Kündigung wegen Unfall?

  • Benötige Hilfe

  • Banana-Joe
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  • Kündigung wegen Unfall?

    Moin Moin,
    im Mai letzten Jahres hatte ich einen privaten Unfall, bei dem meine Schulter schwer verletzt wurde. Da ich noch immer krank geschrieben bin, da ich nach wie vor erhebliche Schmerzen habe (kann noch nicht mal ne Kiste Wasser in die Wohnung tragen), kann ich in meinem alten Job bzw. in meiner bisherigen Werkstatt nicht mehr arbeiten, weil ich dort 4 bis 5 Tonnen an Material pro Schicht bewegen muss.
    Ich arbeite in einer großen Fabrik (6000 Mitarbeiter), dennoch sagt mir mein Arbeitgeber dass er mich momentan nirgendwo anders unterbringen kann, da außerdem Kurzarbeit angemeldet wurde (jaja, die Automobilindustrie...).

    Mein Arzt würde mir sämtliche Atteste ausstellen, welche bestätigen würden dass ich meinen erlernten bzw. momentan ausgeübten Beruf nicht mehr uneingeschränkt ausüben kann, doch sagte mir der Arzt auch dass so eine Bescheinigung zur Kündigung führen kann.

    Leute, ich bin echt verwirrt und momentan leider auch machtlos weil ich mit meiner Schulter nach wie vor kaum was heben kann. Außerdem macht es mir bei dem Krankengeld, das ich bekomme, nicht gerade Spaß nicht zur Arbeit gehn zu dürfen, das kann ich Euch sagen!!

    Wenn jemand nen Tipp für mich hätte, wie ich mich verhalten soll, dann bitte her damit. Weiß echt nicht was ich machen soll!
  • Wende dich ans Arbeitsamt.
    Nimm Atteste mit, nach denen Du deinen alten Beruf nicht mehr ausführen kannst / darfst.

    Normalerweise werden Umschulungen, die wegen Berufsunfähigkeit nötig sind, vom AA finanziert.
  • Hi weolm76,

    sprich zuerst, ehe du selbst etwas unternimmst mit dem Betriebsrat in deiner Firma.
    Dieser wird und muss für dich Zeit haben - lass dich nicht abwimmeln.
    Besser wäre es natürlich, wenn du in der Gewerkschaft wärst. Ja, ist schon klar, Gewerkschaft kostet auch Geld. Im Ernstfall ist der Schutz (Rechtsschutz) der Gewerkschaft fast unverzichtbar.
    Und dann sprich mit deiner Rentenversicherung. Die haben Berater die sich für dich und dein Problem alle Zeit der Welt nehmen und dich gut und umfassend für eine anstehende Umschulung beraten.
    Bei der Umschulung würdest du ggf. einen völlig neuen Beruf erlernen können und müssen. Da ist es von nöten, dass du im Vorfeld gut abwägst und auch gut beraten wirst
    Wenn es ein Wege- oder Berufsunfall war, dann ist der erste Ansprechpartner allerdings deine Berufsgenossenschaft (BG). Die Adresse von diesen Menschen solltest du ohne Probleme von deinem Meister, Abteilungsleiter oder Betriebsrat erfahren.

    Gute Besserung und viel Erfolg wünscht dir
    der Pemo
    Ein Blitzableiter auf dem Kirchturm ist das denkbar stärkste
    Misstrauensvotum gegen den lieben Gott. (Karl Kraus)
  • Zuerst einmal: Wenn du in einem Unternehmen mit 6000 MA angestellt bist, unterfällt der Fall dem Kündigungsschutzgesetz.

    Danach kann der Arbeitgeber dir NUR kündigen, wenn einer der anerkannten Gründe vorliegen; anderenfalls ist die Kündigung unwirksam, § 1 I, II KSchG.

    In deiner Situation kommt eine personenbedingte Kündigung in Form einer krankheitsbedingten Kündigung in Betracht.

    Geprüft wird eine krankheitsbedingte Kündigung in drei Stufen:
    1. negative Prognose für die Zukunft
    2. Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
    3. Interessenabwägung zwischen Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.

    Grundsätzlich stellte eine Kündigung die Ultima Ratio dar: Wenn nichts anderes mehr geht, ist die Kündigung verhältnismäßig. Eine Abmahnung kommt bei krankheitsbedingten Kündigungen grds. nicht in Betracht. Wenn der AN auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigt werden kann, muss der AG auch etwaige Umschulungen etc hinnehmen, § 1 II S. 3 KSchG und kann dementsprechend nicht wirksam kündigen. Dies scheint jedoch bei dir nicht der Fall zu sein.

    Interessante Infos und Hintergründe gibts hier:
    KSchG - Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
    Handbuch Arbeitsrecht: Arten von Kündigungen: Kündigung wegen Krankheit

    Um konkretes zu erfahren, solltest du dich bei einem (Fach-) Anwalt für Arbeitsrecht informieren, um dann ggfs. frühzeitig "zurückschlagen" zu können. Sofern eine Kündigung ausgesprochen werden sollte: Unbedingt SCHNELL handeln, da ansonsten die Kündigung mit Ablauf von 3 Wochen ohne Klageerhebung wirksam fingiert werden könnte: § 7 KSchG.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu
  • krassdaniel schrieb:

    Zuerst einmal: Wenn du in einem Unternehmen mit 6000 MA angestellt bist, unterfällt der Fall dem Kündigungsschutzgesetz.


    Das nutzt garnichts....wenn die dich los haben wollen werden sie nen grund finden.....!!! Man kann dem Arbeitnehmer aber auch das Arbeitsleben zur Hölle machen.....es gibt mehrere Wege jemanden loszuwerden.

    Sieh den Tatsachen ins Auge......wenn Du in deinem Job nicht mehr arbeiten kannst, dann besteht die Möglichkeit entweder in Rente zu gehen (je nach Grad der Verletzung) oder "umzusatteln".

    Wie oben bereits erwähnt kommt eine Umschulung in Frage, die sicherlich nach Vorlage der Atteste von der Agentur für Arbeit finanziert wird.

    60% Krankengeld wird wohl auch etwas knapp mit der Zeit......sorg für neue Perspektiven.....

    Greetz und gute Besserung

    Lolman63
  • lolman63 schrieb:

    Das nutzt garnichts....wenn die dich los haben wollen werden sie nen grund finden.....!!! Man kann dem Arbeitnehmer aber auch das Arbeitsleben zur Hölle machen.....es gibt mehrere Wege jemanden loszuwerden.


    Etwas anderslautendes habe ich nie behauptet. Mir kam es lediglich darauf an, die Rechtslage wiederzugeben.

    Uns dürfte allen bekannt sein, dass wenn keine arbeitgeberseitige Kündigung möglich ist, es Mittel und Wege gibt, die MA zu einer Eigenkündigung zu "bewegen", um es mal vorsichtig auszudrücken. Die Frage ist jedoch, ob eine so großes Unternehmen das riskieren will (Image, Prozess, AGG-Ansprüche auf SchE, etc), steht dann wieder auf einem anderen Blatt Papier.
    "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."

    Charles-Louis de Montesquieu