„Bundestag, Bundesrat und Bundesrat waren im März 2003 mit ihren Verbotsanträgen gegen die rechtsextremistische NPD gescheitert. Die Richter stellten das Verfahren damals wegen zu vieler V-Leute in der NPD ein.“
Die Partei des Verfassungsschutzes, die NPD, soll auf bayerischen Wunsch verboten werden. Ist dies vereinbar mit dem Bestreben, dem Wähler ein möglichst breites Spektrum an (Wahl-)Möglichkeiten zu bieten (zu verarschen), oder sollte ein Verbot ein Gebot politischer Hygiene darstellen.
Ich bin mir nicht im Klaren.
Auch Schlapphüte brauchen – z. B. als Vorstandsmitglieder dieser Partei – irgendeine Beschäftigung, zudem lässt sich dieser Haufen, säuberlich in Mitgliederdateien aufgelistet, als Partei besser überblicken. Nicht zuletzt: Auch Nazis (Idioten aller Länder – leider!! – vereinigt euch) brauchen Nestwärme!
Nun …