Freispruch für Oberst Klein

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  • nannu
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  • jarvis schrieb:

    Jetzt glaube ich aber,dass du keine Ahnung hast,wo Afghanistan liegt.Hier mal eine Karte.
    Für eventuelle Rückfragen: Das Arabische Meer ist ein Randmeer des Indischen Ozeans.

    Doch doch, ich hab schon ein wenig Ahnung. Und deswegen weiß ich auch das zwischen Afghanistan und deinem "Randmeer" noch Pakistan bzw. der Iran liegen. Also um von Afghanistan an dein arabisches Meer zu gelangen hätten die Russen noch eins dieser Länder durchqueren müssen, was diese sich bestimmt nicht widerstandslos gefallen lassen. Da sind sie dann mit der Pazifikflotte von Wladiwostok aus aber hunderte male eher im arabischen Meer. Das ist nämlich gar nicht so weit weg. ;)
    Weil die Klugen immer nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert!
  • Henry277 schrieb:

    Und wie kommen sie von Afghanistan an den indischen Ozean? Indem sie schnell noch ein paar Länder besetzen?

    Vielleicht würde sich Henry277 ja auf dem Landweg zum Indischen Ozean begeben,wo doch eigentlich nur noch ein Land zu durchqueren wäre.Deshalb die Karte.

    McKilroy schrieb:

    Liegt Afghanistan am arabischen Meer???

    Wurde nirgends behauptet.

    McKilroy schrieb:

    Also ich sehe da auf deiner Karte noch ein Land dazwischen.

    Richtig.

    Henry277 schrieb:

    Also um von Afghanistan an dein arabisches Meer zu gelangen hätten die Russen noch eins dieser Länder durchqueren müssen,

    Siehst du,wieder was gelernt.

    Gruß,jarvis.
    [FONT="Palatino Linotype"][SIZE="2"]Heut' mach ich mir kein Abendbrot, heut' mach ich mir Gedanken.[/SIZE][SIZE="1"]([URL="http://www.broeckers.com/archiv/wolfgang-neuss-neuss-deutschland/"]Wolfgang Neuss[/URL])[/SIZE][/FONT]
    [SIZE="1"][FONT="Georgia"]Frank Zappa isn't dead, he just smells funny...[/FONT][/SIZE]
  • Bis 1991 existierte noch die Sowjetunion (Union der sozialistischen Sowjetrepubliken), zu der neben Russland auch Estland, Lettland, Litauen, Weißrussland (Belarus), Ukraine, Moldawien (Moldova), Georgien (Grusinien), Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan (Kirgisien), Tadschikistan, Usbekistan und Turkmenistan gehörten, weshalb Afghanistan (seit 1933 ein souveräner Staat) ein Nachbarland der Sowjetunion war.

    Afghanistan war schon für das Zarenreich unter Peter dem Großen für Russland interessant und interessierte später auch die Sowjetunion, weil der Zugang zum Indischen Ozean wegen eines eisfreien Hafens und wegen des kürzeren Seewegs nach Ostafrika, nach Arabien und nach Indien erstrebenswert war. Natürlich liegt Afghanistan nicht am Meer, die Russen/Sowjets hätten dann noch Teile des Irans (einstmals Persien) und/oder Pakistans (einstmals der Westteil Britisch-Indiens) einnehmen müssen, was sie auch durchaus vorhatten, was dann aber wegen des Scheiterns in Afghanistan gar nicht mehr nötig war. Die Afghanen haben mehrere Kriege ausgefochten, entweder mit den Briten, die auch Interessen in dieser Region hatten (siehe z.B. Erster Anglo-Afghanischer Krieg und Zweiter Anglo-Afghanischer Krieg), oder eben mit den Russen/Sowjets (siehe z.B. Sowjetisch-Afghanischer Krieg, 1979-1989). Daneben gab es auch zahlreiche Bürgerkriege, in denen afghanische Gruppierungen untereinander um die Macht kämpften und aus denen die (wegen ihres Kampfes gegen die Sowjets) von den USA unterstützten Taliban als Sieger hervorgingen. Dass sie einen ultraislamistischen Gottesstaat mit Scharia und Frauenunterdrückung etc. einführten, interessierte in den USA solange niemanden, bis ein Mitglied der (interessanterweise mit der Familie Bush so eng verbandelten) saudi-arabischen Familie bin Laden, das von den Taliban als Gast aufgenommen worden war, für die Terroranschläge des 11. Septembers 2001 verantwortlich gemacht wurde. Der Rest ist bekannt.

    Natürlich hat Russland auch ohne Afghanistan (plus iranische und/oder pakistanische Gebiete südlich davon) Zugang zum Meer. Aber das Nordpolarmeer ist in vielen Bereichen ganzjährig zugefroren (Murmansk ist nur in den Sommermonaten eisfrei und liegt sehr weit weg von interessanten Gebieten). Auch die nördlich gelegenen Pazifikhäfen sind nur im Sommer eisfrei. Der Pazifikhafen von Wladiwostok ist tatsächlich ganzjährig eisfrei, wurde aber auch erst 1858 mit dem Vertrag von Aigun dem schwächelnden China abgerungen (das auch von anderen imperialistischen Mächten wie den Briten, den Portugiesen und den Niederländern bedrängt und ausgebeutet wurde) und ist nur für die Kontrolle des Pazifiks und für den Handel mit Japan und China interessant. Dann haben wir noch Sankt-Petersburg (zu Sowjetzeiten Leningrad genannt), das aber wie Murmansk auch sehr weit ab vom Schuss liegt. Nur für den Handel mit den Ostsee- und Nordsee-Anrainern ist es interessant, und in Kriegszeiten war es auch strategisch wichtig, aber zur Kontrolle Südasiens und für den Handel im arabisch-indischen Raum uninteressant. Das Schwarze Meer ist nur für die Kontrolle des Kaukasusgebietes und für den Handel mit dem Mittelmeerraum interessant. Ostafrika, Arabien und Indien wären zwar relativ schnell über den Sueskanal (Suezkanal) erreicht, aber dieser wurde erst 1869 fertiggestellt und stand bis zur vollen Unabhängigkeit Ägyptens 1946 unter britischer Kontrolle (aber auch später intervenierten die Briten immer wieder in Krisen und Kriegen in der Region).

    Es war also für die Russen/Sowjets tatsächlich nicht ganz so abwegig, nach Afghanistan zu greifen (auch wenn dieser rücksichtslose Imperialismus natürlich zu verurteilen und abzulehnen ist). Mal ganz davon abgesehen, dass der direkte Zugang zum Indischen Meer angestrebt wurde (den man alternativ noch von Wladiwostok aus mit dem Umweg um Südostasien herum hatte), ging es in Afghanisten auch immer um die Ausdehnung der eigenen und die Zurückdrängung der britischen Einflusssphäre und um die Kontrolle der zentralasiatischen Völker und Volksgruppen, die im russischen Zarenreich und besonders in der Sowjetunion einen großen Teil der Bürger ausmachte. Dass die Russen dabei die Zähheit des afghanischen Volkes, die Unterstützung durch die amerikanische Waffenindusrie und die Unkontrollierbarkeit der zerklüfteteten Bergregion unterschätzt haben, ist ihnen nach zehn Jahren dann auch mal endlich klar geworden.

    Was den Startpost angeht: Ich finde es auch furchtbar, dass Oberst Klein nun völlig ohne Konsequenzen aus der Nummer rauskommt. Mal ganz davon abgesehen, dass es von den Amerikanern heuchlerisch ist, von Demokratie und Menschenrechten zu reden, um ihre Kriege zu rechtfertigen, und es unfassbar ist, dass die Bundeswehr, die eigentlich nur Deutschland gegen Angriffe von außen verteidigen darf, da jetzt mitmischt, kann es doch nicht angehen, dass ein Oberst einfach zwei Tanklastzüge bombardieren lässt, obwohl er weiß, dass dort über hundert Menschen herumlaufen (und er wusste es, weil er mehrfach von dem Kampfpiloten darauf hingewiesen wurde und gefragt wurde, ob er nicht erst einmal die Menschen durch einen Tiefflug oder Warnschüsse vertreiben solle). Dass es sich dabei auch zumindest zum Teil um Zivilisten handeln musste, muss ihm klar gewesen sein. Aber selbst wenn er davon ausging, dass dort nur 140 Terroristen waren, wer gibt ihm das Recht, sie einfach auszulöschen?

    Na ja, die amerikanischen Geheimdienste und Armee und die israelischen Geheimdienste und Armee machen das ja auch schon seit eh und je. Ist ja einfacher und schneller, als die Terroristen einzeln zu verhaften und vor Gericht zu stellen. Und wenn Zivilisten dabei draufgehen, ist es halt ein Kollateralschaden, oder die Zivilisten sind selbst daran schuld; hätten ja nicht da rumlaufen müssen. Dass man die Angehörigen der Opfer mit solchem Vorgehen den Taliban und den Terroristen geradezu in die Arme treibt, scheint den Verantwortlichen wohl einfach nicht klar oder schlichtweg egal zu sein.

    Wenn es aber wirklich nur um die Sicherheit der deutschen Soldaten gegangen wäre, dann hätte man tatsächlich alle Menschen vertreiben und dann erst bomardieren können. Ein Anschlag mit den Tanklastzügen wäre dann nicht mehr möglich gewesen, und es hätten trotzdem keine Afghanen sterben müssen.

    Und wenn dann immer wieder Menschen aus Afghanistan direkt oder indirekt als geringwertiger bezeichnet werden als die "zivilisierten" und "kulturell überlegenen" Europäer und Amerikaner, ist das ganz schön traurig und armselig.

    Boah, habe ich mich schon wieder aufgeregt! Dabei wollte ich doch eigentlich gar nichts dazu schreiben. Es hat doch sowieso alles keinen Sinn. Die Reichen und Mächtigen machen, was sie wollen, und der kleine Mann muss es ausbaden, wobei viele der kleinen Männer sich dann auch noch als willfährige Vollstrecker oder Verteidiger zur Verfügung stellen und sich zu Werkzeugen in diesem Trauerspiel machen lassen oder selber machen.

    Ach, ich geh jetzt schlafen. Gute Nacht!
    Makariy Valentin Yakim Balthazar Mikhaylovitch Krishnikov (Makvayazar Kris [Maq'xa])

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Makvayazar Kris ()

  • Konradin schrieb:

    Offenbar ist dir entgangen, werter McKilroy, daß Sowjetunion noch einige Jahre als UdSSR existierte, nachdem die in Afghanistan einmarschiert sind. Selbstverständlich hatten die damalige UdSSR 1979 eine gemeinsame Grenze mit Afghanistan. Oder erwartest du, daß man die geschichtlichen Fakten eigens für dich zurechtlügt?


    Konradin schrieb:

    Außer vielleicht für die Russen den Zugang zum Meer,


    Es wird immer schlimmer.

    Dir ist aber schon klar, dass es einen Unterschied zwischen Russland und der Sowjetunion gibt?

    Und auch schon früher grenzte Afghanistan nicht an's Meer, da sind immer noch Pakistan oder Iran dazwischen.

    Deine Aussage war also so oder so Unsinn.


    Konradin schrieb:

    Daß Afghanistan nicht an Russland selbst grenzt, sondern im Norden lediglich an die ehemalige Sowjetunion tun nichts zur Sache. Abgehalten hat es die Russen offenbar nicht, auf direktem Landweg in Afghanistan einzumarschieren.


    Nein, das war die UDSSR.

    Du wirfst hier immer wieder die Tatsachen durcheinander. Informier dich erst einmal, bevor du schreibst.

    Sowjetisch-Afghanischer Krieg ? Wikipedia



    [Ironie=an]Wenn du solche Schwierigkeiten mit dem zeitlichen Ablauf hast, dann bist du vielleicht ja auch noch der Meinung, dass dort unten immer noch Rommel in unserem Auftrag unterwegs ist. Dann kann ich verstehen, warum du so vehement gegen den Einsatz dort unten redest.[Ironie=aus]


    Makvayazar Kris schrieb:

    Aber selbst wenn er davon ausging, dass dort nur 140 Terroristen waren, wer gibt ihm das Recht, sie einfach auszulöschen?


    Und wer gibt dem deutschen Staat das Recht, Mörder einfach wegzusperren? Die gehen doch nur ihrem Hobby nach.
  • Oberst Klein ist ist kein hobbymäßiger Mörder!

    McKilroy schrieb:

    [...]Und wer gibt dem deutschen Staat das Recht, Mörder einfach wegzusperren? Die gehen doch nur ihrem Hobby nach.
    Eine wirklich schwierige Frage, vor allem, wenn man die Auffassung vertritt, dass Mord ein (vertretbares) Hobby darstellt.
    Allerdings war ich bisher der Meinung, dass Oberst Klein seine „Arbeit“ in seiner Mordstruppe als Profi versieht.

    Aber – nur eine ganz vage Vermutung – könnte es vielleicht sein, dass dem „deutschen Staat“ das Recht, Mörder wegzusperren durch das Recht (Gesetz) dieses Landes (der BRD) gegeben wurde? Könnte es ferner – auch nur eine Vermutung – sein, dass nicht „der deutsche Staat“, sondern Gerichte (manche behaupten sogar, diese wären unabhängig) für das Wegsperren sorgen?

    Ein Fall aus der Praxis: Der – hobbymäßige – Mörder meines Bruders wurde von einem – von Profis besetzten – Gericht verurteilt. Bedauerlicher Weise hielt es damals kein deutscher Oberst für notwendig, das ganze Umfeld in Flammen aufgehen zu lassen.

    Eine Argumentation der eingangs zitierten Art kann ich – mit Verlaub – nur als schwachsinnig bezeichnen. Sie kann nur mit pathologischer Törungs(rechtfertigungs)geilheit begründen werden. Das ist die „Argumentation“ von MitMenschen (?), die Afghanistan lieber heute als morgen unter einem Bombenteppich begraben würden:
    Damit dort endlich Ruhe ist.

    Den Vertretern dieser Art von Argumentation dürfte nicht (mehr) schwer fallen, auch dies wieder – offen als Heldentum – zu rechtfertigen (es hätte sich unter den Ermordeten ein „13-jähriger mit einer Kalaschnikow“ befinden können:
    "Endlich tun, wofür wir hier sind" - einestages
  • Sorry, McKilroy, aber ich habe keine Lust, mich auf dieses Niveau einzulassen. Wenn du mir die Worte im Mund herumdrehen willst, dann tu es einfach. Aber erwarte bitte nicht, daß ich dich dann ernst nehmen kann und weiterhin darauf eingehe. Unterstelle mir ruhig weiterhin Aussagen, die ich so, wie du sie darzustellen versuchst, niemals getroffen habe und werde glücklich damit.

    Einer konstruktiven Diskussion über dieses Thema ist solch eine Schlammschlacht allerdings kaum dienlich. Aber ich glaube, daran bist du ernsthaft garnicht interessiert.

    Es wäre wünschenswert, wenn es auch einmal einn Befürworter des Freispruchs schaffen würde, sich sachlich damit auseinanderzusetzen oder gar sachlich zu argumentieren. Doch ich fürchte, das ist zuviel verlangt.

    Denn gerade vom argumentativen Austausch lebt eine solche Diskussion. Es wäre traurig, wenn man sie mangels Unfähigkeit (einen Vorsatz möchte ich hierbei nicht unterstellen) einstellen müsste, was durchaus gewisse Rückschlüsse zulassen würde.

    Gruß Konradin
  • Du sollst nicht stehlen sagte der Dieb!
    Anders kann man deinen Text nicht werten. Es haben mehrere User versucht eine sachliche Diskussion zu führen. Leider war diese nicht möglich weil sie immer wieder durch unsachgemäße Beiträge gestört wurde. Und sei doch mal ganz ehrlich, du willst die dort herrschenden Zustände überhaupt nicht verstehen. Du sprichst von hirnlosen Mördern wenn du Soldaten meinst und forderst das diese wenn sie Angegriffen werden erst einmal einen Diskussionskreis bilden in dem sie darüber abstimmen ob sie zurück schießen dürfen oder nicht. Natürlich mit durchblättern aller Konventionen und unter Einhaltung deutscher Gesetze .......

    Neee sorry, du musst erst mal begreifen was Krieg ist und wie Krieg geführt wird. Dann kannst du vielleicht auch verstehen warum manche Befehle gegeben werden und warum diese dann auch ausgeführt werden.
    Weil die Klugen immer nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert!
  • Die Kriegsführung des Meisters Sun

    Henry277 schrieb:

    […]Du sprichst von hirnlosen Mördern wenn du Soldaten meinst und forderst das diese wenn sie Angegriffen werden erst einmal einen Diskussionskreis bilden in dem sie darüber abstimmen ob sie zurück schießen dürfen oder nicht.[…]

    Natürlich kannst Du dies durch Zitate belegen; oder sollte etwa jemand auf den Gedanken kommen, dass Du schwindelst?

    Henry277 schrieb:

    […]du musst erst mal begreifen was Krieg ist und wie Krieg geführt wird. [...]
    Offenbar kann es hier keiner an Wissen (über die Art, wie Krieg zu führen ist) mit Dir aufnehmen. Als moderner Sunzi bingfa argumentierst Du – mindestens – so geschickt, wie Dein klassischer Vorgänger.
    Nur ein Punkt: Kriegsführung ist die Sache der Politiker, der Generäle und der dahinter stehenden (zumeist Wirtschafts-)Interessen. Zu welcher Spezies gehörst Du?

    Meine Erfahrung als kleiner (Kriegs-)Handwerker – als Stratege könnte ich Dir nicht das Wasser reichen – war der, dass von unserem anfänglichen 120-Mann-Trupp nach nur wenigen Wochen noch 18 Mann übrig waren. Dies allerdings waren für mich – mittlerweile 38 Jahre zurückliegend – praktische Erfahrungen. Mit diesem Hintergrund kann ich Dein tötungsgeiles Geschwafel nur als pubertäres Omnipotenzgeschwafel abtun. Aber erzähle weiter von Deinen Gewaltphantasien und wie Du sie zu rechtfertigen gedenkst.
  • Du scheinst ein Problem damit zu haben, begreifen zu wollen, daß es hier im Thread weder um die herrschenden Zustände in Afghanistan noch um nichtmilitärische Lösungsversuche in diesem Land geht. Ebensowenig geht es darum, wie Krieg im einzelnen geführt werden und wie gut du über dieses Thema bescheid weisst. Sicher hast du schon einige selbst miterlebt, wahrscheinlich als Soldat. :D

    Hier im Thread geht es jedoch um Recht und Gesetz im Zusammenhang mit einer ganz bestimmten Tat. Es geht um ein Urteil, welches zumindest ich persönlich skandalös finde. Darüber kann man gewiß geteilter Meinung sein - und genau darum geht es hier in diesem Thread.

    Es geht übrigens auch nicht darum, ob Soldaten bei einem Einsatz erst ausdiskutieren sollen oder nicht, ob sie sich an Konventionen und Gesetze zu halten haben. Sie haben es ganz einfach zu tun. Darüber sollte es eigentlich keinen Zweifel geben. Es sei denn, man selbst verlässt die Legalität und stellt sich über das Gesetz. Genau das tun die Terroristen übrigens auch. Schön, wenn man sich von ihnen nicht mehr unterscheidet. :depp:

    Du magst ja noch so sehr auf Themen wie Kriegsführung und Rechtfertigungen ausweichen, Henry277, aber das tröstet kaum darüber hinweg, daß du das eigentliche Thema nicht einmal erwähnst, geschweige denn, in diesem Zusammenhang argumentierst.
  • Nein, Konradin, du verstehst überhaupt nicht, wie die Situation ist.

    Ein Soldat hat nicht wie ein Gericht mehrere Monate oder Jahre Zeit über ein Verbrechen, über eine Situation zu verhandeln. Ein Soldat muss innerhalb von Sekunden oder von Sekundenbruchteilen entscheiden. Ein Soldat sieht sich einem Gegner gegenüber, der Waffen hat und diese ohne Zögern einsetzen wird.

    Und wie oben schon geschrieben wurde:

    Wenn die Bevölkerung solche Terroristen schützt und ihnen die Möglichkeit gibt, zwischen ihnen unter zu tauchen, dann lässt es sich auf Dauer nicht vermeiden, dass es auch unter der "Zivilbevölkerung" zu Toten oder Verletzten kommt.


    Du sitzt mit deinem A***h schön warm zu Hause auf dem Sofa und maßt es dir an, dass du die Situation in Afghanistan allgemein und speziell auch die Situation bei diesem Ereignis fehlerfrei beurteilen kannst. Größenwahn lässt grüßen. Welche Infos hast du denn überhaupt? Doch nur die dürftigen Infos aus der Bild und von RTL.
  • Sorry, McKilroy, aber ich genieße weder 'BILD' noch 'RTL'. Ebensowenig habe ich behauptet, die Situation in Afghanistan bis ins letzte Detail beurteilen zu können. Aber darauf kommt es schließlich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht an.

    Fakt ist, daß es sowohl die Haager Landkriegsordnung als auch die Genfer Konvention gibt. Beides sind keine KANN-, sondern MUSS-Bestimmungen, die fraglos einzuhalten sind. Würde man ihre Einhaltung jedem einzelnen Soldaten zur freien Disposition stellen, dann könnte man sie auch gleich ganz abschaffen.

    Ein Polizist hat übrigens auch nicht wie ein Gericht mehrere Monate oder Jahre Zeit, über eine Situation zu entscheiden. Ein Polizist muß ebenso wie ein Soldat innerhalb von Sekunden oder Sekundenbruchteilen entscheiden. Dennoch DARF er keinesfalls von der Schußwaffe Gebrauch machen, wenn dadurch unbeteiligte Passanten gefährdet werden könnten UND DIES VÖLLIG ZU RECHT.

    Denn ich möchte mal erleben (oder vielleicht besser doch nicht), wie groß euer Geschrei wäre, wenn Angehörige von euch bei einem Schußwechsel von Polizisten und irgendwelchen Straftätern von Polizisten erschossen würden. Denn das Rechtsgut eines Menschenlebens wiegt nun einmal schwerer als das Rechtsgut auf Ergreifung eines Straftäters. Oder hätte hier irgend jemand dafür Verständnis, daß man zivile Opfer (z.B. aus der eigenen Familie) als Kollateralschaden billigend hinzunehmen hat?

    Ich maße mir übrigens auch keineswegs an, eine tragfähige Lösung für den Konflikt in Afghanistan anbieten zu können, aber das ist auch gewiß nicht meine Aufgabe. Aber ich sehe, daß dort Zivilisten sterben. Und sie sterben zum Teil auch durch die Hand deutscher Soldaten, und zwar ohne daß sie ihren Status als Zivilisten verletzt hätten. Sie waren einfach nur Zivilisten. Letztendlich so wie du und ich. Ihr Pech war nur, nicht im behüteten Deutschland zu leben, sondern im Kriegsgebiet von Afghanistan.

    Um die Folgen einer militärischen Eskalation in Afghanistan richtig einzuschätzen zu können muß man weiß Gott kein Hellseher sein. Lies dir diese Zeilen in zwei bis drei Jahren noch einmal durch und du wirst merken, daß die Realität dies längst überholt hat und daß drei oder vier tote deutsche Soldaten nicht einmal mehr eine Randnotiz in irgendeinem Lokalblatt wert sind, weil es schlicht an der Tagesordnung sein wird, daß es sie gibt. Oder glaubst du, die Menge der Leichensäcke dort bleibt so überschaubar wie jetzt?

    Letzten Endes ist es doch völlig Wurst, wer Recht hat oder nicht, davon kann sich keiner von uns etwas kaufen. Und tote Soldaten bleiben nun einmal tot, die wird es nicht wieder zum Leben erwecken.

    WARTE DOCH EINFACH AB, DIE ZEIT WIRD ES OHNEHIN ZEIGEN!
  • Konradin schrieb:

    Sorry, McKilroy, aber ich habe keine Lust, mich auf dieses Niveau einzulassen.

    Meinst du dieses Niveau ...........

    joungster schrieb:

    Mit diesem Hintergrund kann ich Dein tötungsgeiles Geschwafel nur als pubertäres Omnipotenzgeschwafel abtun. Aber erzähle weiter von Deinen Gewaltphantasien und wie Du sie zu rechtfertigen gedenkst.

    ..... wobei ich mich frage wo er meine "Gewaltphantasien" gelesen haben will?

    Konradin schrieb:

    Es wäre wünschenswert, wenn es auch einmal einn Befürworter des Freispruchs schaffen würde, sich sachlich damit auseinanderzusetzen oder gar sachlich zu argumentieren. Doch ich fürchte, das ist zuviel verlangt.

    Wenn das die ach so klugen Gegner des Freispruchs nicht hin bekommen wie sollen es denn dann die tötungsgeilen pubertären Befürworter schaffen? ;) :D

    Konradin schrieb:

    Ein Polizist muß ebenso wie ein Soldat innerhalb von Sekunden oder Sekundenbruchteilen entscheiden. Dennoch DARF er keinesfalls von der Schußwaffe Gebrauch machen, wenn dadurch unbeteiligte Passanten gefährdet werden könnten UND DIES VÖLLIG ZU RECHT.

    Aha. Dann muss sich ein Polizist also erschießen lassen falls irgendwo Passanten in der Nähe sind und darf sich nicht verteidigen? Ob das unsere Polizisten auch wissen? :eek:

    Konradin schrieb:

    Fakt ist, daß es sowohl die Haager Landkriegsordnung als auch die Genfer Konvention gibt. Beides sind keine KANN-, sondern MUSS-Bestimmungen, die fraglos einzuhalten sind. Würde man ihre Einhaltung jedem einzelnen Soldaten zur freien Disposition stellen, dann könnte man sie auch gleich ganz abschaffen.

    Ich hatte dir diese Frage schon einmal gestellt. Leider hast du sie wohl überlesen. Daher frage ich noch mal. Nenne mir bitte die Kriege, in denen sich die kriegsführenden Parteien an die Haager Landkriegsordnung bzw. Genfer Konvention gehalten haben?

    Fakt ist, man kann sie gleich ganz abschaffen weil auch Fakt ist, das sie das Papier nicht wert sind auf dem sie stehen! Ja gut ok, sein wir ehrlich, man kann die Dinger schon zu was gebrauchen. Zumindest kann der Sieger dem Besiegten vorwerfen sich nicht dran gehalten zu haben, wobei der Sieger natürlich zu erwähnen vergisst das er sich selbst genau so wenig daran gehalten hat. Die Sieger bestimmen ja schließlich was in den Geschichtsbüchern stehen wird. :fuck:

    Konradin schrieb:

    Du magst ja noch so sehr auf Themen wie Kriegsführung und Rechtfertigungen ausweichen, Henry277, aber das tröstet kaum darüber hinweg, daß du das eigentliche Thema nicht einmal erwähnst, geschweige denn, in diesem Zusammenhang argumentierst.

    Seite 2 Beitrag #29. Dort habe ich geschrieben das ich das Urteil Richtig finde ....... also doch, ich denke schon das ich mich zum eigentlichen Thema geäußert habe.
    Weil die Klugen immer nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Henry277 ()

  • Mit mangelndem Niveau meine ich unterem das, was du hier ablieferst, Henry277. Ein kleiner Beleg dafür gefällig?

    Du behauptest doch allen Ernstes, daß man sich über Regeln wie die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention hinwegsetzen dürfe, weil es keine Kriege gibt, in denen sich alle kriegsführenden Parteien dran halten.

    Sorry, aber merkst du eigentlich, was für einen hahnebüchenen Unsinn zu da behauptest?

    Genauso könntest du die Gültigkeit nationaler Gesetze in Abrede stellen. Nenne mir einen Staat, in dem sich alle an die Gesetze halten. Genau, die gibt es nicht. Dies aber als Rechtfertigung dafür anzusehen, daß jeder das Gesetz in die eigene Hand nehmen darf spottet natürlich jeder Beschreibung. Denn genau das Gegenteil ist der Fall: weil sich nicht jeder daran hält, genau deswegen sind Gesetze nötig.

    Es ist wie bei den Soldaten. Gerade weil sich nicht alle Beteiligten an die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention halten, deswegen sind sie überhaupt nötig. Hielte sich jeder sowieso daran, dann wären sie überflüssig.

    Und genau so wird ein passender Schuh daraus.
  • Da ja mittlerweile auch offiziell nicht mehr bestritten wird,der Angriff sei "millitärisch nicht angemessen" gewesen,wobei man nicht vergessen sollte,dass Bedenken bezüglich Ausführung,Umfang und Legitimation schon vor der Bombardierung von einigen Beteiligten geäußert wurden,angesichts dessen muß man den Befürwortern und Verteidigern dieser Millitäraktion schon Kriegsblindheit vorwerfen dürfen,ohne dass dieser Vorwurf (zusammen mit einigen anderen überspitzt formilierten Äußerungen) nun gleich wieder als unsachlich gewertet wird.
    Es ging zu keinem Zeitpunkt darum,eine akute Bedrohungslage zu entschärfen,weil es diese nie gegeben hat.Sollte man sich etwa von den Tanklastern bedroht gefühlt haben,hätte man diese venichten können,ohne dabei ein Massaker anzurichten,wenn Herr Klein nicht ausdrücklich einen vorherigen Tiefflug abgelehnt hätte.
    Ziel war von Anfang an die Vernichtung der vermeintlichen Gegner,wobei natürlich die Frage gestattet sein sollte,wie man diese von ungefährlichen Zivilisten unterschieden hat.Nicht dass es mich so sehr interressieren würde,aber da hier schon mehrfach die Frage gestellt wurde,wie man einige Zivilisten aus einem Haufen Taliban zu erkennnen vermag,lässt ja die Vermutung zu,dass diese Fragenden ja ansatzweise fähig sind,auch so zu denken.
    Unbestritten sollte aber die Tatsache sein,dass deutsche Kriegsteilnehmer nach dem Grungesetz und dem Völkerrecht zu handeln haben,auch wenn man von den Verantwortlichen,welche diese Menschen für den Kriegseinsatz geistig zurechtstutzen nicht auch noch verlangen kann,Grundgesetz und Völkerrecht zu lehren und dieses Wissen listger Weise auch noch abzufragen,so dass sich aus dem Resultat eventuell eine "Unfähigkeit zur Teilnahme an kriegerischen Handlungen" ergeben könnte.

    Gruß,jarvis.
    [FONT="Palatino Linotype"][SIZE="2"]Heut' mach ich mir kein Abendbrot, heut' mach ich mir Gedanken.[/SIZE][SIZE="1"]([URL="http://www.broeckers.com/archiv/wolfgang-neuss-neuss-deutschland/"]Wolfgang Neuss[/URL])[/SIZE][/FONT]
    [SIZE="1"][FONT="Georgia"]Frank Zappa isn't dead, he just smells funny...[/FONT][/SIZE]
  • Es ist doch immer herrlich zu lesen, wie Außenstehende die Situation glasklar beurteilen können, aber nicht im Geringsten daran beteiligt sind.
    Ein Soldat lernt nicht, wie er in erster Linie Situationen zu beurteilen hat, sondern er lernt zu kämpfen und zwar so, dass er als Sieger das Schlachtfeld verläßt. Es geht nicht um die Ergreifung von Tätern, sondern um dessen Tötung. Der Soldat darf nicht darauf warten bis der Gegner schießt, sondern er muß zuerst schießen, um seine Überlebens- und Siegchancen zu wahren. Den Soldaten mit einem Polizisten zu vergleichen ist barer Unsinn, da der Polizist sich normalerweise nicht im Krieg befindet und somit seine Schusswaffe nur zur Selbstverteidigung einsetzen darf. Allerdings befinden sich unsere Soldaten in dem Dilemma, dass die Situation in Afghanisten offiziell nicht als Krieg deklariert wurde, allenfalls als kriegsähnlich -> Wischiwaschi.

    Was nützt eigentlich eine Haager Landkriegsordnung oder Genfer Konvention? Wenn es um Sein oder Nichtsein geht, wird jedes zur Verfügung stehende Mittel eingesetzt, um einer Niederlage zu entgehen. Dabei werden auch sehr gern "menschliche Schutzschilde" aus der Zivilbevölkerung rekrutiert, in der Annahme, dass der Gegner so viel Skrupel hat und nicht schießt. Wer sagt denn, dass das in diesem Fall nicht auch so wahr und der Oberst hat es nicht erkannt.
    Übrigens haben sich die USA im Vietnamkrieg auch an keinerlei Konventionen gehalten: "Wir werden sie in die Steinzeit zurückbombardieren".
  • Ach, und weil andere Kriegsverbrechen begangen haben, deswegen dürfen wir dies auch? Es ist barer Unsinn, Straftaten damit legitimieren zu wollen, weil andere sie auch begehen. Am Ende glaubst du noch Banken überfallen zu dürfen, andere tun dies schließlich auch. :depp:

    Wenn ein Soldat - wie du es sagst, Jumper, nicht im Rahmen der Legalität ausreichend ausgebildet wird, dann verkommt er zum Handlanger einer willkürlichen Tötungsmaschinerie. Es ist blanker Zynismus, daß Mißachten zwischenmenschlicher Grundregeln damit begründen zu wollen, daß irgendwer gern 'menschliche Schutzschilde' aus der Zivilbevölkerung rekrutiere.

    Es ist in diesem Sachzusammenhang übrigens unwesentlich, ob es sich um einen formalen Krieg handelt oder nicht. Schließlich geht es in dieser Diskussion nicht (oder nur ganz am Rande) um die Rechtmäßigkeit deutscher Auslandseinsätze an sich.

    Die konkrete Gefährdung, welcher deutsche Soldaten in Afghanistan primär ausgesetzt sind, dürften wohl Minen sein. Diese Gefährdung wird man allerdings auch durch den nervösesten 'Abzugsfinger' nicht reduzieren können - eher im Gegenteil. Je mehr Menschen in Afghanistan zu Tode kommen werden, desto erbitterter wird auch der Widerstand. Kausal dürfte also eher 'mehr Schießereien -> mehr Minen' gelten.

    Übrigens ist es ausgesprochen dilettantisch und sachlich schlicht falsch, daß Soldaten grundsätzlich im eigenen Ermessen das Feuer eröffnen dürfen. Ich stelle mir gerade vor, wie ein Soldat das Leben seiner Kameraden gefährdet, indem er einen Hinterhalt durch unnötiges Schießen verrät, hat er doch die Verpflichtung, immer als Erster schießen zu müssen. Sorry, Jumper, aber ein Krieg ist kein Duell.
  • Konradin schrieb:

    Übrigens ist es ausgesprochen dilettantisch und sachlich schlicht falsch, daß Soldaten grundsätzlich im eigenen Ermessen das Feuer eröffnen dürfen.


    Ach so.

    Ein jeder Soldat an der Front ruft zuerst einmal seinen Vorgesetzten an, bevor er schießt, wenn er angegriffen wird? :depp:

    Muss er für jeden einzelnen Schuss fragen?

    Darf ich schießen - Ja - Schuss.
    Darf ich nochmal schießen - Ja Schuss.
    usw.

    Schwachsinn.


    In einer akuten Situation muss ein Soldat selber entscheiden.


    Konradin schrieb:

    Die konkrete Gefährdung, welcher deutsche Soldaten in Afghanistan primär ausgesetzt sind, dürften wohl Minen sein.


    Auch hier zeigt sich wieder, dass du scheinbar überhaupt nicht kapierst, was da unten los ist. Anders als in Deutschland ist da ein Großteil der Bevölkerung bewaffnet. Anders als in Deutschland muss man damit rechnen, dass einem ein entgegenkommendes oder ein geparktes Fahrzeug um die Ohren flliegt.


    Und noch eins:

    Die Regelung in Bremen (§ 46 Absatz 2 Satz 2 und 3 BremPolG) unterscheidet sich im Wortlaut erheblich von denen der anderen Bundesländer. Eine grundlegende Abweichung besteht vor allem darin, dass ein Bremer Polizist generell nicht verpflichtet ist, einen finalen Rettungsschuss auf Anordnung eines Weisungsberechtigten durchzuführen. Die Entscheidung, ob diese Maßnahme getroffen werden muss, liegt ausschließlich bei ihm:
  • Dann haben wir ja eine durch und durch demokratische Bundeswehr bekommen, mein lieber McKilroy. Sorry, daß ich nicht auf dem Laufenden bin. Offenbar bin ich auf einem Kenntnisstand stehengeblieben, als es noch Befehl und Gehorsam gab, also Disziplin. Es musste das gemacht werden, was von oben befohlen wurde.

    Ist es nicht eigentlich ein sozialistisches Prinzip, daß der 'Genosse Gefreite' gleichberechtigt dem 'Genossen General' ist, uch wenn die vermeintlichen Sozialisten dies nie so praktiziert haben. Da bin ich aber von den Socken, McKilroy. Soviel fortschrittliche Gesinnung hätte ich ausgerechnet bei der Bundeswehr nicht erwartet.

    Aber nur zum Verständnis, mein Lieber. Warum war es dann eigentlich ein Oberst, der den Luftangriff befohlen hat, wenn es auch der Rekrut von nebenan hätte tun können oder ist der Oberst ihm einfach nur zuvorgekommen? Ich jedenfalls finde diese Vorstellung durchaus amüsant.

    Es mag ja durchaus sein, daß ein Großteil der Bevölkerung dort bewaffnet ist. Dann rotte sie doch einfach aus, mein werter McKilroy, oder ziemt sich das für dich nicht? Haben sie es nicht allesamt verdient, da sie doch frecherweise Waffen tragen, nur um arme Bundeswehrangehörtige bedrohen zu können oder um gleich eine Rechtfertigung mitzuliefern, sich erschießen zu lassen?

    Ach, ich vergaß. Die deutschen Soldaten haben ja auch Waffen. Aber es gibt eben gute und schlechte Waffen. Eine Waffe in der Hand eines Afghanen ist wohl in Afghanistan ein schweres Verbrechen, in der Hand eines Deutschen jedoch ein Zeichen humanitärer Hilfeleistung. Schließlich sind WIR die Guten, die Afghanen hingegen die Bösen.

    Wieviele Deutsche sind eigentlich in Afghanistan gestorben, weil sie auf eine Mine gefahren sind und wieviele sind dort erschossen worden?

    Wie sehr die Bundeswehr der humanitären Hilfeleistung dienlich ist ergibt sich auch aus folgenem Statement (zitiert aus 'Das Parlament', Herausgeber Deutscher Bundestag):

    "Bei uns bauen amerikanische Soldaten Brücken und Schulen", berichtet Katja Richter von der Deutschen Welthungerhilfe ... "Wir meiden den Kontakt jedoch wie der Teufel das Weihwasser." Keine Weitergabe von Informationen und vor allem keine gemeinsamen Projekte. "Jeglicher Kontakt würde die Akzeptanz bei der Bevölkerung aufs Spiel setzen und die Sicherheit unserer Mitarbeiter gefährden", sagt Richter.
  • Zitat von McKilroy: Auch hier zeigt sich wieder, dass du scheinbar überhaupt nicht kapierst, was da unten los ist.


    Ich dagegen habe eher das Gefühl, dass du erst gar nicht verstehst bzw. nicht die mühe machst, was Konradin in seinen Beiträgen überbringt, dir geht es doch gar nicht darum was da unten geschieht sondern eher darum, dass du mit irgendwelchen Zeug ihm ein rein würgen willst und dies nicht allein hier im Thread sondern auch in anderen, hauptsache dabei ist es, ein paar Zeilen auszuhecken und dies mit irgendwelchen wir war zu argumentieren, ist es nicht so McKilroy ?

    Zitat von McKilroy: Anders als in Deutschland muss man damit rechnen, dass einem ein entgegenkommendes oder ein geparktes Fahrzeug um die Ohren flliegt.


    Und anders wie in Afganistan ist Deutschland nicht von Panzern,Soldaten und Bomben belagert, denn wenn es so wäre, hättest du und unser ex DDR-Grenzsoldat als erster eine Waffe an der Hüfte, oder liege ich hier falsch McKilroy.

    Aus einer "Warmen Stube" hier ein paar Zeilen loszuwerden fällt dir bestimmt einfacher, als wie der Gedanke dazu, was mit der Bevölkerung ist, die mit Bomben oder Maschinengewehr geräuschen auf wachen (wenn sie überhaupt einschlafen können), aber dass ist ja auch nicht wichtig, denn sie sind ja alle Terroristen und alle sind bewaffnet.

    Verwechselst du etwa den Blödsinn da unten mit irgendeinem Schützenfest, wo nach dem Rosen abschießen im Zelt gesoffen wird. ?

    Deine Beiträge hören sich für mich an wie irgendein Sessel furtzer aus dem Bundeskanzelhaus, die nur Sprüche klopfen, aber nie selbst wagen würden ihren Hintern noch von ihren Kindern in solche gebiete zu schicken.

    Und genau aus diesem Grund tuen mir auch unter anderem die Deutschen Soldaten Leid, die ihr leben für dumme Sprüche klopfer opfern müssen, werdet ihr den nie kapieren das es hierbei ums Menschenleben geht, ?


    mfg
  • Konradin schrieb:

    Mit mangelndem Niveau meine ich unterem das, was du hier ablieferst, Henry277. Ein kleiner Beleg dafür gefällig?

    Du behauptest doch allen Ernstes, daß man sich über Regeln wie die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konvention hinwegsetzen dürfe, weil es keine Kriege gibt, in denen sich alle kriegsführenden Parteien dran halten.

    Sag mal kannst du lesen? Und kannst du das gelesene auch verstehen und dann in einen vernünftigen Zusammenhang bringen?
    Ich habe nie und nirgends behauptet das man sich über diese Konventionen und Verordnungen hinwegsetzen dürfe. Ich habe geschrieben das sich bisher jede Krieg führende Partei darüber hinweggesetzt hat! Und das ist unbestritten und entspricht der Realität. Was das benennen der Wahrheit nun mit mangelndem Niveau zu tun hat weiß ich allerdings nicht?
    Weil die Klugen immer nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert!
  • Ich werde mich jetzt hier nicht zum eigentlichen Sachverhalt äußern können, dazu kenne ich die wirklichen Hintergründe zu wenig, war nicht in der Situation dabei und habe – wie die meisten hier auch – keine umfassende Sachkenntnis der Ereignisse und der Beteiligten (direkt wie indirekt) und maße mir daher nicht an, über Richtigkeit oder Unrichtigkeit des Urteils befinden zu können. Außerdem sind bei diesem Thema, wie bei vielen anderen auch, die Standpunkte schon deutlich gemacht worden und derart verhärtet, sodass ein weiterer Post in dieser Richtung in meinen Augen nur Wasser auf die Mühlen der einen und Öl ins Feuer der anderen Seite zu gießen bedeutete. Aber ich möchte hier mal ein wenig mit dem »Faktenwissen« der letzten Postings aufräumen:

    Konradin schrieb:

    Ein Polizist muß ebenso wie ein Soldat innerhalb von Sekunden oder Sekundenbruchteilen entscheiden. Dennoch DARF er keinesfalls von der Schußwaffe Gebrauch machen, wenn dadurch unbeteiligte Passanten gefährdet werden könnten UND DIES VÖLLIG ZU RECHT.


    freesoft-board.to/f275/bundes-…nz-zum-toeten-353729.html); daher zitiere ich hier mal mich selbst:

    CentCom schrieb:

    Allerdings werden hierbei dann auch Verletzungen von Unbeteiligten – zumindest in Hessen – in Kauf genommen:

    »Der Schusswaffengebrauch ist unzulässig, wenn für die Polizeivollzugsbeamtin oder den Polizeivollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. Dies gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist.« – § 60 (4) HSOG.

    Je nach Situation verbleibt also immer für alle Beteiligten/Unbeteiligten ein Restrisiko des euphemistischen »Kollateralschadens«, denn noch geht im Zweifelsfall das Allgemeinwohl vor das Wohl eines Einzelnen – ob es einem gefällt oder nicht, wenn man jener Einzelne ist; so zumindest meine Lesart, denn es wird nicht ausgeführt, ob es sich bei der »gegenwärtigen Lebensgefahr« ausschließlich um eine für den jeweiligen Polizeibeamten handelt (Notwehr) oder ob es auch um das Leben anderer gehen kann (Nothilfe oder Notstand).


    Anm.: HSOG – Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (in der Fassung vom 14. Januar 2005)


    Konradin schrieb:

    Denn das Rechtsgut eines Menschenlebens wiegt nun einmal schwerer als das Rechtsgut auf Ergreifung eines Straftäters. Oder hätte hier irgend jemand dafür Verständnis, daß man zivile Opfer (z.B. aus der eigenen Familie) als Kollateralschaden billigend hinzunehmen hat?


    Du hast dahingehend Recht, dass eine (ggf. recht schnelle) Rechtsgüterabwägung seitens des beteiligten Polizeivollzugsbeamten stattfinden muss, die er hinterher u. U. vor Gericht zu verteidigen hat; dennoch hat der Schutz der Allgemeinheit (leider?) Vorrang vor dem Wohl des einzelnen Bürgers. Eben aus diesem Grund ist u. a. in Hessen der Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt worden, selbst wenn Unbeteiligte dadurch gefährdet werden könnten – wenngleich natürlich weder ein Unbeteiligter zum »Kollateralschaden« werden möchte, noch ein PVB an verletzten Unbeteiligten schuld sein möchte.px"> Du wirst dich vielleicht nicht daran erinnern, Konradin, aber wir hatten das Thema schon an anderer Stelle (freesoft-board.to/f275/bundes-…nz-zum-toeten-353729.html); daher zitiere ich hier mal mich selbst:

    CentCom schrieb:

    Allerdings werden hierbei dann auch Verletzungen von Unbeteiligten – zumindest in Hessen – in Kauf genommen:

    »Der Schusswaffengebrauch ist unzulässig, wenn für die Polizeivollzugsbeamtin oder den Polizeivollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. Dies gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist.« – § 60 (4) HSOG.

    Je nach Situation verbleibt also immer für alle Beteiligten/Unbeteiligten ein Restrisiko des euphemistischen »Kollateralschadens«, denn noch geht im Zweifelsfall das Allgemeinwohl vor das Wohl eines Einzelnen – ob es einem gefällt oder nicht, wenn man jener Einzelne ist; so zumindest meine Lesart, denn es wird nicht ausgeführt, ob es sich bei der »gegenwärtigen Lebensgefahr« ausschließlich um eine für den jeweiligen Polizeibeamten handelt (Notwehr) oder ob es auch um das Leben anderer gehen kann (Nothilfe oder Notstand).


    Anm.: HSOG – Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (in der Fassung vom 14. Januar 2005)


    Konradin schrieb:

    Denn das Rechtsgut eines Menschenlebens wiegt nun einmal schwerer als das Rechtsgut auf Ergreifung eines Straftäters. Oder hätte hier irgend jemand dafür Verständnis, daß man zivile Opfer (z.B. aus der eigenen Familie) als Kollateralschaden billigend hinzunehmen hat?


    Du hast dahingehend Recht, dass eine (ggf. recht schnelle) Rechtsgüterabwägung seitens des beteiligten Polizeivollzugsbeamten stattfinden muss, die er hinterher u. U. vor Gericht zu verteidigen hat; dennoch hat der Schutz der Allgemeinheit (leider?) Vorrang vor dem Wohl des einzelnen Bürgers. Eben aus diesem Grund ist u. a. in Hessen der Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt worden, selbst wenn Unbeteiligte dadurch gefährdet werden könnten – wenngleich natürlich weder ein Unbeteiligter zum »Kollateralschaden« werden möchte, noch ein PVB an verletzten Unbeteiligten schuld sein möchte.


    Jumper schrieb:

    Den Soldaten mit einem Polizisten zu vergleichen ist barer Unsinn, da der Polizist sich normalerweise nicht im Krieg befindet und somit seine Schusswaffe nur zur Selbstverteidigung einsetzen darf.


    »[…] andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch [Schusswaffengebrauch/Waffeneinwirkung] gegen Sachen erreicht [werden kann/wird].« – § 60 (1) HSOG, wie auch § 9 (1) UZwG Berlin.


    Dementsprechend ist die Schusswaffe nur dann einzusetzen, um einen Täter flucht- oder angriffsunfähig zu machen und über die Notwehr (Eigensicherung) hinaus auch für die Nothilfe (Notwehr zugunsten Dritter; also Bürger, Passanten, Öffentlichkeit) sowie in – meines Erachtens – mittlerweile 13 Bundesländern auch im Hinblick auf den Finalen Rettungsschuss erlaubt.px"> Das stimmt so nicht ganz. Der Schusswaffeneinsatz ist die Ultima ratio des unmittelbaren Zwanges und darf nur (hier exemplarisch in Hessen und Berlin) erfolgen, wenn …

    »[…] andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch [Schusswaffengebrauch/Waffeneinwirkung] gegen Sachen erreicht [werden kann/wird].« – § 60 (1) HSOG, wie auch § 9 (1) UZwG Berlin.


    Dementsprechend ist die Schusswaffe nur dann einzusetzen, um einen Täter flucht- oder angriffsunfähig zu machen und über die Notwehr (Eigensicherung) hinaus auch für die Nothilfe (Notwehr zugunsten Dritter; also Bürger, Passanten, Öffentlichkeit) sowie in – meines Erachtens – mittlerweile 13 Bundesländern auch im Hinblick auf den Finalen Rettungsschuss erlaubt.


    Konradin schrieb:

    Übrigens ist es ausgesprochen dilettantisch und sachlich schlicht falsch, daß Soldaten grundsätzlich im eigenen Ermessen das Feuer eröffnen dürfen. …


    Nun, Konradin, ich weiß nicht, wann du das letzte Mal eine Gefechtsausbildung bei der Bundeswehr genossen oder dich mit den Regeln des Feuerkampfes auseinandergesetzt hast, aber in meiner zugegebenermaßen schon etwas älteren Version des Reibert steht:


    Feuerkampf (ZDv 3/11)

    III. Selbständig geführter Feuerkampf

    2. Aus eigenem Entschluß führt der Soldat den Feuerkampf, wenn
    — Feind ihn unmittelbar gefährdet oder
    — ein Feuerkommando im Gefechtslärm nicht durchdringt oder ausbleibt (Ausfall des Führers).
    Im selbständig geführten Feuerkampf kämpft der Soldat so, wie Auftrag und Lage dies erfordern. Er wirkt dabei mit anderen Soldaten zusammen, vor allem durch Austausch der Beobachtungsergebnisse und durch Absprache über Feuereröffnung und Zielverteilung.
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    Feuerkampf (ZDv 3/11)

    III. Selbständig geführter Feuerkampf

    2. Aus eigenem Entschluß führt der Soldat den Feuerkampf, wenn
    — Feind ihn unmittelbar gefährdet oder
    — ein Feuerkommando im Gefechtslärm nicht durchdringt oder ausbleibt (Ausfall des Führers).
    Im selbständig geführten Feuerkampf kämpft der Soldat so, wie Auftrag und Lage dies erfordern. Er wirkt dabei mit anderen Soldaten zusammen, vor allem durch Austausch der Beobachtungsergebnisse und durch Absprache über Feuereröffnung und Zielverteilung.


    Wird eine Bundeswehrpatrouille angegriffen (Stichwort: Feuerüberfall), wird das Feuer sofort erwidert, entweder mittels Richtungsschusses durch den Soldaten, der das Mündungsfeuer wahrgenommen hat, aber auch durch Deutschießen (grobe Zielanwahl ohne Zuhilfenahme der Visiereinrichtung) bzw. durch Sperrfeuer (ungezieltes Feuer) wodurch der Angreifer gezwungen wird, den Feuerkampf zu unterbrechen und Deckung zu suchen, was der Bundeswehreinheit die Möglichkeit gibt, evtl. die Fahrzeuge zu verlassen, Deckung zu suchen und den Gegenangriff zu organisieren.


    Gerade das Verlassen der Fahrzeuge erfordert eine gewisse Zeit, ist aber notwendig, da einige der im Einsatz befindlichen Kfz gar keinen oder nur wenig Schutz bieten. Womit wir auch beim Ausrüstungszustand der Truppe sind:

    • Der TPz »Fuchs« bespielsweise wird ohne Probleme von einer RPG durchschlagen, was bereits einen Bundeswehrangehörigen das Leben gekostet hat; auch ohne dass die Granate gezündet hat.
    • Der Geländewagen »Wolf«. Fahrer/Beifahrer mussten erst ihren Sitz vorklappen, damit der jeweils im Fahrzeugfond sitzende Soldat aussteigen konnte, da es sich bei dem Fahrzeug nur um einen Zweitürer handelt. Folge: Zeitverlust bis zur Feuererwiderung bei Angriff. Lösung: Man baute die Rücksitze aus und verbaute stattdessen zwei parallele Sitzbänke längs zur Fahrtrichtung, die Ausstieg und Sicherung nach hinten ermöglichten. ABER: Aus dem BMVg kam die Order, diesen Umbau rückgängig zu machen, da das Fahrzeug nicht mehr dem Herstellermuster entspräche und man den Verlust der Garantie fürchtete.
    • Die Bundeswehr hat den Niederländern Artilleriegeschütze zur Absicherung zur Verfügung gestellt, sie selbst durfte/darf sie aber nicht zum Schutz ihres »Camp Warehouse« einsetzen, um ggf. das Feuer von Raktenstellungen erwidern zu können. Gleiches gilt für Mörsersysteme. Es war/ist eine politische Entscheidung gewesen: Was nach außen nicht nach Krieg aussieht, ist auch kein Krieg. Da sich die Bundeswehr politisch nicht im Kriegseinsatz befand/befindet, bedarf sie auch nicht entsprechender Technik.


    Haager Landkriegsordnung, das Völkerrecht/Völkerstrafrecht, die Genfer Konventionen, etc. müssen seitens der Bundeswehr eingehalten werden – so schwer es auch fällt – angesichts eines Gegners, der keine klare Unterscheidung Freund-Feind-Nichtcombattant zulässt. Es kann sehr frustrierend sein, gegen einen unsichtbaren Gegner kämpfen zu müssen; ist die Bundeswehr doch oftmals sofort als solche zu erkennen (Beflaggung), während sie von Personen angegriffen wird, die sich nicht von Zivilisten unterscheiden lassen und die sich z. B. auch nicht um den Sonderstatus von Rot-Kreuz-Fahrzeugen scheren, sodass Oberst Klein sich veranlasst sah, deren Kennzeichnung zu tarnen, da sie gezielt unter Beschuss genommen worden waren.

    Dass der Status der Bundeswehr in Afghanistan durch die Bombardierung der Tanklaster und die Tötung der vielen Zivilsten großen Schaden genommen hat, ist leider nicht zu bestreiten. Allerdings scheint mir – ich kann mich täuschen – das folgende Zitat etwas missverständlich und aus dem Zusammenhang gerissen:

    Konradin schrieb:

    Wie sehr die Bundeswehr der humanitären Hilfeleistung dienlich ist ergibt sich auch aus folgenem Statement (zitiert aus 'Das Parlament', Herausgeber Deutscher Bundestag):
    "Bei uns bauen amerikanische Soldaten Brücken und Schulen", berichtet Katja Richter von der Deutschen Welthungerhilfe ... "Wir meiden den Kontakt jedoch wie der Teufel das Weihwasser." Keine Weitergabe von Informationen und vor allem keine gemeinsamen Projekte. "Jeglicher Kontakt würde die Akzeptanz bei der Bevölkerung aufs Spiel setzen und die Sicherheit unserer Mitarbeiter gefährden", sagt Richter.


    Wenn du den Artikel aufmerksam gelesen hast, lieber Konradin, dann dürfte dir aufgefallen sein, dass sich die Mitarbeiterin der Deutschen Welthungerhilfe ausschließlich auf US-Soldaten bezieht, die schon Zivilfahrzeuge benutzt haben, um möglichst unerkannt zu bleiben und somit Anschlägen zu entgehen und sich deswegen sogar schon als Deutsche getarnt haben [ich finde den Artikel dazu im Moment leider nicht]. Außerdem haben die Amerikaner die Entwicklungshilfe ihrer militärischen Strategie untergeordnet und kaum eines ihrer Projekte ist langfristig ausgelegt oder gar nachhaltig. Dass mit denen nicht zusammen gearbeitet wird, liegt also an ihrem schlechtem Ruf allgemein und der Tatsache, dass eine zu enge zivil-militärische Zusammenarbeit wie bei den Amerikanern die Entwicklungshilfe insgesamt aufs Spiel setzt, da eine klare Unterscheidung zivil vs. militärisch nicht mehr möglich ist, was den Taliban den Vorwand liefert, ausländische Entwicklungshelfer als Spitzel für das Militär zu diskreditieren und somit auch auf deren Mitarbeiter und Einrichtungen Anschläge zu verüben.

    Dem wollen die deutschen NGOs und Entwicklungshelfer entgehen, indem sie a) nicht mit den Amerikanern zusammenarbeiten und b) die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr weitestgehend einschränken, um das Vertrauen der Zivilbevölkerung nicht zu verlieren. Dass die Bundeswehr also keine Schulen oder Brücken dort baut, liegt weniger an ihr selbst, als an getroffenen politischen Entscheidungen. Diese waren notwendig geworden, nachdem man gesehen hat, welche negativen Auswirkungen die enge zivil-militärische Zusammenarbeit bei den Amerikanern für die Soldaten und die mit ihr zusammenarbeitenden Entwicklungshelfer hatte.

    Auf deutscher Seite will man sich um Land, Leute und Wiederaufbau besser kümmern. Aus diesem Grund beschränkt sich die Kooperation mit der Bundeswehr auf das absolute Mindestmaß (Infrastruktur für Transporte) und beinhaltet keine militärischen Eskorten für Mitarbeiter von Entwicklungshilfeeinrichtungen und anderen NGOs. Dass die Bundeswehr also keine Schulen, Brücken oder Brunnen baut bzw. bohrt heißt deswegen nicht, dass sie nicht doch (auch) ihren Beitrag zur humanitären Hilfe leistet, wenngleich er nicht so bedeutsam ausfällt, wie es uns durch die Politik gern verkauft wird. Doch wie gesagt, das war eine politische Entscheidung, um für das Afghanistan-Mandat gesellschaftliche Rückendeckung zu bekommen und zu behalten. Die Bundeswehr selbst kann dafür relativ wenig.



    Liebe Grüße,
    —CentCom
    [FONT="Garamond"][SIZE="2"]— Darkness reigns at the foot of the lighthouse. (Japanese Proverb) —[/SIZE][/FONT]

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von CentCom ()

  • Bleibt nach wie vor die Frage, was machen wir eigentlich in Afghanistan? Welche Interessen vertreten wir? Unsere oder die des afghanischen Volkes?
    Ich denke, beides trifft nicht zu. Die Mehrheit unserer Bevölkerung ist gegen den Afghanistan-Einsatz, was unsere Politiker leugnen. Das afghanische Volk will in der Mehrheit die Taliban und diese werden, wie schon so oft, am Ende die Oberhand behalten. Tatsächlich beherrschen sie den weitaus größeren Teil des Landes. Die Reportage der RTL-Moderatorin Antonia Rados (alle Achtung für diese mutige Frau) über ihre Reise nach Kandahar hat eindeutig gezeigt, wer im Lande das Sagen hat. Sie ist übrigens die einzige Frau, die mit Talibans sprechen konnte und trotzdem keinen Repressalien ausgesetzt war.

    Ich bin fest davon überzeugt, dass nach Abzug der NATO, die Taliban sofort wieder die Macht übernehmen werden und Karsai das gleiche Schicksal wie Babrak Karmal erleiden würde.
    Das Ende der Taliban kann nur das eigene Volk besiegeln und nicht ausländische Truppen. Der Teil der Bevölkerung, der gegen die Taliban ist, ist leider immer noch in deutlicher Minderheit.
  • Henry277 schrieb:

    In einem "Krieg" gelten so gut wie keine Regeln, für keine Seite. Da geht es einfach nur ums Überleben. Und wer in einem Krieg oder Kampfeinsatz überleben möchte kann sich nicht ständig darüber Gedanken machen ob er nun nach Regeln oder Gesetzen handelt.

    ... oder auch hier...

    Henry277 schrieb:

    Sag mal wo lebst du eigentlich? Stell dir doch einfach mal vor du bist Soldat und wurdest nach Afghanistan geschickt. Dort gerätst du in einen Kampf und dir steht plötzlich ein 13 jähriger mit einer Kalaschnikow gegenüber der auf dich und deine Kameraden schießt. Was machst du da? Denkst du da an Konventionen oder an deutsches Recht? Sei mal ganz ehrlich und belüge dich nicht selber!

    Also, für mich hört es sich jedenfalls so an, als wenn die vermeintlich reale Situationen es
    erlauben würde, sich darüber hinwegzusetzen - so deine Argumentation. Entscheidend für einen Verstoß gegen die Konvention ist aber nicht, daß man gegen sie ausdrücklich verstoßen will, sondern daß man es tatsächlich tut. Und jetzt komm mir bitte nicht mit der Ausrede, der 'Krieg' rechtfertige Verstösse, denn sowohl die Haager Landkriegsordnung als auch die Genfer Konvention beziehen sich ausdrücklich auf Kriegssituationen.

    @Centcom: Es mag ja durchaus sein, daß viele Entscheidungen im Ermessen des einzelnen Soldaten liegen (sofern seine Führung dies zulässt). Dennoch ist es oft so, daß konkrete Befehle Vorgesetzter ihn von der Möglichkeit entbinden, frei über alles zu entscheiden. Der Soldate hat den Befehlen Vorgesetzter Folge zu leisten, sofern er dabei nicht gegen gewisse Konventionen verstösst.

    Ich möchte bestimmt keine Diskussion anzetteln, in welcher Situation wer was zu entscheiden hat, das entfernt sich sicherlich entscheidend von der gebotenen Thematik. Aber das Recht, Entscheidungen zu fällen, mit welchen er offen gegen die Genfer Konverntion verstösst, hat er jedenfalls nicht.

    Sicher ist mir klar, daß deutsche Soldaten in dem von mir genannten Artikel nicht ausdrücklich erwähnt wurden und von amerikanischen Soldaten die Rede war. Dennoch erlaubte ich mir, daraus zu zitieren, weil ich erstens der Meinung war (und auch noch bin), daß gerade nach den Ereignissen der letzten Monate in Afghanistan die Meinung der dortigen Bevölkerung über deutsche Soldaten sich zunehmend derjenigen über amerikanische Soldaten annähert. Es geht in dem Zitat um eine Einschätzung der Akzeptanz der Bevölkerung, die meines Erachtens mittlerweile auch überwiegend auf die Deutschen dort anzuwenden ist.

    Zweitens war es mir wichtig, diese Meinung aus einer unverdächtigen (weil staatlichen) Quelle einzubringen, um sie nicht von vornherein dem Vorwurf mangelnder Sachkenntnis und bloßen Schreibtischnähe auszusetzen. Wie gesagt, ich sehe diese Aussage keineswegs absolut, aber als zumindest als Denkanstoß sollte sie durchaus geeignet sein.

    Centcom schrieb:

    Doch wie gesagt, das war eine politische Entscheidung, um für das Afghanistan-Mandat gesellschaftliche Rückendeckung zu bekommen und zu behalten. Die Bundeswehr selbst kann dafür relativ wenig.

    Eben. Wenngleich ich persönlich der Meinung bin, daß der Beitrag der Bundeswehr dort zur Friedenssicherung oder auch zum Aufbau des Landes letztendlich eher kontraproduktiv ausfällt bzw. ausfallen wird.

    Jumper schrieb:

    Das Ende der Taliban kann nur das eigene Volk besiegeln und nicht ausländische Truppen. Der Teil der Bevölkerung, der gegen die Taliban ist, ist leider immer noch in deutlicher Minderheit.

    Ganz so einfach ist es leider nicht. Zunehmende Ressentiment gegen die Deutschen treiben Teile der afghanischen Bevölkerung in Opposition zu den Deutschen. Das heißt keineswegs zwangsläufig, daß sie damit automatisch zu Befürwortern oder gar Freunden der Taliban werden. Wenngleich natürlich durchaus anzunehmen ist, daß ein gewisser Prozentsatz sich dadurch in diese Richtung treiben lässt.

    Ich glaube nicht, daß eine reale Mehrheit wirklich hinter den Taliban steht, oft sind es die schweigenden Mehrheiten, die solche Machtverhältnisse erst ermöglichen. Recht geben muß ich dir mit der Aussage, daß ausländische Truppen wohl kaum das Ende der Taliban besiegeln können. Wenngleich ich nicht glaube, daß dies ausschließlich das afghanische Volk (sofern es dieses als 'Volk' überhaupt gibt) erreichen kann. Es gibt viele Wege, die Afghanen in ihrem Kampf gegen die Taliban zu unterstützen und dies sollten wir auch ganz klar tun. Aber ich glaube, daß die direkte militärische Option dafür der falsche Weg ist.

    Gruß Konradin
  • Konradin schrieb:

    Also, für mich hört es sich jedenfalls so an, als wenn die vermeintlich reale Situationen es erlauben würde, sich darüber hinwegzusetzen - so deine Argumentation.

    Ob sie es erlaubt ist meistens Nebensächlich. Das ergibt sich einfach aus der Situation heraus.


    Konradin schrieb:

    Es mag ja durchaus sein, daß viele Entscheidungen im Ermessen des einzelnen Soldaten liegen (sofern seine Führung dies zulässt). Dennoch ist es oft so, daß konkrete Befehle Vorgesetzter ihn von der Möglichkeit entbinden, frei über alles zu entscheiden. Der Soldate hat den Befehlen Vorgesetzter Folge zu leisten, sofern er dabei nicht gegen gewisse Konventionen verstösst.

    Du verstehst es wirklich nicht, oder? Ich hab erst gedacht du willst nur provozieren. Aber langsam bekomme ich mit, das ist gar nicht so. Du hast wirklich keine Ahnung wie eine Kampfhandlung abläuft und scheinst tatsächlich der Meinung zu sein das Kampfhandlungen nach "niedergeschriebenen Regeln" durchgeführt werden müssen. :weglach:
    Weil die Klugen immer nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert!
  • Ich mag vielleicht ein wenig naiv und ungebildet sein, mein lieber Henry277, und auch an der nötigen Lebenserfahrung mag es mir etwas mangeln. Du bringst mein Weltbild ganz durcheinander.

    Hatte ich bisher doch immer geglaubt, das Leben verlaufe einfach irgendwie und man müsse sich an "niedergeschriebenen Regeln" orientieren. Falls diese Orientierung jedoch versagt sei dies Sache der Justiz, Verstösse gegen die Einhaltung dieser Regeln zu sanktionieren.

    Nun belehrst du mich einfach eines Besseren. Na gut, es kommt, wie es kommen muß:

    "Die Einhaltung von Regeln ist nebensächlich. Das ergibt sich einfach aus der Situation heraus."

    Jetzt verstehe ich endlich auch, warum jeder Kriminelle möglichst straffrei ausgehen will, selbst wenn er erwischt wurde. Die Einhaltung der Gesetzte ist schließclih nebensächlich und die Gelegenheit zur Straftat ergab sich einfach aus der Situation heraus.

    Man muß nur dem Richter mitteilen, daß sich das Leben eben nicht an "niedergeschriebene Regeln" hält, insbesondere nicht, wenn man durch Straftaten reich zu werden gedenkt. Man musste einfach so handeln, weil man ja keinen Spielraum hatte und es nicht geht, daß man sich durch solch lebensfremde Regeln in seiner Handlungsfreiheit einschränken lässt.

    Bisher dachte ich eigentlich immer, wer gegen Gesetze verstösst, der ist ein Verbrecher. So kann man sich irren.

    Danke, Henry277, für diese Aufklärung!