Mp3-Player aus Hongkong


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  • Mp3-Player aus Hongkong

    Hallo!
    Ich habe meiner kleinen Schwester (14 jahre) mein Ebay-Passwort überlassen, damit sie auch etwas bestellen kann (natürlich nur etwas, das sie sich leisten kann, das weiß sie auch). Soweit klappte das auch immer ganz gut, aber jetzt hat sie folgenden Mp3-player bestellt:

    New 16GB 1.8" 3rd Gen MP3 MP4 USB FM Video Player M3p bei eBay.de: (endet 29.05.09 21:58:00 MESZ)

    Sie freut sich natürlich total darüber, weil sie einen mp3-player, der aussieht wie ein ipod, um ein paar euro gekriegt hat. Aber wird es da nicht probleme mit dem zoll geben? habt ihr damit erfahrung? wenn ja, dann werde ich mich mit dem verkäufer in verbindung setzen und ihm sagen, dass ich zurücktreten muss.
    aber dieselben mp3-player gibt es auch in deutschland zu kaufen, ebenfalls nicht von ipod, sondern sie sehen nur so aus. hier ein beispiel:
    Neuer 16 GB Speicher Slim MP3, MP4 Player,Video,Radio bei eBay.de: (endet 31.05.09 12:49:43 MESZ)

    ich bitte um rat!!
    mfg
    Monika
  • Es ist nicht zu erwarten, daß es Probleme mit dem Zoll geben wird, ist der Warenwert doch ziemlich gering. Anders wäre es natürlich bei Produktpiraterie, da kann es schon passieren, daß die Ware eingezogen wird. Ich habe keinen Markennamen entdeckt und es wird nirgends behauptet, daß es ein i-pod sei. Inwieweit der Hersteller gegen geltendes Lizenzrecht verstößt ist unklar, aber auf den ersten Blick scheint alles ok zu sein.

    Bedenken sollte man natürlich, daß die Lieferzeit recht lang ist und daß der Gerichtsstand wahrscheinlich Hongkong sein dürfte. Aber jeder muß selbst eintscheiden, ob das Risiko es ihm wert ist.

    Gruß Konradin
  • hallo
    danke für deine schnelle antwort.
    eben die produktpiraterie macht mir angst. ich kann dem zoll nachweisen dass ich nur die 16,irgendwas euro bezahlt habe und keinen cent mehr, aber das aussehen des players macht mir sorgen, weil er ja genau aussieht wie ein mp3-player. falls er wirklich beim zoll eingezogen wird und die sagen, dass es ein plagiat ist und das verboten ist, kann ich dann einfach auf das produkt verzichten (geld ist natürlich weg, aber die 16 euro wäre es mir wert)?
    glg
  • Bloß weil er ähnlich ist muß er noch lange kein Plagiat sein. Zumindest wird nirgendwo behauptet, er sei ein i-pod.

    Ich erinnere mich an Fälle von gefälschten i-pods, welche als angebliche Originale verkauft wurden. Zumindest dies ist hier mit Sicherheit nicht der Fall.

    In solch einem Fall wäre das Geld wohl weg, weil dir als Käufer allein schon aufgrund des Preises klar sein müsste, daß es sich nicht um ein Original handelt und somit illegal ist.

    In diesem konkreten Fall hast du aber ein No-Name-Produkt erworben und der Preis steht in keinem krassen Mißverhältnis zur zu liefernden Ware. Du hast dir also nichts zuschulden kommen lassen.

    So weit, so gut. Aber ein Wermutstropfen bleibt dennoch. Im Falle eines Transportschadens oder sonstiger Unstimmigkeiten bist du auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Hongkong ist bekanntlich weit. :)

    Gruß Konradin
  • das finde ich gut, dann kann sich meine schwester wohl über ihren mp3-player freuen :)

    ich hatte mir mal einen wecker mit projektorfunktion (der wecker projeziert die uhrzeit an die wand oder decke) aus hong kong gekauft und mein vater hat den projektor zu weit gedreht und dieser war dann kaputt. sogar da habe ich das ganze geld zurück bekommen, inklusive versandkosten! also immer ist nicht alles verloren, wenn ein schadensfall auftritt. und wenn doch, dann kann sich meine schwester noch einen um 12-16 euro und das ganze 10 mal bevor sie auf den preis eines ipods kommt...

    falls irgendjemand andere ansichten hat, dann bitte schreibt mir.
    danke dir konradin für deine hilfe!
    mfg
    monika
  • Konradin schrieb:

    Bloß weil er ähnlich ist muß er noch lange kein Plagiat sein. ...


    So ganz stimmt das nicht! Der I-Pod hat nicht nur einen geschützten Namen, sondern auch ein geschütztes Design (in Bereichen).

    Wenn jetzt z.B. ein chinesischer Hersteller in Deutschland Geräte anbietet, die einem Markenprodukt vom Design her extrem ähnlich sind und dies auch bewusst so sein soll, dann kann ein Markenhersteller den Zoll beauftragen, diese Plagiate zu begutachten, den Verkauf stoppen und Prospekte bzw. Geräte einziehen zu lassen.

    Dem Zoll kann man anhand des Ebay-Kaufs und einer beiliegenden Rechnung (Invoice) den Warenwert darlegen. Zoll dürfte bei dem geringen Wert wohl nicht anfallen, ob eine Einfuhr-Umsatzsteuer (19 %) zu bezahlen ist, darüber kann der deutsche Zoll auch Auskunft geben (Freigrenzen beachten).
  • Crackspider schrieb:

    Das wird schon son billiger ramsch für 14 Euro sein.

    Mehr kann man für €16,- ja auch nicht erwarten. :)

    Wer etwas Solides will, der muß sich eben einen Original-I-pod kaufen, auch wenn der natürlich ein Mehrfaches kostet. Aber sowohl die Geschmäcker als auch die finanziellen Möglichkeiten sind natürlich verschieden. Jedem eben, wie er's kann und mag.

    Gruß Konradin