Garantie Internetshop Versandkosten?


  • NeWsOfTzzz
  • 805 Aufrufe 9 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Garantie Internetshop Versandkosten?

    Ich habe vor ein paar Tagen einen Artikel für 4€ bei Ebay gekauft (inkl. Versandkosten), der ist jetzt aber defekt.

    Dann meint der Händler ich soll ihn zurückschicken und kriege dann einen neuen zugeschickt.

    Wie sieht das gesetzlich aus, wer muss in dem Fall die Versandkosten für die Rücksendung tragen?

    Wenn es der Verkäufer muss, kann vllt. einer die zuständigen §§ nennen?

    Wenn es der Käufer muss dann lohnt es sich bei dem Wert ja gar nicht den zurückzuschicken :/

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von NeWsOfTzzz ()

  • wenn das ein eingetragener händler bei e-bay ist, dann er. weil er beweisen muss,dass der artikel von dir beschädigt worden ist. dass kann er nicht.

    er ist ja so nett und gibt dir auch ein neues.

    es ist außerdem geregelt,dass du innerhalb von 2 wochen,ohne angaben von gründen, den artikel zurückschicken kannst. fernabsatzgesetzt.

    mfg

    seloh
  • Soweit ich weiß wirst du auf den reinen Versandkosten sitzen bleiben, sofern sie ein zumutbaren Maß nicht überschreiten. Es sei denn, der Händler übernimmt sie aus Kulanz.

    In deinem speziellen Fall ist das Verhältnis vom Wert zu den Versandkosten ja recht nachteilig. Andererseits ist der Verlust recht überschaubar.

    lg Konradin
  • Also Umtausch kann man ausschließen. Erst bei einem Warenwert von über 40€ muss der Verkäufer die Rücksendekosten übernehmen.

    Bei defekter Ware weiß ich es leider nicht. Aber ich kann mir nicht vorstellen dass du die Rücksendekosten tragen musst, wegen der schon genannten Unverhältnismäßigkeit. Schreib dem Verkäufer am besten mal ne Mail wie du den Artikel zurückschicken sollst, also ob unfrei oder sonst wie.
    "Gewalt im Kino? Es ist interessanter, einem Auto beim Explodieren zuzuschauen als beim Parken."
  • Mein Vorteil ist, dass ich noch keine Bewertung abgegeben habe...

    Bitte verschicken Sie den Adapter wie
    erhalten einfach als Warensendung für EUR 0,45, wen Sie uns
    Ihre Bankverbindung mitteilen können wir Ihnen die Kosten
    erstatten.


    In meinem Fall erledigt, aber trotzdem lass ich den Thread mal offen, weil ich immer noch gerne wissen möchte, wie das gesetzlich geregelt ist?
  • Ich greif mal auf § 439 BGB zurück

    § 439 BGB

    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.