Führerschein in EU


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  • Führerschein in EU

    nabend... oder morgen, so wie mans gern sehn will ;)
    dazu muss ich noch sagen, dass ich nich weiss ob ichs unterm richtigen präfix und thema hab... wenn nich, dann bitte melden

    als erstes mal frohes neues jahr! hoffe ihr habt keinen mist gemacht ^^
    da fängt auch meine frage an... ich wohne seit 3 jahren in österreich. hab durch trinken und fahren (dazu noch ohne lappen) in Ö den führerschein versagt bekommen. kann ich den in deutschland (da ich ja deutscher staatsbürger bin) noch machen?
    danke für das beantworten meines unwissen :)

    da wir grad dabei sind, kann man denn als (wie mans in Ö nennt) EU-Inländer den lappen überall in der EU machen?

    gruß

    pansen
  • Also erstmal soll gesagt werden das das
    dein Beitrag in Auto&Co gehört.

    und zum zweitem, sollte man wissen, das man nicht betrunken
    Auto fahren sollte.

    und um die letzte frage von dir zu beantworten, denn lappen kann
    man nur da machen wo man auch angemeldet ist.

    lg,nedal
  • mit Verlaub, das stimmt so nicht... den FS kannst Du in allen Ländern der EU machen... Einen Wohnsitz kannst Du ebenfalls überall anmelden... Sollte eine Mindestaufenthaltsdauer erforderlich sein ist Dir eine entsprechende FS gern behilflich...

    Dein Denkansatz ist absolut richtig und juristisch unbedenklich...Dieses System ist dazu verdammt mit seinen Mitteln geschlagen zu werden...Wer eine Handelsverordnung zum Krümmungsgrad von Gurken erlässt, na hallo, den kann es nicht stören wenn die Bürger soviele Führerscheine in der Tasche haben, wieviele Länder es gerade gibt... also

    Mach Deinen Lappen nötigenfalls in Polen...
  • Hallo,
    ich weiß, dass es in den letzten Jahren möglich war einfach über die Grenze zu fahren und dort den Führerschein zu machen der dann EU weit gegolten hat bzw. das man teilweise einen vorübergehenden Wohnsitz dort gebraucht hat.
    Ich weiß aber auch, dass es in Bezug auf z.B. Frankreich nicht mehr möglich ist.
    Ich wohne in nähe zur Grenze zu Frankreich und hier haben die Behörden sich zusammen geschlossen um genau so etwas zu verhindern, ob es dazu eine gesetzlich Grundlage gibt kann ich nicht sagen.
    Darüber hinaus weiß ich nicht, ob das mit Österreich / Deutschland auch so ist. Könnte es mir aber gut vorstellen.
    Fahr doch mal zu einer Fahrschule in Deutschland und höre Dir an was die dazu sagen....gerade in Grenzregionen kennen die sich wahrscheinlich am besten damit aus!
  • sollte noch angemerkt werrden :

    Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft hat bereits 1980 mit der Ersten Richtlinie über den Führerschein erste Schritte zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts unternommen.

    Im Jahre 1991 wurde durch den Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die Zweite Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Ihre wesentlichen Bestimmungen sind

    * die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine, auch wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt,
    * die Einführung der internationalen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen mit den Klassen A bis E und der Möglichkeit von Unterklassen und
    * die Einführung eines einheitlichen Führerscheinmusters im Scheckkartenformat als Alternative zum herkömmlichen rosafarbenen Papiermuster.

    EG-Richtlinien gelten in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar, sondern müssen in das nationale Recht umgesetzt werden. Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen geschehen durch

    * das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. April 1998 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite 747) und
    * die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung) vom 18. August 1998 (BGBl. I Seite 2214, Heft 55. Die Verordnung wurde darüber hinaus mit Begründung abgedruckt im Verkehrsblatt Heft 20, Erscheinungsdatum 30. Oktober 1998).

    Das Gesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung traten am 1. Januar 1999 in Kraft. Es enthält vor allem die Grundsätze des neuen Fahrerlaubnisrechts sowie die Vorschriften für die Fahrerlaubnis auf Probe und das geänderte Punktsystem. Alle übrigen wesentlichen fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Fahrerlaubnisklassen und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung zusammengefasst.


    zum 1.1.2009 hat sich das verändert ! jedenfals in Deutschland

    wenn de hier MPU machen must und im Ausland den sogenannten EU-Führerschein machst ist er für Deutschland Ungültig !
    Dann must DU ERST die MPU machen und dann Darfst du auch in Deutschland Fahren. Bis dahin must du einen fahren lassen :löl:
  • MAnn kann führerscheine von jedem Land besitzen, doch wenn einem das Führen eines Fahrzeuges verboten wird durch Fahrerlaubniss entzug im jeweiligen Lande so hilft dies auch nicht wenn ich einen von einem anderen Land habe!

    Gesetze hin oder her Rechtsspruch ist entscheident und der besagt meist das Führen eines Kraftfahrzeuges ist in ... untersagt!

    Außerdem selbst Schuld wenn mann trinkt.
    In meinen Augen gehört er für immer weg, manche Leute wissen nicht was sie damit anrichten können wenn sie betrunken oder bekifft fahren! (Denkt einfach mal daran wenn ein Betrunkener eure Kinder oder Geschwister oder auch Eltern weg rotzt) was würdet ihr mit solch jemanden machen! Denkt ihr er sollte den Führerschein noch mal bekommen? Glaube ich wohl kaum.
  • Pansenfresser schrieb:

    kann ich den in deutschland (da ich ja deutscher staatsbürger bin) noch machen?
    Wenn Du wieder einen festen Wohnsitz in Deutschland hast, kannst Du dort auch wieder einen Führerschein beantragen.
    Als EU Bürger kannst Du überall in der EU einen Führerschein machen, wenn in dem jeweiligen Land Dein Lebensmittelpunkt ist.

    Bei einer Anhaltung in Österreich ist es allerdings bedeutungslos was für einen Schein Du dabei hast. Da Dir dort die Lenkberechtigung versagt wurde, bist Du dran.
  • Nun, ich gebe fast allem Recht was über mir so geschrieben wird. Aber Deutschland hat bei dem EU-Gerichtshof schon mehrmals versagt als die versucht haben, die Möglichkeit einen EU-Führerschein in jedem EU-Land machen zu dürfen zu unterterminieren. Fahr nach Polen oder Tschechien, dort wirst du für ein halbes Jahr als Bürger registriert, kriegst noch eine Staatsangehörigkeit dazu, plus ein Führerschein, ist meine Empfehlung, bloß nicht in Österreich fahren wenn du eine Fahrsperre in dem Land hast, die geht schätze ich mal 1 bis 3 Jahre meines wissens nach, ab dann können sie dir nichts mehr machen.
    Mfg Bobi