Kundus-Angriff kein Kriegsverbrechen. Justiz entlastet Oberst Klein
Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 bei Kundus in Afghanistan eingestellt. Oberst Klein und ein Hauptfeldwebel hätten mit dem Befehl zu dem Bombenabwurf nicht gegen das Völkerstrafgesetzbuch verstoßen, teilte die Behörde in Karlsruhe mit.
Mir ist übel!
Jeder, der wollte, konnte im Fernsehen der Originalton des "Luftschlages" gegen die angeblichen Terroristen mithören.
Die amerikanischen Piloten im Bomben-Flugzeug hatten mehrmals darauf aufmerksam gemacht, daß er da Zivilisten sieht, und wollte erst mal Warnschüsse abgeben. Oberst Klein hat aber auf einer Bombardierung ohne Vorwarnung bestanden. Was dann passiert ist, ist wohl hinreichend bekannt, ca. 140 Zivilisten wurden getötet.
Der deutsche Einsatz in Afghanistan dient angeblich nur der zivilen Hilfe und der Ausbildung von Polizisten. Die Bewaffnung und der Einsatz der Waffen ist nur zur Selbstverteidigung gedacht. Von Selbstverteidigung kann bei diesem Einsatz wohl kaum gesprochen werden.
Der Luftschlag hatte rein gar nichts mit einer Selbstverteidigung zu tun, das war ein reiner Willkürakt eines deutschen Oberst, der unbedingt Blut sehen wollte. Und seine Kompetenz dabei maßlos überschritten hat. Daß der Sprechfunkverkehr dieses Einsatzes einmal einer breiten Bevölkerungsschicht zugänglich sein könnte, hat er sicher nicht bedacht.
Zitat aus ntv.de
Klein und der Offizier seien nicht davon ausgegangen, dass sich zum Zeitpunkt des Luftangriffs Zivilisten auf der Sandbank des Kundus-Flusses aufhielten. Nach den ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten hätten sie keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten gehabt. "Vielmehr konnten sie nach gewissenhafter und immer wieder aktualisierter Prüfung aller ihnen zum Geschehensablauf bekannten Fakten und Umstände annehmen, dass ausschließlich Aufständische vor Ort waren."....
Fall erledigt
Das Ermittlungsverfahren hatte für Klein und seinen Flugleitoffizier den Vorteil, dass der Fall nach einer förmlichen Einstellung abgeschlossen ist und nicht wieder aufgerollt werden kann. .....
Kleins Anwalt Bernd Müssig erklärte, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen seinen Mandanten bedeute, dass der Einsatz zweifelsfrei vom Völkerrecht gedeckt gewesen sei und der Vorwurf des Kriegsverbrechens keine Grundlage habe.
Mir ist speiübel!
Es darf doch nicht wahr sein, daß in einem angeblich demokratischen Land wie der BRD internationales und deutsches Recht gebrochen wird. Nur, damit ein kleiner Oberst und im Besonderen die deutsche Bundesregierung nicht in Erklärungsnot kommt?
Mir ist klar, daß ein großer Teil der deutschen Bevölkerung diese Urteil gut findet. Trotzdem frage ich mich, wie weit darf eine Rechtsbeugung gehen?
Die Aussage,
D[I]Zitat aus ntv.de
as Ermittlungsverfahren hatte für Klein und seinen Flugleitoffizier den Vorteil, dass der Fall nach einer förmlichen Einstellung abgeschlossen ist und nicht wieder aufgerollt werden kann. [/I]
heißt doch, an diesem Urteil kann nicht mehr gerüttelt werden.
Aber wie steht es mit den rechtsprechenden Richtern? Meiner Meinung nach müßte man ein Strafverfahren gegen den oder die Richter stellen. Denn der aufgezeichnete Sprechfunkverkehr des Bombeneinsatzes widerlegt eindeutig die Urteilsbegründung.
Was meint ihr dazu?
Gruß, nannu