CD-Verkauf aus 2006 nun verjährt?


  • Sharer123
  • 711 Aufrufe 7 Antworten

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  • CD-Verkauf aus 2006 nun verjährt?

    Hi,

    ich habe 2006 eine Software-CD bei ebay verkauft. Damals noch als gewerblicher Verkäufer. Der Käufer war zu blöd, die Beschreibung richtig zu lesen und hat um sein nicht existierendes Recht vor Gericht gekämpft. Das Gerichtsverfahren (schriftlich) läuft noch. Ist das nicht mittlerweile verjährt? Oder wie die Verjährung durch die Klage des Käufers gehemmt?

    Danke im Voraus!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sharer123 () aus folgendem Grund: Urteil gefällt

  • Ob sein Recht tatsächlich nicht existiert ist ja auch nicht unbedingt gesagt.

    Bei Ebay gibt es immer wieder Aussagen zu Haftungsausschlüssen und ähnlichem, die nicht rechtskräftig sind und das hat derjenige sich wahrscheinlich auch gedacht und es mal drauf ankommen lassen.

    Wenn man jemanden vor Gericht zerrt, dann wird man sich sicherlich vorher erkundigen, ob das ganze überhaupt die Möglichkeit bietet und es zumindest eine Chance gibt zu gewinnen.
    [SIZE=2]Wer Rechtschreibfehler findet, schicke sie bitte ein. Es wird ein Finderlohn von 10% gewährt.[/SIZE]
  • martin123456 schrieb:

    Wenn man jemanden vor Gericht zerrt, dann wird man sich sicherlich vorher erkundigen, ob das ganze überhaupt die Möglichkeit bietet und es zumindest eine Chance gibt zu gewinnen.


    Lach, nee, das siehst Du leider falsch. Lass Dir von einem Insider sagen:

    man erzählt seiner Rechtschutzversicherung die eigene, meist juristisch total falsche Auffassung, diese erteilt Deckungszusage, und nun wird munter drauf los geklagt - der klagende Anwalt erhält sein Honorar ja in jedem Fall.

    Der Rest der Bevölkerung wundert sich, das die Versicherungsbeiträge immer höher werden :mad:

    Allerdings greifen auch die RV mittlerweile endlich gegen solche Blindgänger durch, nach 2x erfolgloser Klage gibts die :rot: für den Versicherungsnehmer (spätestens).
  • Die Frage war nicht, wie die Chancen stehen, sondern, ob der Anspruch verjährt ist. Da dies teilweise geklärt ist....

    Einen Haftungsausschluss gab es nicht, war ja damals noch Händler. Ich hatte die CD sicherlich ca. 50-mal verkauft, immer ohne Probleme, bis dann so ein alter Ebay-Greis meinte erst sehr spät zu zahlen und dann auch noch frech zu werden. Er hat's ja bis jetzt mit 2 Anwälten versucht, der 1. schien anscheinend sein Mandat gekündigt zu haben. Als "Beweis" für das Gericht gab es Ausdrucke aus Noob-Foren *lach*. Ich denke nicht, dass sich dieser "informiert" hat. Was soll man zur Qualität eines Anwalts denn sagen, wenn dieser Foren-Ausdrucke als angeblicher Beweis für deren Aussage dem Gericht zusendet?

    Um es kurz zu machen, sieht das wie so aus: Beispiel:

    Ich kaufe beim Bäcker ein normales Brötchen (so wie angeboten) und "bestehe" drauf, für die gezahlte Summe ein Brötchen mit Käse zu erhalten... Und jetzt klage ich...

    Btw.:
    Ebay-Käufer gehören eh zu den dreisten Kunden, die es gibt. Das können langjährige VK sicher auch bezeugen. Hinterm Bildschirm kann der Sohnemann oder ein alter Mann, der sonst immer in U-Bahnen verprügelt wird, so richtig drohen.
  • Hallo sharer123,
    wie ja schon mehrfach geschrieben, ist der Anspruch nicht verjährt, wenn vor dem Ende der Frist Klage erhoben wird.

    Aber du hast schon eine etwas bemerkenswerte Art über deine Kunden zu schreiben.
    Ich verkaufe als Privatperson auch hin und wieder Dinge bei Ebay. Und mir ist es auch passiert, dass mir jemand komisch kam. Klar denkt man dann "boah watt fürn Vollpfosten" - aber dem Kunden dies sagen würde ich nie. Denn dies trägt nicht dazu bei den Konflikt beizulegen, sondern eher -wie wohl in deinem Fall- zu einer Eskalation. Also immer hübsch sachlich bleiben und die Sache erledigt sich meist ohne Anwälte und Richter.

    Gruß
    Luemmel33:read:
    [FONT="Comic Sans MS"]Sei auch du ein Lümmel,
    im Verkehrsgetümmel.
    [/FONT]
  • Sharer123 schrieb:

    Ebay-Käufer gehören eh zu den dreisten Kunden, die es gibt. Das können langjährige VK sicher auch bezeugen. Hinterm Bildschirm kann der Sohnemann oder ein alter Mann, der sonst immer in U-Bahnen verprügelt wird, so richtig drohen.


    Lehne mit deiner Arroganten Aussage, nicht soweit aus dem Fenster...man muss sich eher Fragen, WER HIER WEM Abzockt:rot:

    *Der etwas Verkauft, aber entweder NICHT hat, bzw. sich kaum meldet oder die es Kaufen und behaupten, es wäre nicht in Ordnung gewesen bzw. nicht richtig gelesen zu haben *


    Die dreisten Kunden sind Verkäufer und Käufer....:mad:


    Hammy