Einem Aschaffenburger Filesharer konnte das unerlaubte Vervielfältigen und Verwerten von insgesamt 74 PC-Spielen und 27 Computerprogrammen nachgewiesen werden. Jetzt entschied das Amtsgericht Würzburg, dass der Täter eine Strafe über 200 Tagessätze, was mehr als die Hälfte seines Jahresnettoeinkommens entspricht, zahlen muss.
200 Tage Gefängnis möglich
Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) berichtet, ordneten die Richter zusätzlich die Einziehung eines Rechners, eines Notebooks sowie zahlreicher Datenträger des 32-Jährigen an. Drei weitere Notebooks und eine Festplatte erhält der Mann nach Löschung der Datenträger wieder zurück. Sollte der mit diesem Urteil nun Vorbestrafte die Geldstrafe nicht zahlen, drohen ihm 200 Tage Haft.
Anfang dieses Jahres hatte die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung sämtliche Computer und Datenträger sichergestellt und zur Auswertung an die GVU weitergeleitet. Die von der Film- und Unterhaltungssoftware- Wirtschaft getragene Organisation entdeckte eine Vielzahl von Dateien auf den Datenträgern, die mit der bekannten File-Sharing-Software eMule heruntergeladen wurden. Aufgrund der vorliegenden Urheberrechtsverstöße stellte die GVU im Mai Strafantrag. Da in diesem Fall die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkannte, kam es schließlich im September zu einem Strafbefehl.
Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) ermittelte für das erste Halbjahr 2008 einen Umsatzrückgang bei PC-Spielen um mehr als 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Umsatz bei Handheld-Geräten stieg hingegen um 27 Prozent, der von Konsolen um über 50 Prozent. Mehrere Anbieter führen diese Tendenz auch auf die millionenfach in Tauschbörsen erzeugten Raubkopien zurück.
Quelle: onlinekosten.de