du wohnst in Österreich... da gilt, so weit ich informiert bin, seit. 1.November die ERSTMALIGE Winterreifenpflicht...

    Winterreifen müssen nicht dabei sein, das sind, so weit ich weis, besondere Zuckerl bzw. freiwillige Aufgabeben des Verkäuferst, sprich "Handlungsspielraum"
  • Allgem. Info:

    Eine allgemeine Winterreifen-Pflicht in Deutschland gibt es nicht.

    Jedoch hat der Bundesrat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen, wonach es seit Mai 2006 in Deutschland eine situationsbedingte Winterreifenpflicht gibt, d.h. PKWs müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein.

    Denn in Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) heißt es:

    „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

    Bei Verstoß droht Bußgeld

    Autofahrer die gegen diese Vorgaben verstoßen, müssen in Zukunft mit 20 Euro Bußgeld rechnen. Bei zusätzlicher Behinderung, also etwa wenn Autos auf geschlossener Schneedecke mit Sommerreifen unterwegs sind und dabei den Verkehr behindern, drohen sogar 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg.

    Erfahrene Anwälte im Verkehrsrecht weisen außerdem auf einige Regeln für das Fahren im Winter hin:

    Bei Schnee- und Eisglätte nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug unter Kontrolle ist und rechtzeitig zum Halten gebracht werden kann (§ 3 Abs. 1 S. 1 und 2 StVO).
    Der Fahrer darf nicht so fahren, dass sich der nachfolgende Verkehr zu einer bei Schneeglätte gefährlichen Bremsung veranlasst sehen kann.
    Bei Schneeglätte immer mit verunfallten Fahrzeugen und Fahrfehlern anderer rechnen und die Geschwindigkeit darauf einstellen (insbesondere bei Gefälle). (§ 7 Abs. 2 StVO)


    quelle
  • Ich spreche jetzt mal für die Österreicher.
    Natürlich ist der Händler NICHT verpflichtet Dir das Auto mit WR zu verkaufen. Wär ja auch blöd: zB ich bestelle mir bei VW einen neuen Wagen im Juni, 6 Monate Lieferzeit, ich bekomm das Auto im Dezember mit Sommerreifen und kann deswegen VW nicht klagen ;)

    Winterreifenpflicht in good old Austria:
    Die Winterreifenpflicht für Kfz mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen gilt im Zeitraum vom 1.11. bis 15.4, sofern winterliche Fahrverhältnisse (Schnee, Eis, Matsch) bestehen.

    Mit 1.1.2008 wird sie erstmals eingeführt (29. KFG-Novelle)

    Die Winterreifenpflicht besteht nicht, wenn das Kfz nicht verwendet wird, also bloß abgestellt ist. bzw. wenn bei winterlichen Fahrverhältnissen Schneeketten an den Antriebsrädern montiert sind.
    PS. ein Winterreifen ist ein (Radial)Reifen mit mindestens 4mm Restprofil und mit der M&S oder Schneeflockerl Kennung.

    liebe Grüße
    Viking1511
    [FONT="Comic Sans MS"][SIZE="1"]Das Glück dieser Erden liegt auf dem Rücken, nicht auf Pferden.[/SIZE][/FONT]
    [FONT="Comic Sans MS"]Das plötzliche und spurlose Verschwinden mancher Senioren vor dem Pc konnte nun geklärt werden. Sie hatten Alt/entf gedrückt...[/FONT]
  • Nun wie in den ersten Beiträgen schon erwähnt ist es hinterher schlecht zu reklamieren... vor allem wird der Verkäufer darauf bestehn das der Vertrag exakt von seiner seite eingehalten wurde... allerdings wenn man nett zu ihm geht und ihm sagt das man ja jetzt noch winterreifen benötigt er solle doch mal eine guten preis machen da du das auto ja schon gekauft hast...
    kann klappen muss nicht klappen bei einem seriösen händler geht sowas schon. habe so einen ähnlichen deal auch schonmal gemacht allerdings vor dem autokauf. also wenn er dich nicht leiden kann sieht es traurig aus :(
    gruß
  • Nein das ist quatsch, du kaufst das Auto wie es dasteht, ohne Extra-Abkommen wie z.b. Winterreifen, Reinigung uvm, also so wie es im Vertrag steht.

    Der Händler ist nicht dazu verpflichtet, dir wenn es z.b. Winter ist, und das Auto auf Sommerräder steht, auch Winterreifen dazu zu geben, und sie Montieren, das ist allein die Aufgabe des Fahrzeughalters.

    Gut man kann mit dem Händler immer Handeln, als ich vor 4 Monaten meinen neuen A4 gekauft habe, habe ich ne Stolze Summe angezahlt und hatte ihn bisschen in der Hand, er gab mir dann einen Vollen Tank, Große Inspektion und eben 235/45/17 Pirelli winterreifen :D, das lohnt sich dann schon.

    Zudem ist das du Winterreifen brauchst auch noch ein Irrtum, es wird vorgeschrieben das du von glaube ich Oktober bis April Winterreifen drauf haben solltest. Mittlerweile zahlst du glaube ich 20 Euro wenn dich die Cops erwischen, und 40 Euro + 1 Punkt wenn du ein Hindernis bist und sie dich befreien müssen.

    Und der Wichtigste Punkt mit dem ich Winterreifen nur empfehlen kann ( Grad bei dir bei einem 6 Monate altem Passat ) ist das falls was ist, ob dir jemand rein rutscht oder du rutschest weg und fahrst wem rein, Zahlt bei Winterreifen die Versicherung im Schadensfall.

    Hast du keine, bleibst du zu 90% auf deinem Schaden sitzen.

    Lieber mal 600 Euro für winterreifen als 10000 Euro kaputtes Auto.
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