Ich habe heute einen Brief von der Bezirkhauptmannschaft erhalten:
"Sie haben zu einem vor ihnen am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0, 54 Sekunden festgestellt.
Dadurch wurde folgende Rechtsvorschrift verletzt:
Parag. 18 Abs. 1 StVO"
Jetzt haben sie mir eine Strafe von 80 € aufgebrummt. Ich bin mir aber keiner Schuld bewusst und könnte mich auch nicht errinnert so knapp an ein Auto gefahren zu sein.
Ich wollte fragen, ob sich jemand damit auskennt, da ich Einspruch erhaben möchte. Wie sieht das Ganze aus? Wie stehen die Chancen? usw.
Danke im Voraus!
MfG
Sanguis