TÜV/ASU-Plakette kaufen?

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  • Amoxius
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  • TÜV/ASU-Plakette kaufen?

    Hallihallo,

    ich hab hier mal ne Frage...

    Gibt es hier im Netz irgendwo Stellen, die o.g. Plaketten einfach so verkaufen?

    Ich hab ein Problem... Mein TÜV ist abgelaufen und so wie es aussieht scheinen einige Reparaturen anzuliegen, die finanziell vor dem TÜV nicht machbar sind.

    Aber eigentlich gibt es ja alles im Netz...

    Kennt Ihr sowas?
    Würde mich freuen, wenn es gute Antworten gäbe.

    Gute Nacht
    Amox
  • 1. Ist das verboten und hat deswegen hier nix verloren ;)

    2. Du kannst den TÜV um bis zu 2 Monate überziehen.

    3. Sparst du mit illegalem Plakettenkauf sicherlich ein paar Euro an Reparaturen, aber wenn du einen Unfall baust, zahlt keine Versicherung der Welt und dann kann es passieren dass dir der Arsch richtig auf Grundeis geht.

    Mal ganz abgesehen davon das du bei einer Polizeikontrolle sowieso dran bist.

    => Lass es sein, auch wenn du vielleicht in anderen dubiosen Ecken des Internets fündig wirst..

    MfG xlemmingx
  • ich hoffe das mir mal jemand wie du in die karre fährt.


    hat schon seine gründe warum es hier den tüv gibt, wie willst du den stempel im fahrzeugschein faken ?

    vergiss die idee besser schnell, das meiste was der tüv sehen will kann man selber richten !
  • Engelskrieger schrieb:

    hat ich den cop gefragt der mich letzt rausgezogen hatte weil ich tüv überzogen hatte.
    der sagte mir das man es nicht überziehen darf. hab dan en mängelbericht bekommen mit ner frist von 2 wochen...


    Mängelzettel ist o.k. aber man bleibt zwei Monate Straffrei :hot:
  • § 29 I STVZO
    "Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.[...]"
    § 29 II STVZO
    "Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur
    1. Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem amtlichen Kennzeichen nachzuweisen,[...]"

    Gemäß Anlage (zu § 1 Abs. 1) Bußgeldkatalog
    Nr. 186
    Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt
    Nr. 186.1
    bei Fahrzeugen, die nach Nummer 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um
    Nr. 186.1.1.....bis zu 2 Monate....................................15 EUR
    Nr. 186.1.2.....mehr als 2 bis zu 4 Monate...................25 EUR
    Nr. 186.1.3.....mehr als 4 bis zu 8 Monate...................40 EUR (1 Punkt)
    Nr. 186.1.4.....mehr als 8 Monate................................75 EUR (2 Punkte)

    zu