Sachen teurer verkaufen?

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  • Koopsta
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  • Sachen teurer verkaufen?

    Halolo,

    ich wollte mal fragen ob es erlaubt ist Sachen wie ein Gehäuse über ein Angebot zu kaufen und diesen dann mit vorhandener Rechnung bei Ebay teurer verkaufe? Er wird es nicht mehr für diesen Preis irgendwo bekommen....

    Danke im vorraus
    Ich werde die Forenrulez lesen und verstehen, warum meine Signatur gegen die Regeln verstieß
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  • Solang einer bei eBay teurer drauf bietet, als es für dich war und du das mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, ist das sein Problem. Dann solltest du die Rechnung aber nicht mitschicken.

    Legst DU jedoch von vorne rein einen zu hohen Preis fest, kann man dich durchaus wegen einem sog. Wuchergeschäft belangen. Der Kaufvertrag wäre somit unwirksam.

    BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

    (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
    (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.


    EDIT: Ich glaube sogar dass dein Fall allein schon ein Verstoß gegen die guten Sitten ist (- du legst ja die Rechnung bei, wenn ich das nicht falsch verstehe). Erwähne am Besten den Einstandspreis im Angebot, dann bist du auf der sicheren Seite.
    [FONT="Century Gothic"]

    Ein alter Kindheitstraum von mir ist es, die 24bit-Farbpalette als Buntstifte zu besitzen. 16 777 216 Farben ftw!
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    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Limette ()

  • Koopsta schrieb:

    Halolo,

    ich wollte mal fragen ob es erlaubt ist Sachen wie ein Gehäuse über ein Angebot zu kaufen und diesen dann mit vorhandener Rechnung bei Ebay teurer verkaufe? Er wird es nicht mehr für diesen Preis irgendwo bekommen....

    Danke im vorraus


    Warum legst die Rechnung bei?
    Bei ebay wird Schrott zum Goldpreis verkauft, nur legt keiner die Rechnung noch bei.
    Du solltest dich fragen, hättest du damit eine Freude wenn dir jemand was günstiges teuer verkauft.
  • Mach es doch einfacher in dem du den Artikel mit 1€ anfängst,
    dann kannst du auch die Rechnung mit schicken,den jeder ist wohl
    in der Lage sich vorab über die Preise im Internet zu Informieren.

    lg,nedal
  • Edit:
    8.3 Das Quoten bzw. Zitieren gesamter Beiträge ist eine lästige Unsitte und ist daher untersagt, da hierdurch der Lesefluss gestört wird! Zitate sind auf Kernsätze zu beschränken die für eine Erwiderung nötig sind.

    @Limette:


    Glaube wohl kaum das es so viele nichtige geschäfte gibt.
    Preise sind abhägig von der Nachfrage und vom angebot, jeder kann seinen Preis selber bestimmen.
    Schau doch mal ACDC KArten kosten im Vorverkauf 85-110€ verkauft werden sie für 300-600€ eine einzige KArte.
    Nach eurer Aussage wäre das Wucher, und im endefeckt ist es nicht Wucher sondern die Nachfrage!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Earthling ()

  • Es geht darum das viele eine rechung verlangen... Ich kaufe gelegentlich bei Zack des Tages. Dieses Angebot gibt es nur dort und auch nur einmal am Tag. Die Preise sind ziemlich günstig gehalten bei einem Start von 100%. Man weiss nicht wie viele da sind oder wie viel angeboten wird...

    Wenn er nun per Rechnung irgendwo versuchen würde diesen preis zu finden, wird er nichts finden da alles nur 1 Tag verfügbar. Wenn mein Preis immer noch dem des billigsten Online Shop unterliegt dann bin ich eigentlich dfer Meinung ich mache nicht Falsch auch wenn der Preis auf der rechung 70 kam und er 90€ bezahlt hat. Es im Laden aber erst für 100€ bekommt... Es geht einfach um die Garantie damit die viele verlangen wenn sie Neuware kaufen...
    Ich werde die Forenrulez lesen und verstehen, warum meine Signatur gegen die Regeln verstieß
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  • @ Koopsta

    Sofern Du den Kaufbeleg, u.a. für den Garantiefall, beilegen kannst,
    und der Artikel, den Du verkaufst,
    sonst keiner Beschränkung unterliegt ((Raub)Kopie/Fälschung/Diebstahl etc.),
    und auch die Artikelbeschreibung übereinstimmt,
    ist der Rest schlicht
    Handel :D
    Eben nach Angebot und Nachfrage.

    Sittenwidrig wird es in ganz anderen Fällen...
    aber das führt hier wohl zuweit ;)

    Mach also einfach Dein Ding
    und bleib dabei ehrlich :D

    muesli

    PS.
    Schick mir mal 'nen Link Deiner Angebote per PN ;)
  • Ich meine die Sache ist unbedenklich.

    "Verkürzung über die Hälfte" wirst Du nicht erreichen mit Deinen Angeboten und alles andere an Preisunterschied läßt sich argumentieren.

    Mit Gewinspanne (Sinn des Handelns) etc.

    Es gibt sogar bei Ebay Leute die bieten bei gebrauchten Alltagsgegenständen mehr als der Neupreis mit Versand beim Geizhals-Bestbieter ausmacht. Mehr als wundern kann man sich darüber nicht. :confused:
    Mach Dein Ding und schau, dass Du im Plus bleibst.

    LG
    Miraculix
  • Es gibt garkeine Notwendigkeit, zu argumentieren. Das ist schlicht und Ergreifend Handel.. Angebot und Nachfrage.

    Das einzige Problem wäre, wenn du die Ware mit dem Vorsatz eingekauft hättest, sie zu verkaufen, dann wären wir beim gewerbsmäßigen Verkauf, der über ein ebay-Privatkonto eh nicht zulässig ist.

    Diesen Vorsatz müßte man dir allerdings beweisen (Vorsicht, Anscheinsbeweis reicht aus).

    Solange also nicht laufend größere Mengen von Neuware von Dir bei ebay auftauchen have fun und gute Geschäfte, meinetwegen auch zum 300fachen des Einkaufspreises, Wucher wie oben beschrieben kommt hier in keinem fall zum tragen.

    MfG
    ghost74
  • Inselaffe schrieb:

    Hallo,

    von welchen ADAC Karten spricht Du?


    :löl: NICHT AD AC sondern AC DC!!! aber das ist hier nicht das thema....


    Ich sehe in dem Verkauf auch keine Probleme... wenn er es nirgens mehr bekommt, so steigt ja auch der individuelle Wert. Und ich denke das der jenige dann kein Problem damit hat ein paar Euro mehr zu zahlen. Das Beispiel mit den ACDC Karten ist dabei ganz treffend
    [FONT="Book Antiqua"][SIZE="4"]Auf der Mauer, auf der Lauer wartet schon die After Hour[/SIZE][/FONT]

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pakito ()

  • Nabend,
    warum sollte man nicht etwas anbieten was man irgendwo günstig geschossen hat und es dann mit etwas Gewinn wieder zu verkaufen. Hierbei ist zumindestenz in Deutschland der tatbestand der Nachhaltigkeit zu prüfen um eine Gewerblichetätigkeit auszuschließen. Sol bedeuten auf die Stückzahl kommt es an, wenn ich 1 is 2 Artikel an den man gewinnbringend verkaufe ist das sicherlich noch kein Gewerblicherhandel, eher liebhaberrei. Obwohl hier die Nachhaltigkeit (mehr als einmal) erfüllt ist, zu dem kommt der punkt mit gewinnerzielungs Absicht hinzu eigentlich betreibst du damit dann schon ein Gewerbe. Jedoch bist du weit unter den Freigrenzen.
  • Lol der Wucherparagraph ist echt ne Idee^^
    Ihr solltet bei euren Ideen nur vielleicht erst die komplette Norm lesen und halbwegs hinterfragen....
    jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen


    --> Zwangslage (-); Unerfahrenheit (-); Mangel an Urteilsvermögen (-); erhebliche Willensschwäche (-)

    Außerdem muss ebenfalls auf Grund dessen ein grobes Missverhältnis entstehen, was bei einer Auktion ebenfalls so ziemlich ausgeschlossen ist, da in der Regel niemand VIEL MEHR und damit meine ich wirklich VIEL MEHR als den handelsüblichen Preis bietet....
    Bei einem "Sofort kaufen" Angebot scheiden sämtliche Varianten ebenfalls in der Regel aus, da die Geschäftsfähigkeit des Käufers durch aktiven Handel bei ebay vorausgesetzt wird und folglich keine positve Subsumtion stattfinden kann.

    Problematisch könnte lediglich das Finanzamt werden...
    Ganz schnell kommen die Jungs sogar, wenn du als Privater verkaufst und daneben schreibst, dass Du eine GARANTIE gibst;) Das schreit nach Gewerbe...

    Übertreib es nicht, alternativ kann ein Gewerbeschein, wenn Du es im großen Stil machen willst die legale Alternative darstellen...

    Greets T0x1n
    [SIZE="1"]Gegen Gesetze darf man nicht verstoßen,aber man soll sie von Anfang an vernünftig interpretieren [/SIZE]
    [SIZE=1] [Roman Herzog, 6. Bundespräsident][/SIZE]
  • icedenny21 schrieb:

    Preise sind abhägig von der Nachfrage und vom angebot, jeder kann seinen Preis selber bestimmen.
    Schau doch mal ACDC KArten kosten im Vorverkauf 85-110€ verkauft werden sie für 300-600€ eine einzige KArte.


    Durch die hohe Nachfrage kommt ein hoher Preis zustande. Dieser Preis wurde aber von den Nachfragern so hochgetrieben, nicht vom Händler. Wir sind hier ja schließlich auf einer Auktionsplattform und nicht im offiziellen Handel. Wenn mir die Karte soviel Wert ist und ich X auf sie biete, dann muss ich auch X bezahlen.

    Sollte dieser Preis aber im vornerein schon viel zu hoch festgelegt worden sein, ist es Wucher.

    oma69 schrieb:

    Wir leben doch in einer freien Marktwirtschaft,natürlich kannst du das machen


    WTF?!
    FREIE MARKTWIRTSCHAFT bedeutet, dass Produktion und Konsum koordiniert werden; und Angebot und Nachfrage auf dem Markt aufeinandertreffen!!! Lange nicht, dass jeder sein Angebot gestalten kann wie er möchte.

    oma69 schrieb:

    so macht es jeder der ein Geschäft betreibt sonst würde er pleite gehen

    oO... Dass man nicht Pleite geht, hat man Dingen wie Kalkulation oder KLR zu verdanken und nicht, dass man seine Preise mal schnell irgendwo hoch droben festlegt. Wenn man so vorginge, wäre man noch viel schneller Pleite (es sei denn man hätte ein Monopol - da können nämlich keine Kunden abwandern :D). Mein Tipp: Gründe du niemals eine Existenz.
    [FONT="Century Gothic"]

    Ein alter Kindheitstraum von mir ist es, die 24bit-Farbpalette als Buntstifte zu besitzen. 16 777 216 Farben ftw!
    ***[/font]

    Dieser Beitrag wurde bereits 11 mal editiert, zuletzt von Limette ()

  • Limette schrieb:

    Durch die hohe Nachfrage kommt ein hoher Preis zustande. Dieser Preis wurde aber von den Nachfragern so hochgetrieben, nicht vom Händler. Wir sind hier ja schließlich auf einer Auktionsplattform und nicht im offiziellen Handel.


    Da fang ich an 3 mal in die Hände zu klatschen.
    Schau mal bei andere z.B. Eventime, der Preis bezog sich nicht auf Ebay.
    Kann dir auch gerne mehr beispiele geben.


    So zur Freien Marktwirtschaft.
    Sobald ich ein einzigartiges Produkt habe kann ich jeden x belibigen Preis verlangen, also nicht wie oben von dir beschrieben. Ich kann jeden Preis verlangen für jedes Produkt, kommt nur drauf an wer es kaufen mag! ;)
  • Angebote habe ich in eBay schon mehrmals versteigert. Da kann man sich schon auf einfache Art und Weise ein bisschen Geld dazu verdienen und wie auch schon weiter oben beschrieben "Der Markt gibt's her!".

    Zu den Belegen:
    Bei Elektronik lege ich für den Garantiefall immer die Rechnung mit ins Paket. Bei BluRay's lege ich nix mit rein.

    Sollte da einer mehr bezahlen/bieten als ich bezahlt habe -> Pech gehabt. Muss aber auch gleich anführen, dass ich damit noch nie Probleme hatte.
  • Du kannst die Artikel, die du für 70 EUR gekauft hast selbst für 120 EUR weiterverkaufen.

    Niemand muss es dir abkaufen und das ganze was du an Gewinn machst ist dann die Gewinnspanne, die jeder Händler haben muss. Wenn du unter dem marktüblichen Preis bleiben kannst, dann ist es natürlich besser, weil die Wahrscheinlichkeit, dass du deinen Artikel auch los wirst höher ist.

    Die Rechnung würde ich wegen der Gewährleistung und der eventuellen Garantie aber egal bei welchem Preis beilegen.
    Natürlich ärgert sich derjenige der den Artikel gekauft hat vielleicht nachher ein bisschen, aber das ist auf keinen Fall illegal.

    Womit du allerdings aufpassen musst ist das Volumen deines Handels.
    Ich weiß jetzt nicht genau wie da die Bestimmungen sind, aber wenn du das öfters machst, ist das eventuell gewerblich und du musst das ganze anmelden usw.
    [SIZE=2]Wer Rechtschreibfehler findet, schicke sie bitte ein. Es wird ein Finderlohn von 10% gewährt.[/SIZE]
  • muss man selber mit seinem gewissen vereinbaren können....ich würds nicht machen
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    Wer Bluetooth für eine Zahncreme hält,
    hat wahrscheinlich eine Kugel in der Maus!