Todesstrafe für Kinderschänder in der Schweiz ?

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  • Todesstrafe für Kinderschänder in der Schweiz ?

    Beginn der Unterschriftensammlung für eine Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz.

    Wie angekündigt, will eine Gruppe Bürger in der Schweiz die Todesstrafe wieder einführen. Ein siebenköpfiges Komitee hat dazu eine Volksinitiative gestartet. Die Sammelfrist für die 100'000 nötigen Unterschriften läuft bis am 24. Februar 2012.

    Die Bundeskanzlei hat bei der Vorprüfung der Initiative keine formalen Hindernisse identifiziert, wie aus der am Dienstag im Bundesblatt veröffentlichten Bekanntmachung zur Vorprüfung hervorgeht.

    Damit kann das Komitee sofort mit der Unterschriftensammlung starten. Der Inhalt der Initiative wird erst nach dem Zustandekommen geprüft. Den Entscheid über die Gültigkeit des Volksbegehrens trifft das Parlament.

    Mit der Initiative fordert das Komitee die Todesstrafe für Personen, die "in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen".

    Hinter dem Komitee steht keine politische Gruppierung. Die Mitglieder stammen laut deren Angaben aus dem Umfeld eines Opfers. Die Ankündigung der Initiative war letzte Woche auf breite Ablehnung gestossen. Die meisten Politiker kritisierten das Begehren.

    Für die Initianten ist die Todesstrafe die "gerechte und logische Strafe" nach einem Mord mit sexuellem Missbrauch. Nur der Tod des Täters ermögliche es den Hinterbliebenen, das Geschehene zu verarbeiten, schreibt das Komitee auf seiner Internetseite.

    Auch die Würde des Opfers könne nur so teilweise wieder hergestellt werden, heisst es weiter auf der Seite, die am Dienstag aufgeschaltet wurde. Wenn die Todesstrafe nur ein Opfer verhindern könne, lohne sich die Initiative. Wie Komitee-Sprecher Marcel Graf bereits am Freitag bestätigt hatte, stammen alle Initianten aus dem Umfeld eines Opfers.

    Das Argument, dass die Todesstrafe auch Unschuldige treffen könnte, lässt das Komitee nicht gelten: "Solche Verbrechen hinterlassen massive Spuren an den Opfern und am Tatort." Dank der modernen Kriminaltechnik würden keine Unschuldigen mehr hingerichtet. Weiter wirke die Todesstrafe abschreckend.

    Die Volksinitiative "Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch" im Wortlaut:

    I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
    Art. 10 Abs.1 und 3
    1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, verliert sein Recht auf Leben und wird mit dem Tod bestraft. In allen anderen Fällen ist die Todesstrafe verboten.

    3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten. Ausgenommen ist die Todesstrafe.

    Art. 123a Abs. 4 (neu)
    4 Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, wird hingerichtet, unabhängig von Gutachten oder wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Bund vollzieht die Hinrichtung. Die Hinrichtung wird innerhalb von drei Monaten, nachdem die Verurteilung rechtskräftig geworden ist, vollzogen. Das Gericht legt das Hinrichtungsdatum und die Hinrichtungsmethode fest.

    II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

    Art. 197 Ziff. 85 (neu)
    8. Übergangsbestimmung zu Art. 10 Abs. 1 und 3 und Art. 123a Abs. 4 (Todesstrafe) Die Artikel 10 Absätze 1 und 3 sowie 123a Absatz 4 über die Todesstrafe treten nach Annahme durch Volk und Stände sofort in Kraft. Sie finden auch auf Taten Anwendung, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen begangen wurden und bei Inkrafttreten noch nicht rechtskräftig beurteilt sind; anders lautende Staatsverträge kommen nicht zur Anwendung.


    Eine interessante Initiative von Betroffenen.

    Mal ganz ehrlich:
    Wenn jemand ein kleines Mädchen entführt, quält, vergewaltigt und bestialisch tötet und damit unendliches und absolut unheilbares Leid (Familie) auslöst, wär es dann nicht vertretbar zu sagen, dass so jemand sein eigenes Recht auf Leben verwirkt?

    Wahrscheinlich weist einen das innere Gerechtigkeitsempfinden in eine klare Richtung...

    Ein wirklich schwieriges Thema. -Was meint ihr dazu ?

    mod comment : auch wenn das ein mehr als polarisierendes thema ist, ermahne ich dazu ruhig und sachlich zu bleiben, sonst ist hier sehr schnell dicht

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Zweistein ()

  • Hi Gemeinde,

    Subjektiv, wie auch sonst :eek:

    Auch wenn ich mir bei einzelnen Perversen, offensichtlich psychisch entarteten, dies müssen nicht "nur" Kinderschänder sein, die Todesstrafe wünsche, so möchte ich sie jedoch niemals verantworten.
    Diesbezüglich befürworte ich eher altbewährte Vorgehensweisen der "konservativen" bayerischen Justiz.
    Kastrieren, mit Medikamenten ruhig stellen und dann dürfen sie ihr Lebensende in Psychiatrischen Anstalten erwarten.

    Gruß
    --------------------------------------------------------------------------

    "1 Dummer kann behaupten, was 10 Weise nicht widerlegen können."
  • Ich kann das ganze nachvollziehen und wäre Befürworter dieser Initative.
    Ich würde sogar noch weiter gehen und das ganze nicht nur auf Kinderschänder beschränken.
    Wer aus niederen Beweggründen Leben nimmt hat sein Recht auf Leben verwirkt.

    Populismus hin oder her, warum warten bis solche Kranken wieder zuschlagen und weiteres Leid verbreiten? Warum solche "Menschen" in Kliniken durchfüttern auf Staatskosten?

    Ich bin auch für den genetischen Fingerabdruck sofort nach der Geburt.

    Greetz
    lolman63
  • ...bin auch für den genetischen Fingerabdruck sofort nach der Geburt.


    Tja, warum dann nicht gleich ähnliche Euthanasiefantasien konsequent zu Ende denken ;)
    Z.B. einen IQ-Test mit Mindestanforderungen
    und zusätzlich eine ethisches Kontrollorgan a la kath. Kirche.

    Wer die entsprechendenVorgaben bis zur Firmung oder später dem Erreichen der Volljährigkeit nicht erfüllt,
    wird halt... :noway:

    Vllt. wäre es aber doch besser,
    man würde gesellschaftliche Ursachen - auch betr. epigenetischen Veränderungen - präventiv verhindern,
    anstatt permanent dem in den Brunnen gefallen Kind hinterher zu rufen.

    Kurzum,
    wieder ein Thread über eine Forderung, die die Welt nicht braucht.

    Über dieses Thema kann man schwerlich diskutieren.

    Aber die Befürworter machen sich ob ihrer Gewaltfantasien eigentlich nur selbst verdächtig :trost:

    so far
    muesli
  • Das Komitee zur Wiedereinführung der Todesstrafe hat die Unterschriftensammlung abgeblasen - einen Tag nachdem die Initiative formal als gültig erklärt worden ist. Mit der Lancierung wollten sich die Initianten offenbar Gehör verschaffen. Das hiess es auf ihrer Website.


    Quelle: Initiative zur Todesstrafe zurückgezogen / Schweiz / SF Tagesschau
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