Vielen dank für die Beiträge!
MFG selli:)
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selli schrieb:
Das Erstellen einer Sicherheitskopie bleibt jedoch in jedem Fall erlaubt, wenn der Nutzer befürchten muß, daß der teure Datenträger eines Tages unbrauchbar werden könnte. [...] Die Sicherheitskopie einer Software wird als dermaßen wichtig eingestuft, daß es hierfür sogar ausnahmsweise erlaubt ist, einen vorhandenen Kopierschutz zu übergehen.
linda schrieb:
Quelle bitte. Ist das Gesetzestext, den Du hier zitierst?
Linda
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von linda () aus folgendem Grund: Doppelposts zusammengeführt
selli schrieb:
10. Unwort Raubkopie
Die Wörter „Raubkopie“ und „Raubkopierer“ gibt’s in keinem deutschen Gesetzestext.
champ schrieb:
ausserdem stellt sich für die user hier, die frage sowieso nicht...
sowas wird ja hier weder geduldet, noch praktiziert...
und ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, dass außerhalb des boardes jemand was unerlaubt, kopiert oder vervielfältigt...
Jumper schrieb:
Einen sogenannten "Raubkopierer" mit der gleichen Strafe zu belegen, wie einen Gewalttäter oder Vergewaltiger, halte ich für überzogen.
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selli schrieb:
Die erste gecrackte Ausgabe des Spiels habe es 40 Minuten nach Verkaufsstart gegeben.
Shadowww schrieb:
@ Dark Blizzard
Würde ich nicht so behaupten. Es gibt immer weniger CDs mit Kopierschutz, weil der nämlich Geld kostet und eh nichts bringt.
selli schrieb:
Die nueren Spiele haben schon fast alle einen Brennschutz...
Wint0r schrieb:
du kannst dir denken,worauf ich hinaus will ...
Zum Thema selbst - geht es um Deutschland,oder ein anderes Land?! (Österreich zum Beispiel ist hier anders in der Handhabung.
Die Privatkopie findet im österreichischen Recht ihre Entsprechung im § 42 UrhG:
(4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.
"Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern (dort sind Papier u. ähnliches gemeint) zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen".
Das ist bereits die durch die Urheberrechtsnovelle 2003 verschärfte Form. Es ist in der Rechtsprechung unumstritten, dass man von jedem Werk, somit auch von jeder CD, unter diesen Voraussetzungen mehrere Kopien für sich oder unentgeltlich zum eigenen Gebrauch eines anderen anfertigen darf. Voraussetzung ist nicht, dass einem das Werk gehört.