Note nach Ausgabe ändern erlaubt?

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  • Eduard
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  • Note nach Ausgabe ändern erlaubt?

    Hallo, ich habe folgendes Problem:
    Wir haben vor kurzem eine Arbeit geschrieben und jetzt zurückbekommen.
    Und weil es so kommen musste, hab ich eine 3 (mir fehlt ein Punkt zur 2).
    Danach habe ich meine Arbeit mit der von meinem Nachbarn verglichen und der hatte für den den gleichen Text wie bei mir eine 2 bekommen. Also wollte ich nochmal fragen und meine lehrerin meinte:"Nein, die bewertung stimmt. Und jetzt keine diskussion.". NAch der PAuse kam sie wieder reingerannt und wollte meine Arbeit und die von meinem Nachbarn mitnehmen. Am nächsten TAg kam sie rein und anstatt mir eine 2 zui geben, hat sie ihm eine 3 gegeben.
    DArf sie das?
    Also nach der Ausgabe noch mal die Note ändern?
    Meine Englisch-Lehrerin meint, dass wenn man die Arbeit schon ausgegeben hat, darf man die Note nicht mehr ändern.
    Was meint ihr dazu?
    DAnke für Antworten!!!
    Mfg Eduard

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Eduard ()

  • Natürlich darf man eine Note nach der Ausgabe noch ändern, wie solltest du sonst deine 2 noch bekommen?
    Ob man sie jedoch nur verbessern und nicht verschlechtern kann, kann ich dir nicht sagen. Letzteres hab ich bis jetzt jedenfalls noch nicht gesehn und ist bei mir selbst auch nie vorgekommen, aber ob das wirklich verboten ist, weiß ich nicht.

    Was deine Lehrerin macht, ist so oder so unsozial. Als wäre es so eine große Überwindung, dir jetzt eine Note besser zu geben...

    mfg
  • NEin , das darf man nicht!!!!
    Sie darf sie höchstens verbessern aber nicht verschlechtern!! Das ist dann ihr Problem wenn sie flasch korrigiert!!!
    Wie unser Bio-Lehrer schon sagte : Wenn ich fehler gemacht habe mit den Punkten dann freut euch das ich euch zu viel gegeben habe!!! Außer ich gebe euch zu wenig dann könnt ihr kommen ;) !! "
    Und er hat bei einer Schülerin ausversehen ganze 10 Punkte dazu gerechnet und sie hatte eine 1 - 2 !!!
    Also ic hwürd darüber mal mit dem Kalssenleher reden ;)!!

    Viel glück weiter auf der SChule

    mfg
    4 heißt bestanden, bestanden ist gut und gut ist 2!
    [COLOR="Blue"]4 = 2[/color]
  • Eine Note muss der Leistung entsprechen.
    Tut sie es nicht, dann kann die Note selbstverständlich geändert werden - auch zum Schlechteren. (Olympiamedaillen können auch entzogen werden, wenn sich rausstellt, dass die Bewertung nicht korrekt war). Ob das Verschlechtern der Note pädagogisch sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage.

    Du hast aber einen anderen Ansatzpunkt: was sich nicht ändern darf, ist der Bewertungsmaßstab. Die Lehrerin muss also sehr gut begründen können, weshalb vorher für sie eine Antwort richtig, am nächsten Tag aber falsch war. Kann sie das nicht (klar sie wird zehn Minuten was tolles blubbern, aber gut hinhören: kann sie begründen oder nicht?) dann hast du den Anspruch auf Gleichbehandlung.
    Wenn du ein bisschen Diskussion von Lehrern für Lehrer dazu lesen willst, siehe hier:
    4teachers: Lehrproben, Unterrichtsentwürfe und Unterrichtsmaterial für Lehrer und Referendare!

    Gruss Anton
  • LiTTelKiLLA schrieb:

    NEin , das darf man nicht!!!!
    Sie darf sie höchstens verbessern aber nicht verschlechtern!! Das ist dann ihr Problem wenn sie flasch korrigiert!!!


    Dies ist korrekt, alles Andere ist FALSCH!

    Siehe AschO:
    (7) Bei schriftlichen Arbeiten tritt häufiger die Frage nach der Zulässigkeit einer nachträglichen Änderung der Note auf, wenn ein Fachlehrer bei der Korrektur a) Fehler übersehen oder b) Richtiges irrtümlich als Fehler angestrichen hat. Noten für schriftliche Arbeiten sind zwar keine Verwaltungsakte, sie sind aber in sich abgeschlossene, wertende Entscheidungen und Elemente der späteren Halbjahres- bzw. Zeugnisnote. Die für Verwaltungsakte geltenden Grundsätze sind entsprechend anzuwenden. (Zum Widerruf begünstigenderer Verwaltungsakte vgl. §§ 48, 49 VwVfG.) Das bedeutet, dass eine nachträgliche Notenänderung zugunsten des betreffenden Schülers vorzunehmen ist, zuungunsten des Schülers jedoch nicht erfolgen darf.Halt ihm das vor die Nase, dann kann er nix machen.


    MFG Maze
    Bevorzugte: puck8, Big Dunker, t0b1, CrYstaLX, Kriss Kross, Tiger22, Abu N.
  • man kann es sehen wie man will grundsätzlich nein aber ich habe auch schon erlebt das unser stelvertretender schulleiter die note meinen kollegen "runtergestuft" hat und weil er ihm keine 3 geben wollte dahin geschriben hat gerade noch 2- also an deiner stelle würde ich zu der Schulleitung gehen und das richtig stellen also jetz nicht so DIE HAT WAS FALSCH GEMACHT... sondern rhuig und sachlich erklären das sie das nicht darf was sie da gemacht hat (pass aber auf manche lehrer nehmen dir das übel bzw persönlich und dann hast den rest des jahres immer ne schlechtere note auch wenn du genausogut bist wie andere , weil niemand dem Lehrer nachweisen kann das er/sie es extra macht)



    MfG Blackdeath
  • OK danke vorallem an den verweis an die allgemeine Schulordnung!
    Ich werde es morgen mit meinem Klassenleiter klären und wenn es nötig sein muss geh ich zum Schulleiter. Es kann doch nicht sein, dass es sich so herausstellt, dass ich an der verschlechterung der Note schuld bin.
    Nagut, ich werde euch sagen, wie es ausgeht.

    EDIT: KAnn ich bitte noch den paragrphen für die Ascho haben? Finde es selber nicht!
    Edit2: Also ich glaube § 22 (4) (7) Bei schriftlichen Arbeiten tritt häufiger die Frage nach der Zulässigkeit einer nachträglichen! ICh glaube das ist es!

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Eduard ()

  • Boah, was ist das denn für eine unverschämte Lehrerin. Wurde ja schon erwähnt, das darf sie nicht :rolleyes:

    Bin mal gespannt, wie das ausgeht. Schüler müssen sich ja oft viel gefallen lassen, aber das ist mal eine Ausnahme^^

    Verbesserungen von Noten gabs in meiner Klasse übrigens nach fast jeder Arbeit.
  • daaaas problem kannten wir nur allzu gut.

    Meine tochter hatte bis voriges Jahr eine klassenlehrerin die ihr immer die arbeiten falsch bewertete. Ich ging dann jedes mal zu ihr, um ihr das zu zeigen bis sie dann angefangen hatte sich gegen mich zu beschwerden, was ihr aber nichts gebracht hatte.Ich bin dann immer zur Rektorin gegangen, die hatte die Arbeiten nochmals korrigiert und merkwürdigerweise wurden nur meiner tochter ihre arbeiten falsch beurteilt, bis wir das dem schulamt gemeldet hatten

    ein lehrer darf nicht nach unten korrigieren, höchstens nach oben, also verbessern.

    war in meiner ex heimat auch so, wo ich lehrerin war

    doch naja mancher hat so seine lieblinge.....

    eine einzige ausnahme darf man als lehrer machen: wenn man beweisen kann, der eine schüler hat vom anderen abgeschwindelt. Dann kann unter umständen beiden die Note gesenkt werden, wenn der eine dem anderen erlaubt hat zu schwindeln,doch dass ist auch schwer beweisbar

    immerhin ist es schon dumm wenn einer von dir abschreibt und er die bessere note hat. nicht? :D

    hoffen wir dass es in diesem fall nicht um eine schwindelei geht :)
  • Eine (nur für NRW gültige) Schulordnung und deren Auslegung zum Maßstab einer Beurteilung zu machen (vgl. obige Einlassung von Maze: ".... alles andere ist FALSCH!") halte ich für gewagt. Dies ist eine Rechtsauffassung, es gibt andere.

    Denn ob Klassenarbeit tatsächlich wie ein Verwaltungsakt einzuschätzen ist, kann bezweifelt werden. Eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung von Klassenarbeiten ist nicht üblich, es sei denn, sie spielt eine Rolle bei Versetzungen. Die Interpretation unter Verweis auf die Schulordnung mag die Lehrerin vielleicht einschüchtern, eine rechtssichere Anspruchsgrundlage ist sie nicht!
  • Anton2.0 schrieb:

    Eine (nur für NRW gültige) Schulordnung und deren Auslegung zum Maßstab einer Beurteilung zu machen (vgl. obige Einlassung von Maze: ".... alles andere ist FALSCH!") halte ich für gewagt. Dies ist eine Rechtsauffassung, es gibt andere.


    Als damals einer aus meiner Klasse aufgrund einer Einzigen Note vor Gericht gegangen ist (zugegeben, sie war extrem ungerechtfertigt, dennoch nciht versetzungsrelevant), gab es da keine andere "Auslegung" des Gesetzes.

    mei klassenlehrer meinte: es gibt keine schulordnung, an die man sich wie an ein gesetz halten muss."
    ist i-wie doof!


    Dann frag ihn mal, ob dies auch für deine Pflichten gilt!
    Alleine für die Aussage würde ich persönlich zum Direktor gehen, bzw. zum Schulamt.


    EDIT:
    Ich muss mich da korregieren:
    Anton2.0 hat z.T. Recht, wenn in der SchulO der jeweiligen Schule steht, dass man in Einzelfällen den Paragraphen ausser Acht lassen kann, dann ist es erlaubt...

    Schlimm sowas.
    Bevorzugte: puck8, Big Dunker, t0b1, CrYstaLX, Kriss Kross, Tiger22, Abu N.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Maze ()

  • Wie sieht es denn aus, wenn der Lehrer schon die (richtige) Note im Notenbuch stehn hat, aber auf der Arbeit ne bessere? Dann kann er doch die Note (nachträglich ist relativ;)) "verschlechtern", oder nicht? So war das mal bei mir-.-


    Ansonsten ist das normalerweise so geregelt, dass die Note feststeht nach der Ausgabe. Es darf nur verbessert werden, nicht verschlechtert.
    [FONT="Book Antiqua"]"What you save is,
    what you lose out in the end.
    Cold Contagious" [/FONT]

    Er ist mein :P FSB-Keks
  • was soll ich sagen??? meiner kleenen wurden die noten verschlechtert nur weil sie im mündlichen schiss hat :(

    wie gut das man ne schulrektorin als nachbarin hat, die gerecht ist, das kind kennt und weiss was es taugt :D haben uns bei ihr beschwert und schwuppdiwupp hiess es herr deutschlehrer habe "ohne zu wollen" falsch bewertet :mad:

    ende gut alles gut...
  • feussahrens1 schrieb:

    Paragraph 1: Lehrer haben immer Recht.

    Paragraph 2: Hat der Lehrer mal nicht Recht, tritt automatisch Paragraph 1 in Kraft.



    Was für ein SCHWACHMAT hat sic hdas ausgedacht?! Also bei mir gab es das NUR eineinzigesmal und das war in der 3 glaube ich!

    Ich hatte eine 1 - 2 in HUS (Fahhradprüfung (Arbeit darüber geschreiben))
    Mann konne nur [X] machen bei a) b) c) d)
    Dann hatte ich auf einer Seite falsch angekreuzt und dafür 1 P. bekommen!
    Ich habe es gesagt das sie einen Fehler gemacht hat und dann hat sie meine Note in eine 2+ geändert! Hatte damals nicht den Mut es meiner Mutter zu sagen ^^ !
    Aber jetzt auf meiner neuen Schule (Gym. 9 Klasse) hab ich mich erkundigt und da sagen alle Lehrer von Biologie bis Sporttheorie bis Englisch u.s.w.
    das man die NOTE nicht ändern darf!!
    Kp wie das bei euch abläuft anderes Bundesland andere Regeln ?? XD
    Also ich wohn in BW (Karlsruhe) !!

    mfg und viel glück ^^
    4 heißt bestanden, bestanden ist gut und gut ist 2!
    [COLOR="Blue"]4 = 2[/color]
  • so alles geklärt...
    DAnke für die Hilfe!!!
    Meine Lehrererin hat ihm wieder eine 2 gegeben, meinte aber nur, dass man mit ihr nicht über Noten verhandeln darf. Die frau ist geistig so zurückgeblieben sie war sauer, dass ich die stunde genutzt habe um 2 Arbeiten zu vergleichen um noch einen Punkt zu suchen.
    NA egal, Ende gut alles gut!
  • Eduard schrieb:

    so alles geklärt...
    DAnke für die Hilfe!!!
    Meine Lehrererin hat ihm wieder eine 2 gegeben, meinte aber nur, dass man mit ihr nicht über Noten verhandeln darf. Die frau ist geistig so zurückgeblieben sie war sauer, dass ich die stunde genutzt habe um 2 Arbeiten zu vergleichen um noch einen Punkt zu suchen.
    NA egal, Ende gut alles gut!


    Unprofessionelles Handeln kommt überall vor, bei Lehrern fällt es halt schnell auf.
    Ich wünschte, die Leute würden auch mit anderen Berufen so ins Gericht gehen. Zum Beispiel Ärzte. Da kippt jeder vor Respekt aus den Latschen udn wenn die noch so Sch***e sind....