Urheberrechtverletzung durch UP ( Abmahnung )

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  • Urheberrechtverletzung durch UP ( Abmahnung )

    Hallo Leute ,
    da ich nichts passendes gefunden habe , habe ich mal dieses Thema hier reingesteckt.
    Zum Problem :
    Also , wollte genau vor einem Jahr ( 01/08 ) was mit Emule runterladen . Image Datei wurde nur zum Teil runtergeladen also nicht komplett !!
    In Juli habe ich den Esel zum erstenmal seit dem eingeschaltet ( Für genau 3 Stunden )nur weil ich etwas gesucht habe . In diesen 3 Stunden ist es auch passiert .

    Was ich damit sagen will :
    Das Zeug ist bis Heute nicht komplet runtergeladen , Vorschau nicht möglich da Image Datei ( Alles nachweisbar ) und wird auch dem RA vorgelegt.

    Inhalt ist also meinerseits fraglich und unbekannt.

    Vorgeworfen wird :
    Das unberechtigte Öffentliche Anbieten bzw. Zugänglichmachen von urheberrechtlichgeschützten Werken im Internet ( Upload) Und auch die unberechtigte anfertigung von kopien über das internet ( Download) sind nach §§ 1 , 2 Abs. 1 Nr. 1
    , 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 106 Urhg verboten und strafbar.

    Dann kommt noch § 53 Urhg ( Privatkopie ) Ist aber für mich uninteressant .

    Nun meine Frage , wer kennt sich damit wirklich aus ? wie sieht die Rechtslage in meinem Fall aus , gemeint ist damit hauptsächlich Das unberechtigte Öffentliche Anbieten § 106 .
    da Emule automatisch auch uploadet. Die Frage ist betrifft mich das ganze oder nicht .

    Vorsätzlich ist ja erst dann wenn mann weiß was man uploadet und die AGB ignoriert hat.
    Würde mich auf antworten freuen .
    Mfg Gtrleo

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Gtrleo ()

  • Hallo...also es ist dir ja bekannt gewesen das der ESEL automatisch deine Daten zum Download bereitstellt, und das hast du meines Wissens nach mit der Annahme der AGB´s vom ESEL akzeptiert und dir muss bewusst gewesen sein, dass es nicht erlaubt ist urheberrechtlich geschützte Sachen zum DL anzubieten...auch wenn ich keine Anwalt oder ähnliches bin glaube ich das du hier in einer Art Vorsatz gehandelt hast, weil dir ebend bekannt war das deine Daten auch sofort zum Download bereit stehen...
    Bin nur noch aller zwei Wochen am Wochenende zu Hause und länger Online, bitte um ein bisschen Rücksicht, wenn ich nicht gleich einen Speddy oder Dank erstelle. Ich hole es auf jeden fall schnellst möglich nach. Danke
  • Komplettzitate unterlassen

    MfG Allonewalk


    @ christiansr , danke für dein Beitrag , das alles ist mir wohl bewusst.
    Bei Emule kann man auch Freeware ziehen und verbreiten soviel zu AGB von Emule.

    Die Sache ist aber die das ich die Soft noch gar nicht habe . Wenn ich die hätte und instaliert hätte , hätte ich auch automatisch AGB der Soft durchgelesen . Und wenn im AGB angegeben ist das verbreiten usw untersagt ist und ich trotz dem Hinweis weiter verbreitet hätte dann wäre es was anderes .
    Aber so habe ich nur den Namem der Soft und zweihundertund paar MBs vom ETWAS sonst nichts.
    Bevor ich am Montag zum RA gehe wollte ich mich eigentlich etwas schlau machen ob § 106 mit diesen voraussetzungen an mich gerecht gehängt werden kann.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Allonewalk ()

  • Das ganze gitl auch bei einem Teilweisen Upload, ansonsten wären ja bei emule relativ wenig leute betroffen, da wohl kaum jemand etwas "ganz" von einer IP saugt. Ich denke also nicht das du da so einfach rauskommst -> derjenige der abmahnt wird eben auch von dir etwas gesaugt haben und dementsprechend hast du es bereitgestelt. wäre wohl was anderes wenn das image unter einem anderen namen bereitgestellt wäre.. ansonsten eben nichts unterschreiben ohne anwalt (ich denke das hast du eh vor) dann solltest du auch deutlich besser als 3000€ wegkommen. ansonten kann dir eben nur der anwalt helfen, aber trotzdem viel glück;)
  • Danke , mal sehen was RA. sagt, die Summe ist aber lächerlich , hätten die von vorne rein 100 bis 300 euro verlangt so wie es sich bei einer Abmahnung gehört wäre ich damit einverstanden aber 3000 ist schon unglaublich .
    Na ja , werde mal bisle rumkämpfen , bin kein einzelfall , hört sich nach sowas hier an
    abmahnung-massenabmahnung

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gtrleo ()

  • Siehe hierzu in diesen Threads nach

    freesoft-board.to/f20/info-rau…200-downloads-324722.html

    freesoft-board.to/f365/upload-…ner-abmahnung-370225.html

    freesoft-board.to/f20/hilfe-ur…rletzung-ebay-351110.html

    und sonst welche, die man unter bestimmten
    suchfunktionen findet .

    Mein Tipp wäre, darauf gar nicht Antworten,
    schon gar nicht ein RA einschalten, denn das
    ist wie Benzin auf feuer.

    Ich kenne auch einen, der eine Abmahnung, wegen
    nur einem Titel bekommen hat, der hat sich nicht
    darauf zurück gemeldet und bisher kam
    auch nichts.
    Dieser Fall liegt so ca. 2 Jahre zurück.
    Deshalb nicht immer auf jede Abmahnung
    reagieren, schon gar nicht die Unterlassung
    erklärung unterschreiben.

    lg,nedal
  • das stimmt ,man sollte nichts unterschreiben.
    hast du die abmahnung als offizielles schreiben bekommen (einschreiben etc.) ?
    wenn ja einfach wiederspruch einlegen und wieder zurück schicken.
    aber trotzalledem kannst du ein RA deines vertrauens konsultieren.

    denn nur abwarten und tee trinken hilft leider in unserem schönen rechtsstaat nicht mehr ( verjährung erst nach 4 jahren glaube ich,dabei darf man aber nicht wieder zwischen durch angeschrieben werden,sonst verschiebt sich die zeit immer weiter )

    und ein tipp: lasse die hände von emule und co----lohnt sich zur zeit überhaupt nicht mehr .
    alles was man sucht bekommste auch im normalen netz :D

    hoffe es hilft dir etwas weiter,leider bin ich kein RA,ist nur aus meinem erfahrungen.

    gruß snoppy:drum:
  • man sollte nichts unterschreiben

    Bin seit gestern mehr als 20 Std am PC und so wie ich verstanden habe , nichts unterschreiben ist keine Lösung , mann sollte schon eine modifizierte UE abschicken aber wie gesagt erst RA besuchen.
    hast du die abmahnung als offizielles schreiben bekommen (einschreiben etc.) ?

    Alles korrekt , ja.
    wenn ja einfach wiederspruch einlegen und wieder zurück schicken.

    Verstehe ich jetzt nicht , was soll das bringen ?
    lasse die hände von emule und co

    Benutze eigentlich seit Januar nich mehr , wollte nur SUCHE benutzen da ich im Netz nichts gefunden habe , wie schon beschrieben war der Esel seit Januar 2008 nur 3 STD an dabei habe ich die vorhandene Dateien ignoriert . So kanns gehen , wie LOTTO Gewinn aber echt.
    Esel samt Inhalt wurde jetzt auf eine CD gebrannt , falls ich beweisen muss das die Soft nicht fertig ist , da die nicht fertig ist ist auch der inhalt fraglich.
    Ich hoffe halt das es bei § 106 abs 2. ( VERSUCH IST STRAFBAR ) und § 97a bleibt.
    § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    § 97a Abmahnung
    (1) 1Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. 2Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
    (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.


    Was sagt Ihr dazu ?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gtrleo ()

  • bleib locker... lehn Dich zurück und mach garnichts... solange Du kein Schreiben vom Gericht bekommst würd ich überhaupt garnichts machen...strafrechtlich hast Du eh nichts zu befürchten, die wollen nur das Geld...also müssen sie klagen, machen sie aber wahrscheinlich nicht weil es im Vorraus angezahlt werden muss...
  • Gtrleo schrieb:

    nichts unterschreiben ist keine Lösung , mann sollte schon eine modifizierte UE abschicken


    Dann kannst du dir gleich auch ein Strick um den Hals
    wickeln ;)
    Denn damit gibst du doch gleich zu, das es Illegal war
    und du das Unterlassen willst.

    Ok, ich verstehe deine Sorge, schon allein
    wegen den 3000 Euroken, was aber
    schon mal unrealistisch ist ,klar mir würde auch erst der
    Stift brechen, wenn ich sowas lesen würde.

    Bedenke auch wenn du gleich zum RA rennst, das dieser
    dies nicht mit Handküsschen erledigt, es sei den
    du hast Rechtsschutz.

    Wie ich bereits sagte, Ignoriere dieses und wenn du
    doch noch ein weiteres bekommst, dann kannst du
    zum RA rennen.

    Aber eins soll noch gesagt sein, du musst es selber
    wissen, was du machst.

    lg,nedal
  • Denke, hier hast Du ein Problem.

    Nimmst Du Dir einen Anwalt, will der auch schon mal Geld haben - Streitwert liegt jetzt schon bei 3 000 Euro - davon berechnen sich seine Gebühren. Der verschickt auch keinen Brief mit 55 Cent.

    Bezahlst Du freiwillig, bist Du 3.000 Euro los.

    Entscheiden mußt Du für Dich allein.

    Ich hätte erst einmal abgewartet, die der Anwalt reagiert. Er muß gegebenenfalls bei einer Klage vor Gericht, seinen Rechtsanspruch auch begründen - da könnte für Dich Hoffnung bestehen.
    Einen Anwalt kannst Du dann immer noch nehmen.

    Wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Dilemma.
  • ... das Du Dich damit "rausreden" möchtest, daß Du das Prog. nicht komplett runtergesaugt hast, kannst Du - so glaube ich - vergessen, der Versuch wird schon strafbar sein.
    Aber ich würde auch erst mal ein Schreiben vom Gericht abwarten !

    Aber es geht hier wohl auch weniger um den Download den Du gemacht hast, es geht mehr darum, Dass DU Software angeboten hast.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg !

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Geiro ()

  • Hallo Gtrleo,



    ich würde Dir auch erst einmal raten nichts zu machen, denn ein Schreiben eines Anwaltes (auch per Einschreiben) ist erstmal nichts "offizielles".

    Natürlich könntest Du zum Anwalt gehen, aber dann kommt die ganze Karawane erst mal so richtig in Schwung, und die Anwälte gewinnen immer (ihre Gebühren), außerdem ist es ein "sogutwie" Eingeständnis, das Du etwas unrechtes getan hast.

    Daher ist abwarten, Beruhigungstee trinken und aussitzen erst mal die bessere Lösung, fg.

    Ich habe gerade so einen umgekehrten Fall, wo mir jemand einen Schaden zugefügt hat. Und weder auf meine Schreiben, noch auf die von meinem Anwalt, dem Gerichtsvollzieher, noch von dem Gericht reagiert wurde. Nun läuft der Erlass eines Haftbefehls.....das ganz dauert, lange.....und kostest Zeit und Nerven......
    Ob Deine "Gegner" diesen langen und teuren Weg gehen und das Risko eingehen auch verlieren zu können, ist fraglich!
    viele setzen auf die starke Einschüchterung durch Rechtsanwalt-Schreiben und das der andere einfach schnell zahlt, mehr wollen die oft gar nicht.
    Es geht oft ums Geldmachen und nicht das Unrecht tadeln.

    Erst wenn Du richtig "offizielle" Post von Gericht oder anderer Justizstelle bekommst, würde ich reagieren und zum Anwalt (oder erst mal Verbraucherzentrale) gehen.

    Was war den das für Software?
    Wie kommen die auf 3000€?

    Da das Thema hier wohl viele interessiert, hoffe ich auf Feedback...wie auch immer.


    Gruß
    Thomas


    Ergänzung:
    Bevor Du zum Anwalt gehst, würde ich einen Beratungstermin bei Verbraucherzentrale machen.

    Geht gegen Telefongebühr bei Anruf, aber persönlich (gegen Bezahlung; ich glaube so 20.-Euro), dass finde ich besser, zumal Du dann ggf. Auch etwas schriftlich bekommst.
    Zumindest können die Dir eine Auskunft geben, ob es ein echter Anwalt ist, oder nur so ein Geldeintreiber bzw. allseits bekannter Massenabnahmer ist.

    Wenn Du rechtschutzversichert bist, hast Du meistens eine Beratung durch Anwalt oder so frei. Wenn er anschließend wirklich etwas unternimmt, hast Du ggf. eine Selbstbeteilung z.B. 100.-€.

    Wenn Du nicht versichert bist, kannst Du auch so zu einem Anwalt gehen und dich gegen Gebühr beraten lassen, das kostet echt nicht die Welt und Du weißt, was los ist.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von totom () aus folgendem Grund: siehe Ergänzung:

  • Hallo Leute ,
    erstmal danke für Euere Antworten,
    bin momentan INFO süchtig und melde mich so schnell wie möglich nachdem ich die Info verarbeitet habe , Beitrag wird natürlich editiert.
    Mfg Gtrleo
  • Vorsicht...

    Die Antworten hier sind so nicht ganz richtig....

    Du mußt zwei Sachen unterscheiden:

    1. Post vom RA (Unterlassungserklärung)
    2. Post vom StA oder Gericht

    Der RA möchte von Dir eine Unterlassungserklärung und einen 3-5stelligen Betrag für deinen Verstoß gegen das Urheberrecht.
    In der Unterlassungserklärung verpflichtest Du Dich verbindlich für ca. 20-30 Jahre mit einer sehr hohen Vertragsstrafe nicht mehr gegen das Urheberrecht (bezgl. des einen Rechteinhabers) zu verstoßen. 3000 € sind hier Peanuts....

    Der RA kann dich auf Schadenersatz zusätzlich verklagen. Eher unwahrscheinlich.

    Der Staatsanwalt bzw. Richter schickt Dir einen Stafbefehl.... bei einem Verstoß aber wird er sich die Arbeit nicht machen.... Hier müßtest Du schon mehr Dateien angeboten haben.

    Frag den RA nach den Beweisen.
    Wie kommt der RA auf Deine Adresse? Vom Staatsanwalt? Was wurde wann runtergeladen? Wieviel wurde von Deinem Rechner runtergeladen? Überprüfe das genau mit Deinem Kalender bzw. Deinem Rechner.
    Viele Abmahnungen sind falsch, d.h. der RA behauptet Du hast etwas hochgeladen, was aber nicht stimmt.
    Such mal bei heise.de oder golem.de - da findest Du Berichte über Abmahnungen trotz der Benutzung sog. Leecher mit 0 Upload.

    Es ist übrigens egal ob Du eine Datei ganz o. nur teilweise auf dem Rechner hast. Sobald Du Emule an hast u. im Internet bist, ist der Verstoß (illg. Anbieten) schon erfüllt.
    [FONT="Comic Sans MS"][SIZE="1"]
    - If it can`t kill you -
    - it isn`t an X-treme-Sport -
    - Blue Skies - [/SIZE][/FONT]
  • So bin wieder mal hier , hallo,
    1. Post vom RA (Unterlassungserklärung)

    Dann kannst du dir gleich auch ein Strick um den Hals
    wickeln Denn damit gibst du doch gleich zu, das es Illegal war
    und du das Unterlassen willst.

    Du meinst die Original UE aber nicht die Mod UE , die werde ich höchstwarscheinlich unterschreiben: //
    Im Klartext heißt es : Unschuldig Urheberrecht nicht verletzt, verspreche aber 30 Jahre lang die Urheberrechte Soft. xy nicht zu verletzen.
    Post vom StA oder Gericht

    Für Gericht ist es etwas zu früh .
    STA. - hat keine weitere interesse an mir da Bagatelschaden.
    Wenn ich von RA abgemahnt werde heißt es das Strafrechtlich (STA) der Fall abgeschlossen ist und der Fall wird an RA weitergegeben ( Zivilrechtlich ).
    Der RA kann dich auf Schadenersatz zusätzlich verklagen. Eher unwahrscheinlich.
    Doch , grösstenteils ist es Schadenersatz .
    Wie kommt der RA auf Deine Adresse? Vom Staatsanwalt?

    Ja. RA-> Evidenzia (P2P Log Spionen) -> RA -> StA -> Provider -> RA = Meine Adresse
    Viele Abmahnungen sind falsch, d.h. der RA behauptet Du hast etwas hochgeladen, was aber nicht stimmt.

    Jo , gabs auch ,hier lesen !!!!!!!!!!!!
    Es ist übrigens egal ob Du eine Datei ganz o. nur teilweise auf dem Rechner hast.

    ... das Du Dich damit "rausreden" möchtest, daß Du das Prog. nicht komplett runtergesaugt hast, kannst Du - so glaube ich - vergessen, der Versuch wird schon strafbar sein.

    Abmahner:
    Ob nun die Datei bis zum Ende geladen wurde, ob sie funktionstüchtig ist oder sogar eine Fakedatei ist,
    soll egal sein, da der Versuch schon strafbar ist. Aber so etwas wird erst vor Gericht entschieden.
    Abgemahnten:
    Es ist nicht egal. Man könnte maximal die Erstbegehungsgefahr beseitigen. Das heißt eine minimal
    ausgerichtete Unterlassungserklärung. Es bestünde ein Unterlassungsanspruch mit gemäßigtem
    Gegenstandswert, aber kein Anspruch auf Schadensersatz.

    Allgemein ist es ja bekannt das die RA mit diesen Abmahnungen schnell das Geld verdienen wollen auch nicht nur deswegen Gerichte meiden sondern die auch verlieren können was die auch regelmässig machen.
    Ein Vorteil wenn es hart auf hart kommt habe ich schon mal .
    AGB info der Soft ist somit ausgeschlossen.


    Da das Thema hier wohl viele interessiert, hoffe ich auf Feedback


    Meine weitere Schritte kann ich leider noch nicht verraten da ich selbst noch am überlegen bin. Halte Euch aber am laufenden . Zahlen aber auf keinen Fall.
    Übrigens in Urheberrechsfällen zahlt in Deutschland keine Versicherung auch mit IT-Rechten nicht, nur noch Erstberatungsgespräch diesen werde ich für später aufheben.

    //Links in fremde Boards sind verboten.
    MfG xlemmingx

    Mfg. Gtrleo

    Dieser Beitrag wurde bereits 10 mal editiert, zuletzt von Gtrleo ()

  • Habe das ganze Spielchen auch schon erlebt,
    abgemahnt wegen einmal Peer2Peer downloaden und genau dann ins Netz der Spürhunde geschlüpft !:mad:
    Brief bekommen von einer bekannten RA-Kanzlei aus Regennsburg, die sich voll auf dieses Massengeschäft mit Peer2Peer Abmahnungen spezialisiert hat.
    Wurde aufgefordert 300 Euro für ihre Auslagen und eine Unterlassungerklärung zu unterschreiben.
    Habe die Unterlassungerklärung unterschrieben und zurückgefaxt , auf die 300 Euro warten die RA immer noch/ewig....
    Habe seit weit über einem Jahr nichts mehr gehört davon.
    Glaube kaum dass die noch einen Rechtsstreit eingehen werden, da die Chancen einer Niederlage für die Abmahner doch sehr hoch sind und da es letztendlich um die Gebühren der RA geht, womit ein riesengroßes Geschäft verbunden ist , was den RA Mio's in die Taschen bringt und somit in Gefahr wäre ?
  • Gtrleo schrieb:

    Im Klartext heißt es : Unschuldig Urheberrecht nicht verletzt, verspreche aber 30 Jahre lang die Urheberrechte Soft. xy nicht zu verletzen.


    Ich sehe da jetzt keinen unterschied, aber naja wenn du meinst , das du
    dich damit absicherst, dann solltest 30 Jahre lange darauf acht
    geben, das keiner an deinem PC über den direkten weg oder über den
    W-lan Zugang hat.

    Denn Rest brauch ich ja nicht aufzählen , was dann auf dich zukommen
    könnte. ;)

    //Links in fremde Boards sind verboten!
    MfG xlemmingx


    und wie sieht das dann aus mit den links im Post #16 :rolleyes:

    lg,nedal
  • @ nedal
    bei hohen Streitwerten geht es leider nicht anders ich gab die Möglichkeit zu lesen was passieren kann , leider wurde der Link vom xlemmingx gelöscht .
    @ xlemmingx
    Die Links können einem oder anderem hilfreich sein . Letztes Jahr wurden 190000 Abmahnungen rausgeschickt , Tendenz : Rasant steigend
    Nicht nur im P2P Bereich , es ist Urheberrechtlich von A bis Z alles dabei , sogar sowas Armseliges wie hier //Link entfernt
    Aber wenn die Regeln wichtiger als Hilfe sind dann lasse ich es sein.
    Mfg.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von xlemmingx ()

  • @nedal
    anstatt hier rumzumosern hättest du auch den Melden Knopf drücken könnnen. Zeugt mal wieder von deiner geistigen Reife.

    @Gtrleo
    Regeln sind nunmal Regeln, sicher wäre es manchmal hilfreich einen Verweis auf andere Boards einzubauen, wir sind schließlich nicht die einzige Community im Internet, aber wenn wir einmal eine Ausnahme machen, können wir die Regel gleich in die Tonne kloppen und das wollen wir definitiv nicht.
    Ich wäre dir also verbunden wenn du solche Links in Zukunft unterlassen könntest und nicht gleich nach meinem Hinweis den nächsten Verweis postest, sont bin ich leider gezwungen das zu ahnden.

    MfG xlemmingx
  • Aslo wichte ist, die modifizierte UE abzugeben, da sie dir sonst eine einstweilige Verfügung anhängen können und dann wirds richtig teuer. Sollte ein 2. Schreiben kommen, dann musst du selber entscheiden, ob du nix machst oder zum ANwalt gehst



    //Keine Komplettzitate bitte!
    MfG xlemmingx

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von xlemmingx ()

  • Solche Anwälte mahnen in der Woche ca. 500 bis vielleicht 5000 Leute ab. Ist ja nicht schwer, mit deren Software geht es automatisch. Da kann man locker auch 10000 Abmahnungen pro Tag ausdrucken.
    Auf jeden Fall werden min. 60 bis 70 % der Leute weder antworten, noch zahlen. Zeit für ein Gerichtsverfahren bleibt da nimmer.

    Wie priester schon schrieb, eine modifizierte UE abgeben, siehe google!
  • Status :

    Modifizierte UE anfang Januar abgegeben .
    No paid.
    Bis jetzt ruhe , keine weitere Forderungen.

    Mfg.
    _____________________________________

    Update :
    Mitte März erneute drohung ,
    diesmal über 4000 Euro .
    No paid.

    Mfg.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Gtrleo ()