dürfen die Lehrer solche Gesetze machen?

  • geschlossen

  • EdFred
  • 3910 Aufrufe 39 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • dürfen die Lehrer solche Gesetze machen?

    Hallo zusammen,
    bin zwar schon lange raus aber hab jetzt doch wieder was mit der guten alten Schule zu tun, früher wars ja so, dass sich 18 Jährige für 3 Tage selber entschuldigen können, aber bei meinem Cousin sieht das so aus und ich wollt mal wissen ob das rechtlich noch ok ist:

    Jeder Schüler ab 18 Jahren darf sich 3 mal pro halbjahr eine Entschuldigung schreiben die für maximal 3 Tage gilt. Ab 3 Tagen muss es vom Arzt entschuldigt werden und wenn das "Guthaben" der eigenenen Entschuldigungen verbraucht ist müssen die Eltern ran.

    Ist sowas wirklich rechtlich erlaubt? Haben die Eltern auch noch bei einem 18 jährigen das volle Recht von den Schulischen Leistungen des Kindes informiert zu werden? Kann man diese Regelung mit einem Schreiben umgehen das nicht vom Klassenlehrer unterschrieben werden muss?

    Das wär echt interessant zu erfahren, weil so wie es im Moment aussieht haben die Schüler ja mittlerweile 0 Rechte und Freiheit, das find ich noch ein bisschen zu hart für so junge Leute!

    MfG

    PS: Die dürfen auch nur 10 mal zu spät kommen bis sie ausgeschult werden, dabei ist es egal obs nur eine Minute ist oder 4 Stunden. Mein Cousin sitzt deshalb schon eine Stunde vor unterrichtsbeginn in der Schule rum, weil der Bus der eigentlich pünklich kommen müsste immer so ankommt, dass er 1-3 Minuten zu spät im Unterricht ist... Auch schwachsinnig oder?
    [SIZE="4"]...[/SIZE]

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von EdFred ()

  • Ist doch ganz einfach.

    Ihr seid 18 und habt den Hauptschulabschluss in der Tasche (weil ihr die 10. Klasse wahrscheinlich ja hinter euch habt.

    Also seid ihr nicht mehr schulpflichtig.

    Theoretisch besteht für die Schule also keine Pflicht mehr, euch aufzunehmen.

    Und weil die Schüler immer abgedrehter sind und immer weniger Leistung bringen wollen, stellen verschiedene Schulen jetzt Regeln auf, die eingehalten werden müssen. Wurde höchste Zeit.
  • McKilroy schrieb:

    Und weil die Schüler immer abgedrehter sind und immer weniger Leistung bringen wollen, stellen verschiedene Schulen jetzt Regeln auf, die eingehalten werden müssen. Wurde höchste Zeit.


    Früher, als die Lehrer noch mit Stöcken um sich geschlagen haben war alles besser ne? :P

    Aber zum Thema: Bei uns in der Schweiz ist das in allen Schulen einheitlich geregelt: Schüler, die das 18. Lebensjahr überschritten haben dürfen sich selbständig entschuldigen. Egal für wie lange und egal wie oft. Im Zweifelsfall darf bei den Eltern nachgefragt werden, was aber höchst selten vorkommt.

    Lg
    Smartcardfan
    ---------------------------------------[SIZE="1"]
    Live fast, die young[/SIZE]
    ---------------------------------------
  • @ master

    Das kommt auf die Noten an. ;)


    @ smartcardfan

    Ne, dazwischen gibt es auch noch etwas.

    Als die Schüler noch einigermaßen klar im Kopf waren und selber kapiert haben, wofür sie lernen. Aber heutzutage tummeln sich immer mehr Schüler auf dem Gymnasium, die überhaupt keine Einstellung zum Lernen haben und daher dort nichts verloren haben. Und diese Schüler ziehen das Niveau immer weiter runter. Daher reagieren jetzt halt einige Schulen und entfernen solche Schüler damit die anderen vernünftig lernen können und ein gewisses Niveau halten.

    Was ist denn dabei, dass ein erwachsener Mensch, wenn er länger fehlt, ein Attest bringen muss. Das muss doch jeder arbeitende Mensch und jeder Auszubildende auch.
  • Sich selber entschuldigen finde ich schon irgenwie komisch. Wenn einer nicht den nötigen Ehrgeiz entwickelt hat entschuldigt der sich für das ganze Jahr oder was? Da sind sinnvolle Regeln schon ganz brauchbar - aber die Eltern eines 18+ informieren ist mit Sicherheit nicht sinnvoll. Aber das ist ja auch nur meine Meinung.
  • Ich habe eine Attestpflicht.. habe dieses Halbjahr mehr als 50% - 75% aller Stunden gefehlt (Mathe ausgenommen), meine Noten sind gut .. werde wohl trotzdem sehr viele Probleme mit dem Direktor bekommen. Das war bisschen doof von mir.. habe aber schon seit drei Jahren dieses Problem mit der Motivation, ständig anwesend zu sein.. meine Noten leiden nicht großartig darunter.. ich bin mit ihnen zufrieden.
    Da kann ich es nicht nachvollziehen, dass man so darauf besteht. Ich finde eher die anwesenden "dummen" Schüler nervig. -.- Die könnten ruhig öfter mal schwänzen xD
    ..[FONT="Palatino Linotype"][SIZE="4"] ich will lieber tanzen gehen.[/SIZE][/FONT]
  • müsli, ich zitier dich mal aus einem andern thread: ;)



    Dass es sogenannte Klausurwochen gibt hat natürlich auch etwas Sinn.

    Auf der Uni wird es auch immer solche Wochen geben - nur mit noch mehr Stoff, da ist das, was man in der Oberstufe macht ei Klacks.
    Man soll lernen, sich selbst zu organisieren. Wenn ich weiß, dass ich nur eine Note in Mathe habe und eine Klausur noch geschrieben wird, dann fange ich nicht erst zwei Tage vorher an, mir Mathe anzusehen.

    Die Schwierigkeit auf der Oberstufe liegt nicht primär im Verständnis des Stoffes.. sondern eben wie viel Zeitaufwand man selbst betreibt.
    Jemand der jeden Tag 2h lernt und dann zwei Tage vor der Klausur, kommt besser davon weg.. als jemand der den letzten Tag anfängt.
  • Nach der 10ten hat man Hauptschulabschluss, oder je nach Leistung Real- oder Erweiterten...

    Bei uns früher war es so das jeder gekommen ist wie er wollte (so im großen und ganzen kann man das sagen :D ) und 16/18 haben das Abi geschafft, was ich voll ok finde. Wenn jemand nicht kommt weil er keine Lust auf Schule hat sollte er meiner Meinung nach nicht kommen, wenn er die Entsprechenden Leistungen nicht erbringt kann er ja runterfliegen aber wenn sich jemand in Mathe und Deutsch so dermaßen langweilt weil er von Natur aus ne 1 in dem Fach hat dann sollte es ihm überlassen sein stattdessen Zuhause zu bleiben und was anderes zu lernen (oder sich zu besaufen oder was auch immer). Wenn jemand von solchem Verhalten "angesteckt" wird und so der Klassenschnitt runtergeht dann haben diese Leute wohl einfach keine Disziplin und keine gute Selbsteinschätzung was ihre Noten angeht. Deshalb fand ich das wie früher voll ok, ich glaub nicht das ich bei permanenten 30 Stunden in der Woche (hoffe das passt so ca.) die 3 Jahre bis zum Abi durchhalten würde wenn ich nicht mehr als 9 Tage fehlen dürfte... Und den Arzt anzulügen, Praxisgebühr zu bezahlen oder wohlmöglich in eine andere Stadt zu fahren um sich von den Eltern ne Entschuldigung zu holen, finde ich unmöglich zu verantworten! Grade von Lehrern die auch oft genug zu spät kommen und auch ne menge falsch machen (können).

    Aber das nur nebenbei, ich wollt ja eigentlich nur wissen ob die Lehrer das dürfen. Hab jetzt kein Bock im Gesetzbuch nachzustöbern, also wenn sich in dem Gebiet villeicht wer auskennt...
    [SIZE="4"]...[/SIZE]
  • Kein Lehrer bzw. keine Schule kann Entschuldigungen von erwachsenen Schülern verlangen, die von deren Eltern unterschrieben sind. Solche eine Anweisung wäre rechtswidrig. Im Übrigen @ Threadersteller, können Schulen bzw. Lehrer keine Gesetze erlassen.
  • McKilroy schrieb:

    müsli, ich zitier dich mal aus einem andern thread: ;)


    Danke :P

    Nee, das wollte ich noch erwähnen, habe es aber gelassen.

    Bei mir ist es schon so, dass ich jetzt auch ein bisschen nachgelassen habe, weil ich gerade so eine Krise habe, weil ich nicht weiß, was ich nach dem Abitur machen möchte und mich das bisschen blockiert. Aber das ist ja nur ein Teil des Ganzen.
    Ich hänge Zuhause ja nicht nur vor dem TV herum, ich hole den Stoff selbstständig nach, ich habe jede Klausur mitgeschrieben.. jeden Test. Manchmal hatte ich die Aufzeichnungen nur einen Tag vorher bekommen bzw mir wurde überhaupt gesagt, dass wir ja einen Test schreiben.

    Einer gewissen Eigenverantwortung bin ich ja gerecht geworden (und benutze ich auch oft als Ausrede oO) .. ich bin jetzt aber nicht stolz darauf; finde es aber nur unfair, dass ich ständig zum Arzt latschen muss (manchmal bin ich zum Arzt gegangen) während man in anderen Bundesländern sich selbst entschuldigen kann.
    Ich glaube, dass dieses eigenständige Entschuldigen auch wieder eine Chance wäre, so eine Eigenverantwortung selbst zu erlernen. Sollte jedenfalls nicht als Selektionsmittel benutzt werden.. dafür können ja normale Leistungen herangezogen werden.


    Was der größte Nachteil dieses Schwänzens ist.. ist, dass man von einer Vielzahl von Mitschülern immer mehr nicht gemocht wird. Sie sitzen ja immer hin 6h am Tag vor der Tafel und schreiben dann 8 Punkte.. während man selbst nur eine Schulstunde vom Thema da war und 12 bekommt.
    ..[FONT="Palatino Linotype"][SIZE="4"] ich will lieber tanzen gehen.[/SIZE][/FONT]
  • Ich bin nun schon etwas älter doch auch wir konnten uns ab 18 selber entschuldigen.
    Doch man muss es auch so sehen wenn man mit 18 Arbeitet muss man immer zum Arzt gehen, oder fast immer ich glaube da hat man auch 3 tage im Jahr wo man sich selber entschuldigen kann.

    Lange rede.... Warum sollen es die Schüler einfacher wie Lehrer haben?

    Ich meine das so der Lehrer muss zum Arzt gehen der Schüler evtl. nicht?

    Und wenn wir schon dabei sind was heutzutage an den schulen so abgeht, höre immer wieder üble geschichten von meinem neffen, da würde ich auch ne entschuldigung von arzt verlangen!

    Meiner Meinung ...
  • MusterMann schrieb:

    Kein Lehrer bzw. keine Schule kann Entschuldigungen von erwachsenen Schülern verlangen, die von deren Eltern unterschrieben sind. Solche eine Anweisung wäre rechtswidrig. Im Übrigen @ Threadersteller, können Schulen bzw. Lehrer keine Gesetze erlassen.


    Naja die haben wie es aussieht so ein Heft bekommen wo diese "Regeln/Gesetze" stehen und die musste man unterschreiben. Also die Schule verlangt diese Entschuldigung der Eltern, das die das nicht einfach so machen können ist denen bestimmt klar, deswegen werden die sich wohl auf irgendwelche Gesetze/Anweisungen vom Kultusministerium oderso beziehen... Lehrer sind ja leider so blöd das sie einem nur sagen "du darfst das nicht" statt es zu erklären wie es gesetzlich möglich ist sowas zu behaupten. Die Antwort ist dann immer: "Du bist 18 also nicht mehr Schulpflichtig, du musst nicht hier sein also fliegst du wenn du nicht regelmäßig kommst". Bitte an die nächsten Leute die hier Posten, ich will immernoch wissen ob die Lehrer das dürfen, ihr könnt alles behaupten also begründet das doch mal bitte ;)
    [SIZE="4"]...[/SIZE]
  • Klare Antworten gibt's nur auf klare Fragen ;)
    Bundesland ist dabei sicher entscheidend.
    In NRW schreiben Schüler ab 18 ihre eigene Entschuldigung, ab dem 4. Tag ist Attestpflicht (es sei denn, die Schule beharrt nicht darauf).
    Wenn bei häufigem Fehlen Zweifel aufkommen, dass das Fehlen entschuldbar ist, kann auch ab dem ersten Fehltag auf nem Attest bestanden werden, so regelt es das Schulgesetz.
    Lehrer machen keine Gesetze, wie Musternmann ja schon klar gesagt hat, allerdings gibt es bei der Durchführung immer unterschiedliche Nuancen.

    ich glaub nicht das ich bei permanenten 30 Stunden in der Woche (hoffe das passt so ca.) die 3 Jahre bis zum Abi durchhalten würde wenn ich nicht mehr als 9 Tage fehlen dürfte...

    oder
    habe dieses Halbjahr mehr als 50% - 75% aller Stunden gefehlt (Mathe ausgenommen), meine Noten sind gut .. werde wohl trotzdem sehr viele Probleme mit dem Direktor bekommen. Das war bisschen doof von mir.. habe aber schon seit drei Jahren dieses Problem mit der Motivation, ständig anwesend zu sein..


    Vielsagende Zitate :gelb:
    Leute mit solchen Einstellungen bringen Schuladministrationen dazu, rigoroser mit der Einhaltung der Schulpflicht umzugehen.
    Gerade deswegen machen auch die Kopfnoten hin und wieder doch einen Sinn. Schulerfolg definiert sich eben nicht nur über Noten; um für Studium und Arbeitsleben gut vorbereitet zu sein braucht es auch was an Einstellungen/Werten: Pünktlichkeit, Ausdauer, Fleiß ....
    Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit! (Erich Kästner)
  • Das primäre Ziel der Oberstufe ist es nicht, Schüler auf ein Arbeitsleben vorzubereiten.. sondern studierfähig zu machen. Und ich möchte behaupten, dass ich studierfähig geworden bin. Mir selbstständig Arbeitstechniken angeeignet habe, die mir in der Schule nicht vermittelt wurden.

    Ist auch egal oO
    Kopfnoten kriege ich übrigens nicht .. habe ich auch nie bekommen. Finde sie auch schwachsinnig, da sie meiner Meinung nach viel zu häufig zu subjektiv geprägt sind.
    ..[FONT="Palatino Linotype"][SIZE="4"] ich will lieber tanzen gehen.[/SIZE][/FONT]
  • Mongo schrieb:

    ..., deswegen werden die sich wohl auf irgendwelche Gesetze/Anweisungen vom Kultusministerium oderso beziehen...


    Entweder, man ist erwachsen und selbst verantwortlich, für das, was man tut, oder nicht. Es kann keinerlei rechtsverbindliche Vorschriften oder Gesetze in dieser Hinsicht geben, die von jungen Erwachsenen die Unterschrift der Eltern verlangen. Punkt! Oder willst du das nicht kapieren?

    Selbst wenn eine Schule einem irgendwelche Regeln unterschreiben lässt, heißt das noch lange nicht, dass diese rechtsgültig sind!

    Am Besten allerdings, man nimmt regelmäßig am Unterricht teil und lässt das Schwänzen einfach sein!
  • es ist ganz einfach so, dass man ab 18 für sich selbst verantwortlich ist. Schule ist mit 18 keine Pflicht mehr. Insofern gibt es keinen Grund für die Schule ein Attest zu verlangen.
    Jeder muss selber wissen ob er in die Schule geht um was zu lernen oder es lässt.
    Am Ende bekommt man Noten. Und wenn man mit seinen Noten so zufrieden ist, wenn man nicht in die Schule geht ist das die Sache von einem selbst.
  • Man kann sich bis 3 Tage krank schreiben lassen, wenn das die Schule mit macht. Jedoch gibt es kein Gesetz darüber. Es zählt in solchen Situationen immer die Schulordnung (Hausordnung) der Schule. Es gibt auch kein Gesetz darüber, dass mann nach 10-maligen zu spät kommen von der Schule geworfen wird. Wegen dem Bus würde ich mal zur Klassenleitung oder Schulleitung, mit Busfahrplan, gehen und die Situation schildern.
  • Guten tag @ all

    -> das ist ja mal ne satte Situation, die der Fragesteller uns erzählt

    1.

    Die Eltern haben zumeist einen Anspruch darauf, zu wissen, wie das Kind sich so macht in der Schule. Dieser Anspruch ergibt sich aus der Pflicht der Eltern, dem (auch schon 18jährigen) Kind Unterhalt zu gewähren (in Naturalien + wohnen ... oder eben in Geld).

    Das ist aber natürlich eine Sache zwischen Anspruchsberechtigtem (Eltern) und Anspruchsverpflichtetem (Kind) und hat überhaupt gar nix mit der Schule zu tun. Im Gegenteil ... wenn die Schule den Eltern etwas mitteilt, so dürfte dies eine Verletzung des jeweiligen Landesdatenschutz sein.

    Daraus ergibt sich, dass die Schule selbstverständlich überhaupt kein Recht hat, einem Erwachsenen aufzugeben, nach einer bestimmten Anzahl eigener Entschuldigungen nachfolgend solche der Eltern als nicht mehr erziehungsberechtigte Personen (!) einzufordern.

    2.

    Die Geschichte mit dem Zu spät kommen kenne ich noch aus eigener Schulzeit. In wie weit das Rechtens ist ... ist schwer zu sagen. Schulrecht ist Landesrecht und variiert von Bundesland zu Bundesland.

    Einerseits ist es schon dreist, jemanden eine 6 wegen unentschuldigtem Fehlen zu geben, weil derjenige im verspätet ankommenden Bus sitzt ... andererseits wäre es auch unfair für die Mitschüler, wenn permanent jemand verspätet in den Raum kommt und damit den Unterricht -auch ungewollt- stört bzw. beeinträchtigt.

    3.

    Also gegen die 2. Geschichte mit dem zu spät kommen ... da würde ich mit Blick auf die Parallelen im Arbeitsrecht sagen, dass das Wegerisiko beim Schüler liegt. Und soweit keine höhere Gewalt oder ein unabwendbares Ereignis vorliegt, für das der Schüler dann wohl beweisbelastet wäre, darf der Lehrer wohl so verfahren ...

    Kann man aber mit guten Argumenten sicherlich auch anders sehen ...

    - - -

    Was aber die Nummer mit den Entschuldigungen betrifft ... das geht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt.

    Allerdings ist hier Vorsicht geboten ... wer dem Lehrer an den Karren pisst, der wird immer ne schlechtere Note einfahren. Gleichwohl würde ich dem Lehrer mit Widerspruch bei der Bezirksregierung und anschließender Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht drohen ...

    Eigentlich müssten sogar Lehrer während ihres Studiums zumindest mal kurz ne Vorlesung im öffentlichen Recht gehört haben und demnach wissen, was ein Verwaltungsakt ist - und wann man als Lehrer einen solchen erlassen darf ... aber nicht umsonst sagte man zu meiner Zeit an der Uni stets

    Lehrer seien die Hauptschüler der Uni ...

    - - -

    Würde mir mein Kind sowas erzählen ... der Esl würde ein Schreiben an den Rektor senden ... und wenn keine Abhilfe kommt - sofort Klage erheben ... sonst lernen die Deppen es ja nicht ... ^^




    @ Pädagogen

    Nehmt es nicht persönlich ... ich weiß das es heute nicht leicht ist, Kindern noch Lehrstoff zu vermitteln. Gleichwohl aber gibt es unglaublich viele schlechte Leher - solche, die unmotiviert sind, Stoff nicht gut vermitteln können oder ihre Amtsstellung vorsätzlich oder fahrlässig missbrauchen ...

    Ich schere nicht alle über einen Kamm ... ich beziehe mich hier nur auf solche Lehrer, die nen schlechten Job leisten.