Neues BKA-Gesetz

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  • Neues BKA-Gesetz

    Die Bundesregierung hat sich heute auf einen Entwurf zum BKA-Gesetz geeinigt. Bisher hatten Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD mehrfach für Verzögerungen und heftige Diskussionen gesorgt. Nun aber scheint es, als wären derartige Probleme Vergangenheit: Bereits am kommenden Mittwoch soll der Bundestag das neue Gesetz verabschieden.

    Das neue BKA-Gesetz soll dem Bundeskriminalamt (abgekürzt BKA) eine Vielzahl neuer Befugnisse zusprechen, um es besser in die Bekämpfung des Terrorismus einzubeziehen. Über die genaue Natur dieser Befugnisse mussten sich Union und SPD in einem monatelangen Prozess einigen.

    Zu den neuen Befugnissen gehört unter anderem die Möglichkeit, Kameras in den Wohnungen Verdächtiger unterzubringen (der sogenannte "Große Spähangriff"). Auch der bereits seit Jahren praktizierte "Große Lauschangriff", also die Überwachung privater Wohnungen mit Hilfe von heimlich angebrachten Mikrofonen, wird noch einmal aufgerüstet: Anstatt wie bisher die Mikrofone abzuschalten, sobald die Überwachten über private Themen reden, wird es nun das sogenannte "Richterband" geben. Das bedeutet, dass alles aufgezeichnet wird und ein Richter hinterher entscheidet, welcher Teil des Materials verwendet werden darf. Besonders brisant ist bei diesen Überwachungsmaßnahmen, dass auch in den Wohnungen von Kontaktpersonen dieselben Überwachungsmethoden eingesetzt werden dürfen. So hofft man, dass man weitere Informationen über den Verdächtigen bekommt. Kritiker bemängeln allerdings den massiven Eingriff in die Grundrechte unschuldiger und unverdächtiger Menschen.

    BundestrojanerBesonders umstritten war lange Zeit die heimliche Online-Durchsuchung privater Computer. Hierbei wird eine spezielle Software heimlich in den Rechner eines Verdächtigen eingeschleust, wo sie dann nach Beweismaterial sucht und die aus- und eingehende Kommunikation überwacht. Lange Zeit war die SPD komplett gegen eine Einbeziehung der Online-Durchsuchung ins BKA-Gesetz, während die Union diesen Schritt als unbedingt notwendig ansah. Nachdem die SPD schließlich Entgegenkommen signalisiert hatte, gab es noch einmal heftige Diskussionen über die genaue Umsetzung dieser Maßnahme. So sprach sich die CDU/CSU lange Zeit dafür aus, die für die Online-Durchsuchung benötigte Software (im Volksmund "Bundestrojaner" genannt) auch durch das heimliche Eindringen in die Wohnung des Verdächtigen anbringen zu dürfen. Hierbei musste Union aber letztendlich nachgeben. Nun darf der Bundestrojaner nur über das Netz auf den Rechner gelangen.

    Zur Durchführung einer Online-Durchsuchung muss nach dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf ein richterlicher Beschluss vorliegen. Es wird allerdings eine Regelung für akute Notfälle geben (ähnlich "Gefahr im Verzug" bei einer Hausdurchsuchung) die diese Verpflichtung aufhebt. Die erhobenen Daten müssen nach erfolgter Durchsuchung überprüft werden, ob sie den sogenannten Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzen. Diese Überprüfung soll nicht, wie bisher vorgesehen, durch einen BKA-Beamten mit Befähigung zum Richteramt, sondern durch einen "unabhängigen Datenschutzbeauftragten" des BKA erfolgen.

    Die Regierungsmitglieder scheinen größtenteils voll hinter ihrem neuesten Projekt zu stehen. "Rechtsstaatliche Grundsätze werden strikt beachtet und gleichzeitig bekommt das BKA dringend notwendige Befugnisse, um Terror wirksamer bekämpfen zu können. Wir haben ein gutes Gesetz noch besser gemacht," schwärmte etwa Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach gegenüber der ARD.

    Im Lager der Bürgerrechtler und Datenschutzaktivisten ist man dagegen alles andere als angetan vom neuen Gesetzesentwurf und den Plänen zu seiner baldigen Umsetzung. So bald wie möglich aktiv werden will die bekannte Schriftstellerin und Journalistin Bettina Winsemann alias Twister, die bereits eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung im NRW-Landespolizeigesetz durchgeführt hat. In einem Foren-Posting kündigte sie an, auch gegen den "Bundestrojaner" nach Karlsruhe ziehen zu wollen. Dafür werden allerdings Spenden in Höhe von geschätzten 10.000 Euro benötigt, deren genaues Ziel sie nach der Verabschiedung des Gesetzes, die voraussichtlich am kommenden Mittwoch erfolgen wird, in einer Pressemitteilung bekannt geben wird.


    Quelle: gulli

    Das problematische an dem ganzen ist folgendes:

    Zu den neuen Befugnissen gehört unter anderem die Möglichkeit, Kameras in den Wohnungen Verdächtiger unterzubringen


    Verdächtigen kann man sowieso schonmal jeden

    Zur Durchführung einer Online-Durchsuchung muss nach dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf ein richterlicher Beschluss vorliegen. Es wird allerdings eine Regelung für akute Notfälle geben (ähnlich "Gefahr im Verzug" bei einer Hausdurchsuchung) die diese Verpflichtung aufhebt.


    Und wer definiert ab wann ein Notfall ist?


    Meiner Meinung nach nichts anderes als eine Möglichkeit nach Belieben Bürger(z.b. politische Gegner) zu überwachen


    Bin mal gespannt was eure Meinungen dazu sind
  • Es ist wie bei der Telefonüberwachung damals auch. Erst ist es nur bei einzeln spezifizierten Delikten möglich, dann weitet sich das allmählich aus und mittlerweile ist bei beliebigen Delikten fast schon eine übliche Maßnahme.

    Wenn es erst einmal so anfängt, dann dauert es nicht mehr all zu lange, und jeder hat eine Kamera auf dem Klo.

    Dagegen hilft meiner Meinung nach nur 'wehret den Anfängen!'

    Denn 'Notfälle' sind immer und überall.

    Gruß Konradin
  • Macht man sich eigentlich strafbar wenn man zB die Kameras entfernt? Ich finde so etwas total schwachsinnig da ich mich frage was man da feststellen möchte. Was ich noch wesentlich schwachsinniger finde ist das Rollstuhlgöbbels (Schäuble) Gefasel noch beachtet. meiner Meinung nach Bewegt er sich auch eindeutig kriminellem Territorium da eine Vorschläge eindeutig der Zerschlagung des Rechtsstaates dienen! Mit genau demselben (sehr guten) Grund sind rechte Parolen verboten wurden!
    Unser gemeinsames Leben heißt Offenheit, Herzlichkeit, Freundschaft, Mut zum Widerstand und der Glaube, dass es immer besser wird.
    Wer so offen ist, muss Fragen stellen, kann lebensverachtende Verhältnisse nicht akzeptieren sondern muss sich wehren, muss kämpfen gegen die, die das Leben verachten und die, die davon profitieren!
  • Hallo Rosenrot
    Du weißt schon, das das Intenet und die Emails permanent nach Schlagwörtern im Inhalt untersucht wird?
    Wenn Du die Meinung vertrittst das Rollstuhlgöbbels, sich eindeutig auf kriminellem Territorium bewegt da seine Vorschläge eindeutig der Zerschlagung des Rechtsstaates dienen, bist Du eventuell eines genaueren Hinschauens qualifiziert!
    Soviel zur Meinungsfreiheit! Aber ich bin eindeutig auch Deiner Meinung und wickel mir jetzt Alufolie um den Kopf!
    Das ist keine Ironie gegen Dich, sondern nur ein Spaß. Schäuble und seine Partei die legitimiert was er anrichtet, haben keine Scheu vor dem Grundgesetz. Das kann man ja anpassen solang man regiert! Zeit wirds, das diese Regierung abgewählt wird. Wir sind keine Verbrecher oder Terroristen, folglich ist die Überwachung die stattfindet ohne sachlicher Begründung in unserer Person.
    Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die persönliche Meinungsfreiheit und das freie ausüben dieser Grundrechte werden behindert bzw was noch schlimmer ist dokumentiert. Dies stellt die Unschuldsvermutung außer Kraft, erst wenn nachgeforscht wurde gelten wir vor Schäubles und somit CDU's Augen als Unschuldig! Und das von solchen korrupten Betrügern und Lügnern.
    Kohl darf betrügen. Wenn Du 1 Cent Steuerschuld hast, kann es Erzwingungshaft geben.
    Liebe Grüße
    Carmen
  • Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wurde.
    Das ist ja nur erst mal ein Entwurf. Ich lehne micht bestimmt nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich jetzt mal behaupte, dass der so in dieser Form niemals verabschiedet wird.

    Jedenfalls nicht so kurz vor der Wahl. :D

    Der Vergleich mit dem Reichspropaganderminister erschließt sich mir nicht so richtig.

    @Carmen:
    Erzwingungshaft gibts nur, wenn Du zahlen könntest, aber nur nicht willst. Deine 1 Cent Steuerschuld kannst Du auch mit gemeinnütziger Arbeit abgelten, bevor Du in den Schuldenturm mußt.
    Vielleicht als Wahlhelferin?:)

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Species.8472 ()

  • Ich habe das gerade mit Erschrecken gelesen.
    Dies ist ja noch schlimmer als die Onlinedurchsuchung.

    Ich bin der Meinung, dass damit niemals Sicherheit gewonnen wird, da von vorbestraften Tätern sowieso Fingerabdrücke genommen werden.

    Ja, das "Verdächtige" und Gefahr im Verzug sind wiedermal sehr schöne Abschnitte, gerade Glanzstücke in der Historie der Gummigesetze. Wie sagte der Herr in "Sie haben das Recht zu schweigen"?
    "Gefahr im Verzug ist manchmal schon dann, wenn der Verdächtige am nächsten Tag verreist. Oder wenn der Polizist verreist."

    Wir bewegen uns in Richtung Telescreen, der jedes Geräusch und jedes Bild aufnimmt. Es wird nicht lange dauern, bis politische Gegner so unterdrückt werden "im Kampfe gegen den Terrorismus". Denn wer definiert schon Terrorismus? Vielleicht ist es ja auch Terror, wenn ich die Demokratie bedrohe. Und ab wann bedrohe ich die Demokratie? Wenn der Staat das sagt.

    Eigentlich müsste man den Rollstuhlfahrer überwachen wegen Anschlages auf die Demokratie.

    Wir bieten eine freie Angriffsfläche für faschistoide Systeme. Wir haben nichts gelernt aus 12 dunklen Jahren. Und die Menschen sitzen zuhause vor ihrer Glotze und sind zu faul, um auf eine Demo zu gehen.

    Armes Deutschland.

    PS: Big Brother, ick hör dir trapsen.
  • ich als mensch habe doch meine rechte verloren sollte es so kommen

    bei manchen gesetzen komme ich mir vor wie in china, die werden auch überwacht bis die schwarte kracht
    am 31.10 habe ich einen "Terroristen" (Kind) gesehen bekomme ich ein bonus zinke ich ihn an ?

    @Konradin
    "Kamera auf dem Klo" nicht schlecht aber bitte mit geruch, dan melde ich mich aber freiwillig das die kamera bei mir montiert wird
  • Hallo
    Zitat aus heise online - 06.11.08 - Scharfe Kritik an Freigabe heimlicher Online-Durchsuchungen :
    "...Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, hält eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs für unverzichtbar. Ob der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beim verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen. Die Koalition hält dagegen eine Prüfung des abgezogenen Materials durch zwei BKA-Beamte sowie den Datenschutzbeauftragten der Polizeibehörde für ausreichend...."

    Liebe Mitkriminelle,
    in Gefängnissen werden die Rechte die ein Mensch hat auch zum Teil beschnitten.
    Ich bin sprachlos und frage mich was man jetzt dagegen tun muß, als Bürger der sein Heimatland liebt, denn die Menschenrechte die unantastbar waren sind nicht mehr in Gefahr sondern weg. Nicht einmal ein Richter, ersetzt unser Grundgesetz, sondern der Datenschutzbeauftragte der Polizei und 2 BKA- Beamte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:rot:
    Quasi ist der Bock der Gärtner mit alleiniger Enscheidungsvollmacht!!:rot:
    Warum hat Merkel, damals dem lieben Bush nicht gleich Deutschland als Geschenk überschrieben?

    Carmen :trost:
  • Inwischen dürfte klar sein - das Jahr 2009 das Jahr des BKA.

    Im Prinzip sollte man ja froh sein,wenn eine staatliche Organisation sich mächtig ins Zeug legt, um die Sicherheit des Staates zu gewährleisten. Was aber ist diese Sicherheit des Staates - geht sie konform mit der Sicherheit der Bevölkerung?

    In der uns suggerierten Demokratie wählt die Bevölkerung ihre Volksvertreter mit uneingeschränkten Vollmachten. Die Demokratie endet hier und die Willkür und Diktatur der Staatsmacht beginnt.
    Welche Interessen werden von den politischen Machthabern vertreten die so einen "gewaltigen Schutz" benötigen.

    Warum ist eine soziale, christiliche Politik so in Gefahr? Es ist doch eine Politik im Sinne und zum Wohl Aller. Wer sind diese Terroristen, die diese humane Welt zerstören wollen?

    Ich habe so meine Zweifel dabei. Mit Sicherheit gibt es immer ein paar Verrückte, die für jeden Unsinn bereit sind. Eine soziale, christliche und gerechte Politik zum Wohle und aller Menschen auf dieser Erde sollte doch nicht so viele Gegner besitzen, die mit allen Mittel dagegen ankämpfen.

    Oder will man uns wieder etwas suggerieren, damit die wahren Absichten verschleiert werden?

    Unsere Politiker sollen sich endlich einmal dazu entschließen, eine Politik zum Wohle der Menschen zu machen - dann benötigt man so eine Verschärfung nicht.

    Nach dem Sprichwort:"Von der Stasi lernen heißt siegen lernen" -diese Sprüche hätte Merkel und Co als ehemalige Politiker der DDR auch zu Hause lassen können.
    Mit dem BKA Gesetz nähern wir uns in riesigen Schritten einem Überwachungsstaat der ehemaligen DDR. Ein Freibrief für die Politiker hat wohl wahrlich nichts mehr mit Demokratie zu tun.

    Die beiden großen "Volksparteien" haben es wirklich geschafft, Deutschland in einem riesigen Schuldenberg zu managen - sprechen aber anderen gewählten Parteien, eine Regierungsfähigkeit ab.

    Deshalb kann ich es auch nachvollziehen, wenn man am Machtgerangel weiterhin, trotz bewiesener Unfähigkeit, teilhaben will - es kompromisloser Überwachung der eventuellen Gegner geben muss.

    Aus diesem Grund ist das BKA Gesetz auch zu befürworten, schließlich geht es nicht um den Schutz der Bürger, sondern um den Schutz der politischen Machhaber - Handlanger der/des .......
  • Und wer definiert ab wann ein Notfall ist?


    Entweder der Gesetzgeber ... und wenn der es nicht tut, werden es die Verwaltungsgerichte definieren ...

    Hier schon mal eine schöne Übersicht über die Definition von Gefahr im Verzug

    -> dagegen wehren kann man sich mit der Fortsetzungsfeststellungsklage

    -> das mag (verständlicher Weise) nicht jeden beruhigen, aber zumindest kann man sich dagegen wehren ... (freilich erst, wenn es schon passiert ist) ... und durch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte dann die Polizei mittelbar binden ... denn die kann obergerichtliche Entscheidungen nicht ignorieren ...


    Wer den Esel hier kennt, der weiß, dass der Esel sich bisher stets in der Sache für verhältnismäßige Eingriffe durch das BKA (und andere Institutionen) stark gemacht hat.

    Allerdings muss ich in diesem Zusammenhang ebenfalls Kritik an Teilen der Planung üben.

    -> so halte ich den sog. "großen Lauschangriff" in der oben benannten Planung für problematisch

    In der Sache wird das oben genannte BKA-Gesetz so, wie es jetzt ist, nicht kommen. Die notwendige Zustimmung im Bundesrat wird (nach dem, was ich hörte) wohl versagt werden.

    Darüber hinaus kann man davon ausgehen, dass ein Online-Gesetz (egal, in welcher Fassung es vielleicht mal kommen wird) auf jeden Fall in Karlsruhe überprüft werden wird ...

    -> da bin ich sehr gespannt, was die Jungs vom BVerfG da sagen werden

    Das BVerfG ist (aus sehr guten Gründen) sehr streng mit solchen Eingriffen. Ob der Gesetzgeber den Erfordernissen, die das GG an solche Eingriffe knüpft, Rechnung tragen wird ... bleibt abzuwarten.

    Wir sollten den Gesetzgeber dafür nicht verteufeln. Letztlich gibt es unterschiedliche Ansichten zu der Sache ... beide Seiten (pro und contra) haben jeweils gute Argumente ... der Rest ist Auslegungssache.

    Das letzte Wort bei Auslegungssachen hat immer das BVerfG. Und auf die Jungs ist mit Blick auf die strenge Rechtsprechung zu Eingriffen in die Privats- und Intimsspähre bisher immer Verlass gewesen (siehe insbesondere die Entscheidung zum Online-Überwachunsggesetz NRW - bei dem ich mich manchmal frage, ob der NRW-Gesetzgeber vor Erlass des Gesetzen und der anschließenden Aufhebung durch das BVerfG überhaupt juristisch beraten wurde - das hätte wohl jeder Jura-Student im 3. Semester schon für verfassungswidrig erklärt) ...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hobbyesel ()

  • BKA-Gesetz im Bundesrat gescheitert

    Hallo @ Boardler,

    zunächst einmal ist heute das BKA-Gesetz im Bundesrat gescheitert, was ja erstaunlicherweise zeigt, dass erhebliche Zweifel an der Richtigkeit bestehen und es doch noch genug Abgeordnete gibt, die nicht alles absegnen, auch wenn es schon vom Bundestag verabschiedet wurde. Was mich persönlich doch hoffen lässt.

    Hier eine Online-Meldung der taz von heute:

    Bundesregierung will vermitteln
    Bundesrat lehnt BKA-Gesetz ab

    Bei der Abstimmung über das umstrittene BKA-Gesetz kam am Freitag im Bundesrat keine Mehrheit zustande. Jetzt ruft die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an.

    BERLIN dpa Das umstrittene BKA-Gesetz ist im Bundesrat vorerst gescheitert. Bei der Abstimmung über das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz kam am Freitag wegen zahlreicher Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit zustande. Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich zuerst keine Mehrheit. Mittlerweile ist das jedoch geklärt: Die Bundesregierung will den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anrufen. Dies kündigte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg am Freitag in Berlin an. Kommt es im Vermittlungsverfahren zu einem Kompromiss, könnte das Gesetz noch vor Weihnachten endgültig beschlossen werden. Damit soll das Bundeskriminalamt (BKA) neue Kompetenzen zur Abwehr terroristischer Gefahren erhalten.

    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warb im Bundesrat nochmals nachdrücklich für das Gesetz. Damit soll das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorbekämpfung neue Kompetenzen erhalten und erstmals auch vorbeugend ermitteln dürfen. Hauptstreitpunkte sind die im Eilfall auch ohne richterliche Anordnung vorgesehenen Online-Durchsuchungen von Computern und das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten.

    SPD-Politiker in den Ländern signalisierten Einlenken, wenn im Vermittlungsverfahren ein Kompromiss gefunden wird. Die im Bundesrat zunächst sicher geglaubte knappe Mehrheit war hinfällig geworden, nachdem sich in den Ländern nach FDP, Grünen und Linken auch SPD-Politiker gegen das Gesetz stellten. Wenn sich Koalitionen nicht einigen, müssen sich die Landesregierungen enthalten, was im Bundesrat ein Nein ist.


    Quelle: taz.de
  • Miss Chi schrieb:

    [...] noch genug Abgeordnete gibt, die nicht alles absegnen, auch wenn es schon vom Bundestag verabschiedet wurde. Was mich persönlich doch hoffen lässt.


    Offensichtlich bist du nicht gut informiert.

    Es ist ständig so, dass auf dem Wege der praktischen Konkordanz ein Ausgleich zwischen den Interessen der Ländervertreter und des Bundes hergestellt werden muss.

    Warum das gerade bei dem BKA-Gesetz nun von dir als eine bahnbrechende Zauberei/Erkenntnis verkauft wird, wird wohl dein Geheimnis bleiben ... :confused:

    Sowas kann man eigentlich jeden Tag auf Phoenix zu so ziemlich jedem Thema sehen ...
  • @ Hobbyesel

    es haben sich u.a. im Bundesrat auch Abgeordnete der Stimme enthalten, die zuvor bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag zugestimmt hatten.

    lg Miss Chi


    Nachtrag:
    @ Hobbyesel man kann den Satz so lesen wie du, oder man kann ihn so lesen wie ich ihn gemeint habe. Es ist eben immer eine Sache des Willens zu verstehen. Auch ist es durchaus unangebracht dich derart aggressiv und zudem in einer solch überheblichen Art und Weise mir gegenüber zu verhalten, wie du es von Beginn an schon bei meinem ersten Post hier beliebtes zu tun, möchte ich hier einmal anmerken.

    Im Übrigen sind Vollzitate, zudem auch noch völlig sinnfreierweise vom Post genau über dir, ein Verstoß gegen die Boardrules, das dürfte auch dir mittlerweile bewusst geworden sein.

    Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Miss Chi () aus folgendem Grund: RS korrigiert + Nachtrag

  • Miss Chi schrieb:

    @ Hobbyesel

    es haben sich u.a. im Bundesrat auch Abgeordnetet der Stimme enthalten, die zuvor bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag zugestimmt hatten.

    lg Miss Chi


    Das kann so nicht sein.

    Die Mitglieder des Bundesrats werden gestellt durch die jeweiligen Landesregierungen. Wer aber einer Landesregierung angehört, darf nicht gleichzeitig Mitglied des deutschen Bundestags sein.

    -> deshalb ist Seehofer als neuer Ministerpräsident in Bayern nun auch nicht mehr Landwirtschaftminister im Bund

    Daher kann es allenfalls sein, dass Länder, die zuvor eine Zustimmung im Bundesrat signalisiert haben, diese später doch nicht erteilten.
  • Ja, ja,
    und die dicksten Bauern ernten die dümmsten Kartoffeln :D

    Ich zitiere zum Begriff "praktische Konkordanz" mal ausnahmsweise *g* WiKi ;)

    Konrad Hesse@ Wiki schrieb:

    "Verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter müssen in der Problemlösung einander so zugeordnet werden, dass jedes von ihnen Wirklichkeit gewinnt. ...beiden Gütern müssen Grenzen gesetzt werden, damit beide zu optimaler Wirksamkeit gelangen können."

    weiteres bzgl. der Realpolitik -> Praktische Konkordanz ? Wikipedia

    Ansonsten sind die Unwägbarkeiten bzgl. der augenblicklich anstehenden Gesetzesverabschiedungen durch verschiedenste Abgeordnete der beiden grundverschieden zusammengesetzten bundesdeutschen "Häuser" doch noch anderen "Fristen" verpflichtet als z.B. der nächstjährigen Bundestagswahl und dem dazu gerade begonnenen "Wahlkampf"-Getöse.

    Bis dato werden ja lediglich einzelne Aspekte des BKA-Gesetzes abgeklopft...
    nothing more ;)
    Soweit mir bekannt, stellt keine von den im BT die Mehrheit stellenden Fraktionen die grundsätzliche Intention dieses Gesetzes an sich in Frage.

    Die Frage, die sich mir dabei eher stellt, ist:
    Wer vertritt in diesen Häusern denn die dies bzgl. konkreten Interessen der "betroffenen" Bevölkerung?
    Mal abgesehen vom letztlich kontrollierenden BVerfG :rolleyes:

    Das in diesem Zusammenhang eigentlich auch die bundes- und länderspezifischen Datenschutzrichtlinien bzw- Gesetze mal mit auf's Tapet gehören....

    Und wer wettet denn mal mit mir, dass dieses Gesetz dementsprechend modifiziert nicht doch noch durch alle Gremien huscht. Na?

    Keiner ....das habe ich befürchtet :(

    muesli

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von muesli ()

  • Und wer wettet denn mal mit mir, dass dieses Gesetz dementsprechend modifiziert nicht doch noch durch alle Gremien huscht. Na?


    Ich...:rolleyes: ... was ich zu schade finden würde, wenn sie durch alle Gremien huschen würde...

    lg,nedal
  • Verdammt ... ich wurde erwischt ... :eek:

    Das Wort "praktische Konkordanz" habe ich oben in dem Kontext nicht ganz korrekt benutzt ... es ist eher bei kollidierendem Verfassungsrecht gebräuchlich ...

    Besser hätte ich von einem tragfähigen Kompromiss bei den gegenläufigen Interessen von Bundestag und Bundesrat gesprochen ...

    - - -

    Bis dato werden ja lediglich einzelne Aspekte des BKA-Gesetzes abgeklopft...


    Ja ... aber doch die, auf die es ankommt.

    Nämlich die Voraussetzungen für eine präventive/repressive Online-Überwachung unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht grds. aufgestellten Kriterien.

    Wesentliche Kritikpunkte sind, dass

    1. die Definition der stets nicht antastbaren Intimsspähre
    2. der nur sehr eingeschränkte Schutz von Journalisten, Juristen etc.

    und noch anderes Zeugs.

    Wer vertritt in diesen Häusern denn die dies bzgl. konkreten Interessen der "betroffenen" Bevölkerung?


    Wer ist denn die betroffene Bevölkerung?

    Terroristen?

    Potentielle Terroristen?

    Also Grüne, Linkspartei und FDP verhalten sich sehr kritisch zu dem geplanten Gesetz in seiner konkret geplanten Form ...

    Aber Terroristen mag keiner ...

    Das Datenschutzgesetz des Bundes wird angepasst.

    Bundesrecht bricht Landesrecht ... deshalb kommt es auf die landesrechtlichen Bestimmungen nicht an.

    Und wer wettet denn mal mit mir, dass dieses Gesetz dementsprechend modifiziert nicht doch noch durch alle Gremien huscht. Na?


    Ist doch ok. Also ich hab grds. kein Problem mit dem Gesetz. Wenn es noch mal überarbeitet wird und die Grundlagen/Voraussetzungen für Eingriffe und die Reichweite von Eingriffen glasklar regelt.



    Wie ich schon anderen Ortes sagte:

    Ich wundere mich über die nach meinem Gefühl hier sehr gekünstelte Empörung.

    Keiner hier hat sich über die Telefonüberwachung beschwert. Wieso ist die was anderes als die Online-Überwachung?
  • Hobbyesel schrieb:

    Keiner hier hat sich über die Telefonüberwachung beschwert. Wieso ist die was anderes als die Online-Überwachung?

    Erstens ist die Telefonüberwachung ein anderes Thema, über welches man sich nicht unbedingt in diesem Thread beschweren muss und zweitens ist es durchaus eine andere Qualität der Überwachung.

    Bei der Telefonüberwachung wird grundsätzlich nur das mitgehört, was während eines Telefongespräches gesagt wird, es betrifft also die Kommunikation zwischen (meist) zwei Gesprächspartnern. Die Online-Durchsuchung ist etwas völlig anderes. Vergleichbar mit der Telefonüberwachung wäre höchstens z.B. einen E-Mail-Überwachung und keineswegs eine Durchsuchung des kompletten Computers (oder sogar Netzwerks).

    Wenn ich allein am PC sitze und meine Buchführung mache, dann sind sämtliche Daten von mir ungeschützt, sofern ich zur Zielgruppe der Durchsuchten gehöre. PINs, TANs und alles, was das Herz begehrt. Nein, im Ernst, lieber Hobbyesel, am Telefon würde keiner, wenn er nicht gerade mit dem Klammerbeutel gepudert ist, solche Informationen freiwillig von sich geben und hier am PC ist es quasi eine Einladung zur Selbstbedienung.

    Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. Ich für meinen Teil habe dies Vertrauen nicht und da ich nicht nur die EDV-Realität kenne haben vertrauliche Daten auf meinem PC nichts verloren. Selig der 'Terrorist', der anders darüber denkt, ihm ist wohl nicht mehr zu helfen.

    Gruß Konradin
  • Was passiert eigentlich wenn sie beim Durchsuchen des PC's heruntergeladene Musik, Filme o.ä. finden? Dürfen sie das dann gegen einen verwenden wenn man sonst nichts gemacht hat oder darf das vor Gericht nicht als Beweis verwendet werden?
    Das ist glaub ich von den meisten hier die größte Sorge :D, denn z.B. Bankdaten werden die Beamten wohl kaum für kriminelle Zwecke missbrauchen.

    Zum Gesetz selber: Ich denke ebenfalls nicht, dass der Entwurf in dieser Fassung zum Gesetz wird.

    mfg
    MR KEY
    [SIZE="2"][COLOR="SlateGray"]"Sir, we're completely surrounded!" -- "Excellent, this means we can attack in any direction."[/color][/SIZE]
    [COLOR="Silver"] |Key-Blog || Meine PS3 || Mein System | [/color]
  • Die Gefahr ist ja nicht unbedingt, daß Beamte persönliche Bankdaten mißbrauchen, wenn es auch nicht 100%ig auszuschließen ist. Aber die Tatsache, daß oft genug vertraulicher Daten über irgendwelche Bürger auf USB-Sticks auf Parkplätzen 'vergessen' werden oder auf Festplatten schlummern, welche bei eBay verscherbelt werden, erfüllt mich zunehmend mit Sorge. Ganz von der Hand ist die Gefahr nicht zu weisen, daß durch solcherart Schlamperei Daten in Umlauf kommen, die keineswegs für die Öffentlcihkeit bestimmt sind.

    Damals beim Microcensus wurde mir auch versichert, daß meine Daten vertraulich behandelt würden. Dennoch wurden sie von mir eindeutig nachweisbar an eine dritte Person weitergegeben, welche diese Daten nichts angingen.

    @Hobbyesel: Schön, daß mein Einwand bei dir gefruchtet hat, ähem, du meinst natürlich Onlinedurchsuchung und Telefonüberwachung, nicht?

    @MR KEY: Glaubst du im Ernst, sie würden einen Koffer voller Kokain bei dir liegenlassen, wenn sie deine Wohnung wegen etwas anderem durchsuchen würden? Wenn Polizisten eine Straftat entdecken, dann sind sie zur Verfolgung derselben verpflichtet.

    Ähnlich ist es im Prinzip bei der Durchsuchung von Festplatten. Wenn sie dort eindeutig strafbares Material finden (z.B. Kinderpornografie), dann bekommst du richtig Ärger. Urheberrechtsverletzungen sind aber keine Offizialdelikte, die werden nur auf Antrag des Rechteinhabers (oder wessen auch immer) verfolgt.

    Trotzdem wäre ich in dieser Hinsicht vorsichtig. Vielleicht 'erinnert sich' ein beteiligter Beamter später, wenn ein dementsprechender Strafantrag vorliegt an dich und deine Festplatte. Oder man passt deswegen ohne daß du es merkst besser auch dich auf, um es einmal vorsichtig auszudrücken, auch wenn sie es eigentlich so nicht dürfen. Jedenfalls würde ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, daß man das gesehene Material immer 100%ig vergist.

    Gruß Konradin
  • Bei der Online-Durchsuchung gibt es auch noch das Problem, dass man jemandem problemlos was unterschieben kann, zumindest wenn es sich um einen Trojaner so wie man ihn kennt handelt, denn dann hätten die Durchsucher ja auch Schreibrechte

    Und es würde sich kaum nachweisen lassen, dass man das nur untergeschoben bekommen hat