Notebook behalten oder Zurückgeben?


  • SAAR_Chris
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  • Notebook behalten oder Zurückgeben?

    Hallo Freesoftler,

    ich hätte gern mal einige Meinungen von euch:

    Kurzform: Eine Notebook Firma hat nach der 3. Erfolgslosen Reparatur einen Fehler gemacht und mir 2 Notebooks gesendet. wobei ich einen aber Umgetauscht und mein Geld zurückbekommen habe. Und der andere seit 3 Monaten bei mir zuhause steht und keiner danach gefragt hat

    Kann ich den jetzt Verkaufen oder soll ich ihn lieber zurückgeben???



    Erläuterung der Kurzform:

    Ich habe mir ein Gamer Notebook gekauft (1.199 Euro) allerdings ging dieses nach ca. 4 Monaten kaputt. Da ja noch Garantie drauf war hab ichs eingesendet mit der Hoffnung das es Repariert zurück kommt.
    1. Reparatur erfolglos..... die Notebook Firma angerufen und eingesendet.
    2. Reparatur erfolglos..... wieder die Firma angeruften und wieder eingesendet.
    3. Raparatur erfolglos..... wieder angerufen und gesagt das ich das Gerät meinem Fachhändler zurückgebe und mein Geld wieder haben möchte. Nach der 3. Erfolglosen Reparatur habe ich anspruch auf Austausch des Gerätes oder Geld Zurück Garantie des Fachhändlers, die ich auch in Anspruch genommen habe.

    Also zum Fachhändler hin Notebook zurückgegeben und mein Geld erhalten.
    Direkt am gleichen Tag einen neuen gekauft und der läuft bis heute super.

    Jetzt das PROBLEM!

    Einen Tag später bekam ich von der Notebook Firma das gleiche Modell wie das, dass kaputt war per DHL geliefert mit der Begründung Neuaustausch?!
    Dieses Notebook habe ich jetzt seit 3 Monaten immer noch Unbenutzt zuhause stehen und bin am Überlegen:
    Verkaufe ich das Notebook jetzt
    oder
    ruf ich die Firma an und lasse es abholen ?


    Freue mich auf Antworten.

    MFG SAAR_Chris

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SAAR_Chris ()

  • hey SAAR Chris!
    War bei dem Laptop den du vom Laptop-Hersteller bekommen hast kein Schreiben dabei? normalerweise wollen die ja dass man das alte, defekte gerät zurückschickt! finde es schon sehr merkwürdig dass die sich bis jetzt nicht gemeldet haben! ich glaube ich würde ersteinmal eine freundliche mail zum hersteller schicken und ohne persönliche angaben usw. nachfragen wie sowas zustande kommen könnte! ob sie dir im zum schluss auch wirklich dankbar sind wenn du dich meldest kann ich dir nicht sagen! evtl. bekommst du ja was für dafür! (sowas solls ja geben)
    aber sag mal bescheid wenn du was neues hast!
  • Ich würde mich nicht melden, das Gerät jedoch verpackt lassen.

    Wenn die sich melden, können die das Gerät abholen (lassen), ist ja ungenutzt.

    Wenn die sich nicht melden, ein Jahr aufheben und dann selber nutzen....
  • Ich glaub es wäre besser sich zu melden, Trekki schlägt zwar einen Ansatz vor, denn man bei ungebetenen Warensendungen ohne Kontakt vorher machen kann, du warst aber vorher mit denen in einer Geschäftsbeziehung.

    Ich denk mir mal das Neugerät war für den Händler bestimmt der dir das Geld für das Altgerät gegeben hat, dass von Dir wieder abgegeben wurde.

    Er hat die Kiste eingeschickt, die dachten sie gehört noch zu dir, schicken dir eine neue und verrechnen ihm das Gerät. Das wird ihm ziemlich sicher auffallen. Besser Du gehst zu ihm.
    lg Miraculix
  • Ich denke mir eher das bei der Notebook Firma 2 Mitarbeiter daran gearbeitet haben und der eine zugesagt hat das ich das Notebook bei meinem Händler umtauschen kann wobei ich mein Geld wieder bekomme und der andere Mitarbeiter einen Neuaustausch vorgenommen hat und bekommt das defekte Gerät von dem Händler. Das wär natürlich die Optimal Lösung.

    Jedoch wenn ich mich bei denen melde und das Gerät abholen lasse, gehe ich stark davon aus das ich nix bekomme als ein Danke!:confused:

    Hier das habe ich noch im Netz gefunden:

    § 241a BGB
    Unbestellte Leistungen

    (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

    (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

    (3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.

    Was meint Ihr ? Zurückgeben und eventuell ein :rot:Danke bekommen oder verkaufen und in Urlaub fahren :bing:

    mfg SAAR_Chris
  • Rein rechtlich gesehen gehört das Notebook der liefernden Firma. Allerdings musst du selbst nichts unternehmen, um das Notebook zurück zu geben.

    Nach dem laufenden Jahr plus zwei weiteren Jahren Wartezeit geht das Notebook dann in dein Eigentum über (Verjährungsfrist).

    Wenn du das Gerät jetzt verkaufst und die Firma bemerkt das fehlende Notebook, müsstest du ihr den entstandenen Schaden ersetzen. Beispiel: das Gerät hätte einen Wert von 1000,00 Euro und du verkaufst es für 750 Euro. Dann müsstest du der Firma zu den 750 Euro für den Erlös noch zusätzlich 250 Euro draufzahlen. Zudem könnte dich die Firma evtl. wegen Hehlerei belangen, da du etwas verkaufst, was definitiv jemand Anderem gehört.

    Wenn die Lieferfirma allerdings bis etwa Februar nicht dahinter kommt, wird sie es auch nicht mehr bemerken, dann hast du 'Glück' gehabt. Rein moralisch will ich den Fall gar nicht erst werten. ;)
  • Frage wäre auch Finderlohn:
    Argumentieren wir mal böse.
    Frag den Chef der Firma doch freundlich, ob er durch die Planlosigkeit eines seiner Mitarbeiter ein Notebook verloren haben könnte, daß du vor Deiner Tür gefunden hast. (Seriennummer mitnehmen, damit er sie in Computer eintippen kann). Nimm aber wen als Zeugen mit, und frag sofort nach Finderlohn, oder entsprechend MEHR Rabatt beim "ichwünschmirwas" in seinem Laden.
  • Hallo,

    Also das BGB sagt das Du nicht in der Pflicht bist das Notebook zu bezahlen, aber Haftbar gemacht werden kannst (Abschnitt 2) .

    Das ist doof, denn so schwimmt Du in einer Grauzone: Du wolltest das Teil nicht haben, und eigentlich müsstest Du was sagen.

    Wenn bis jetzt niemand danach gefragt hat ist das schöne Teil wohl als Verlust abgeschrieben, der Aufwand das Notebook zu suchen ist wahrscheinlich größer als einfach und schnell abzuschreiben.

    Ich würde das Ding verkaufen.
    Ich habe mich schon so oft geärgert daß ich in ähnlichen Situationen brav hingerannt bin, wofür ich noch NIE ein Danke bekommen habe, daß es mir inzwischen reicht.
    Manchmal muß man eben ganz fein still schweigen und der Dinge harren die da passieren. Wahrscheinlich passiert nähmlich nichts.

    Alte Fälle werden eh nicht wieder aufgerollt. Dafür fehlt das Personal.

    Du hast doch bestimmt noch eine TrackingID von DHL oder?
    Check doch mal ob du noch Zugriff bekommst. Wenn nicht kannst Du davon ausgehen daß da auch niemand mehr nach fragt.

    Schuldrechtlich gesehen bist Du nicht in der Pflicht dich zu melden, sondern Dein Notebookversender bei Dir.

    Was kannst du denn dafür und überhaupt welches Notebook? Nee das ist nicht meine Unterschrft........

    Fahr In Urlaub.

    Gruß

    Pruner
  • gehe ich stark davon aus das ich nix bekomme als ein Danke!


    Was erwartest du denn ansonsten ?? Du hast dein eigentlichen Notebook bekommen und gegen Barzahlung umgetauscht.
    Jetzt bekommst du noch eins und möchtest verkaufen , findest du das richtig ??
    Stell mal umgekehrt vor, das du ein Unternehmen hast und mehrere Kunden das gleiche machen würden , würdest du darüber glücklich sein ??
    Auch wenn man die Ratschläge gibt es zu behalten weil sie das Abschreiben würden finde ich moralisch nicht in Ordnung.

    Es ist dir überlassen was du machst, aber schade dabei ist, das durch solche Sachen die Ehrlichkeit auf der Strecke bleibt.

    lg,nedal

    Edit: Noch was, worüber ihr hier diskutiert ist unter anderem unterschlagen der Ware,also ein Straftat.
  • nedal schrieb:

    ...
    Auch wenn man die Ratschläge gibt es zu behalten weil sie das Abschreiben würden finde ich moralisch nicht in Ordnung.
    ...


    Das ist garantiert keine Unterschlagung, solange er es nicht verkauft!

    Die moralische Wertung ist zwar schön gedacht, aber ich sag dir mal, mein Schwager ist selbstständig und steht manchmal auf Kriegsfuß mit der Buchhaltung. Er hat manchmal erst nach Monaten seinen Kunden (privat & gewerblich) Rechnungen für Lieferungen und Leistungen zugesandt. Kein einziger Kunde hat jemals in den ganzen Jahren zuvor freiwillig bezahlt, hat er mir berichtet.

    Der Händler bzw. Hersteller oder das Serviceunternehmen sind selbst für ihre Logistik und Buchhaltung verantwortlich. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass der Threadersteller das Gerät nicht einfach so verkaufen darf aber nach der angesprochenen Wartezeit (Verjährung) wäre er ohne Zutun rechtmäßiger Eigentümer.



    Miraculix schrieb:

    Frage wäre auch Finderlohn:
    ...


    Anspruch darauf im rechtlichen Sinne gibt es nicht. Wenn man Pech hat, könnte die Lieferfirma sogar sauer auf so eine Offerte reagieren.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MusterMann ()

  • Was meinst Du mit sauer? Ansprüche im rechtlichen Sinne sind hier nebensächlich es geht um den Eindruck den er beim Chefe erzeugt. Wenn der paßt, kriegt er Geld.

    Den Einkaufsgutschein kann der Firmenchef dem Übeltäter ja von der Provision abziehen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Miraculix () aus folgendem Grund: RSF

  • Der Händler bzw. Hersteller oder das Serviceunternehmen sind selbst für ihre Logistik und Buchhaltung verantwortlich


    Das mag sein, aber muss der Kunde das gleich ausnützen ,denke nicht. Auch wenn er die Ware behält ist es meiner Meinung nach Unterschlagung , gilt die Verjährung nicht bei Fundsachen ?

    Sehen wir das doch mal so, wenn ihr an der Kasse bezahlt und bekommt mehr zurück als normal und ihr dieses bewusst behält, was meint ihr wer für den schaden aufkommt ? der Kassier/in wird für seine Dusseligkeit bezahlen. Könnt ihr damit leben ? ich nicht...

    Naja das geht jetzt vom Thema ab,wie bereits oben erwähnt, das muss der TE selbst mit seinem Gewissen ausmachen,mehr kann ich nicht zu sagen.

    Er wäre im umgekehrten Fall auch nicht glücklich, wenn er den Defekten Notebook eingeschickt und diese in der Logistik untergegangen wäre , oder ??

    lg,nedal
  • @ nedal:
    Du begreifst es immer noch nicht und vergleichst Äpfel mit Birnen. ;)

    Da es sich wohl um ein größeres Unternehmen handelt, hat irgendwer dort scheinbar geschludert und kein Angestellter wird dafür haften müssen. Und hör bitte auf, von Unterschlagung zu reden, wenn er das Gerät einfach behält. Denn das ist rechtlich absolut nicht haltbar und du solltest keine Behauptungen aufstellen, wenn du von der Rechtslage keine Ahnung hast! Er braucht einfach gar nichts machen - nach deutschem Recht. Er muss weder die Liefer-/Servicefirma (die wohl nicht der Händler selber ist) informieren noch das Gerät aus seiner Veranlassung heraus zurück senden! Verjährungsfristen gelten auch bei unverlangt zugesandter bzw. nicht berechneter Ware!

    Er muss 'lediglich' das Gerät auf Anforderung und auf (Transport-)Kosten des Lieferanten heraus geben. Er könnte, wenn er wollte, die Lieferfirma auffordern, das Gerät abholen zu lassen. Aber er muss es nicht.

    Nochmal extra für dich:
    Es ist keine Frage der Moral, sondern der Rechtslage - und die wurde hinreichend dargestellt. Vielleicht mag der Member Hobbyesel noch ein paar passende Paragrafen dazu posten. ;)

    Würde ein Kunde nicht reklamieren, wenn sein Gerät aus dem Service nicht zurück kommt, würde er von dort garantiert auch nichts automatisch erhalten, wenn in dem Betrieb jemand den Servicefall nicht ordnungsgemäß registriert hat!


    Zu deinem Vergleich mit der Kassiererin:
    Meine Frau hatte letztes Jahr in einem Kaufhaus 50 Euro zu wenig heraus bekommen, die Verkäuferin verweigerte die Herausgabe. Erst auf massives Drängen meiner Frau und der Drohung mit Polizei & Anzeige wurde vom Abteilungsleiter ein Kassensturz gemacht. Ergebnis: es waren über 120 Euro zu viel in der Kasse. Fragt sich, wer da wen betrogen hat! Vom Kaufhaus gab es noch nicht mal eine laue Entschuldigung - und das bei einem glasklaren und echten Fall von Unterschlagung!

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von MusterMann ()

  • Da hier nicht die moralische Seite betrachtet werden soll mach ich das auch nicht.

    Zu deinem Fall denke ich, dass du das Notebook gerne verkaufen würdest.
    Sicherlich ist das mit einem gewissen Risiko verbunden und ich würde es nicht vor Februar 2009 tun.
    Warum erst dann?
    Die meisten Unternehmen machen am 31.12. einen Jahresabschluss und dann fallen Fehler in der Buchführung eventuell auf. Wenn dann was fehlt wird vielleicht rauskommen, dass das an dich verschickt wurde und die schreiben dich an.
    Dafür brauchen die dann ne gewissen Zeit. Bis zum Februar sollten sie das allerdings geschafft haben.
    Wenn jetzt allerdings die Firma ihren Jahresabschluss nicht Ende Dez. hat sondern irgendwann anders (gibt es auch schonmal), dann nützt dir das ganze nichts.

    Naja,
    das Risiko wenn du es verkaufst bleibt so oder so bei dir.
    Das mit dem dummen und anonymen Nachfragen könntest du allerdings mal versuchen. Vielleicht sagt einer der Mitarbeiter an der Hotline was dummes, was dir nützt (was auch immer das sein mag). Dazu könntest du das Telefongespräch aufnehmen oder jemanden mithören lassen. Aber auf KEINEN FALL heimlich, also einfach ankündigen das du das tust und wenn kein Widerspruch kommt ist es in Ordnung.


    PS: da fällt mir noch was ein
    Wer sagt denn eigentlich, dass du das Gerät bekommen haben musst?
    Die Unterschrift auf diesen Dingern bei Zustellern kann man doch nie lesen...
    Das ganze kannst du mal selber weiter spinnen.
    [SIZE=2]Wer Rechtschreibfehler findet, schicke sie bitte ein. Es wird ein Finderlohn von 10% gewährt.[/SIZE]
  • Iedit
    Zum Ablauf hat Mustermann es vmtl. am exaktesten auf den Punkt gebracht,
    den wesentlich wichtigeren Punkt hat Slate aber mal wieder genannt.

    Dazu sag ich einfach mal ergänzend (Zitat)
    Alles verändert sich, wenn DU Dich veränderst :)

    edit

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von muesli ()

  • @ muesli:
    Du Spielverderber! :D :D


    Mal im Ernst, wie kann man von dem einfachen Bürger noch Ehrlichkeit verlangen, wenn die Konzernlenker, wie Richard Fuld, langjähriger CEO der Lehman Brothers Bank, jährlich 50 Mio. Dollar und mehr bezahlt bekommen, im Fall von Fuld in den gut 10 Jahren seiner Tätigkeit also weit über eine halbe Milliarde Dollar! Dabei war er nicht mal Eigentümer! Das Geld muss ja irgendwo her gekommen sein... (okay, okay, ich schweife ab ...)

    Klar sollte man sich jeden Morgen noch selbst im Spiegel aufrecht anschauen können. Doch in dem vorliegenden Fall bedeutet Schweigen noch keine Unehrlichkeit, imho. :)
  • So hier nocheins
    Wenn der Empfänger eine Ware nicht bestellt hat, dann aber ein Paket entgegennimmt und quittiert, die Ware also wider besseren Wissens annimmt, dürfte er demnach zu belangen sein.

    Ich interpretiere das so, dass der Empfänger unter Umständen zur Herausgabe der Ware verpflichtet ist, wenn der Eigentümer dies verlangt und dafür gibst kein Verjährungsfrist und wenn ja dann beleg es.

    Außerdem geht es hier nicht um "Nicht bestellte Ware" sondern um (wie TE bestätigt) "Neu austausch" wobei hier zu bemerken ist "Austausch" und nicht "Sie sind uns lieb,wir schenken Ihnen das mal so" ;) , sie werden dies in seinem Kunden Kartei vermerkt haben und wen der TE annimmt das sie das vergurgt haben ,nur weil sie sich 3 Monate nicht gemeldet haben liegt er falsch, die Logistik von der Firma arbeitet bestimmt nicht mit Papier und Bleistift , sie wird sich schon heute oder morgen bei ihm melden und das Gerät anfordern.

    Ob ich Ahnung vom Gesetz habe oder nicht, will ich nicht mit dir messen, hierbei geht es auch nicht um Äpfel und Birnen sondern um einen 4 stelligen Betrag abgesehen vom Ehrlichkeit, die leider bei einigen untergegangen muss.

    lg,nedal

    PS: MusterMann , aber eins muss man dir lassen, wenn ich so deine Beiträge lese, bist du mit irgendwelchen Beispielen auch nicht verlegen ;)
  • Hallo Leute,

    erst mal find ich das super das mein Problem / Thema so gut diskutiert wird.

    Zur Info das Notebook ist von MSI.
    Auf dem Lieferschein stand mein Name drauf mit RMA Nummer.

    Ich habe mal gegoogelt und einen Informativen Text gefunden das eigentlich die Sache gut erklärt, finde ich.
    ___________________________
    Nicht bestellte Waren

    Der Verkäufer hat allein durch die Zusendung unbestellter Waren oder Erbringung unbestellter Leistungen keinen Anspruch auf Zahlung ( 241 a BGB).
    Ausnahme, Sie nehmen die aufgedrängte Ware oder Dienstleistung ausdrücklich an.

    Sie müssen die unbestellte Ware nicht ausdrücklich ablehnen, schweigen Sie also.
    Sie müssen die Ware weder bezahlen noch zurückschicken. Die Ware muss auch nicht aufbewahrt werden. Sie kann ausgepackt, benutzt oder weggeworfen werden, z.B. den Wein trinken, das Buch lesen.
    Was Sie nicht dürfen:
    Sie dürfen unbestellte Ware nicht weiterverkaufen. Der Grund ist, dass Sie nicht Eigentümer der Ware sind. Veräußern Sie die Ware an einen Dritten und wusste dieser, dass es sich um unbestellte Ware handeltte, muss er sie an dern Verkäufer herausgeben.

    Schickt Ihnen die Absende-Firma einen Mahnbescheid weil Sie die unbestellte Ware nicht bezahlen, legen Sie sofort Widerspruch ein. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.

    Was ist, wenn der unfreiwillige Warenempfänger die Ware via DHL unfrei zurückschickt?
    Das Paket kommt dann zurück und mit ihm eine Forderung der DHL über Beförderungs-/Nachentgelt, für die erneute Zustellung ggf. eine Aufwandspauschale für Verwahrung und Behandlung der nicht angenommenen Lieferung. Und das kann teuer werden. Lt. Postpaketschein werden die Versandkostenbeim Empfänger eingefordert. Sie bleiben zur Zahlung verpflichtet, solange der Empfänger den Betrag nicht vollständig entrichtet.

    Die Verbraucherzentrale rät, keine unbestellten Pakete anzunehmen oder durch den Nachbarn annehmen zu lassen. Wer von der Post durch eine Benachrichtigungskarte von dem Paket erfährt, sollte keinesfalls das Paket abholen. Sofortige Annahmeverweigerung ist in jedem Fall billiger und vor allen Dingen keinesfalls risikoreich.

    Rechnungen, Mahnungen, Inkasso, Mahnbescheid
    Wenn Sie nichts bestellt haben, müssen Sie auch nichts bezahlen. Kommen dennoch Rechnungenn und Mahnungen, wenden Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale.
    Hier müssen Sie tätig werden;
    Wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, müssen Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Jeder kann beim Amtsgericht unter Vorlage von Mahnungen an den Schuldner einen Mahnbescheid beantragen, das Gericht prüft nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Dies geschieht erst im gerichtlichen Verfahren, aber eben nur, wenn Sie dem Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen widersprochen haben.

    Wenn Sie nicht widersprechen, wird der Mahnbescheid rechtskräftig, der Gläubiger kann einen Vollstreckungsbescheid beantragen und bei Ihnen kann bis zu 30 Jahre vollstreckt werden, auch wenn die Forderung nicht rechtens ist.

    __________________________

    Am besten finde ich "Wenn Sie nichts bestellt haben, müssen Sie auch nichts bezahlen."

    @Mr.Slate
    ja habe das Paket von der von DHL angenommen.

    @ALLE
    meine moralische Seite ist heute so das ich mir denke:
    "Heutzutage muss jeder sehen wo er bleibt, es wird alles teurer und keiner schenkt dir was"!

    Gibt mal ehrlich zu wenn ihr in der Stadt unterwegs seid und findet 10.000 Euro auf der Straße liegen und keiner weit und breit zu sehen, würdet ihr es aufheben und an das nächste Haus gehen und fragen ob sie das vielleicht verloren hätten? Ich will mal sehen wer da die Tür aufmacht und nein sagt :löl:

    Ich habe als Kind einmal eine Handtasche vor einem Hochhaus gefunden da waren 2000 Mark drin. Ich als dummer ehrlicher Bürger hab auf dem Ausweis geschaut wie der Name der Frau ist, und habe ihr die zurückgegeben und was habe ich dafür als finderlohn bekommen :öm: 10 MARK !!!

    Wie gesagt aus Fehlern lernt man und ich denke das das bei MSI nicht anders laufen wird.

    MFG SAAR_Chris
  • SAAR_Chris schrieb:

    Zur Info das Notebook ist von MSI.
    Auf dem Lieferschein stand mein Name drauf mit RMA Nummer.


    Und ich hoffe auch das du weis was RMA Nummer ist oder dies auf dein Lieferschein bedeutet??

    RMA-Nummer

    Abk. für Return Merchandize Authorization. Eine vom Lieferanten vergebene Kennnummer für die Warenrücksendung. Der Kunde wird verpflichtet, vor der Rücksendung eine RMA-Nummer anzufordern, damit die Ware beim Lieferanten korrekt zugeordnet werden kann.


    Und dein Fall hat auch nicht im geringsten mit der 10.000 Euro Geschichte gemeinsam, du hast den Notebook ja nicht gefunden, sie ist dir als Neuaustausch geschickt worden und das hat auch nichts mit "nicht bestellten Ware" zu tuen.

    Naja will jetzt nicht viel auf dein Moral rum eiern , aber ich denke mal volljährig bist und selbst Entscheidungen treffen kannst.

    Dazu brauchst du hier keine Tipps um dein Gewissen zu erleichtern.

    lg,nedal
  • Mal ganz abgesehen von den ganzen Vorschlägen hier. Ich finde bei soetwas gibt es überhauptnichts zu überlegen. Einfach zurückschicken und gut is. Versetz dich doch mal in die Lage des händlers und grade in Zeiten der Finanzkrise ;). Nunja wie gesagt finde das gehört sich einfach so.
    no sig....
  • @ derBär:
    Die Lieferung stammte, wie von SAAR_Chris geschildert, direkt von der Hersteller-Niederlassung (MSI GmbH), es träfe also NICHT den Händler.


    @ nedal:
    Da er bereits ein anderes Notebook im Austausch erhalten hatte, handelt es sich definitiv um unverlangte Ware.
  • So wie ich das vernommen habe, hatte er sein Notebook nach 3.ten erfolglosen Reparatur beim Händler zurückgegeben und sich gleich ein neues gekauft und ein Tag später bekam er wiederum ein Notebook mit vermerk "neu austausch"

    Was mir hierbei eigentlich auch unverständlich ist, das der Händler ohne weiteres den Notebook zurückgenommen und ihm das Geld ausgezahlt hat, denn ich kenne das Rückgaberecht mit 14 bzw 30 Tagen.

    Naja wie auch immer , von mir aus kann er dadrauf Eier kochen oder Hähnchen braten, meine Meinung hierzu habe oben bereits gesagt.

    lg,nedal
  • nedal schrieb:

    ..., denn ich kenne das Rückgaberecht mit 14 bzw 30 Tagen.
    ...


    @ nedal:
    Langsam wird es schwierig mit deinen Aussagen!
    Er hat das Gerät bei einem Fachhändler direkt gekauft - da gibt es kein Rückgaberecht. So etwas existiert nur bei Fernabgabe (Online-Geschäften) mit 14 Tagen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung bzw. 30 Tagen bei Ebay und Konsorten.

    Wenn du schon rechtlich wenig Ahnung hast, dann verbreite doch nicht immer deine Meinung als Fakten ('Unterschlagung', 'Rückgaberecht', etc.)