Problem mit Arbeitsamt

  • Benötige Hilfe

  • Humpty
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  • Problem mit Arbeitsamt

    Bin völlig ratlos und verzweifelt.

    Fakten:
    Beziehe ALG I und habe im Nov 08 einen Nebenjob gehabt. Alle Infos persönlich beim der AfA (Agentur für Arbeit) eingeholt, Bröschüren studiert, etc. und halt dementsprechend keine 15 h/Woche gearbeitet, schriftlich bestätigt durch meinen Arbeitsvertrag, Zeitnachweis, Abrechnung & den Antrag selbst. Alles abgeschickt und da kriege ich Post von der AfA, in der steht, dass ich mindestens 15h/Woche gearbeitet haben soll und dementsprechend mein ALG I komplett gestrichen wird, anstatt das mein Lohn angerechnet wird, abzüglich der 165 Euro, die nicht angerechnet werden.

    Ich dachte, wie jetzt, habe doch alles abgeben und nix is mit 15h/Woche.
    Nun gut, dachte ich, rufste den Sachbearbeiter mal an. Der sagte mir dann, dass es gar nicht um die 15h/Woche geht, sondern das Sozialversicherungsleistungen gezahlt wurden und dann komplett kein ALG I mehr gezahlt wird. Ich bat ihn mir entsprechende Textstellen in den mir übergebenen Bröschüren zu nennen, was er aber nicht konnte oder wollte, selbst im SGB III ist nichts zu finden.

    Im Gegenteil, in der Broschüre "Wissenswertes zum Thema Nebeneinkommen" ist eine Beispielrechnung, dort geht man von einem Brutto-Nebeneinkommen von 810 Euro aus mit Sozialleistungen.

    Ich dann telefoniert wie ein Wilder, mit der Bundesagentur für Arbeit. Keine Auskunft vor Montag, da die KOMPETENTE ALG I Fachkraft erst genauer nachsehen musste, okay, war Freitagnachmittag, Beamtenschweiß kann man halt nicht erwarten.

    Jetzt kommt der Hammer. Heute kriege ich von der AfA exakt das gleiche Schreiben wie 2 Tage zuvor. Erst dachte ich, okay, da der Sachbearbeiter im ersten Schreiben die 15h/Woche muniert hatte und am Telefon mit einem mal die SV-Beiträge der Grund sein sollen, wird er wohl eine Korrektur vorgenommen haben. ABER NEIN, es war exakt das gleiche Schreiben.

    Jetzt frage ich mich:
    A) ist der zu blöd
    B) ist dem langweilig
    C) ist das vorsätzlich

    Ich kann keinen Anwalt bezahlen, wie soll ich das regeln, Widerspruch einlegen ja klar aber auf welches Schreiben.

    Weiß jemand Rat???

    Danke
    Humpty
  • Hallo,
    es geht dabei um die 15h!

    Wenn die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden erreicht oder übersteigt, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld, bzw. -hilfe! Du darfst in der Woche maximal 14,9h also weniger als 15h arbeiten, alles was darüber geht ist wieder kein Nebenverdienst sondern wird als Sozialversicherungspflichtige Arbeit angesehen!

    Kannst du HIER nochmal nachlesen!

    Was deinen Stundenlohn angeht gibt es keine Grenze! Alles was über 165,-€ geht wird dann einfach von deinem ALG abgezogen, es sei denn du hast noch Fahrtkosten angegeben! (Ich glaub es waren 20ct je Kilometer! ACHTUNG: es wird nur der hinweg gerechnet!!!)

    Ich hoffe das hilft dir erstmal als Erkärung!

    Was deine Situation angeht tust du mir jetzt schon leid, denn die wollen das zuviel gezahlte ALG wieder haben! (Hatte diese Situation auch schon mal!)
    Veruch einfach ne Ratenzahlung von 50,-€ (mehr geht einfach nicht;)) zu vereinbaren, dann sind die zufrieden und geben Ruhe!

    Hab übrigens auch des öfteren Schreiben von denen in mehrfacher Ausfertigung bekommen!
    Ich denke wenn es wichtige Schreiben sind schicken die es 2mal ab denn die Wahrscheinlichkeit das beide auf dem Postweg verloren gehen ist Äussterst gering! (und immer noch billiger als ein Einschreiben!)

    Gruss eworks
    [SIZE="3"]Der einzige Unterschied zwischen einem kleinen Jungen und einem Mann
    ist der Preis seines Spielzeugs!
    [/SIZE]

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von eworks ()

  • Per Telefon läßt es sich nicht mit denen regeln, wenn der Sachbearbeiter uneinsichtig ist!
    Einfach einen offiziellen Beschwerdebrief mit Wiederspruch an den Vorgesetzten schicken und sich über den Sachbearbeiter auslassen, dabei alle Gründe die du finden kannst auflisten und evtl. auch mal auf die fehlende Kompetenz des Sachbearbeiters hinweisen (dann aber zukünftig genauer aufpassen, das dieser Typ dich nicht dauerhaft aufs Korn nimmt! -> dann immer wieder Beschwerdebriefe verschicken!)
    Leider verstehen sich die dort Angestellten oftmals als Herrenmenschen und behandeln den "Kunden" nicht menschlich und schon gar nicht kundenfreundlich (schließlich handelt es sich um eine Versicherung -> Arbeitslosenversicherung und nicht um ein Wohlgefallen des Sachbearbeiters).

    Wie gesagt alles nur über schriftliche Beschwerden mit Rückantwort und Empfangsbestätigung laufen lassen, denn die müssen beachtet werden. Dabei alles selber dokumentieren, alle Briefe in Kopie behalten und alle Anrufe mit Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner festhalten (das macht sich im Streitfall immer sehr gut).

    Viele von denen sind eh nicht besonders fit im Job und wurden selbst berufsfremd nur für bestimmte Zeiträume eingestellt (habe des öfteren mal gesehen dass die ARGE in verschiedenen Städten Arbeitsvermittler für 1 bis 2 Jahre befristet einstellt die ruhig mal ein abgebrochenes Germanistikstudium oder so haben können). Alles höchst merkwürdig!

    ALLES SCHRIFTLICH + SCHRIFTLICHE EMPFANGSBESTÄTIGUNG, sonst machen die mit dir was die wollen (die wollen auch nur Geld sparen, koste es was es wolle)

    Übrigends kannst du auch immer Prozesskostenhilfe beantragen oder einen Beratungsschein für eine Rechtsberatung oder sowas erhalten um zum Anwalt zu laufen. Kein Geld zu haben bedeutet nicht sich einen Anwalt nicht nehmen zu können oder sich anderweitige Hilfe eines Profis zu holen ist. Ich meine da gibt es sicher irgendwelche Möglichkeiten um Druck auszuüben sollte man dich dort auf die beschriebene Tour versuchen abblitzen zu lassen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von chubach ()

  • eworks schrieb:



    Wenn die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden erreicht oder übersteigt, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld, bzw. -hilfe! Du darfst in der Woche maximal 14,9h also weniger als 15h arbeiten, alles was darüber geht ist wieder kein Nebenverdienst sondern wird als Sozialversicherungspflichtige Arbeit angesehen!

    Gruss eworks



    Hallo !!!

    Ich habe nie 15h/Woche gearbeitet, immer drunter und alles schriftlich bestätigt.
    Dem Typen geht es nur um die SV-Beiträge, die, wenn geleistet, zu einem völligen Ruhen des ALG I führen, laut seiner fachlich kompetenten Meinung, die aber nirgens geschrieben steht.

    Gruß
    Humpty

    ####### Beitraege zusammengefuehrt. #######

    eworks schrieb:



    Was deinen Stundenlohn angeht gibt es keine Grenze!

    Gruss eworks


    Also, ich habe knapp 1000 Euro Brutto verdient und ca. 200 Euro an SV-Beiträge geleistet (KV, PV, RV & AV). Klar war mir immer, dass 165 Euro anrechnungsfrei bleiben, solange ich unter 15 h/Woche bleibe, was auch passiert und bewiesen ist. Der KOMPETENTE Sachbearbeiter schreibt ich hätte mindestens 15 h/Woche gearbeitet, erklärt mir aber am Telefon das sobald SV-Beiträge geleistet werden und ich daher nicht mehr arbeitslos bin und daher alles zurückzahlen muss.

    Ich meine, wo steckt da denn der Sinn, zu mal es nirgendwo steht?
    :würg::würg::würg:

    Man sollte die AfA umbennen in AgA (Agentur gegen Arbeit).

    Gruß
    Humpty

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von trxag () aus folgendem Grund: Beiträge zusammenführen

  • Hallo Humpty,

    ich glaube in deinem Fall trifft dann auch ALG II zu. Das heißt du hast einen SV Versicherungspflichtigen Job bei dem du aber nicht genug verdienst, also musst du ergänzend ALG II beantragen. Hierbei wird dein Bedarf berechnet und dementsprechend erhälst du dann zusätzlich noch unterstützung.

    Ansonsten würde ich dir auch raten zur Kostenlosen Rechtsberatung für gering Verdiener zu gehen (jedenfalls gibt es sowas in Berlin)

    LG Grüße MacFee
  • Zitat von eworks
    Was deinen Stundenlohn angeht gibt es keine Grenze! Alles was über 165,-€ geht wird dann einfach von deinem ALG abgezogen, es sei denn du hast noch Fahrtkosten angegeben! (Ich glaub es waren 20ct je Kilometer! ACHTUNG: es wird nur der hinweg gerechnet!!!)


    Ich glaube das ist so nicht Richtig. Da gibt es ja die 400 Euro Regelung für Nebenjobs.

    Zitat von Humpty
    Also, ich habe knapp 1000 Euro Brutto verdient

    Und da ist der Hund begraben. Das ist kein Nebenjob mehr und deshalb fällst Du aus ALG I raus, zumindest für die Zeit der Tätigkeit.

    lg Jens
    Eine Kuh macht Muhhh, viele Kühe machen Mühe ...............
  • Mysterium Absurdum

    Jens-Hoppel schrieb:

    Zitat von eworks


    Ich glaube das ist so nicht Richtig. Da gibt es ja die 400 Euro Regelung für Nebenjobs.

    Zitat von Humpty

    Und da ist der Hund begraben. Das ist kein Nebenjob mehr und deshalb fällst Du aus ALG I raus, zumindest für die Zeit der Tätigkeit.

    lg Jens


    Hallo Jens,

    also wenn dem so wäre, dann frage ich mich:

    1) Warum steht denn nicht gleich in der Broschüre und auf der Internetseite:
    "Nebenjob bis 400 Euro und unter 15 h/Woche"

    2) Warum steht in der Broschüre als Beispiel 1 ein Nebenjob mit 810 Euro Brutto mit SV-Beiträgen.

    3) Warum steht auf der Bescheinigung über Nebeneinkommen der Hinweis:
    "SV-Beiträge sind an die KK zu richten bei dem der Leistungsbezieher auf Grund des Leistungsbezuges durch die AfA versichert ist."

    4) und für mich das eigendliche Mysterium Absurdum: Wenn doch die SV-Beiträge ausschlaggebend sein sollen für die völlige Aufhebung des Leistungsbezuges, warum schreibt er das nicht in den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, sondern faselt was von mehr als 15 h/Woche, was nicht stimmt?

    Was eine Farce
  • ob die Grenze noch die 400 Euro sind weiß ich nicht genau, war zumindest mal so, aber bei 1000 Euro fällst du bestimmt durch. Auch bei weniger als 15 h.
    4) und für mich das eigendliche Mysterium Absurdum: Wenn doch die SV-Beiträge ausschlaggebend sein sollen für die völlige Aufhebung des Leistungsbezuges, warum schreibt er das nicht in den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, sondern faselt was von mehr als 15 h/Woche, was nicht stimmt?

    Unfähigkeit ? :D, bewerb dich auf sein Job.
    Ne, Spass beiseite, gehe auf alle Fälle in Widerspruch (aber nicht bei dem Sachbearbeiter) sondern bei der entsprechenden Widerspruchsstelle. Eventuell kommst du durch Verfahrensfehler durch.
    lg Jens
    Eine Kuh macht Muhhh, viele Kühe machen Mühe ...............
  • Gesetzestext

    Michse schrieb:

    Wenn Du einen Bescheid hast, müssen die dort die entsprechenden Gesetzesstellen angeben, aufgrund derer dieser Bescheid ergeht.

    Wenn das nicht angegeben ist, ist das schon mal schlecht für den, der den erlassen hat.

    Afaik hast Du für den Widerspruch 4 Wochen Zeit, also nichts überstürzen.


    Im Schreiben sind die entsprechenden Gesetzestexte angegeben, die sich, wie im Schreiben selbst aber nur auf die 15 h/Woche beziehen (III SGB).
    Auch wenn man mal das III SGB weiter studiert als die angegebenen Paragraphen ist dort nirgendwo ein maximales Bruttoeinkommen angegeben.

    Gruß
    Humpty
  • chubach schrieb:

    Per Telefon läßt es sich nicht mit denen regeln, wenn der Sachbearbeiter uneinsichtig ist!
    .....


    Das ist einer der besten Ratschläge. Telefonisch zu diskutieren bringt für dich nix, eher was für den "Sach"-Bearbeiter, dessen Arbeitsstunde dann schneller "voll" wird. Mit Beamten vom Arbeitsamt kann man eh nicht ohne Androhung von Rechtsmitteln vorankommen.
  • Also:
    1. Sofort Widerspruch (schriftlich), Empfänger des Widerspruchs steht auf dem Leistungsbescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung (ohne die ein solcher Verwaltungsakt ohnehin unwirksam wäre). Achtung, Widerspruch hat im Falle von Rückforderung von Leistungen keine aufschiebende Wirkung, ggf. um Aussetzung der Rückforderung bis zur abschließenden Bearbeitung des Widerspruchs bitten, wird normalerweise stattgegeben.

    2. Höhe des Einkommens ist bei Arbeitszeit <15h/Woche unwesentlich, es kommt in dem Falle ausschließlich auf die Stunden an. Solange Arbeitszeit geringer ist, besteht während des Anspruchszeitraumes grundsätzlich Anspruch auf ALG1, natürlich unter Anrechnung des Einkommens >Freibetrag

    3. Im Widerspruch belegen, das die Arbeitszeit JEDERZEIT unter den 15 Stunden lag, vor dem Sozialgericht ist im Zweifelsfall Umkehrung der Beweislast zulässig, will heißen nicht die BfA muß beweisen, das Du mehr gearbeitet hast, sondern Du, das es weniger war... Zwar blöd aber ist so. Arbeitszeitnachweise, Bestätigung Arbeitgeber, ggf. Versicherung an Eides statt beilegen

    4. Ruhe bewahren, Widerspruchsbescheid abwarten und dann wieder melden...

    Bei weitergehenden Fragen kannst Du gerne PM schicken

    Gruß
    ghost74
  • Hallo Leute und Danke für eure vielen Tipps und Ratschläge.

    Die Sache hat sich gelöst (hoffe ich zumindest).

    Nach dem ich bei der AfA Widerspruch eingelegt habe ging alles ganz schnell.
    Einen Tag später rief der Sachbearbeiter der Leistungsabteilung an und war ganz kleinlaut. Natürlich gab er seinen Fehler nicht zu, sondern sagte, dass mein Arbeitgeber mich falsch bei der KK angemeldet habe. Da war vorher nie die Rede von.

    Auf jeden Fall bekam ich einen Bescheid, dass der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid nichtig ist und ich dementsprechend wieder ALG I beziehen kann.

    Alles sehr merkwürdig.

    Gruß
    Humpty