Kündigen?

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  • Kündigen?

    Moin

    ich habe da mal ne Frage und zwar habe ich momentan einen berifsteten Arbeitsvertrag bis Ende Juli. Ich könnte aber ab Montag bei einem anderem Unternehmen anfangen.Mir ist aber denn die Sache wegen der Kündigungsfrist eingefallen. In meinem Vertrag steht:

    Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragsparteien jeweils vier Wochen zum Ende des Kalendermonats.

    Kann ich jetzt einfach zu meinem Chef gehen und sagen ich komme Montag nicht wieder weil ich was anderes habe oder muss ich da mit irgendwas rechnen? Bin auf diesem gebiet nicht so gut.

    Würde mich über Eure Hilfe freuen.

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  • Hi 50cent,

    natürlich kannst Du so einfach zu Deinem Chef gehen, aber wenn du das so einstiehlst, wie Du es vorhast, machst Du Dich imho der Vertragsverletzung schuldig. Vier Wochen zum Ende des Kalendermonats bedeutet, das Du Anfang kommenden Monats kündigen mußt, um Ende kommenden Monats das Arbeitsverhältnis beenden zu können.

    Mach Deinem Chef lieber den Vorschlag einen Auflösungsvertrag (ggf. wenn Du es Dir leisten kannst mit einer Ablösesumme) aufzusetzen. Dadurch würde die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen statt finden und die Frist wäre möglicherweise dadurch zu verringern.

    Gruß
    AnakinSky
  • Leider zu langsam...

    Kann ich jetzt einfach zu meinem Chef gehen und sagen ich komme Montag nicht


    Nein, so einfach ist es leider nicht. Das Gesetzt sag (soweit ich mich erinnere): 4 Wochen zum 1. oder zum 15.

    Solltest du dich aber mit deinem Cheff einigen können, dann könntest du auch am Montag z.B. aufhören (Aufhebungsvertrag).

    Du solltest mit deinem "neuen" Arbeitgeber klären, das du unter Umständen die kündigungsfristen einhalten musst. Sollte das für ihn ok sein dann solltest du mit einer ordentlichen Kündigung in der Tasche ein Gespräch mit deinem "alten" Cheff führen.

    Sollte er nicht einverstanden sein das du eher gehst, dann bleibt nur der Weg über die ordentliche Kündigung. Das bedeudet Kündigungstermin wäre Ende Juni für dich.

    PS: Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Chance auf eine Ablöse.
    [SIZE="2"][COLOR="Blue"]Wer Fehler macht, der arbeitet, wer keine Fehler macht... nunja...[/color][/SIZE]
  • ich glaube man muss hier unterscheiden, wie der vertrag aussieht:

    .. befristet aus sachlichem grund: §14 Abs. 1 TzBfG:
    ...das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf und Zweckerfüllung ohne Kündigung.... eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist nur möglich wenn diese ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Eine außerordentliche Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich §626 BGB

    ich empfehle dir mit offenen karten bei dem neuen arbeitgeber zu spielen, könnte mir vorstellen, dass er diesen kündigungsmonat abwarten wird, ansonsten könnte es schon bei dem neuen arbeitgeber ein komisches "geschmäckle" hervorrufen (evtl. müsste er ja in einer ähnlichen situation mit gleicher reaktion (also ohne einhaltung von vertraglichen vereinbarungen) von dir rechnen)

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ling_ling () aus folgendem Grund: vertippt

  • 50cent schrieb:


    Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragsparteien jeweils vier Wochen zum Ende des Kalendermonats.


    Diese Frist gilt, wenn Du die Probezeit überstanden hast. Hast Du ?

    Innerhalb der Probzeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten nur 2 Wochen ;)
  • Saint Nicolas schrieb:

    Diese Frist gilt, wenn Du die Probezeit überstanden hast. Hast Du ?

    Innerhalb der Probzeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten nur 2 Wochen ;)


    Das ist so nicht ganz richtig.
    In der Pobezeit kann von jeder Seite ohne Kündigungsfrist gekündigt werden.
    Also kann der Chef sagen ab morgen brauchst Du nicht mehr kommen, oder Du sagst ich komme ab morgen nicht mehr.
  • wüddie schrieb:

    Das ist so nicht ganz richtig.
    In der Pobezeit kann von jeder Seite ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Also kann der Chef sagen ab morgen brauchst Du nicht mehr kommen, oder Du sagst ich komme ab morgen nicht mehr.


    ...selten so einen Unsinn gelesen!

    Nach § 622 Abs. 3 BGB ist die ordentliche Kündigung jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen möglich.

    Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung wäre möglich, allerdings bedarf es hier eines trifftigen Grundes (§ 626 BGB), der vorab i.d.R abgemahnt werden muss. Bezüglich der fristlosen ist es allerdings egal, ob der AN noch in der Probezeit ist oder nicht.
  • Tut mir leid, aber in der Firma wo ich arbeite ist es so.
    Es gibt einen Monat Probezeit, wo Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen können.
    Vielleicht liegt es auch daran dass ich aus Österreich bin und es hier anders ist.

    Falls ich was falsches gesagt habe tut es mir leid.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wüddie ()

  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit 2 Wochen und muss nicht zum Monatsende oder zum 15. eines Monats erklärt werden.
    Dies ergibt sich aus:
    § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
    (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

    Das bedeutet:
    am 12. des laufenden Monats kündigen und 2 Wochen und einen Tag später den neuen Job antreten.

    Regards
    Pemo
    Ein Blitzableiter auf dem Kirchturm ist das denkbar stärkste
    Misstrauensvotum gegen den lieben Gott. (Karl Kraus)
  • Kein Interesse des TS?
    Vlt. versehentlich den Internet Anschluss gekündigt? ;)

    Edit:

    => Zu - auf Wunsch des TS (per PN) mache ich gerne wieder auf.
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    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Snip3r ()