Aufsichtspflicht übernehmen


  • legendary
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  • Aufsichtspflicht übernehmen

    Tach,
    bei uns in der Nähe ist heute Abend schon die erste Fastnachtsveranstaltung.
    Jetzt hat vorher mein kleinerer Cousin angerufen, ob ich nicht für ihn die Aufssichtspflicht übernehmen könnte, damit er länger bleiben darf. Weil er sonst um 24.00 Uhr schon wieder gehen müsste.
    Weiß einer ob das rechtlich erlaubt ist?
    lg

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von legendary ()

  • Hi,
    ja, das ist rechtens. In Berlin gibt es ein paar Clubs, wo draußen immer die Jüngeren stehen und jeden älteren fragen, ob sie die Aufsichtspflicht für sie übernehmen :rolleyes:
    Alles was man braucht ist die Unterschrift der Eltern, die dir auf einem Papier die Aufsichtspflicht übertragen.
    Sei aber darauf vorbereitet, dass wenn dein Cosin Mist baut (Bsp. betrunken vom Ordnungsamt kontrolliert wird) du deinen Kopf hinhalten musst. Auch müsst ihr zusammen kommen und gehen.

    Gruß
    Broken Sword
    Auf dem Abstellgleis sah man ihn liegen,
    Auf dem Abstellgleis zwischen Schwelle und Gestein,
    Auf dem Abstellgleis im strömenden Regen,
    Auf dem Abstellgleis allein.
  • Der Veranstalter hat Hausrecht und kann ganz alleine entscheiden ob er jemanden mitfeiern lässt oder nicht. Demnach kann er auch entscheiden ob der diese, wie ich finde bekloppten, Aufsichtspflichtzettel annimmt oder nicht.

    Aber wie bereits gesagt von anderen. Du übernimmst die ganze Verantwortung ab 00:00 Uhr. Demnach würde ich so einen Zettel nur unterschreiben, wenn du volles Vertrauen zu ihm hast.