Einlieferung
Warensendungen müssen grundsätzlich in einer offenen Umhüllung eingeliefert werden und die Aufschrift "Warensendung" oberhalb der Anschrift tragen. Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt und der Absender sein Einverständnis mit der Öffnung zu Prüfzwecken durch einen Hinweis "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden" gibt.
Habe ich das richtig verstanden, dass ich meine Sachen in das Paket rein tun muss, dieses aber nicht verschließen darf, sondern das erst auf der Post passiert?
Muss ich selber Warensendung über die Anschrift schreiben oder macht das die Post?
Ich kenne mich mit dem Thema nicht aus, da ich noch nie sowas verschickt habe...
Danke für eure Antworten!
Phunny
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