Betrüger hat mich Verar....!!!

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  • Betrüger hat mich Verar....!!!

    Hallo leute

    Ich habe mir ein gebrauchtes aber funktion süchtiges Laptop von einen verkäufer in willhaben.at: Autos, Immobilien, Jobs und Marktplatz gekauft, ich habe ihn den betrag 70€ geschickt und er hat mir Natürlich auch das Laptop geschckt!

    NUn das Problemn das Laptop geht an aber das BIldschirm ist Kaput! also es bleibt schwarz!!! Obwohl er mir gesagt hat das alles funktioniert!

    Und nun habe ich ihn natürlich eine email geschrieben indem ich ihn alles geschildert habe!:(

    Er antwortete:

    Guten Tag,

    das Notebook war NICHT defekt!!!!!! Nur der Akuu, dafür gibt es auch Zeugen!!!! Ich finde Ihre Emails echt UNMÖGLICH sowie Ihre Unterstellungen!!!

    Das liegt dann wohl an der Zustellung!!!!!!
    Dafür kann ich nichts!!!!
    Ist eben doch ein riskanter Weg von OberÖsterreich nach Tirol, und der Versand war NICHT versichert vereinbart, da wären dann 20 Euro fällig gewesen.


    Das find ich echt blöd!!!

    Nun habe ich ihn gesagt das ich eine anzeige machen werde aber hat gesagt das ich es machen soll...!!!

    Was soll ich tun ? Anzeige habe ich beschlossen zu machen aber zuerst wolt ich euren rat was sol ich Tun?

    Ich lieg doch im Recht oder?



    Danke für eure Hilfe


    Mfg

    P.S: Alle emails sind gespeichert von den betrüger
    Winner Winner Chicken Dinner :w00t:

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rapfabrik ()

  • Soviele !!!!!! in seiner Antwort.
    Er meckert gleich von wegen "Unterstellung"
    Er sagt er hat hat Zeugen... blabla

    So was habe ich auch mal erlebt.

    Das ist wahrscheinlich wirklich so ne Luftpumpe die mit einem auf dem Schrott gefundenen Teil etwas verdienen wollte.

    Wenn Du keinen Käuferschutz hast haste wohl etwas Geld verloren.... eben mal so :rolleyes:
    Tut mir leid für Dich.

    Beste Grüße
    :tata:mc:tata:
  • Nachdem Du es über Willhaben.at gekauft hast, liegt wohl Österreichisches Recht zu Grunde.
    Nachdem Du es eben über die oben genannte Seite gekauft hast, kommt hier das Fernabgesetz zu tragen.

    Der Verkaüfer trägt die Verantwortung für das Produkt bis es in den Besitzt des Käufers übergegangen ist. Das heisst - Wenn wirklich ein Transportschaden entstanden ist trägt der Verkäufer die Verantwortung.
  • Käuferschutz? Wie geht das? Wo kan ich das machen?

    Ja aussage zu aussage er beschuldigt ja auch noch die Post????

    Kann ich wirklich nichts machen?

    Sicher betrügt er auch noch andere die im zum Opfer fallen!!!

    Man bin jetzt echt sauer...:(


    Reto : Ja sicher habe ich es über willhaben gekauft, auch wen er es als unversichert weckgeschickt hat?
    Winner Winner Chicken Dinner :w00t:
  • Solange du ihm nicht beweisen kannst, daß das Teil vor dem Transport schon defekt war, hast du bei ihm schlechte Karten. Dann musst du dich an den Transporteur der Ware wenden, der eventuell auf dem Kulanzweg eine Lösung findet. Aber wahrscheinlich ist das nicht, oder was glaubst du, wozu es versicherten Versand überhaupt gibt?

    Noch mal in aller Deutlichkeit: Geld beim Transport sparen wollen lohnt nicht immer wirklich und wenn etwas passiert, dann ist man so gut wie immer der Dumme. Verbuche den Verlust einfach als Lehrgeld und lass dich bei Waren dieser Preisklasse nicht mehr auf unversicherten Versand ein.

    Es kann durchaus sein, daß der Verkäufer dich über den Tisch gezogen hat, aber solange du es nicht einmal ansatzweise beweisen kannst, würde ich an deiner Stelle den Mund halten. Ab Ende verklagt er dich noch wegen Verleumdung und du hast zu deinem finanziellen Problem noch ein zweites.

    Anders ist es natürlich, wenn er die Tour schon oft durchgezogen hat und dafür bekannt ist. Dann würde ich aber nicht erst lange mit ihm diskutieren, sondern sofort eine Betrugsanzeige gegen ihn erstatten. Falls das aber nicht der Fall sein sollte, dann bringt auch der Käuferschutz nichts. Denn woher will eBay denn wissen, wie die Fakten wirklich sind?

    Bevor ich's vergesse, wenn es ein gewerblicher Händler ist, dann hast du ohnehin ein Rücktrittsrecht (ohne Angabe von Gründen). Weil du davon keinen Gebrauch gemacht hast gehe ich einmal davon aus, daß es ein Privatverkauf war.

    Gruß Konradin

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Konradin () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Ja Konradin du hast schon recht aber wie Retoo schon gesagt hat:

    Der Verkaüfer trägt die Verantwortung für das Produkt bis es in den Besitzt des Käufers übergegangen ist. Das heisst - Wenn wirklich ein Transportschaden entstanden ist trägt der Verkäufer die Verantwortung.

    Wie ich das verstanden habe heißt das er noch dafür verantwortlich ist auch wen es im Lastwagen zu prelungen oder sonst was gekommen ist!!! Dan musste er für den versicherten Versand denken und nicht ich !!!
    Winner Winner Chicken Dinner :w00t:
  • Recht haben und Recht kriegen sind leider zwei paar Stiefel.

    Du hast den Laptop quasi "gekauft wie gesehen".
    Du kannst nicht beweisen, dass der Bildschirm vorher schon defekt war.
    Das solltest Du aber können, wenn Du den Verkäufer anzeigen willst!
    Mein Rat: tu's nicht. Dann wird's noch teurer.
    [SIZE="2"]"Ahnungslosigkeit ist die Objektivität der schlichten Gemüter" (Harald Schmidt)[/SIZE]
  • Wenn du dem Transporteur grobe Fahrlässigkeit nachweisen kannst, dann hat du eine reelle Chance, daß er sich um die Begleichung des Schadens kümmern muß. Wenn ein Paket z.B. äußerlich beschädigt ist, dann kannst du die Annahme verweigern. Aber wenn du es erst einmal unwidersprochen angenommen hast, dann muß man im allgemeinen davon ausgehen, daß alles ok ist und das Risiko bleibt bei dir.

    Auch wenn der Artikel unzureichend verpackt war hast du eine Chance. Dafür wiederum ist der Absender zuständig. Aber die Verpackung muß schon offensichtlich unzureichend sein. Nur dann ist zumindest eine Teilhaftung seinerseit möglich, sonst endet seine Haftung genau in dem Augenblick, in dem die Post (oder wer auch immer) die Sendung in Empfang genommen hat.

    Ich gehe mal davon aus, daß beides in deinem Fall nicht relevant ist.

    Gruß Konradin
  • Rapfabrik schrieb:

    Der Verkäufer trägt die Verantwortung für das Produkt bis es in den Besitzt des Käufers übergegangen ist. Das heisst - Wenn wirklich ein Transportschaden entstanden ist trägt der Verkäufer die Verantwortung.

    Wie ich das verstanden habe heißt das er noch dafür verantwortlich ist auch wen es im Lastwagen zu prelungen oder sonst was gekommen ist!!! Dan musste er für den versicherten Versand denken und nicht ich !!!



    So hab ich's auch verstanden... Kannst dich ja mal irgendwo schlau machen.
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  • Hinweise für Verbraucher gem. § 5 e. KSchG
    (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
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    (3) Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 5d Abs. 1 und 2 KSchG nicht nachgekom-men, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs.2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seiner Informationspflicht innerhalb dieser Fristen nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausü-bung des Rücktrittsrechtes. (Auf die Unzulässigkeit des Rücktrittsrechtes gem § 5 f leg.cit. wird hin-gewiesen.)

    1. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstandvereinbarung
    Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen willhaben und den Benützern des Marktplatzes findet ausschließlich "österreichisches Recht" Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von willhaben. Sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen wird das sachlich in Betracht kommende Gericht für 1140 Wien vereinbart.

    willhaben internet service GmbH & CoKG

    Vielleicht hilft dir das irgendwie



    Private Verkäufer haften gemäß §§ 434, 437 BGB für die Sachmängel der verkauften Ware. Ein Mangel wird rechtlich als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit definiert. Ein Sachmangel liegt deshalb auch dann vor, wenn die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, ohne aber unbrauchbar (defekt) zu sein. Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall falscher Warenbeschreibungen, da der Verkäufer insoweit eine Garantie abgegeben hat, § 444 BGB. In jedem Fall ist die Haftung für Sachmängel auf 2 Jahre begrenzt, § 438 Abs.1 Nr.3 BGB.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von luwi ()

  • Ja ok aber das Laptop ist ja auch recht beschädigt ein par sachen kommen da zur ursachen da ist etwas abgebrochen etwas locker, und Kratzer gibt es auch!

    Könnte man es nicht so irgent wie beweisen das es wirklich ein Kaputes laptop ist, also nicht nur das Bildschirm sonder die anderen kaputen merkmale!!!
    Winner Winner Chicken Dinner :w00t:
  • Fakt ist, dass du beweisen mußt, das die Schäaden nicht erst bei dir entstanden sind.

    Das ginge wahrscheinlich mit einem Gutachten, welches aber den Wert des Laptops um ein Weites übersteigen würde.

    Das ist halt immer das Problem, wenn man etwas kauft ohne es gesehen zu haben. Zukünftig solltest du dir bei so einem Kauf vielleicht Bilder zusenden lassen, auf denen man sieht, dass der Rechner läuft un in welchem Zustand er ist.
  • OK danke Luwi


    soweit ich es verstanden habe habe ich eine frist zurück zu treten und die ware abzu geben?

    Hab ich das richtig verstanden?


    MFG...

    p.S: retoo köntest du mir mal genau zeigen wo das steht was du oben geschrieben hast mit dem das der verkäufer die verantwortung für den versand auf sich nimmt usw.


    Danke


    Edit:


    Theaxas wie könte man das den z.b beweisen ich habe bilder von das laptop in willhaben gesehn und die waren ausgeschaltet :(
    Winner Winner Chicken Dinner :w00t:
  • @luwi: Ich gehe mal davon aus, daß die Ware nicht falsch beschrieben worden ist. Es geht wohl ausschließlich darum, daß sie beschädigt ist. Der Käufer behauptet, sie sei beschädigt bei ihm angekommen, der Verkaufer hingegen beteuert, er habe sie unversehrt abgeschickt. Das ist ganz klar Aussage gegen Aussage.

    Wenn der Verkäufer ein gewerblicher ist, dann tritt man sofort vom Kauf zurück und gut ist.

    War es hingegen ein Privatverkauf, dann gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
    1. Man nimmt den Transporteur in Haftung. Ohne Transportversicherung ist so etwas meist aussichtslos (es sei denn, man kann ihm zumindest grobe Fahrlässigkeit nachweisen).
    2. Man versucht sein Glück beim Verkäufer. Sofern man ihm nicht nachweisen kann, daß das Gerät schon vor dem Versand defekt war, hat man auch hier schlechte Karten.

    Dieser Nachweis ist aber entweder überhaupt nicht oder aber nur aufwändig zu erbringen und auch Gutachten kosten Zeit und Geld. Er kann jederzeit behaupten, er wisse von nichts und entweder wäre es beim Transport geschehen oder mein Käufer durch unsachgemäßen Gebrauch oder gar Vorsatz. Solange man dies nicht widerlegen kann haftet der Verkäufer für den Schaden nicht.

    Fotos reichen keineswegs als Beweis, der Verkäufer bestreitet wohl kaum, daß das Gerät inzwischen defekt ist. Mehr sagen die Fotos auch nicht aus. Sie beweisen weder den Zeitpunkt der Beschädigung noch die Tatsache, daß die Ware schon vor dem Transport defekt war.

    Gruß Konradin
  • ja ich habe das packet geöffnet und hab dan das Gerät gleich getestet und wo es nicht funkrioniert hat habe ich ihn gleich eine email geschrieben!!!!

    Also so viel zeit konte ich ja nicht haben das laptop zu beschädigen...

    Aber wen er behauptet das er es nicht war dan muss es bei dem Transport passiert sien , aber ohne den versicherten Versand habe ich schlechte Karten oder was?
    Winner Winner Chicken Dinner :w00t:
  • Schlechte bis garkeine Chancen. Selbst bei einem versicherten Versand wird in so einem Fall nur sehr selten bis garnicht bezahlt.

    Leider wirst du damit leben müssen, dass das Teil nicht geht. Jeder schiebt die Schuld dem anderen zu und du mußt beweisen, dass der Rechner VOR dem Versand schon nicht mehr ging.

    Und alle rechtlichen Schritte lohnen sich bei dem Streitwert leider nicht.
  • Fraggel: ich habe ich habe eben angerufen und der mitarbeiter konnte mir nicht helfen er sagte nur ich solle mich noch vieleicht mit den verkäufer reden oder eine Anzeige bei der Polizei machen! :(

    Theraxas: Also kan ich alles vergessen gibt es wirklich keinen anderen weck? Man hab ich echt ne schlechte laune !! :(

    So welche betrüger ey!!!!!!!!!!!!!
    Winner Winner Chicken Dinner :w00t:
  • Was hat der Versand gekostet ?

    Kam es als Paket, d.h. Du musstest die Annahme quittieren ,oder als Päckchen?

    War die Verpackung in Ordnung ?

    Du kannst dem Frachtführer nur ans Bein pinkeln ,wenn Du eine Beschädigung bei Anlieferung beanstandet hast.

    Hast das nicht haste gelitten und Pech gehabt, selbst Schuld.

    Ein Paket (DHL) ist versichert..in Deutschland jedenfalls.