Unangemessen hartes eingreifen vom türsteher


  • Frozenheal
  • 5043 Aufrufe 33 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Unangemessen hartes eingreifen vom türsteher

    hallo community,

    zu beginn schildere ich euch erstmal meinen gestrigen abend!

    ein kumpel und ich sind mit ein paar mädels ins "soda", eine bekannten berliner diskothek, zum feiern gegangen.

    nun kam es gegen 4uhr zu einem vorfall als 4 leute auf uns los wollten weil wir durch ihr foto gelaufen sind...es war nicht mehr als eine rangelei bei der ich versucht habe sie auf abstand zu halten..."ohne zu schlagen aber in abwehrender haltung"

    das ganze passierte ziemlich nah am ausgang, so dass die türsteher umgehend wind davon bekamen was soweit auch ok ist

    jetzt greift mich einer von ihnen "ich kannte ihn. 140kg, trainiert im berliner boxtempel"und ich dachte "super, die situation wird gelöst"

    falsch gedacht! im selben moment prasseln schläge mit quarzhandschuhen auf mich ein dass ich froh sein konnte nicht zu boden zu gehen und die arme vor´s gesicht zu schieben....wie gesagt habe ich auch da nicht zurückgeschlagen. wie auch, ich war so überrascht und habe mächtig was einfangen müssen von dem hund.

    als er fertig war, waren keine sterne zu sehen und mein puls war normal nur lief das blut in strömen durch mein gesicht...das ergebnis ist ein großer cut über dem linken auge, ein kleiner riss am ohr, ein kleiner cut am mund und ein riesen hämatom das haargenau aussieht wie ein quarzhandschuh :mad:

    ich hab die polizei kommen lassen die mir rieten eine ambulanc hinzu zu ziehen
    "gesagt, getan" nun habe ich ein attest in der tasche, genug fotos für eine ganze
    ausstellung und was ziemlich gut ist, 2 zeugen zu denen ich guten kontackt habe.

    (der türsteher war natürlich nicht mehr auffindbar und der rest von ihnen hat dicht gehalten. aber das ist mein kleinstes problem da ich ihn kenne und 100% identifizieren kann)

    wie würdet ihr mir raten weiter vorzugehen, ich will ihn vor gericht schleifen. mit gutem grund denke ich.

    ich würde auf "schwere körperverletzung" plädieren aber vielleicht erschließen sich euch noch ein paar dinge..

    thx für eure zeit....

    ps.: eines will ich noch loswerden, ich bin kein engel aber ich schlage nicht zu wenn ich nicht verteidigen muss. :gelb:

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Frozenheal ()

  • Zunächst einmal mein Mitgefühl und gute Besserung Frozenheal.

    Frozenheal schrieb:

    (der türsteher war natürlich nicht mehr auffindbar und der rest von ihnen hat dicht gehalten. aber das ist mein kleinstes problem da ich ihn kenne und 100% identifizieren kann)


    Das mag jetzt so sein, vor Gericht kann sich die Situation sehr schnell ändern. Wenn Du sagst, Du hattest Zeugen, wird das Dichthalten der Türsteher sehr schnell bröckeln, denn dann sind wir bei Falschaussagen und Meineid.


    § 153 Falsche uneidliche Aussage

    Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    § 154 Meineid

    (1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.



    Frozenheal schrieb:

    ich würde auf "schwere körperverletzung" plädieren aber vielleicht erschließen sich euch noch ein paar dinge..



    Schwere Körperverletzung ist wohl etwas zu hoch gegriffen ;)


    § 223 Körperverletzung

    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.





    § 226 Schwere Körperverletzung

    (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
    1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
    2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
    3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

    so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

    (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

    (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.



    HTH,
    Linda
  • Peter82 schrieb:

    Du könntest ihn aber auf Gefährliche Körperverletzung Anklagen, da wie du ja sagst, er Sandhandschuhe an hatte, und die Zählen als Waffe.

    1. Anzuklagen ist Sache der Staatsanwaltschaft.

    2. Quarzhandschuhe sind weder verboten, noch sind es verbotene Gegenstände. Sie dürfen auch geführt werden (oder hat sich zwischenzeitlich etwas geändert?):

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von linda () aus folgendem Grund: Link zum PDF gelöscht, siehe Boardregeln

  • Zitat von Peter82 Beitrag anzeigen
    Du könntest ihn aber auf Gefährliche Körperverletzung Anklagen, da wie du ja sagst, er Sandhandschuhe an hatte, und die Zählen als Waffe.


    dann habe ich sicher gefährliche und schwere körperverletzung verdreht

    stimmt...es ist nicht so wichtig ob sie getragen werden dürfen, eine waffe bleibt eine waffe.

    schlecht für mich könnte nur sein, dass die 4 typen aus der pöbellei noch meinten, sie werden wahrscheinlich falschaussage gegen mich machen wenn es zu verhandlung kommt

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Frozenheal ()

  • Auseinander halten ja, zuschlagen nein...
    da ich selber als Türsteher arbeite weiß ich auf jeden fall das die gute Anwälte haben, aber in so einem Fall bin ich der Meinung sieht es schlecht für den Türsteher aus, da nicht mehr wie früher einfach drauf geschlagen werden darf

    Er muss es also begründen warum er dir diese Verletzungen zugefügt hat, da es nicht nötig gewesen war, ich würde dir auf jeden Fall nen guten Anwalt ans Herz legen und den Hund verklagen.
    Ich sage mal steht 50:50 also ich würde das nicht so hinnehmen es sei denn du hast paar gute Leute an der Hand die den besuchen könnten
  • Frozenheal schrieb:


    schlecht für mich könnte nur sein, dass die 4 typen aus der pöbellei noch meinten, sie werden wahrscheinlich falschaussage gegen mich machen wenn es zu verhandlung kommt


    Meine 2 persönlichen Erfahrungen mit Gericht:

    1. Vor ca. 25 Jahren hat mir jemand ein Fahrrad geklaut => 3 Monate später stand es vor einer Kneipe => ich Polizei geholt => Gerichtsverhandlung.

    Ich konnte leider nicht beweisen das das Fahrrad mir gehört (fehlende Rechnung), deshalb sollte der Angeklagte eine Eidesstattliche Versicherung abgeben. Vorher hat der Richter ihm sehr, sehr lange erklärt was es für ihn bedeut wenn er einen Meineid schwört. Das interessierte ihn überhaupt nicht und er gab eine Eidesstattliche Versicherung ab.

    Der Witz an der Sache war, wenn ich jetzt nochmal behaupte das dies mein Fahrrad sei, und es nicht beweisen kann, machte ich mich strafbar. Ich verlor den Prozess.

    2. Vor ca 5 Jahren wurde mir fristlos gekündigt, anwesend war meine Teamleiterin, der Abteilungsleiter und ich. Da die Kündigung auf sehr, sehr dünnem Eis stand, wurde in der schriftlichen Kündigung behauptet, das ich in diesem Gespräch die Vorwürfe bestättigt habe. Was natürlich nicht stimmte, deshalb kam es zum Prozess.

    Nachdem der Abteilungsleiter seine Aussage gemacht hat, habe ich darauf bestanden, das er eine Eidesstattliche Versicherung abgibt. Meine Begründung: Kein Aussensthender kann 100%ig sagen was richtig und was falsch ist, ausser uns dreien. Da die Aussage ja definitiv falsch war, hat ja jetzt die Teamleiterin den Abteilungsleiter in der Hand. Das hat der auch kapiert... und letztlich keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Seine Begründung war, das er sich urplötzlich nicht mehr so genau erinnern konnte (hat von Helmut Kohl gelernt).

    In der Urteilsbegründung hat der Richter sehr deutlich gemacht was er davon gehalten hat. Ach ja den Prozess habe ich gewonnen und dadurch eine relativ gute Abfindung bekommen, mehr war nicht drin.

    Was will ich dir damit sagen? Mit deinem Anwalt besprechen, wie man dieses Mittel zu Wahrheitsfindung nutzen kann.
  • dommel schrieb:

    die erste hälfte von lindas post verstehe ich nicht :confused:


    Ist doch ganz einfach. Frozenheal meinte, daß die Türsteher zusammenhielten. Also ich versteh's jetzt so: Frozenheal fragt: "Wer war's von euch?", Türsteher: "Öhm, trallala, keine Ahnung". Das können die einer Privatperson gegenüber tun, nennt sich dann halt lügen. ;)
    Wenn die aber vor Gericht als Zeugen geladen werden, dann müssen sie damit rechnen der Falschaussage überführt zu werden, da Frozenheal ja Zeugen habe, wie er selbst sagte. Wenn der Richter sich dann noch entscheidet nach der Vernehmung, und das ist ja das schöne an unserem Rechtsystem die Zeugen zu vereidigen, dann wird's leider Meineid, und der wird noch eine Spur härter bestraft. ;)

    Deswegen rate ich jedem vor Gericht die Wahrheit zu sagen und sich nicht auf solche Spielchen einzulassen. Meineid und Falschaussagen sind kein Kavaliersdelikt.


    Linda
  • War das nun im Soda oder auf Straßenland?

    @easyrider62: Die "Leute" hier geben wenigstens Ratschläge, du hingegen kommst mit lauter Annahmen daher. Die Hälfte deines Posts hättest du dir eigentlich sparen können oder einfach selber einen Anwalt vorschlagen, aber wenn dann lieber per PN.

    @TE: Es sind bereits sachliche Kommentare geflossen. Nimm dir tatsächlich einen Anwalt, lass dich beraten und verklag den Kerl. Ob nun im oder außerhalb vom Soda, die Reaktion des Türstehers ist nicht akzeptabel. Die Justiz wird schon reagieren, auch wenn sich alles etwas hinziehen kann. Gut, dass du ärztliche Bescheinigungen der Verletzungen und Zeugen hast.

    Gute Besserung und viel Erfolg!
    User helfen Usern: die FSB-Tutoren!(Zum Chat) mit den Tutoren


    [SIZE="2"]"Wir haben die Kunst, damit wir an der Wahrheit nicht zugrunde gehen."[/SIZE][SIZE="1"] F.W. Nietzsche[/SIZE]
  • nur um das klar zu stellen, es war im club.

    ich werde alles in die wege leiten was ich kann
    und abwägen ob es sich lohnt in einen privaten racheprozess gegen den hund zu ziehen.

    danke für die besserungswünche...ich weiß sie zu schätzen.
    wird nicht einfach sich sovielen dummen fragen zu stellen am montag :|
  • Wie Linda schon sagte eine schwere Körperverletzung wird es nicht, da die Erfolgsqualifikation nicht eingreift...
    Bei einer gefährlichen Körperverletzung wäre ich aber auch nicht zu 100% sicher, was der Richter sagt, ich kenne leider auch kein aktuelles Urteil, welches sich auf einen Quarzhandschuhfall bezieht...Der besohlte Schuh stellt auch nicht in jedem Fall ein gefährliches Werkzeug dar, das ist leider eine Fehleinschätzung. Wer wem mit FlipFlops was auf Mäppchen gibt, hat mit Sicherheit keine gefährliche Körperverletzung begangen...Die Grenzen sind bei soetwas immer sehr sehr fließend...

    Ich drücke auf jeden Fall die Daumen und hoffe, dass Dein Gegenüber eine gerechte Strafe bekommt...
    Denk daran Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ich würde als Nebenkläger ebenfalls klagen...
    Weiterhin könnte man ein Athäsionsverfahren anstreben, wenn Du einen Anwalt hast, der mit dieser Art des Verfahrens vertraut ist. Das beschleunigt die Durchsetzung deines Anspruches in vielen Fällen, ist aber meißt nicht gängige Praxis, da das Verfahren sehr kompliziert ist und die meißten Anwälte und Richter auf den ersten Blick nicht so sehr damit vertraut sind:) Aber Fragen kostet nichts:)

    Greets T0x1n
    [SIZE="1"]Gegen Gesetze darf man nicht verstoßen,aber man soll sie von Anfang an vernünftig interpretieren [/SIZE]
    [SIZE=1] [Roman Herzog, 6. Bundespräsident][/SIZE]
  • Ohja solchen Fall kenne ich aus eigenen Leibe , wurde von einem Türsteher auch angegriffen , wo mir der Nasenbein gebrochen wurde.
    Bin nächsten Tag zum Artz um mir ein Attest zu holen, danach zum Anwalt , der eine Strafanzeige gegenüber der Clup gestellt hat.

    Ich sags nur in kurzen , mir wurde ein Schmerzensgeld von (damals in DM) 1100,00 DM zu gesprochen, die ich auch promt erhalten habe.

    Das du dir einen Attest geholt hast ist für dich vom vorteill, bleib an der Sache bei und geh zum Anwalt.

    schöne grüsse
    Paderborner :bier2:
  • T0x1n schrieb:

    ...Der besohlte Schuh stellt auch nicht in jedem Fall ein gefährliches Werkzeug dar, das ist leider eine Fehleinschätzung. Wer wem mit FlipFlops was auf Mäppchen gibt, hat mit Sicherheit keine gefährliche Körperverletzung begangen...
    Ich habe nicht vom besohlten Schuh sondern vom beschuhten Fuß gesprochen.
    Wenn jemand dir mit Schuhen ins Gesicht tritt wenn du auf dem Boden liegst ist das eindeutig gefährlich Körperverletzung!
    Vergleiche Wikipedia
  • Anwalt nehmen, da besteht keine andere Möglichkeit!

    Frozenheal schrieb:

    ...

    schlecht für mich könnte nur sein, dass die 4 typen aus der pöbellei noch meinten, sie werden wahrscheinlich falschaussage gegen mich machen wenn es zu verhandlung kommt


    Ah, dass ist sogar sehr gut für dich!!!
    Je mehr "falsche Zeugen", desto besser!
    Bei vielen falschen Aussagen besteht immer eine sehr große Gefahr dass die nicht zusammen passen. Auch gibt es immer einen der vor Gericht umfällt und dann ist es mehr als eindeutig.
    Übrigends sind Zeugenaussagen immer mit Vorsicht zu betrachten!
    Die Aussagen der anderen Rausschmeißer und Hänsels sind bereits im Vorfeld stark subjektiv gegen dich zu werten, da ja bekanntlich beide auf der anderen Seite einzuordnen sind (hier gilt es nur herauszufinden, ob sie stimmig sind).
    Ausserdem möchte ich wetten, dass dieser besagte möchtegern Rocky bereits etwas in den Akten von wegen Körperverletzung aufzuweisen hat, wenn du in der Hinsicht sauber bist dann kann man sich durchaus vorstellen auf welcher Seite der Richter und ggf. die Schöffen eher stehen könnten.
    Ich denke auch, je mehr Personen anfangs bei der Polizei gegen dich aussagen um so besser, denn bei einer Gerichtsverhandlung gibt es immer einen der umfällt (das weis auch der Richter und dein Anwalt, sie werden sie entsprechen befragen).

    Also viel Erfolg!!!
  • Ist nun wirklich nicht in Ordnung was der da gemacht hat. Aber was will manvon Pumpern die mit Drogen vollgepumpt sind auch weiter erwarten.
    Ich persönlich würde zum Beispiel keine Anzeige schreiben.
    Und eher versuchen ihn persönlich drauf an zu sprechen (weiß ja nicht wie der drauf ist aber wenn du sagst du kennst ihn).
    so ist zu mindestens gewährt das du auch mal wieder irgendwo rein kommst . denn ich denke mal der wird nicht nur im soda den Türsteher spielen.

    nuja Türsteher sind schon eigenartige Wesen. Zum einen kann ich sie verstehen zum anderen auch nicht .
  • hmm alex dein beitrag gibt mir zu denken...
    vielleicht werd ich drüber nachdenken diesen weg zu gehen ...

    aber da spielt auch ne menge angebrochener stolz eine rolle...die runde ging ohne frage kämpferisch an ihn und im ring mess ich mich nicht mit leuten die 60kg mehr wiegen als ich

    TOx1n danke für die tips ;)
  • eben und Berlin ist eben doch bloß ein Kleines Fischerdorf mit vielen Irren.
    ich weiß nun nicht wie die im SOda drauf sind war bisher nur im Watergate und da gings eigentlich. Wenn man erst mal durch die gesichtskontrolle gekommen ist ^^

    Wie gesagt wenns nicht so nen aggro typist quatsch ihn doch einfach mal im Fitness an vll. dachte er ja du wärst der Stressmacher
  • hammacool schrieb:

    [...] ist das eindeutig gefährlich Körperverletzung!


    Zu Recht ist es in der Juristerei verpönt, Begriffe wie "eindeutig" zu verwenden: Denn vieles ist nunmal absolut nicht eindeutig, sondern eine reine Einzelfallentscheidung.

    Schon etwas älter, aber anschauliche Erörterung über diverse Theorien zum Thema Schuh = gefährliches Werkzeug i.S.v. §224 StGB: Einfhrung in die Rechtswissenschaften (von J. Wilhelm)
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • Frozenheal schrieb:

    nur um das klar zu stellen, es war im club.


    Das könnte ein Problem sein.
    Du befandest dich auf "fremdem" Gelände, dh. dem der Clubbesitzer. Ich kenne jemand, der konnte sich deswegen nicht rechtlich wehren, als ihn ein paar Securities "leicht verprügelten", obwohl nicht direkt er etwas getan hatte, er hatte sich nur verbal für einen anderen eingesetzt.
    Dieser hatte (aus Dummheit) ein kleines Taschenmesser in der Hand gehalten (währen dem Weggehen vom Club, schon ca. 10m Distanz), dann sah dies einer der Securities...

    mfg
    iouRzer9"iuz74g8974t89?oz&4it0zh9(/H3gf7 ...
  • didic schrieb:


    ...
    Du befandest dich auf "fremdem" Gelände, dh. dem der Clubbesitzer.
    ...


    Was soll das heißen?
    Ich schließe daraus dass ich jeden verprügeln darf solange er auf meinem Grundstück oder bei mir zu Hause ist!

    Jeder Bürger muss sich an dass Recht des Landes halten und dieses hält nicht vor deiner Tür, dies ist denke ich jedem klar.