Dann meint der Händler ich soll ihn zurückschicken und kriege dann einen neuen zugeschickt.
Wie sieht das gesetzlich aus, wer muss in dem Fall die Versandkosten für die Rücksendung tragen?
Wenn es der Verkäufer muss, kann vllt. einer die zuständigen §§ nennen?
Wenn es der Käufer muss dann lohnt es sich bei dem Wert ja gar nicht den zurückzuschicken
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