Ärger mit Unitymedia


  • Autodidakt
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  • Ärger mit Unitymedia

    Folgendes ist passiert:

    Am vergangenen Freitag standen 2 Menschen von der Unitymedia GmbH vor meiner Tür und meinten ich würde einen Kabelanschluss besitzen für den eine monatliche Gebühr von ca. 20,00 Euro anfallen würde, ich müsste jetzt sofort einen Vertrag unterschreiben oder die Herrschaften in meine Wohnung lassen, damit sie meinen Antennenstecker stillegen können.

    Das alles in einem sehr schroffen und unfreundlichen Ton, daher verweigerte ich schon aus Protest den Einlass in die Wohnung und weigerte mich ebenfalls einen Vertrag zu unterschreiben. Dazu muss erwähnt werden, dass ich gar keinen Fernseher besitze, theoretisch wäre es gar kein Problem gewesen den Herrn in meine Wohnung zu lassen. Ich bat ihm an dies von außerhalb meiner Wohnung zu regeln, was, wie er sagte, zwar möglich aber umständlich wäre, da er in den Keller müsse, während ich auf meinen (nicht vorhandenen) Fernseher schaue und ihm mitteile wann das Bild weg sei..... auch dies verneinte ich.

    Darauf hin drohte er mir, wenn ich mich nicht bis Montag bei ihm melden würde, würde er mein Wohnhaus an einem Sonntag aufsuchen, alle meine im Haus befindlichen Mitbewohner wecken und diese bitten auf ihren Fernseher zu schauen, während er meine Leitung sucht. Er fügte noch ganz süffisant hinzu, dass er sich die Zeit gerne an einem Sonntag nehmen würde...... Dazu muss erwähnt werden, dass ich exorbitant zickig werde wenn mir gedroht wird und mir dann auch kein Preis zu hoch ist solche Arschgeigen zu ärgern.

    Zumal ich mich gerne mit Menschen anlege, die ihr Leben verkackt haben, zu einem Sicherheitsdienst oder sonstigen Einrichtungen wechseln wo man Knüppel oder eben nen schicken Unitymediaausweis tragen darf und selbige dann meinen sie könnten den dicken Max machen und die Leute wie Dreck behandeln.

    Mein Plan ist, ich rufe den Herrn morgen an un teile ihm mit dass ich mich für die „Sonntagmorgen-alle Nachbarn-aus-dem-Bett-klingeln“- Variante entschieden habe. …. und dann mal warten was passiert.

    Meine Frage an Euch lautet, worauf kann ich mich dann einstellen, nachdem Gesetzt muss ich niemanden in meine Wohnung lassen, zumindest keinen der keinen richterlichen Durchsuchungsbefehl hat. Aber was haben diese Typen für solche Prinzipienreiter wie mich noch in der Hinterhand... nicht das ich am Ende noch blöd aus der Wäsche schaue...?!

    Gruß Autodidakt
    Leistung geht vor Umweltschutz

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Autodidakt ()

  • Nun gut wundern braucht man sich heute über nichts mehr.

    Die UM-Leute haben sicher nicht mehr Rechte als die GEZ. Und darüber wurde schon genug geschrieben.
    Du räumst auch ein Spaß an solchen Situationen zu haben, deshalb wundert mich die Eskalation nicht wirklich.

    Ich kenne es so, dass der Kabelanschluss über die Umlagen der Wohnung bezahlt wird. Wenn du das nicht machst entstehen dem Vermieter natürlich Kosten. Um diese abzuwenden könnte der Vermieter sich an UM gewannt haben.
    Als Mieter hat man durchaus auch Pflichten.

    Warum ich das schreibe?
    Weil mir unklar ist, was die bei/von dir wollen. Warum sie zu dir kommen.
    Gründe dafür haben sie sicherlich. Sie dürften diese auch genannt haben.
    Nur finde ich sie hier nicht.

    Gruß
    yuhu

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von yuhu () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Da er schreibt das er keinen Fernseher hat, wird er er wohl auch keine Benutzungsgebühr für den Kabelanschluss entrichten müssen.
    Wäre ja noch schöner wenn ich etwas bezahlen soll das ich gar nicht nutze und das bloss weil es da herum liegt.

    Ich gehe mal davon das es sich nicht einmal um Mitarbeiter von Unit Media handelt, sondern eher eine kleine Betrügermasche ist, die auf Drohungen baut um Ihre Forderungen durch zu setzen. Ruf doch UM einfach mal an und frage nach ob dem denn so ist das sich Mitarbeiter der UM mit Drohungen Zutritt in die Wohnung verschaffen wollen.

    Ansonsten glaube ich nicht das groß etwas geschehen wird. Ich denke mal das die sich nicht wieder melden werden.
    Und wenn doch einfach mal die Ausweise vor der Tür geben lassen, Telefon in der Hand und die Daten in der Zentrale abfragen. Geben sie dir nicht die Möglichkeit das zu kontrollieren weißt du wo du dran bist. :D
    Danach einfach mal 110 im Telefon antippen und die grün weißen (heute sind sie ja schwarz) Jungs drauf hinweisen das vor deiner Tür nicht recht schaffende Herrschaften stehen.


    Ich habe hier mal was gefunden zur Nutzung des Kabelanschlusses.

    Kabelfernsehen als Unterkunftskosten


    BSG, Mitteilung vom 19. 2. 2009 - 6/ 09 (Lexetius.com/2009,146)

    1. Bei Gebühren für das Kabelfernsehen handelt es sich nicht um angemessene Kosten der Unterkunft, wenn die Nutzung mietvertraglich freigestellt und ein anderweitiger Zugang zum Fernseh- und Radioempfang gewährleistet ist. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts im Verfahren B 4 AS 48/ 08 R am 19. Februar 2009 entschieden.

    2. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts handelt es sich bei den Gebühren für die Kabelnutzung zwar grundsätzlich um erstattungsfähige Nebenkosten, die als Aufwendungen für Unterkunft iS von § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II vom Grundsicherungsträger zu erbringen sind. Die Übernahme von Nebenkosten ist davon abhängig, ob sie ihrer Art nach umlagefähig iS von § 556 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit § 2 Betriebskostenverordnung und kraft Mietvertrags vom Mieter zu tragen sind, also nicht freiwillig vom Mieter übernommen werden, nur um einen bestimmten Ausstattungsstandard zu erreichen. Voraussetzung ihrer Erstattungsfähigkeit ist ferner - ebenso wie die der Kaltmiete - ihre Angemessenheit. An letzterer fehlt es bei Gebühren für Kabelnutzung zumindest dann, wenn die Nutzung dem Mieter freigestellt ist und das durch den Kabelanschluss bewirkte Fernsehen und Radiohören durch eine andere technische Einrichtung, die fest mit der Mietsache verbunden ist, sichergestellt wird.

    3. So liegt der Fall hier. Der Vermieter der Klägerin gewährleistet den Zugang zu Fernsehen und Radio durch eine Fernsehgemeinschaftsantenne. Die Kosten hierfür werden von der Beklagten als Leistungen für Unterkunft erbracht. Durch die Beschränkung auf die Übernahme der Kosten für diese Art des Fernsehzugangs wird die Klägerin auch nicht in ihrem Recht auf Informationsfreiheit im Sinne von Art 5 Abs 1 Grundgesetz beeinträchtigt.

    Linkverweis
    Grüße Diabolo01
    Frage nicht woher ich komme, sondern erfreue dich das ich da bin.


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Diabolo01 ()

  • Es können jetzt 2 Sachen passieren:

    1) Der Typ klingelt nicht am Sonntag um 6.

    2) Der Typ klingelt am Sonntag um 6 und versucht die Nachbarn aufzuhetzen. "Ja, wir müssen sie jetzt stören, weil der Typ in Wohung 4711 blahblah". Der Schuß kann aber deftigst nach hinten losgehen für die Kabelgesellschaft, denn ich kann mir vorstellen, daß dann binnen 2 Wochen eine Satellitenschüssel am Dach hängt und die Kabelgesellschaft n x 20 Euro in den Wind schießen kann. Kundenunfreundlicher und noch dämlicher kann man sich nicht anstellen. Wenn Du die Leute nicht in die Wohnung lassen willst, dann ist das kein Grund am Sonntag morgen die Nachbarn zu wecken und den Frust an denen auszulassen.

    Wer mich am Sonntag um 6 aus den Bett schmeißt und meint in meine Wohnung zu müssen, nur weil meinem Nachbar das Kabel abgeklemmt werden soll, dem knalle ich die Tür umgehend wieder zu. Im Gegenteil, ich würde sofort noch die Polizei rufen, daß sich hier dubiose Personen rumtreiben. Am Sonntag früh rechne ich jedenfalls nicht mit der Kabelgesellschaft, da rechne ich eher mit Trickbetrügern. Außerdem würde ich gleich noch deren Arbeitgeber/Betriebsrat melden, daß hier Leute am Feiertag arbeiten.
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß das vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Wenn doch, dann ist er äußert bekloppt, denn dann hat er den Auftrag zur Kundenvergraulung noch selbst seinen Mitarbeitern erteilt.

    So, arbeiten ohne Auftrag, da sind wir schon beim nächsten Problem. Wer haftet, wenn die etwas kaputtmachen? Die Kabelfirma sicher nicht, denn die Leute sind ohne Auftrag am Sonntag gekommen. Wer haftet, wenn die beim Arbeiten die Treppe runterfallen und sich das Bein brechen? Über den Arbeitgeber werden die in dem Fall auch nicht versichert sein, da kein Auftrag zur Sonntagsarbeit vorliegt.
    Wenn die dann noch mit dem Firmenwagen angereist sind, dann wird's lustig. Also ich würde die klingeln lassen :devil:

    PS: Steht bei Deiner Klingelanlage nicht sowieso eine Wartung diesen Sonntag an? :D


    Linda
  • Autodidakt schrieb:


    Darauf hin drohte er mir, wenn ich mich nicht bis Montag bei ihm melden würde, würde er mein Wohnhaus an einem Sonntag aufsuchen, alle meine im Haus befindlichen Mitbewohner wecken und diese bitten auf ihren Fernseher zu schauen, während er meine Leitung sucht. Er fügte noch ganz süffisant hinzu, dass er sich die Zeit gerne an einem Sonntag nehmen würde...... Dazu muss erwähnt werden, dass ich exorbitant zickig werde wenn mir gedroht wird und mir dann auch kein Preis zu hoch ist solche Arschgeigen zu ärgern.


    Das markierte Verhalten ist Nötigung.

    Wenn Du mindestens einen Zeugen hast, erstatte Anzeige.

    Z.
  • Da es sich so anhört, als würde Autodidakt in einem Mehrparteien-Haus wohnen, kann er sich im normalfall nicht vor den Kabelgebühren drücken, da diese in den Nebenkosten vorhanden sind, und die NK mit der Miete bezahlt werden.
    Bei mehr als 4 Parteien übernimmt das normalerweise der Hauseigentümer, da mehrfach-Anschlüsse günstiger sind, als Einzel-Anschlüsse.
    Daher ist es egal, ob TV vorhanden oder nicht, die Kabelgebühren bei Mietwohnungen immer zu zahlen.
    Bei 90% der Mietshäuser liegen die Wohnungen auch übereinander, so daß die Antennen-Kabel hintereinander geschaltet sind. Da läßt sich im Keller keine Wohnung einzeln abklemmen.
    Auch in den Wohnungen wird da nichts abgeklemmt, da die Wohnungen darüber dann keinen Empfang mehr haben.

    Es wird auch kein Mitarbeiter irgendeines Kabel-Anbieters Sonntags morgens alle Hausbewohner rausklingen.

    Lediglich bei Einfamilien-Häusern kann ein Mitarbeiter eines Kabel-Anbieters vorbeikommen, um einen Anschluß still zu legen.
    Das aber auch nur, wenn kein Vertrag besteht, oder nicht bezahlt wird.
    Bei nicht-bezahlen wird auch zuerst gemahnt und das abklemmen angekündigt.

    Und wenn die Leute vorbei kommen, sind die meistens recht freundlich, da die die Hintergründe des "Abklemm-Auftrags" nicht kennen.
    Die bekommen nur den Auftrag, den Übergabe-Punkt still zu legen. Denen ist egal warum, es ist ihr Auftrag.

    Habe ich selber hinter mir: Kabel-Anschluß gekündigt, und nach kurzer Zeit stand ein Unitymedia-Mitarbeiter vor der Tür.
    Hat ganz freundlich gefragt, ob ich ihm erlaube, den Übergabe-Punkt anzukelmmen und zu verplomben.
    War für mich damals kein Problem. War ja Hauseigentümer und habe nach Umstieg auf DVB-T selber gekündigt...

    Kleinen Tip:
    Setz mal ne riesige Kanne Tee auf, damit das warten nicht so trocken wird....
  • erm das halte ich für ein Gerücht das wenn der Kabelanschluss vorhanden ist aber man zb seinen TV über DVB-T oder DVB-S betreibt oder man Fernsieht über T-Entertain und man dies auch mit seinem Vermieter so vereinbart hat man dennoch Kabelgebühren zahlen muss.
    Ich habe schon mehrfach Satelliten Anlagen in Wohnungen installiert die auch Kabelanschluss im Mehrfamilienhaus gehabt hätten und da musste keiner die Kabel-gebühr trotzdem über die NK zahlen. Telefonanschluss zahlste ja auch nicht wenn du kein Festnetz Telefon in der Wohnung hast nur weil eine Dose in der Wand ist und du über Handy Telefonierst oder?
    wer nicht kotzt trinkt nicht am limit!
  • und wieder hört man was schlechtes über UM... also entweder hat sich das ganze internet gegen diese firma verschworen, oder sie sind wirklich so dreist und schlimm... blöderweise überlege ich grade, meinen kabelanschluss zu kündigen und bei denen einen mit internet anschluss zu buchen...

    ich glaub da muss ich erst noch weiter forschen, bevor ich mich da entscheide...
  • Autodidakt schrieb:

    Am vergangenen Freitag standen 2 Menschen von der Unitymedia GmbH vor meiner Tür und meinten ich würde einen Kabelanschluss besitzen für den eine monatliche Gebühr von ca. 20,00 Euro anfallen würde, ich müsste jetzt sofort einen Vertrag unterschreiben oder die Herrschaften in meine Wohnung lassen, damit sie meinen Antennenstecker stillegen können.

    Hast du nun einen Vertrag mit der Unitymedia GmbH oder nicht? Es spielt keine Rolle, ob du einen Kabelanschluß hast, der über die Nebenkosten abgerechnet wird. Dann wäre es nämlich Aufgabe des Vermieters, säumige Zahlungen von dir einzufordern. Wenn du keinen Vertrag mit denen hast, dann wirf sie entweder hochkant hinaus oder erstatte Anzeige zumindest wegen Nötigung.

    Wieso sollst du eigentlich einen Vertrag unterschreiben, wenn du schon einen Vertrag mit der Unitymedia GmbH hast oder benötigen sie einen Vertrag, um den Kabelanschluß stillzulegen. Warum solltest du etwas unterschreiben, wenn es gar nicht deinen Interessen entspricht? Zusatzfrage: da es sich im Falle der Vertragsunterzeichnung wohl um ein Haustürgeschäft sozusagen zwischen Tür und Angel handelt, haben sie dich auf dein dir zustehendes Rücktrittsrecht nebst den dazugehörigen Fristen hingewiesen? Nein? In meinen Augen sieht das sehr nach einer Betrugsmasche aus.

    Irgendwelche windigen Vertreterfritzen o9der wer auch immer haben natürlich keinerlei Recht, die Wohnung zu betreten. Wenn sie Druck ausüben um den Eindruck zu erwecken, sie wären dazu berechtigt, dann ist das Nötigung. Ich hätte zunächst einmal von ihnen gefordert, sich auszuweisen. Dann hätte ich sie nach ihrem schriftlichen Auftrag gefragt oder anderen Unterlagen, die ihren Auftrag bestätigen. Wie, sie haben keinen? Kein Problem, die Anzeige wegen Betrug folgt auf den Fuß.

    Wer jemanden damit nötigt, andere Hausbewohner sonntags zu belästigen, der ist sowieso nicht allzu seriös. Ich stelle mir gerade vor, ich wäre solch ein Nachbar oder gar der Vermieter. Mit solchen Typen würde ich Schlitten fahren. Ich würde sie sofort des Grundstücks verweisen und bei Zuwiderhandlung zusätzlich wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Man sollte solchen Leuten das Handwerk legen.

    Passieren kann dir garnichts, Rechte haben sie nicht. In deiner Wohnung haben sie ohne deine Einwilligung nchts verloren. Und selbst wenn sie eine begründete Forderung an dich hätten, dann hätten sie schlechte Karten. Schlimmstenfalls müssten sie dann einen Gerichtsvollzieher bemühen und Selbstjustiz wird hierzulande nicht gerne gesehen.

    Aber ich fürchte, dein Spaß ist vorbei, Autodidakt. Ich glaube kaum, daß diese Vögel so schnell wieder bei dir blicken lassen, schon gar nicht sonntags früh.

    Gruß Konradin