Hohe Geldstrafe für deutschen Raubkopierer


  • recon
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  • Hohe Geldstrafe für deutschen Raubkopierer

    Einem Aschaffenburger Filesharer konnte das unerlaubte Vervielfältigen und Verwerten von insgesamt 74 PC-Spielen und 27 Computerprogrammen nachgewiesen werden. Jetzt entschied das Amtsgericht Würzburg, dass der Täter eine Strafe über 200 Tagessätze, was mehr als die Hälfte seines Jahresnettoeinkommens entspricht, zahlen muss.

    200 Tage Gefängnis möglich

    Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) berichtet, ordneten die Richter zusätzlich die Einziehung eines Rechners, eines Notebooks sowie zahlreicher Datenträger des 32-Jährigen an. Drei weitere Notebooks und eine Festplatte erhält der Mann nach Löschung der Datenträger wieder zurück. Sollte der mit diesem Urteil nun Vorbestrafte die Geldstrafe nicht zahlen, drohen ihm 200 Tage Haft.

    Anfang dieses Jahres hatte die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung sämtliche Computer und Datenträger sichergestellt und zur Auswertung an die GVU weitergeleitet. Die von der Film- und Unterhaltungssoftware- Wirtschaft getragene Organisation entdeckte eine Vielzahl von Dateien auf den Datenträgern, die mit der bekannten File-Sharing-Software eMule heruntergeladen wurden. Aufgrund der vorliegenden Urheberrechtsverstöße stellte die GVU im Mai Strafantrag. Da in diesem Fall die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkannte, kam es schließlich im September zu einem Strafbefehl.

    Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) ermittelte für das erste Halbjahr 2008 einen Umsatzrückgang bei PC-Spielen um mehr als 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Umsatz bei Handheld-Geräten stieg hingegen um 27 Prozent, der von Konsolen um über 50 Prozent. Mehrere Anbieter führen diese Tendenz auch auf die millionenfach in Tauschbörsen erzeugten Raubkopien zurück.


    Quelle: onlinekosten.de
  • Die von der Film- und Unterhaltungssoftware- Wirtschaft getragene Organisation entdeckte eine Vielzahl von Dateien auf den Datenträgern, die mit der bekannten File-Sharing-Software eMule heruntergeladen wurden.


    Da sag ich nur selber schuld und wer so dumm ist über Emule zu laden gehört auch bestraft.
  • Auch wenns jetzt ein wenig vom Thema abkommt: Ja, Skimmil, einem Bekannten hatte ich es auch öfters gesagt aber er hat immer behauptet wie sicher BitTorrent ist. Naja, seitdem er die Quittung bekommen hat hört er mir aufmerksamer zu. :D

    Zu dem Artikel an sich gibts eigtl nix mehr zu sagen. Halt Pech gehabt.

    Shadow
  • Anfang dieses Jahres hatte die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung sämtliche Computer und Datenträger sichergestellt und zur Auswertung an die GVU weitergeleitet. Die von der Film- und Unterhaltungssoftware- Wirtschaft getragene Organisation entdeckte eine Vielzahl von Dateien auf den Datenträgern, die mit der bekannten File-Sharing-Software eMule heruntergeladen wurden.


    Aslo das macht mir mehr sorgen. Seit wann ist die GVU Berechtigt Beweismaterial zu untersuchen, das hat gefälligst die Polizei selbst zu tun.
    Weil irgendwie Bezweifle ich, dass die ganze Zeit ein Polizist mit fundierten Computer kenntnissen daneben stand und den GVU Mitarbeiter überwacht hat.

    Ist ja super wenn der Kläger Persönlich am Beweismaterial rumfuschen darf.... also da würden die wohl bei jedem was finden ;)

    MfG Alman
  • kellerkind schrieb:

    [...] schlage jemand besoffen Krankenhaus reif
    und du bekommst weniger
    wenn überhaupt was passiert...

    Sorry keller, aber bei einem kurzen Blick ins StGB hättest du schon am Strafmaß erkennen können, dass dem nicht so ist!

    § 223 StGB schrieb:

    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 224 StGB schrieb:

    (1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    § 106 UrhG schrieb:

    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Phunny
  • richtig.
    betrunkene bekommen aber nen guten batzen strafminderung, außerdem sind das im stgb ja immer nur die höchstgrenzen. sehr wahrscheinlich bleibst du wenn du im bierzelt jemanden die nase brichst unter 200 tagessätzen.
    [size=1]duude, wait...what?
    <-[COLOR="DarkRed"]Overseer - Wreckage // World of Goo // The Raconteurs - Consolers of the Lonely[/color]->[/size]
    [font="Fixedsys"]Newbies * Rules * How to Search * Users help Users * Freesoft-Board IRC
    [/font]
  • mh ist ja nicht schlecht, vor allem was der Typ da zuhause so rumstehen hatte, 4 Laptops und einen PC, entweder hat er gut verdient (weil kaum einer hat Uralt Lappis in dem Masse zuhause rumstehen oder?) oder er hat das Zeug nebenbei vertickt und dann find ich die Strafe noch zu gering, wobei ich nicht weis wie hoch der Tagessatz ist!?

    PS: und Äpfel mit Birnen vergleichen bringt nicht viel, jemanden verprügeln fällt unter andere Gesetze als jemanden im großen Stil beklauen ... naja
    [SIZE="1"]Für den vernünftigen Mann gibt es nur zwei Arten von Weibern, die eine heiratet man, die andere: 20 Euro und dann raus![/SIZE]
  • wenn das so weiter geht lerne ich chinesisch und wandere aus... die kriminalisierung meiner spezies wird langsam unerträglich!!!!!:mad:
    (das musste mal raus jetzt gehts mir schon viel besser und ich werd das mit dem chinesisch lernen nochmal überdenken):)
  • Wäre die logische Folge das ich mir Warez nur noch besoffen ziehen darf? :D

    Ich finde das Urteil zu hoch gegriffen, es hat überhaupt keinen bezug auf die Anklage.
    Unser gemeinsames Leben heißt Offenheit, Herzlichkeit, Freundschaft, Mut zum Widerstand und der Glaube, dass es immer besser wird.
    Wer so offen ist, muss Fragen stellen, kann lebensverachtende Verhältnisse nicht akzeptieren sondern muss sich wehren, muss kämpfen gegen die, die das Leben verachten und die, die davon profitieren!
  • Wie viel Strafe der Anwender tatsächlich zahlen muss bleibt auch offen, denn ein halbes Jahresgehalt kann auch extrem wenig sein. Mit solch schwammigen Aussagen klingt das Ganze natürlich spektakulärer und erfolgreicher.
    Am Ende lehrt es uns aber wieder: Wer eMule und so n Müll nutzt ist selbst schuld, gerade eMule, und zudem immer schön die Festplatten sichern, Stichwort TrueCrypt. Dann gibts die Festplatten zwar in 100 Jahren nicht zurück, aber es kommt auch keiner an die Daten.
    Jedenfalls kann ich den Erfolg den die GVU nun groß propagiert nicht erkennen, das ist ein Opferlamm für die Presse das sich da gefunden hat, aber bestimmt nichts worauf man stolz sein könnte.

    Gruß
    Frasier
    "For God's Sake, Niles!"
  • Da sag ich nur selber schuld und wer so dumm ist über Emule zu laden gehört auch bestraft.


    da weiß man ja gar nicht, ob der wegen filesharing oder dummheit zu ner riesengeldstrafe angeklagt wird...

    oliver95
    Du suchst eine Übernachtung 4free? Wirf im Bus nen Rucksack in die Menge und schrei >für Allah<
  • Naja,
    sagen wir mal so: emule ist auf jeden Fall unsicher. Torrents ebenso, wenn auch, soweit ich weiß, diese etwas sicherer sind.
    Unter diesem Aspekt sind RS, uploaded, megaupload etc. natürlich nicht zu schlagen. Aber ich würde mal zu bedenken geben, dass die Auswahl der Files, die es bei den filesharing netwerken gibt, natürlich nicht zu schlagen sind. Bei RS kann man vieles finden, es bedarf aber mehr Zeit/Aufwand bzw einiges, gerade geschmacklich nicht dem mainstream Entsprechendes, findet mensch dort nicht.
    Das ist kein Plädoyer für Emule oder torrents... ich bin klar der Meinung, dass in Zeiten der immer stärker werdenden Abmahnwellen und Vorratsdatenspeicherung der Sicherheitsaspekt im Vordergrund steht... aber RS etc. produziert natürlich ein massives leecher-Aufkommen. Das war schon bei torrets so, hat sich aber mMn noch verstärkt. Soll heißen, es hängt an wenigen, die uppen, der Grpßteil saugt.
  • Um nochmal darauf zurück zukommen, dass die GVU alles durchsucht hat:

    Kann mir mal einer Erklären, warum die das gemacht haben? Hat die Polizei niemanden, der nen PC durchsuchen kann? Vorallem da ja die GVU eine "von der Film- und Unterhaltungssoftware- Wirtschaft getragene Organisation" ist und somit der Gegenpartei in dem Verfahren angehört.

    Vielleicht kann mich jemand über die gesetzliche Lage aufklären. Rein vom Gefühl her ist das ja ein riesen Humbug.
    [SIZE="1"][COLOR="DeepSkyBlue"][COLOR="Black"]W[/color]ithout
    [COLOR="Black"]A[/color]ny
    [COLOR="Black"]R[/color]easons[/color]
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