illegal oder legal ?


  • gamecard
  • 1369 Aufrufe 23 Antworten

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  • illegal oder legal ?

    Hi leute,
    Einer meint mann kann alles downloaden und er meint noch nur zum eigenen bedarf...:löl:

    und ich wollte wissen ob mann wirklich ALLES downloaden kann(von Internet z.b Filme von torrent usw..)
    Rechtschreibfehler sagen genug über mich aus. Ich schreibe die Texte auf diesem Forum so menschlich wie ich es selbst bin.
  • Es ist eigentlich alles urheberrechtlich geschützt,
    selbst der Post den ich hier schreibe ist mein geistiges Eigentum. ;) :P

    Bei Filmen und Musik sind es die Künstler bzw. das Filmstudio oder der Drehbuchautor... whatever...
    [FONT="Century Gothic"]

    Ein alter Kindheitstraum von mir ist es, die 24bit-Farbpalette als Buntstifte zu besitzen. 16 777 216 Farben ftw!
    ***[/font]
  • Du darfst von Filmen eine Kopie besitzen, wenn Du auch das Original Dein Eigen nennst.


    Nicht ganz. Du darst dir eine Kopie anfertigen, wenn du bzw. jemand in deinem engen Familien-/Freundeskreis das Original hat und auf dem Original kein wirksamer Kopierschutz drauf ist, wobei das Wort "wirksam" natürlich nicht so ganz genau definiert ist.

    Im Prinzip ist tatsächlich alles, was irgendjemand erstellt hat automatisch urheberrechtlich geschützt (Urheberrecht kann aber auch verfallen, z.B. 60 Jahre nach dem Tod es Künsterls oder so...)

    Nur der Ersteller hat das Recht die Lizenz des Produktes zu verkaufen evtl. sogar frei zugänglich zu machen.

    mfg
    Yoda2003
  • halskrause schrieb:

    das gilt nur, solang das original nicht mit nem kopierschutz versehen ist.


    ...und welche Produkte sind NICHT, mit Kopierschutz zugeklebt oder sind Urheberrichtlich geschützt??:D
    Filme, Musik, Spiele...usw... die alle haben heutzutage einen Kopierschutz drauf und WIR downloaden sie zu 95% vom Internet runter !

    Man kann es drehen und wenden, wie man es will...am Ende sind wir, doch alle Verbrecher !
  • @gamecard

    Alleine die Fragestellung in diesem Board ist doch mehr als naiv! Für sämtliche geistige Werke (Schöpfungen) gilt das Urheberrecht - egal wie diese verwertet werden. Dazu zählen auch Freeware- und GNU-Lizenzen. Selbst wenn Du Dir auf einem Blatt Papier eine Notiz machst, dann ist das bereits schützenswürdig. Wichtig ist nur, dass Du dabei nicht abkupferst. Für Filme, Software und Musik braucht man glaube ich hier nicht mehr darauf einzugehen, denn hier steht eindeutig fest, dass ein Download nicht legal sein kann, sofern diesem nicht ein entsprechendes Rechtsgeschäft zugrunde liegt oder der Download ausdrücklich als gestattet erklärt wird.
    Hinsichtlich der Legalität des Downloads an sich (also keine weitere Nutzung, Verbreitung oder Verwertung) streiten sich noch immer die Juristen, in manchen Ländern ist dieser nicht strafbar (vom zivilrechtlichen Ersatzanspruch einmal abgesehen), auch die Sache mit der Privatkopie ist nicht überall gleich geregelt - diese anfertigen zu dürfen wird leider in Deutschland immer mehr eingeschränkt. Tauschbörsen sind grundsätzlich ein gefährliches Pflaster, weil man hier praktisch automatisch zum Uploader wird - und das ist in jedem Fall strafbar. Ob und ab welchem Wert diese Delikte jedoch wirklich verfolgt und bestraft werden, steht auf einem anderen Blatt. Hier ist wahrscheinlich der zivile Schadensanspruch des Urhebers und dessen Durchsetzung nicht zu unterschätzen.
    Zum Abschluss fällt mir nur eines ein: Wo kein Kläger, da kein Richter. Also wenn Du nicht gleich alles an die große Glocke hängst, was Du so besitzt und damit Handel treibst, weil Du ein Dauersauger bist, wird man Dich wahrscheinlich nicht behelligen. Ansonsten verweise ich wieder auf meinen ersten Satz.
    Grüße
    Muvimaker
  • wie naiv bist du denn??

    ist doch eigentlich klar, dass alles, was du nicht selbst gekauft oder hergestellt hast, dir auch nicht gehört :depp: außer jemand schenkt es dir.. aber selbst der kann nur verschenken, was er selbst besitzt
    two beer or not two beer, that's the question (shakesbeer, 1603)
  • Je nach Bundesland wird das laden von Musik zum Eigengebrauch nicht mehr verfolgt.
    Das liegt an einer Überlastung der Gerichte.Illegal bleibt es trotzdem.
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    [SIZE=1]Bevorzugt:[/SIZE] [SIZE=1]Sie wissen es :-)[/SIZE][/SIZE]
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  • Je nach Bundesland wird das laden von Musik zum Eigengebrauch nicht mehr verfolgt.


    Gibts da auch ne Liste, welches Bundesland das nicht mehr verfolgt?
    Gehört Berlin vielleicht auch dazu? ;)

    Ansonsten klar: Programme, die z.B. Freeware oder Trialversionen sind, kannst du ohne Probleme downloaden, auf allem anderen liegt eigentlich ein Urheberrecht, welches du verletzt, wenn du es runterlädst, oder noch schlimmer, wenn du es sogar hochlädst ;)

    mfg
    Creed007
  • "Man darf nix urheberlich geschütztes runterladen", so heißt es ja immer.

    Aber wieso zeigen die in TV so oft, zum Beispiel Gallileo, das Musik zum eigenen Zweck runtergeladen werden darf? Ist das eine Grauzone? Oder werden die alle verknackt, weil die das alle auch wieder ausversehen, z.B. bei Kazaa, wieder UPloaden???
  • oh man waren das noch zeiten vor ca 10 jahren als das noch kein schwanz gejuckt hat und man noch mit kazzaa und dem esel "gearbeitet" hat. da hat kein hahn nach urheberrecht gekräht.
    und heute bist dran wenn du ein bild verlinken tust.
    schaut euch doch die ganze abmahnwelle mal an, bsp bushido.
    ein jetzt exfan verkäuft en pullover mit bushido drauf in ebay und schreibt mit in die artikelbezeichnung bushido ---> arschkarte gezogen....
  • @raumzeitlos
    Na, was wird miraculix wohl meinen? Einsatz in einem Unternehmen! Ich bin überzeugt, dass viele - vor allem kleine - Firmen kopierte Software statt lizenzierter einsetzen. Hier ergibt sich auf den ersten Blick ein nicht zu unterschätzender Kostenvorteil. Wenn allerdings jemand draufkommt, dann kostet es sicher mehr als wenn man die Programme gleich angeschafft hätte. Es wäre natürlich auch denkbar, dass ein Mitarbeiter nicht lizenzierte Software einsetzt. Stell' Dir einmal vor jemand benutzt Photoshop in einem Betrieb und wird verpfiffen. Nicht nur sein Dienstverhältnis ist dadurch in Gefahr, auch die Firma kann sich auf Forderungen gefasst machen. Das ist natürlich nur ein Beispiel. Undenkbar ist es nicht und so selten kommt das sicher nicht vor.
    Was man allerdings zu Hause einsetzt, ist doch in der Regel nicht überprüfbar, insbesondere wenn kein Internetanschluss vorhanden ist, dann können die Programme noch so Heimweh haben. Legal ist es in keinem Fall (immer vorausgesetzt die Kopie oder der Download waren nicht autorisiert).

    @Creed007

    ....auf allem anderen liegt eigentlich ein Urheberrecht...


    Zur Klarstellung: Auf jedem Programm liegt ein Urheberrecht, da es sich um eine geistiges Werk handelt! Das hat nichts mit der Verwertung zu tun und in der Folge mit verbotenem oder erlaubten Download - hier verwechselst Du etwas.

    @janni93

    Aber wieso zeigen die in TV so oft, zum Beispiel Gallileo, das Musik zum eigenen Zweck runtergeladen werden darf? Ist das eine Grauzone? Oder werden die alle verknackt, weil die das alle auch wieder ausversehen, z.B. bei Kazaa, wieder UPloaden???


    Du glaubst scheinbar immer noch alles, was im Fernsehen gezeigt und gesagt wird - oder? Bring ein konkretes Beispiel, dann reden wir weiter.

    @alien16021988

    Das dürfte dzt noch immer so sein, allerdings hat das mit den verfolgten Fällen und der noch immer unsicheren Rechtslage zu tun. Es gibt einfach noch zu wenige Grundsatzurteile. Außerdem ist die Sinnhaftigkeit zu diskutieren: Ich lade mir etwas herunter, das ich weder selbst nutze noch weitergebe (gratis oder gegen Entgelt) - was habe ich vom Download? Außer ich bin ein Sammler ....

    Grüße

    Muvimaker
  • @doomy,

    lies Dir doch bitte den ganzen Thread durch......
    Der Download von urheberrechtlich geschützten Dateien ist genauso strafbar, wie das Bereitstellen!

    Lg, si_m_ba
    [SIZE="2"]Von allen Dingen die mir sind verloren gegangen,
    habe ich am meisten an meinem Verstand gehangen![/SIZE]