Gericht: Schwarz-Surfen keine Straftat

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  • Gericht: Schwarz-Surfen keine Straftat

    Eine umstrittende Rechtssprechung scheint sich dem Ende zuzuneigen: In einem aktuellen Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (20 Ds-10 Js 1977/08-282/08) beurteilt das Gericht, dass es sich beim "Schwarz-Surfen" nicht um eine Straftat handelt. In Wuppertal hatte die Rechtsprechung zum Schwarz-Surfen seinen Anfang genommen.

    Kein Abhören von Nachrichten

    Wie die Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf am Dienstag mitteilte, wurde einem von ihr betreuten Mandanten vorgeworfen, sich des Schwarz-Surfens strafbar gemacht zu haben, als er sich in ein fremdes, unverschlüsseltes WLAN einloggte. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens wegen des Ausspähens von Daten wurde vom Gericht allerdings aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Insbesondere ist laut Amtsgericht die automatisch erfolgende Zuweisung einer IP-Adresse im Rahmen des Logins in das WLAN keine abgefangene Nachricht nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

    Dem Angeschuldigten wurde vorgeworfen, sich am 26. und 27. August 2008 mit seinem Laptop über eine drahtlose Netzwerkverbindung in ein fremdes WLAN eingewählt zu haben, um ohne Erlaubnis und ohne Zahlung eines Entgeltes das Internet zu nutzen. Dieses Verhalten sei jedoch nicht strafbar. Es erfülle weder den Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten noch des unbefugten Abrufens oder Verschaffens personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), so das Gericht in seinem Beschluss.

    Kein Abruf personenbezogener Daten

    Noch im April dieses Jahres hatte das Amtsgericht Wuppertal anders entschieden und ein solches Verhalten als strafbar angesehen. Jetzt argumentiert das Gericht, dass die beim Einwählen zugewiesene IP-Adresse auch für den Angeschuldigten bestimmt gewesen sei, da er der einzige Teilnehmer der Internetverbindung war. Damit sei er nicht Mithörer eines fremden Datenaustauschs gewesen. Außerdem handele es sich bei den IP-Daten nicht um personenbezogene Daten im Sinne des BDSG. Zum Zeitpunkt des Empfangs durch den Schwarz-Surfer waren sie zudem als Nutzer des Netzwerks für ihn bestimmt. Somit sei keine Strafbarkeit gegeben.



    Quelle: onlinekosten.de Newsmeldung "Gericht: Schwarz-Surfen keine Straftat"
  • Ist ja mal ein tolles Urteil:p

    Aber wie finden die es heraus wenn man sich in ein fremdes Netz einklingt wer von wo das war:confused:

    Hab nämlich auch in meiner Umgebung wo ik wohne ein offenes Netz wo

    ik mich ab und zu einklinke:D
  • yido schrieb:

    Aber wie finden die es heraus wenn man sich in ein fremdes Netz einklingt wer von wo das war:confused:


    So direkt erstmal garnicht, der einzige Anhaltspunkt den man im Router hat ist die MAC-Addresse (die ID deiner Netzwerkkarte) aber auch die lässt sich manipulieren.

    Aber wenn man den Verdacht hat, kann man den Netzwerkverkehr abhören und nach und nach findet man eine Menge über die Person raus.
  • Seid euch lieber nicht so sicher, daß die Sache nicht strafbar ist.
    Es bleibt nämlich immer noch Hausfriedensbruch und Leistungserschleichung ... auch wenn die Haustür oder das Gartentor nicht versperrt ist, hat nicht jeder Idiot die Berechtigung einzutreten.

    Das Gericht hat lediglich die Strafbarkeit in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz verneint und geprüft ... nicht mehr und nicht weniger
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  • und nicht zu vergessen, es wird hier von strafrechtlicher relevanz gesprochen, nicht von zivilrechtlicher! das ist eine ganz andere baustelle und ansprüche, die daraus erwachsen können!
  • ich finde es wirklich ungeheuerlich wie leute mit ihrer Privatsphäre umgehen, wenn ich ein WLAN einrichte, will doch nur ich darauf zugriff haben. Also ich meine, es gibt auch einige feine und leichte Tricks WPA und WPA2 zu umgehen, aber so fahrlässig zu handeln??? Logg dich in ein WLAN ein und starte Cain ... guten Tag liebe Bankverbindung vom Herrn Nachbar??
    Naja immerhin haben meine Vorposter gesagt, dass es Leistungserschleichung ist :)
  • Schwarzsurfer siegt vor Gericht

    Wer sich über ein unverschlüsseltes fremdes Funknetzwerk ins Internet einwählt, macht sich nicht strafbar. Das entschied das Wuppertaler Landgericht, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

    Staatsanwaltschaft scheitert

    Der Staatsanwaltschaft gelang es damit nicht, einen Beschuldigten vor Gericht zu bekommen, der sich eigens einen Ort gesucht haben soll, um per Laptop kostenlos ein fremdes WLAN-Netz zu nutzen. Datenschutzvorschriften werden nach Urteil des Landgerichts nicht verletzt, auch das Strafrecht werde nicht missbraucht.

    Bereits das Amtsgericht hatte an diesem "Schwarzsurfen" nichts Strafbares finden können (Az.: 25 Qs 177/10). Weiter wichtige Informationen rund um das Thema Wardriving sind auch unserem Ratgeber zu entnehmen.



    Quelle: onlinekosten.de Newsmeldung "Schwarzsurfer siegt vor Gericht"