14-tägiges Rücktrittsrecht?

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  • 14-tägiges Rücktrittsrecht?

    Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    Online wurde bei einem Stromanbieter Ende November online ein Vertrag geschlossen. Die Bestätigung des Vertrages wurde erst letzte Woche zugeschickt, am 09.12. . Das Schreiben hat das Datum vom 02.12.2008.

    Bis wann gilt das sogenannte 14tägige Rücktritssrecht? Von Ende November an, oder vom 02.12. an?

    Gruß

    frankyboy
  • Mit der Bestätigung des Anbieters, dass der Vertrag zustande kam. Ich gehe da einfach mal davon aus, dass du im Brief mit Datum vom 02.12. auch in Sachen Widerruf aufgeklärt wurdest. (Im Kleingedruckten auf der Rückseite eventuell)
    Also Beginnt deine Widerrufsfrist am 09.12.

    Hier nochmal in juristen Deutsch

    § 355 BGB schrieb:

    Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

    Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von Crackspider ()

  • Mhm ... ich kenn das halt bei uns folgendermaßen:

    Abgeschlossener Finanzierungsvertrag am 01.11.2008 - Rücktrittsrecht endet 14 Tage später, egal wann der Vertrag seitens der Bank genehmigt wird ... und das entspricht meinem Wissensstand nach auch dem Fernabsatzgesetz.

    Auftragsbestätigung hat dann auch wieder ihre Frist, aber mit dem Rücktritt nichts zu tun ...

    Schau doch einfach mal in deren AGB nach, frankyboy ?!

    So long :D

    <-<-< Finger weg von meiner Paranoia >->->
  • sagt dass Fernabsatzgesetz nicht, dass z.b. die bestellung wiederrufen werden kann, ab dem zeitpunikt an dem man das paket erhalten hat? weil wenn es 14tage ab kauf gilt, dann würde ich einen kunden wenn er die ware gekauft hat erstmal 14 tage warten lassebn, damit er es mir nicht zurückschicken kann.

    mfg

    seloh
  • also da ich mich auf Grund meines Studiums ein wenig in diesem Bereich auskenne kann ich hier mal ein kleines Statement dazu abgeben. Die Belehrung über den Rücktritt erfolgt weder mit der Antragstellung und auch nicht mit dem Datum an dem der Brief datiert ist, sondern die Frist beginnt zu wirken sobald der Brief mit der Belehrung in den Machtbereich des Empfängers (Briefkasten) gelangt ist und unter normalen Umständen gelsen werden kann.

    Also beginnt deine Frist am 09. wie du sagtest

    Alles andere ist Schwachsinn...wenn du die genauen Paragrafen haben willst schreib mich an, dann kann ich dir auch einen Präzidenzfall schicken
  • vertragsschlus ist maßgebend. der von dir zitierte paragraf bezieht sich auf die belehrung über das wiederrufsrecht. wenn die belehrung über das widerrufsrecht zeitgleich mit dem vertragsschluss erfolgt. (meistens ja, in den agb) tickt die uhr ab vertragsschluss. die uhr läuft nur später an, wenn man eben nicht über das widerrufsrecht belehrt worden ist.

    sinn und zweck des gesetzes ist lediglich zu verhindern, dass man in feierabendlaune vor dem pc verträge schliesst und diese am nächsten tag dann nicht mehr widerrufen kann. insofern ist die ankunft von paketen oder schriftstücken irrelevant, denn man kann sich über den vertragsschulss auch gedanken machen ohne das entsprechende "gut" in den händen zu halten.

    geschützt wird nur vor einem voreilligen vertragschluss. er hatte seit ende november zeit sich zu überlegen, ob er den vertrag will oder nicht. jetzt ist der zug abgefahren.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zweistein ()

  • Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Ich habe auf jeden Fall erst einmal ein Einschreiben mit Rückschein fertig gemacht. Ich warte mal ab, wie das Ergebnis ausfällt und poste das Ergebnis dann hier noch mal abschließend.


    Zweistein schrieb:

    ... er hatte seit ende november zeit sich zu überlegen, ob er den vertrag will oder nicht. jetzt ist der zug abgefahren.


    Den Vertrag abzuschließen oder zu widerrufen war keine "Feierabendlaune" oder dergleichen, jedoch können unvorhergesehene Umstände eintreten, die die wirtschaftliche Situation erschweren und man sich deswegen überlegt zurückzutreten.

    Sollte ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich sein, wird aber auch keine Welt untergehen ...
  • das sollte keine unterstellung sein, sondern dies ist lediglich die intention des gesetzes. wärst du in einen laden gegangen, um dort den vertrag abzuschliessen, hättest du gar kein widerrufsrecht gehabt.

    unvorhergesehene, persönliche umstände fallen immer in deinen risikobereich und tnagieren deinen vertragspartner im regelfall selten.