Kein Student mehr trotzdem zahlen...

  • Frage

  • TM2008
  • 1344 Aufrufe 18 Antworten

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  • Kein Student mehr trotzdem zahlen...

    Hallo Leute,

    Ein Student meldet sich von der Hochschule zum Semesterende ab, teilt seiner Kreditbank aber nicht mit dass er sich exmatrikuliert hat. DIe Bank geht davon aus dass dieser auch zum nächsten Semester studiert und überweist Semestergebühren für nächstes Semester. Hochschule empfängt das Geld, meldet sich aber nicht. Durch Zufall erfährt der ehem Student 3 monate Später das die Zahlung an die Hochschule überwiesen worden ist. Er setzt sich sofort mit der Hochschule in Verbindung und man teilt mit dass er kein Anspruch mehr auf das Geld hat wie auch immer keine Rückerstattung.

    Wie stehen die Chancen dass er doch recht behält was soll er tun ?

    VIelen Dank und beste Grüsse.

    TOM
  • Es gibt afaik dead lines, bis wann man Studiengebuehren, die aus irgendeinem Grund "fehlueberwiesen" wurden, wiederbekommen kann - und die sind 3 Monate nach Semesterbeginn vermutlich schon laenger vorueber..

    Da das scheinbar ein nicht beendeter Dauerauftrag und somit kein Bankeinzug durch die Uni war, wird's vermutlich auch schwierig mit dem Zurueckbekommen ueber die Bank..

    Seltsam find ich, dass der "Ein Student" (du?) das erst 3 MOnate spaeter feststellte - also.. schaut man nicht etwas haeufiger auf seinen Kontostand/holt sich etwas haeufiger einen Kontoauszug? Vermutlich werden das schon viele als grob fahrlaessig bezeichnen.. [und wenn derjenige doch drauf geschaut hat und eine Differenz von 300..500 EUR nicht bemerkte...... nun ja.. ]

    fu_mo
  • @fumo
    Der Student hat das Geld doch gar nicht überwiesen, sondern die Kreditbank.
    Schon mal was von Studienkredit gehört ;)

    @TM2008
    Ich weiß nicht, was der Kreditvertrag besagt, aber generell gibst eine Mitteilungspflicht, sodass der Student der Bank seine Exmatrikulation hätte mitteilen müssen. Was die Hochschule macht ist sicherlich nicht richtig. Wenn Du Dich ordnungsgemäß exmatrikuliert hat und keine sonstigen Forderungen seitens der Hochschule bestehen (z.B. offene Semesterbeiträge), hätte die Hochschule das Geld an die Bank zurücküberweisen müssen. Die Bank hält sich an Dich und Du musst sehen, dass Du das Geld von der Hochschule zurückbekommst.

    Fazit: Zahlungsaufforderung an die Hochschule am besten per Einschreiben, Frist setzen. Wenn dann nichts passiert, bleibt Dir wohl nichts anderes übrig als das Geld im Klageverfahren zurückzufordern. Die Verjährungsfrist von Geldforderungen sind i.d.R 3 Jahre. Die Frist beginnt normalerweise zu laufen, wenn Du von dem Umstand Kenntnis erlangt hast.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Yimmi () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • FeliX_22 schrieb:

    Verjähringsfristen dauern aber eigentlich 30 Jahre,


    Sorry Felix, aber das ist völliger Quatsch! *kopfschüttel*

    Es gibt keine Verjährungsfristen von 30 Jahren - Ausnahme: Herausgabeansprüche aus Eigentum, familien- und erbrechtliche Ansprüche sowie rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren in 30 Jahren. Vergleiche § 197 BGB

    Ich gehe mal davon aus, Du verwechselst dies jetzt mit rechtlich festgestellten Ansprüchen. Für Laien: Sobald ein Titel vorliegt darf daraus 30 Jahre vollstreckt werden. Der liegt aber hier nicht vor.
  • Zitat aus Wikipedia:

    So wurde die Regelverjährung von 30 Jahren verkürzt auf drei Jahre; Hemmung und Neubeginn (früher Unterbrechung) sind neu geregelt. Die Neufassung gilt seit 1. Januar 2002. (Quelle)


    Ok, ich habe das 1995 in der Schule anders gelernt. Gut zu wissen. Du kannst jetzt aufhören mit dem Kopf zu schütteln, bevor er dir noch abfällt :D

    Gruß

    FeliX_22
  • seitseid.de & Präfix umstellen :>


    Wieso?

    Hat er das Geld schon wieder?

    Mal so ein paar generelle Fragen zu dem Thema:

    1. gelten die Verjährungsfristen des BGB auch für Ansprüche gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts?

    2. könnte die fehlende Mitteilung des Darlehnsnehmers an den Darlehnsgeber ggf. eine Verletzung seiner Obliegenheit sein?

    3. was macht man eigentlich, wenn die Uni die Kohle nicht zurückzahlt?

    4. an wen zahlt die Uni die Kohle eigentlich zurück - wenn sie doch zahlt

    5. öffentlich-rechtlicher Bereicherungsanspruch oder § 812ff. BGB

    6. Verwaltungsgericht / Verpflichtungsklage oder Amtsgericht / Leistungsklage

    - - -

    Das jedenfalls wären die Fragen, die ich mir stellen würde.

    Und irgendwie hab ich nicht das Gefühl, dass ein pauschaler Verweis auf die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (ist seit 2002 mit der großen Schuldrechtsreform schon so) das "Problem" aus der Welt zaubert ...

  • Und irgendwie hab ich nicht das Gefühl, dass ein pauschaler Verweis auf die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (ist seit 2002 mit der großen Schuldrechtsreform schon so) das "Problem" aus der Welt zaubert ...


    Und irgendwie hab ich nicht das Gefühl, dass ihm Deine Fragen jetzt hier viel weiterhelfen.

    Im übrigen war mein Hinweis auf die Frist lediglich ein allgemeiner "Wink" auf bereits falsch genannte Verjährungsfristen.


    Das jedenfalls wären die Fragen, die ich mir stellen würde.


    ...und was wenn die Hochschule nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung zahlt? ;)

    Warum über ungelegte Eier den Kopf zerbrechen?
  • Yimmi schrieb:


    ...und was wenn die Hochschule nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung zahlt? ;)

    Warum über ungelegte Eier den Kopf zerbrechen?


    ???


    Und wenn morgen ein Elefant auf den Planeten latscht, explodiert der magnetische Kern ... und dann ist eh alles Wolke ...


    Ich finde die Überlegung nicht zielführend ...

    Darüber hinaus wundere ich mich einfach über die Freude des Fragestellers ... denn inhaltlich ist zur Sache ja nix gesagt worden ...

    Nen Brief zu schreiben, in dem steht: "gib meiner Bank die Kohle wieder" ... auf die Idee wird er ja wohl schon alleine gekommen sein ... und dass die zivilrechtliche Verjährung nicht um ist ... bringt ihm so lange nix, wie er nicht weiß, ob diese überhaupt anwendbar ist ...

    - - -

    Also ich habe gerade mal versucht herauszufinden, ob der Studiengebühr ein Leistungsbescheid vorausgeht ... also die Gebühr via VA festgelegt wird ... denn dann wären wir in einem ör Verhältnis und die §§ 48ff. VwVfG Land kämen ggf. zur Anwendung, mit der Folge, dass die Behörde den VA ggf. im Rahmen einer Ermessensentscheidung zurücknehmen könnte - aber eben nicht müsste ... andererseits wäre der VA dem Fragesteller ja nicht bekannt gegeben worden ... wohl aber der Bank ... die ggf. wiederum Empfangsbote sein könnte ... hmmm ... schwierig ... und da wir nicht wissen, in welchem Bundesland der Fragesteller studiert hat ... können wir auch nicht ins entsprechende Hochschulgesetz gucken, um zu ermitteln, ob ggf. dort Vorschriften existieren, die gegenüber denjenigen aus dem jeweiligen VwVfG spezieller sind und damit Anwendungsvorrang genießen ...

    Also ich meine, wir haben hier eine ganze Lagerhalle voller (rechtlicher) Probleme, die es im Falle der Nichtzahlung Seitens der Uni zu beachten gäbe ...

    - - -

    Zusammenfassend:
    Hier ist doch nix passiert ... warum also freuen & loben ... :confused:
  • Der Threadstarter hat das Thema erstellt, und wenn er es schließen möchte, ist das seine Entscheidung. Zugegeben, der Grund für die überschwängliche Freude bleibt auch mir verborgen, doch soll es mich nicht weiter kümmern. Vielleicht hat sich das Thema anderweitig erledigt.

    Anders sähe es aus, wenn du selbst ein ähnliches Problem hättest und an der Lösung interessiert wärst, aber das hast du ja nicht geschrieben.

    Gruß

    FeliX_22
  • Und wenn morgen ein Elefant auf den Planeten latscht, explodiert der magnetische Kern ... und dann ist eh alles Wolke


    Jo, Esel dann such Dir schon mal ne passende Weide


    Die Frage des Threaderstellers war, was er tun kann. Hier habe ich von Dir noch nichts produktives gelesen.

    Wenn die Überlegung für Dich nicht zielführend ist, ist das Dein Problem.

    Das was Du hier vorbringst ist im Moment nur theoretisches Geblubber. Mit diesen Fragen sollte sich im Falle der Klageeinreichung der Anwalt beschäftigen.

    Wenn das Thema für den Threadersteller durch ist, ist es seine Entscheidung. Insofern klinke ich mich jetzt hier mal aus.
  • FeliX,

    mir ist auch bekannt, dass der Fragesteller den Präfix umstellen kann, ohne bei mir vorher nen Antrag zu stellen. Lediglich meine Verwunderung über den offensichtlich plötzlichen Sinneswandel habe ich ausgedrückt. Und wenn du noch mal nachliest, so wirst du feststellen, dass nicht der Fragesteller den Präfix umstellen wollte - sondern der User just_for_fun es ihm anheim stellte.

    Bitte nimm Abstand davon, mir zu erklären, wann ich am Sachverhalt ein eigenes Interesse haben könnte/dürfte.


    Yimmi,

    wenn du dich ausklinkst, so wird man dich sicher in der Diskussion nicht vermissen. Denn anders als du mir vorzuhalten versuchst ... hast du zur Lösung des Problems nun wirklich noch gar nix beigetragen (mal abgesehen von einem allgemeinen Verweis auf eine Verjährungsvorschrift, die überhaupt nicht greift).

    Weder dafür, noch für deine Einstellung, Probleme erst zu eruieren, wenn es schon fast zu spät ist, gibt es den goldenen Beratungs-Pokal.

    Dir persönlich steht es ja frei, diese Einstellung zu leben ... aber erhebe sie bitte nicht zur Lebensmaxime aller User hier.

    Und wenn du ein wenig mehr als gar keine Ahnung hättest, so wüsstest du, dass es sehr wohl wichtig für die Klageerhebung sein kann, sich diese Fragen schon im Vorfeld mal kurz zu stellen. Wenn nämlich die Klageerhebung ihrerseits verfristet ist ... ist der Spaß vorbei, bevor er überhaupt angefangen hat ... und auf den Anwaltskosten bleibt der Fragesteller dann auch sitzen.

    Und ich hab ne super Weide ...

    Esl

    Nachtrag:

    Beleidigen lassen muss sich hier keiner.


    Seh ich auch so. Deshalb kehrt am besten mal vor der eigenen Tür.

    Und ob der Fragesteller sich noch mal meldet ... können wir jetzt ja noch gar nicht wissen ...

    Warten wir doch mal ab, ob die Uni bezahlt, oder ob mein " theoretisches Geblubber" nicht ggf. doch noch praktischen Sinn entfalten kann ...

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Hobbyesel ()

  • Es verwundert mich schon die ganze Zeit, daß hier Leute scheinbar rein akademisch Fragen stellen, um Diskussionen in Gang zu setzen, aber an sinnvollen Antworten bzw. deren Auswirkungen scheinbar völlig desinteressiert sind. Anders lässt sich ein 'Danke ihr seit Super !' (Zitat Threadstarter) wohl kaum auffassen. Insofern muß ich Hobbyesel absolut Recht geben, was ist an den zuvorigen Antworten für den Threadstarter so hilfreich, daß er vor lauter Jubeln völlig vergisst, daß es nicht auf die Antworten, sondern auf eine mögliche Umsetzung selbiger ankommt, wenn er seine mißliche Lage verbessern will.

    Sicher mag der Ton von Hobbyesel nicht der freundlichste gewesen sein, aber ist es nicht nachvollziehbar, daß mehr oder minder sinnfreie Einwürfe einer konstruktiven Hilfe mehr im Wege stehen, als daß sie nützlich sind? Aber wir sind ja an Lösungen nicht sonderlich interessiert, unsere Streit'kultur' ist uns weitaus wichtiger. Jeder gibt schnell noch einen Tip und wenn er schon nichts nützt, dann hat man zumindest etwas gesagt. :D

    Ich denke schon, daß das Problem des Threadstarters sich nicht durch bloßes Aussitzen lösen wird, es sei denn, er ist gewillt, auf das Geld zu verzichten. Zumindest für mich wäre das kein Grund zum Jubeln.

    Gruß Konradin
    Aktuell zum 70. Jahrestag:
    Auschwitz war sicher nur die Folge berechtigter Ängste gegen die Juden.
    Damals war es die Verjudung, heute ist es die Islamisierung, welche uns Angst macht.
    Eigentlich müssten sich diese Leute bei uns dafür entschuldigen.
  • LOL - der arme Esel bekommt wohl nicht die Aufmerksamkeit, die er haben will :öm:

    Fass Dich mal an der eigenen Nase, anstatt den Leuten hier Vorschriften zu machen und mit irgendwelchen Mutmaßungen, zu nerven.

    Hast Dir ja nicht ohne Grund schon den richtigen NickNamen verpasst. :fuck:
  • Hobbyesel, Yimmi, ich find's ja hochinteressant, wie ihr hier diskutiert. Nur wäre es möglich wieder zum eigentlichen Thema zurückzukehren? Der Themenersteller hat ein Problem, auf dessen konkrete Lösung man mit den letzten Posts wenig eingegangen ist.

    Ich würde mir wünschen, daß sich als nächstes der Themenersteller nochmal zu Wort meldet und sagt, wie er die Sache mit diesen neuen Informationen, die er hier erhalten hat nun sieht.


    Linda