Führerschein ab 17, was passiert bei Alkoholmißbrauch am Steuer ?

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  • d@vidoff
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  • Führerschein ab 17, was passiert bei Alkoholmißbrauch am Steuer ?

    Hey,

    Ich habe gerade meinen kleinen Bruder von der Polizeiwache abgeholt, da dieser mit Alkohol am Straßenverkehr teilgenommen hat.

    Er hat einen Führerschein darf allerdings nur mit Begleitperson fahren. Die Begleitpersonen waren allerdings nicht dabei, sondern ein, ebenfalls minderjähriger Freund.

    Ich frage mich nun was da Straf- und Verkehrsrechtlich auf ihn zukommen wird. Die Polizisten wussten selber nicht genau bescheid !

    Soweit ich weiß wird er seinen Führerschein verlieren und 500€ Bußgeld bezahlen müssen. Was kommt sonst noch, MPU auf jeden Fall ?
    Mein Bruder hatte, nach Atemtest, 0,7 Promille ! Das ist meines Wissens nach eine Straftat. Was für eine Strafe bekommt man denn für so eine Verkehrsstraftat ?

    Hoffe ihr könnt mir ein paar Antworten liefern !

    MfG

    David
    so far...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von d@vidoff ()

  • -Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr nach §316 und evtl. auch Straßenverkehrsgefährdung nach §315c StGB => viele, viele Sozialstunden
    - Abgabe des Führerscheins bis zu 2 Jahre
    -Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird
    -Probezeit verlängert sich um 2 Jahre

    -> wohl blöd gelaufen.....
    [COLOR="Blue"][FONT="Verdana"]Was nutzt der Tiger in der CPU, wenn ein Esel an der Tastatur sitzt.[/FONT][/color]
  • Danke für die schnelle Antwort luedenscheid !

    Also § 315c StGB gilt auf keinen Fall, da keine Aufälligkeit vorhanden war.

    Gilt §316 bei einem Minderjährigen ? Bis zu 1 Jahr Haft finde ich etwas krass, vor allem da die beiden Nachts durch eine 30er Zone gefahren sind und niemand direkt gefährdet wurde.

    Das Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger ist das gleiche wie eine MPU oder ?
    Wer entscheidet denn wie lange der Führerschein weg ist ?

    luedenscheid schrieb:

    -> wohl blöd gelaufen.....


    Selber schuld, nur gut das niemand verletzt wurde !

    MfG
    so far...
  • Also, wie der Kollege vor mir schon schrieb:
    §315c kann lediglich Anwendung finden, wenn es zu einer konkreten Gefährdung gekommen ist...Sprich er müsste eine Person oder eine Sache von bedeutendem Wert (zwischen 750-1250 Euro) gefährdet haben. Das Fahrzeug, indem er fuhr ist selbstvertsändlich NICHT taugliches Gefährdungsobjekt.
    Also gehe ich mal davon aus, dass §315c auscheidet...
    §315b auch, denn der gilt nur bei exogenen Eingriffen in den Straßenverkehr...
    Jetzt bleibt noch §316...
    Mit 0,7%. war er im Zustand der relativen Fahruntüchtigkeit, was genauer bedeutet, zu seiner BAK muss noch ein gewisse Auffälligkeit hinzugekommen sein, die dazu führte, dass er angehalten wurde...Ohne diese Auffälligkeit scheidet er auch bei der Anwendung von §316 aus....Folglich kann er wenn es glatt läuft zumindest strafrechtlich mit einem blauen Auge davon kommen..
    Sonstige Details kann ich Dir jedoch leider auch nicht vermitteln...
    Also ich an seiner Stelle würde mir über juristischen Beistand doch mal genauer Gedanken machen...
    Außerdem würde ich Deinem Bruder mal ordentlich den Kopf waschen, was ihm eigentlich in seinem Teenie-Hirn da durchgebrannt ist....Es gibt ein Alkoholverbot für Fahranfänger bis 21 Jahre...Nicht ohne Grund....
    Und dein Bruder darf noch nichtmal alleine fahren und baut so einen Mist und setzt sich besoffen hinters Steuer....
    :rot:
    Geht echt gar nicht..
    cya
    T0x1n
    [SIZE="1"]Gegen Gesetze darf man nicht verstoßen,aber man soll sie von Anfang an vernünftig interpretieren [/SIZE]
    [SIZE=1] [Roman Herzog, 6. Bundespräsident][/SIZE]
  • Also seine Fahrerlaubnis kann er vorerst auf jedenfall vergessen, nicht nur wegen dem Alkohol, wurde ja schon oft erwähnt, sondern auch wegen dem Fahren ohne Begleitperson (der Freund ist meines wissens nach nicht als Begleitperson anzusehen). Dies kostet auf jedenfall schonmal den Führerschein, und könnte sogar fahren ohne Fahrerlaubnis sein, da bin ich mir aber nicht sicher.
  • .. mit 17 Führerschein und er ist Betrunken gefahren! :depp:

    Also ich find da es ja eine art "Sonderregelung" ist, wenn soetwas vorkommt das Gesetzt geändert werden sollte das soeiner wie dein Bruder NIE wieder ein Fahrzeug führen dürfte!

    Das ist meine Meinung!

    :löl:
    Es steht überall man muss nur LESEN
  • pretador80 schrieb:

    Also ich find da es ja eine art "Sonderregelung" ist, wenn soetwas vorkommt das Gesetzt geändert werden sollte das soeiner wie dein Bruder NIE wieder ein Fahrzeug führen dürfte!

    Das ist meine Meinung!


    Deine Meinung interessiert mich nicht !

    Ich hatte nach den möglichen Konsequenzen gefragt und das wurde mir ja auch von den Leuten, die in der Lage sind objektiv zu antworten, beantwortet ! Vielen Dank an euch !

    Bitte schließen !

    Mfg
    so far...