Schützt Zivildienst wirklich vor Einberufung?

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  • Tobi79
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  • Schützt Zivildienst wirklich vor Einberufung?

    Hallo,
    ich frage mich, ob es im V-Fall wirklich jemanden interessiert, ob Zivis keinen Wehrdienst aus Gewissensgründen abgeleistet haben und eben nicht doch alle wehrfähigen Männer eingezogen werden, wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, daß Deutschland von einem anderen Land angegriffen wird.

    Weiß da jemand was dazu?

    Gruß
    Tobi
  • ja.

    zum wehrdienst kann niemand gezwungen werden. wenn deutschland einmal angegriffen werden sollte (anm.: von wem denn bitte ?), hat man einen bündnisfall. was die NATO auf dem plan ruft. die dürften über genügend "personal" verfügen, so dass man auf ein paar zivis und nicht ausgebildete männer wohl gut und gerne verzichten kann...
  • Artikel 12a Grungesetz:

    Grundgesetz schrieb:


    (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
    (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
    (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
    (4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
    (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
    (6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
    Quelle: gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html


    Wie Zweistein schon geschrieben hat, kannst du nicht zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden. Im Verteidigungsfall gibt es etliche Reservisten, danach kämen die jenigen die mal Wehrdienst geleistet haben...
    Es werden sich schon Männer/Frauen finden Deutschland zu verteidigen ;)
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  • Alles schön und gut, Artikel 12a GG, nur heißt das ja nicht, daß dieser ewig Bestand hat. Wenn du dir mal die Notstandsgesetze anschaust (gibts die eigentlich noch?) , was da alles möglich ist/war, würde ich nicht ausschließen, daß im Kriegsfall einer oder mehrere Artikel außer Kraft gesetzt werden und einfach jedem, der nicht mit 'm Kopp unterm Arm daherkommt ein Gewehr in die Hand gedrückt wird. Wie ich und auch Zweistein schon sagten: höchst unwahrscheinlich, daß uns eine andere Nation überfällt, aber ich finde es schon einen Gedanken wert, ob ein Verweigerer nicht doch in die Situation kommen kann, auszuwählen ob er selbst einen Abzug drückt oder sich an die Wand stellen läßt

    Gruß
    der Tobi
    (der übrigens Wehrdienst gemacht hat)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Tobi79 ()

  • Tobi79 schrieb:

    Notstandsgesetze anschaust (gibts die eigentlich noch?)


    meines wissen nach, seit spätestens der wiedervereinigung nicht mehr.

    Tobi79 schrieb:

    ein Gewehr in die Hand gedrückt wird.


    wäre es nicht effektiver mit modernen waffen zu kämpfen, statt jedem ein gewehr und eine packung patronen in die hand zu drücken ?

    Tobi79 schrieb:

    daß uns eine andere Nation überfällt


    welche denn ? um uns herum sind nur NATO länder :confused:

    Tobi79 schrieb:

    oder sich an die Wand stellen läßt


    das kann einem heutzutage nur noch in hessen passieren. alle anderen bundesländer sowie der bund haben die todesstrafe abgeschafft.

    nochmals : zum wehrdienst kann niemand gezwungen werden. selbst wenn es möglich wäre, würde es keinen sinn machen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zweistein ()

  • Tobi79 schrieb:

    Alles schön und gut, Artikel 12a GG, nur heißt das ja nicht, daß dieser ewig Bestand hat.
    Also Grundsätzlich kann das Grungesetz geändert werden (Artikel 79 GG). Ausnahmen sind soweit ich mich erinnern kann Artikel 1 und 20.
    Ich denke wer die Macht im Bundesrat hat das GG zu ändern kann auch die Todesstrafe wieder einführen. Ich bin kein Jurist, aber das ist meine Schlussfolgerung ;)
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  • Snip3r schrieb:

    Also Grundsätzlich kann das Grungesetz geändert werden (Artikel 79 GG). Ausnahmen sind soweit ich mich erinnern kann Artikel 1 und 20.
    Ich denke wer die Macht im Bundesrat hat das GG zu ändern kann auch die Todesstrafe wieder einführen. Ich bin kein Jurist, aber das ist meine Schlussfolgerung ;)

    Naja, so einfach wird das denke ich nciht gehen :D Zum Glück!
    Abschaffung der Todesstrafe in Europa

    Phunny
  • So sicher wäre ich mir da nicht. Denn wenn es wirklich zum Verteidigungfall kommen würde (letztendlich ist auch jeder Angriffskrieg ein Verteidigungsfall, denn wer gibt schon zu, der Angreifer zu sein), dann sind die Karten neu gemischt und es gilt Kriegsrecht. Aber selbst wenn es dann illegal wäre, wer schert sich in den Kriegswirren schon um Legalität? Der letzte Krieg hat eindrucksvoll gezeigt, wie sich ein Rechtssystem aushöhlen und missbrauchen lässt und die Bande schreckte damals nicht davor zurück, für die aussichtlose Sache zum Schluß noch alte Leute und Jugendliche zu verheizen.

    Recht ist die eine Sache, die Tatsache, daß man sich daran hält, eine andere.
  • @ Konradin

    Einfach mal ein wenig mehr Vertrauen in unsere Demokratie.

    Sie funktioniert doch schon eine ganze Weile sehr gut. Einen so langen Zeitraum ohne Krieg hat es hier schon lange nicht mehr gegeben.

    Und ich gehe davon aus, dass es so bleiben wird.

    Tja, es gibt halt Pessimisten und Optimisten. Jeder muss für sich entscheiden. Ich gehe aber davon aus, dass es den Optimisten besser geht.



    Unser Grundgesetz ist wohl durchdacht und so angelegt, dass die wesentlichen Gesetze nicht geändert werden können.

    Und das ist auch gut so.
  • Hm, muss doch wohl auch in diesen (Fast)Mod-thread "einbrechen :D

    @ Tobi79
    Na jaaa, theoretisch kann man sich alle möglichen Szenarien vorstellen :D
    Aber bzgl. Deiner Frage gibt es ein klares Nein von mir,
    solange die jetzigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht
    (durch radikalen Umsturz, Ausserirdische *bg* etc.pp.) verändert werden.

    Ähm, @ zweistein
    etwas muss ich hier auch noch, LEIDER, korrigieren ;)
    Die Notstandgesetze
    Dokument: Gesetz: Siebzehntes Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968, verkündet am 27. Juni 1968 ("Notstandsgesetze")
    gelten nicht nur meines Wissens nach noch immer. :read:
    Lediglich die Passagen bzgl. des zweigeteilten Deutschland sind natürlich obsolet.
    Nicht das hier noch derart positive Gerüchte verbreitet werden ;)

    muesli

    PS.
    Vllt. lesenswert?
    Planet Wissen - Notstandsgesetze
    [url=http://www.dw-world.de/dw/article/0,,3367881,00.html]Ende der Demokratie? - 40 Jahre Notstandsgesetze | Politik | Deutsche Welle | 30.05.2008[/url]
    40 Jahre Notstandsgesetze: "Ich hatte keine Angst" - Politik | STERN.DE
    Deutschland: 40 Jahre Notstandsgesetze - Diverses - FOCUS Online
  • @McKilroy: Ich habe nirgendwo behauptet, daß es so kommen wird. Nur, falls es so kommen wird, dann bin ich skeptisch, daß dann die derzeitigen Spielregeln auch eingehalten werden. Den Gründe finden sich dann immer und Schuld hat sowieso der Gegner. Das wusste schon 'Onkel A.' und rechtfertigte seinen Käse mit '...seit Fünfuhrfünfundvierzig wird zurückgeschossen...'. Wer in solch einer Situation dann noch die alten Grundrechte einfordert, der ist entweder naiv oder lebensmüde oder aber gut organisiert. :)

    Wenn schon jegliches Inbetrachtziehen des sogenannten Verteidungsfalles als Pessimismus gelten sollte, was ist dann eigentlich Optimismus? Laut Heiner Müller ist Optimismus nur ein Mangel an Informationen. Oder anders ausgedrückt, ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrungen.
  • Konradin schrieb:

    Wenn schon jegliches Inbetrachtziehen des sogenannten Verteidungsfalles als Pessimismus gelten sollte, was ist dann eigentlich Optimismus?


    Ne, du, das hängt schon mehr von der Grundstimmung ab. Immer nur das Schlechsteste in Allem sehen.

    Und wenn es hier in Mitteleuropa zu lange zu friedlich zugeht, dann malen wir uns halt irgendwelche Katastrophenszenarien aus. Vielleicht greifen uns die Luxemburger ja wirklich bald an. Diese Typen sind mir schon lange suspekt. Wir sollten mal ein paar Divisionen an die Deutsch -Luxemburgische Grenze legen. :D

    (Bitte nimm das nicht zu ernst, das war jetzt nur Spaß)

    Konradin schrieb:

    Laut Heiner Müller ist Optimismus nur ein Mangel an Informationen. Oder anders ausgedrückt, ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrungen.


    Entschuldigung.

    Ich wusste halt nicht, dass du schon so alt bist, dass du in dieser Richtung Erfahrungen hast. Ich bin halt aus der Nachkriegsgeneration. :D



    Pessimismus ist eine Weise, sich das schöne Leben mies zu machen.

    Wer keine Sorgen hat, der macht sich künstlich welche.


    Meint hier irgend Jemand ernsthaft, dass wir uns, bei den heutigen Waffen, in einem solchen hypothetischen Fall, Gedanken darüber machen müssten, ob wir eine Waffe benutzen oder nicht? Ob dann noch Recht und Gesetz Gültigkeit haben?
  • McKilroy schrieb:

    Ne, du, das hängt schon mehr von der Grundstimmung ab. Immer nur das Schlechsteste in Allem sehen.

    Ist nicht der Verteidigungsfall selbst eigentlich schon die schlechteste aller Möglichkeiten? Sorry, aber ich sehe keineswegs zwingend, daß er kommt. Ich schrieb nur, wenn er eintritt, dann... Wo also sehe ich schwarz?

    Meine beiden Zitate persönlich auf mich oder mein Alter zu beziehen ist ausgesprochen albern. Ich habe erkennbar zitiert und somit keineswegs aus eigener Erfahrungen gesprochen. Dies kann ich gern beizeiten nachholen, aber sicher nicht an dieser Stelle. Es würde den Rahmen dieses Threads mit ziemlicher Sicherheit sprengen.
  • Konradin schrieb:

    IIch schrieb nur, wenn er eintritt, dann... Wo also sehe ich schwarz?


    Und falls und sie Aliens angreifen, dann ...

    Und falls uns ein Meteorit trifft, dann ...

    Denk mal lieber:

    Und falls ich morgen meiner Traumfrau begegne ...

    oder was in der Art. :D


    Konradin schrieb:

    Ich habe erkennbar zitiert und somit keineswegs aus eigener Erfahrungen gesprochen.


    Naja, wenn du ein solches Zitat in dem obigen Sachzusammenhang bringst, dann geht man doch davon aus, dass du damit irgendetwas sagen willst, oder nicht?

    Wenn du also nicht von eigenen Erfahrungen gesprochen hast, dann bist du nach deiner Definition also ein Optimist? :D

    Konradin schrieb:

    Laut Heiner Müller ist Optimismus nur ein Mangel an Informationen. Oder anders ausgedrückt, ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrungen.



    Übrigens haben sich auch im letzten Weltkrieg nicht alle wehrfähigen Männer einziehen und zum Kriegsdienst verpflichten lassen. ;)

    Es gab auch damals ein paar Leutz mit Idealen und mit Spina dorsalis.
  • McKilroy schrieb:

    Und falls und sie Aliens angreifen, dann ...

    Und falls uns ein Meteorit trifft, dann ...

    Spar dir deine Polemik, McKilroy. Nicht ich war es, der dieses Schreckgespenst an die Wand gemalt hat, sondern es ist das Thema dieses Threads ('...ich frage mich, ob es im V-Fall wirklich jemanden interessiert...')

    Sorry, daß ich mich erdreistete, auf das Thema einzugehen, statt über die Traumfrau oder was auch immer zu schwadronieren. Aber mittlerweile dient es hier schon der Belustigung, wenn man direkt auf das Thema eingeht. Wenn du deinen Müll unbedingt loswerden willst, McKilroy, dann warte besser passendere Gelegenheiten ab. Es sei denn, du möchtest, daß man daraus gewisse Schlüsse zieht. Aber so ist es doch nicht, oder?
  • Also jetzt mal ganz ehrlich, wenn es mal zu einem kriegerischen Ernstfall kommen sollte, und ich spreche jetzt hier nicht von einem "Wir fahren mal schnell nach Afghanistan und verteidigen Deutschland" Ernstfall, sondern von einem Krieg auf deutschem Boden, dann kommt es 100%ig zur Mobilmachung. Und im Falle einer Mobilmachung ist es vollkommen egal ob ich Wehrdienstverweigerer bin oder nicht. Das interessiert dann niemanden. Oder glaubt wirklich ernsthaft jemand das die dann zuständigen Stellen (das Militär), tausende Wehrfähige nach Hause schicken nur weil die der Meinung sind, Waffen sind doof und wenn überhaupt dann vielleicht Zivildienst .........
    Weil die Klugen immer nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert!
  • Genau diesen Gedanken wollte ich zum Ausdruck bringen. Als ich beim Bund war, sagten meine Uffze nämlich ständig, daß im V-Fall völlig egal ist ob jemand Wehr- oder Zivildienst gemacht hat. Damals hielt ich das für einen der markigen Sprüche, für die die Bundeswehr so beliebt ist :D aber heute bin ich da eben auch nicht mehr so sicher

    Gruß
    Tobi
  • WARUM sollte die Bundeswehr Leute einziehen, die nichtmal wissen wie man eine Waffe sichert? Die sind doch nicht lebensmüde.
    Wenn dann wären das die allerletzten, und wenn das erforderlich ist, ist sowieso schon alles egal.

    Die Staffelung sieht bei einer Mobilmachung konkret so aus: Reservist (nach Zeit die seit Dienstzeitende/Wehrübung vergangen ist), ehemalige SaZs, GWDL & FWDLer, der ganze Rest...
    Diese Reihenfolge wird auch eingehalten, die BW hätte nicht annährend genug Ressourcen um alle gleichzeitig auszurüsten und die Ausbildung aufzufrischen.

    Mal ganz abgesehen davon, dass es auch im Krieg Männer in der Industrie uä geben muss.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von xlemmingx ()

  • xlemmingx schrieb:

    WARUM sollte die Bundeswehr Leute einziehen, die nichtmal wissen wie man eine Waffe sichert? Die sind doch nicht lebensmüde.


    So? Anscheinend warst du nicht dabei. Die Grundausbildung dauert gerade mal 8 Wochen, und wo beim Gewehr vorne und hinten ist, bekommt man in 2 Tagen beigebracht.
    Das ist ganz sicher kein Argument

    Gruß
    Tobi
  • McKilroy schrieb:

    Und falls und sie Aliens angreifen, dann ...


    Ohje, und ich hab in meinem KDV-Antrag nur geschrieben, dass ich nicht auf Menschen schießen kann ;)

    Soweit ich das mitbekommen habe, können auch Ex-Zivildienstleister eingezogen werden, nur dass die dann zivile Aufgaben bekommen und nicht eine Waffe in die Hand, also Infrastruktur, Krankenhäuser etc.
    Jedenfalls in der Theorie, praktisch sähe das Ganze wohl sowieso anders aus (Abgesehen davon ist der V-Fall bzw. Einsatz von Reservisten auf unserem Gebiet sowas von absurd..).
  • WARUM sollte die Bundeswehr Leute einziehen, die nichtmal wissen wie man eine Waffe sichert?
    Braucht man das?
    Wichtig ist zu wissen welches das gute und welches das böse Ende ist. Dann auf den Feind richten und abdrücken. Was leer ist muss nicht gesichert werden :D
    So? Anscheinend warst du nicht dabei. Die Grundausbildung dauert gerade mal 8 Wochen
    Wann hast du denn deinen Wehrdienst geleistet?
    Aber xlemmingx hat schon recht, die Bundeswehr braucht im Verteidigungsfall Leute, die schon mal eine Grundausbildung hatten, da Wissen auffrischen einfacher ist als neu beibringen.
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  • Ich denke, dass man diese Frage seriös nur anhand bestehender Rechtsordnungen beurteilen kann. Alles andere kann nur Spekulation sein. Theoretisch ist alles möglich, auch eine Grundgesetzänderung.
    Bei dem heutigen Grad der Technisierung und dem Wirkungsgrad moderner Waffen glaube ich persönlich allerdings nicht, dass irgendjemand auf "ungelernte Krigsdienstverweigerer" zurückgreifen möchte oder muss. Gerade wird in Deutschland die Wehrpflicht (und damit auch der Zivildienst=Ersatzdienst) abgeschafft. Stattdessen möchte man Berufssoldaten = freiwillige Profis. Das ist der Trend in die Zukunft, weil tatsächlich keiner mehr gebraucht wird, der unfreiwillig "mit einem Gewehr und ein Päckchen Patronen" unterwegs ist.
    Mein Fazit: theoretisch kann man sich zwar viel vorstellen, aber ich glaube dass sich nichts durchsetzt was keinen Sinn macht. Hier im Land muss man erst mal eine qualifizierte Mehrheit für Grundgesetzänderungen finden. Und ganz doof sind zwar Einige - aber nicht so viele wie man dafür bräuchte.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sabine_M ()

  • Grundgesetz Artikel 12a

    Da steht zumindest mal drinne, dass man selbst wenn man weder Zivil- noch
    Wehrdienst geleistet hat oder eine Frau ist im Verteidigungsfall "zu zivilen
    Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der
    Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden" kann.
    Von Dienst an der Waffe steht da zum Glück nichts :D

    Aber über Zivildienstleistende steht da nichts drin. Kann mir aber nicht vorstellen,
    dass das für die wirklich anders aussieht.

    Phunny