Abgeschleppt, korrekt???

  • Auto & Recht

  • hotginger
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  • Abgeschleppt, korrekt???

    Folgendes (total dämliches) ist mir passiert.
    Und zwar sind mein Mann und ich am Donnerstag abend wegen einem familiären Notfall mit dem Zug nach Berlin gefahren.
    Es war abends der letzte Zug der gefahren ist und da alles so plötzlich gehen musste sind wir erst zwei Minuten vor Abfahrt des Zuges am Bahnhof gewesen. Weil es so knapp war haben wir uns auf einen normalen Parkplatz gestellt und sind zum Zug gerannt und es war echt ein Wunder dass wir den Zug noch erwischt haben...
    Heute (Samstag) sind wir wieder zurück gefahren, gehen zum Parkplatz und...

    das Auto ist WEG...

    Also haben wir bei der Polizei angerufen und die haben uns gesagt dass das Auto gestern abgeschleppt wurde.
    Ist das Rechtens? Ok wir haben ohne Parkschein geparkt, aber wir haben niemanden behindert, standen auf einem normalen Parkplatz, das höchste was ich dazu im Bußgeldkatalog gefunden habe war für Parken ohne Parkschein länger als 3 Stunden war 25 Euro...
    Und der Parkplatz ist wirklich groß, ist nicht so als ob dadurch die letzten zwei Tage keiner mehr parken konnte...

    Also durften die das? Kann man dem "widersprechen" oder ähnliches? Und wer ist haftbar wenn die beim Abschleppen was kaputt gemacht haben? Wir haben einen 92er 5er BMW mit Automatik und da ist das mit dem Abschleppen ja so ne Sache...

    Ich hoffe mir kann jemand antworten! Vielen Dank
  • Sieht schlecht für dich aus :(

    Nachfolgend findest du die genaue Definition plus entsprechende Gerichtsurteile mit Aktenzeichen.

    Parkuhr/Parkschein (§ 13 Abs.1 StVO)

    Eine Parkuhr (wie auch ein Parkscheibengebot) enthält ein modifiziertes Halteverbot (eingeschränktes). Insofern besteht kein Unterschied zu den Halteverboten, die durch Vorschriftenzeichen gem §41 StVO angeordnet werden. Eine abgelaufene Parkuhr kann somit Grundlage für das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme sein.
    BVerwG, NZV 1988, 38= NJW 1988, 2814.
    Dies ist bei einer Überschreitung der zulässigen Parkzeit um mehr als 3 Stunden regelmäßig nicht unverhältnismäßig.
    BVerwG, BWVPr. 1984, 105.
    Dies auch bei Überschreiten um mehr als 1 Stunde.
    BVerwG, NVwZ 1988, 623;
    OVG Hamburg, DÖV 1990, 350.
    Bei Überschreiten um mehr als 1 Stunde, wenn auch keine konkrete Behinderung vorliegt.
    VGH Kassel, NZV 1999, 56;
    Das Abschleppen eines Fahrzeugs, das mehrere Stunden lang ohne Parkschein geparkt hat, ist nicht deshalb unverhältnismäßig, weil die Abschleppkosten ein Mehrfaches der Parkgebühr oder des Verwarnungsgeldes betragen. Verwarnungsgeld und Ersatz der Abschleppkosten betreffen unterschiedliche Rechtskreise.
    VGH München vom 7.12.1998, NJW 1999, 1130.
  • Haftung bei Schäden

    Hallo hotginger,
    ja da sind ja schon einschlägige Paragraphen zitiert worden.
    Also schreib ich mal was zu dem Part Haftung bei Schäden.

    Wenn an eurem guten Stück Beschädigungen beim/durch das Abschleppen entstanden sind, so ist dafür natürlich das Abschleppunternehmen haftbar.
    Aber was soll schon groß passiert sein? Die Polizei / Politessen schreiben ein Protokoll, indem auch evtl. schon vorhandene Beschädigungen dokumentiert werden. Dann kommt der bestellte Abschlepper, das Auto kommt per Kran auf den LKW und ab dafür. So wird es zumindest hier gemacht.

    Wichtig ist auch zu beachten, dass vom Abschleppunternehmen Stellplatzgebühren berechnet werden können; also lasst euer Auto lieber nicht zu lange dort stehen.

    Trotzdem euch noch einen schönen Sonntag.

    Gruß
    Luemmel33:read:
    [FONT="Comic Sans MS"]Sei auch du ein Lümmel,
    im Verkehrsgetümmel.
    [/FONT]
  • hotginger schrieb:

    Weil es so knapp war haben wir uns auf einen normalen Parkplatz gestellt und sind zum Zug gerannt und es war echt ein Wunder dass wir den Zug noch erwischt haben...


    schön und gut , aber wo habt ihr die Fahrkarten für den Zug gekauft, soweit ich weiß geht das nicht, während der Zug fahrt.

    Ich glaube auch nicht das ihr ein Chance habt,aber ihr könnt ja mit eurem "Notlage" Version bei der Bußgeld stelle vorsprechen , auch wenn die gnädig sein sollten, werdet ihr nicht an den Abschleppkosten vorbeikommen.

    Hier mal ein Text zu Abschleppen vom Parkplatz

    Abschleppen auch vom Parkplatz?
    Frage an den Anwalt

    Wer ohne Parkschein oder nach abgelaufener Parkuhr auf einem Parkplatz steht, muss nicht nur damit rechnen, einen Strafzettel zu erhalten - er kann sogar kostenpflichtig abgeschleppt werden. Eine konkrete Verkehrsbehinderung muss nicht unbedingt vorliegen.

    Nach Ansicht der Gerichte sollen in parkraumarmen Stadtteilen die Parkplätze nämlich möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stehen. Als weitere Argumente werden Gründe der negativen Vorbildfunktion herangezogen: Verkehrsverstöße einzelner Autofahrer würden andere Verkehrsteilnehmer dazu verleiten, sich ebenfalls verkehrswidrig zu verhalten.

    Die Polizei darf jedoch nicht sofort abschleppen, sondern muss eine gewisse Zeit warten, um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Anders kann es demjenigen ergehen, der sein Auto unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abstellt. Hier kann es gerechtfertigt sein, nach kurzer Zeit den Wagen entfernen zu lassen: Schwerbehinderte sind als Verkehrsteilnehmer auf besondere Rücksichtnahme angewiesen.

    erschienen am 17. April 2004
    Quelle: Abendblatt


    Nichts für ungut, aber das nächste mal solltet ihr ein Taxi nehmen,das ist bestimmt billiger .

    Gruß
    Paderborner
  • Fahrkarten kann man per Internet kaufen auch rein theoretisch wenn der Zug schon im Bahnhof steht, aber wir haben die ca. 25 Min vor Abfahrt des Zuges zuhause geholt, nur reservieren geht dann nicht mehr.
    Die Karte wird dann einfach ausgedruckt...

    Das Taxi wäre an dem Stau in dem wir standen auch nicht schneller vorbeigekommen, eigentlich hätten wir gerade noch genügend Zeit gehabt im Parkhaus zu parken, aber so war das Parken auf dem Parkplatz die einzige Möglichkeit...

    Mist, dann muss ich wohl zahlen...
  • An der Zahlung wirst du nicht rumkommen.

    Was das Abschleppunternehmen betrifft
    schau dir die Abschleppfahrzeuge an, sind es welche die das Auto hinter sich herschleppen und dein BMW (Heckantrieb) wäre also mit den beiden Heckrädern mitgerollt, kannst du von einem Automatik-Getriebeschaden ausgehen.
    (seltenere Abschleppvariante)

    Dies wird aber nicht der Fall sein, da das Abschleppunternehmen mit einem kleinen Blick in den Innenraum erkennt, dass es sich um ein Automatikfahrzeug handelt und diesen folgedessen huckepack per Kran mitnimmt, dann passiert auch nichts am Automatikgetriebe.

    Andere Beschädigungen sind bei beiden Abschleppvarianten immer drin und letztendlich schwer beweisbar.

    Vielleicht redest du freundlich mit dem Abschleppunternehmen,persönlich, beim Abholen des Wagens!, vielleicht geht ein wenig was am Preis.
    Willst du fliegen, lass hinter dir, was dich nach unten zieht!