Traditionelle Rechtsprechung

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  • Traditionelle Rechtsprechung

    Es gibt zwar keine Beweise, keine Zeugen, aber:

    Wer gegen Faschismus in seiner neudeutschen – deswegen nicht weniger traditionellen – Ausprägung demonstriert, wird ohne Erbarmen bestraft.

    „Das Amtsgericht Dresden hat den 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Familienvater nun zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt - ohne Bewährung. Und vor allem: ohne konkrete Beweise. Wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung. […]Tatsächlich konnte die Staatsanwaltschaft in vier Verhandlungstagen weder eine allgemeine Tatbeteiligung noch konkrete Taten des Angeklagten nachweisen: Der Hauptbelastungszeuge - ein Anwohner, der den Vorfall von seinem Balkon aus beobachtet hatte - sagte bereits am ersten Prozesstag, Tim H. sei nicht die Person, die ins Megafon gebrüllt habe.
    Auch vier geladene Polizeibeamte konnten keine Angaben zum Täter machen. Es sei gar unklar, ob nur eine Person Kommandos gegeben habe. Auf den Polizeivideos sieht man zwei Personen, die das Megafon benutzen - Tim H. ist nicht zu erkennen.“

    Urteil nach Anti-Nazi-Demo in Dresden: Haftstrafe für Tim H. - SPIEGEL ONLINE

    Geschichtsbewusste BRD-Untertanen wissen, dass sich die Justiz schon einmal als willfähriger Partner deutscher Faschisten anbot (es wurde auch kein Angehöriger dieser Kaste nach dem Ende des Tausendjährigen Reiches belangt: „Eine Krähe …“).

    Vorwärts in die Vergangenheit …

    Ich bin der Meinung, dass hier ganz eiskalt die Gesinnung bestraft wird; für die vorgeworfene Tat gibt es schließlich keine Beweise.

    Wie denkt ihr darüber?
  • StaryWojownik schrieb:

    E

    Ich bin der Meinung, dass hier ganz eiskalt die Gesinnung bestraft wird; für die vorgeworfene Tat gibt es schließlich keine Beweise.

    Wie denkt ihr darüber?


    Juristisch ist das Urteil nachvollziehbar .

    Wer eine nach den existierenden Vorschriften angemeldete Demonstration
    durch Teilnahme an einer nicht angemeldeten und nicht genehmigten Gegen- Demonstration stört , macht sich strafbar .
    Es werden einfach Menschen in der Ausübung von ihren grundgesetzlichen Rechten behindert / gestört

    Da ist jetzt keine mildernde Tatsache darin zu sehen , das es gegen eine
    Demo von Rechten , NPD oder ähnlichem ging ...

    Würde im umgekehrten Fall genauso zutreffen ...

    Ich meine , wenn man gegen Rechts vorgehen will , soll man sich das
    auch gut überlegen , was da für Mittel gewählt werden .
    Empörung und sich moralisch überlegen zu sehen nützt nichts -
    schon einmal ging ein Verbotsantrag gegen die NPD in die Hose .....
  • Auch Freisler Argumentation war gesetzeskonform

    Varai schrieb:

    Juristisch ist das Urteil nachvollziehbar .[...]

    Genau dies scheint mir das Problem, denn die Verurteilung erfolgte … (Wiederholung aus dem eingangs verlinkten Bericht)
    „ohne konkrete Beweise. Wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung. […]Tatsächlich konnte die Staatsanwaltschaft in vier Verhandlungstagen weder eine allgemeine Tatbeteiligung noch konkrete Taten des Angeklagten nachweisen: Der Hauptbelastungszeuge - ein Anwohner, der den Vorfall von seinem Balkon aus beobachtet hatte - sagte bereits am ersten Prozesstag, Tim H. sei nicht die Person, die ins Megafon gebrüllt habe.
    Auch vier geladene Polizeibeamte konnten keine Angaben zum Täter machen. Es sei gar unklar, ob nur eine Person Kommandos gegeben habe. Auf den Polizeivideos sieht man zwei Personen, die das Megafon benutzen - Tim H. ist nicht zu erkennen.“


    Nebenbei: Auch die Urteile von Roland Freisler waren zeitgemäß; auch seine Urteile waren „nachvollziehbar“.

    Hierzu:

    „Frau Freisler bezog hierbei ab 1974 zusätzlich einen Berufsschadensausgleich. Die Begründung für dessen Zahlung lautete, dass im Falle Freisler unterstellt werden müsste, dass er, wenn er den Krieg überlebt hätte, als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes hohe Einkommen erzielt hätte. Trotz des erheblichen öffentlichen Aufsehens über diese Entscheidungen blieb es bei dieser Rentenzahlung für Frau Freisler, da die Argumentation als gesetzeskonform zu bewerten war.“
    Roland Freisler
  • Varai schrieb:

    Juristisch ist das Urteil nachvollziehbar .

    Wer eine nach den existierenden Vorschriften angemeldete Demonstration
    durch Teilnahme an einer nicht angemeldeten und nicht genehmigten Gegen- Demonstration stört , macht sich strafbar .
    Es werden einfach Menschen in der Ausübung von ihren grundgesetzlichen Rechten behindert / gestört

    Zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung?

    Sorry, für mich ist das nicht nachvollziehbar. Reicht also die Anwesenheit bei einer unangemeldeten Demonstration (und dies ohne Beweis!) allein also schon für eine fast zweijährige Haftstrafe aus?

    Was regen wir uns eigentlich über die chinesischen oder russischen Verhältnisse auf, wenn wir es offenbar noch viel ärger treiben als diese?

    Der Hinweis auf Herrn Roland Freisler greif meines Erachtens nicht so recht. Geht es hier doch nicht um spekatuläre Schauprozesse zur Durchsetzung der Staatsräson, sondern um das Rechtsbewusstsein subalterner Staatschergen (hier konkret das Amtsgericht Dresden), daß ohne dieses Urteil wohl in der Bedeutungslosigkeit verschwinden würde.

    Natürlich ginge es hier ganz konkret um die Gesinnung (anders wäre ein solches Strafmaß auch kaum zu begründen), um was denn sonst? Der Pussy-Riot-Prozess lässt grüssen, allerdings im Westentaschenformat, gespielt von einem Provinztheater.

    Hoffen wir, daß höhere Instanzen dem nicht folgen.
  • aus SPIEGEL ONLINE PANORAMA

    Damit folgte das Gericht der Ansicht der Staatsanwaltschaft Dresden: Tim H. habe an jenem Tag zwischen 10.35 und 10.50 Uhr 500 Personen auf die Sperre von 14 Polizeibeamten gehetzt. 100 von ihnen - teilweise vermummt wie Tim H. - sollen die Barrikade in mehreren "Angriffswellen" attackiert haben, einige benutzten dabei Pyrotechnik, Steine, Latten und Flaschen als Wurfgeschosse.


    Vielleicht hätte man sich bei der Aktion weniger vermummen sollen, macht doch die Beweislage sicher einfacher und man hätte sich den ganzen Ärger jetzt erspart, oder? In dem Umfeld der linken Krawallbrüdern gibt es doch vielleicht so was wie Solidarität (in den Parolen wird jedenfalls irgendwas von Solidarität hin und wieder gegröhlt, meinte ich jedenfalls schon mal sowas gehört zu haben), vielleicht stellt sich der wahre Täter bald selber, wenn nicht ist das feige und abscheulich.
  • @Kanaille: scheinst du in deiner Signatur nicht Marxismus mit Leninismus zu verwechseln?

    Jetzt hat sich auch noch der spätere Angeklagte schon im Vorfeld um die Beweislage zu kümmern, welchem Rechtverständnis entspringt denn das? Fakt ist, daß die Anklage (also der Staat) die Beweise zu erbringen hat und keineswegs die Verteidigung (der Angeklagte). Kann man ihm eine Tat nicht beweisen, dann muss man ihn eben mangels Beweisen laufen lassen. Alles andere ist reine Rechtswillkür, mit der man alles und jeden beliebig verurteilen kann. Diktaturen machen dies gern, Rechtsstaaten wohl eher weniger (es sei denn, sie sind auf dem besten Weg, sich als solcher abzuschaffen).
  • ohne das urteil im wortlaut zu kennen, kann man den artikel nicht bewerten.

    wenn man sich mal das impressum der autorin anschaut: Impressum: Julia Jüttner - SPIEGEL ONLINE

    da stellt sich mir eine frage: woher hat diese frau den sachverstand einen juristischen sachverhalt zu kommentieren? war sie beim prozess anwesend? selbst wenn, hätte sie mangels juristischer bildung kaum etwas verstanden.

    jura ist ne tolle sache. jeder hat ne meinung, jeder kann sich zu xy äußern, aber kaum einer weiss wovon er redet. und alle anderen, die auch keine ahnung haben, finden die meinung toll! seh ich genau so!

    mich würde mal das urteil interessieren. die "meinung" einer journalistin, die von jura soviel ahnung wie ne kuh vom fahrrad fahren hat, stellt für mich keine grundlage dar, auf derer ich mich einer bewertung erlauben würde.

    aber wie gesagt: schön, dass bei jura jeder ne meinung hat.
  • Konradin schrieb:

    Zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung?

    Sorry, für mich ist das nicht nachvollziehbar. Reicht also die Anwesenheit bei einer unangemeldeten Demonstration (und dies ohne Beweis!) allein also schon für eine fast zweijährige Haftstrafe aus?


    Das hat mich auf den ersten Blick auch verwundert.

    Allerdings geht die Berichterstattung nicht auf Einzelheiten ein und was
    Journalisten verzapfen können in ihrer Darstellung, dem traue ich schon sehr lange nicht mehr .......
    Ich weiß also nicht, was dort nun alles abgelaufen ist und wer dann
    in der Folge alles und wegen was vor den Richtern stand.
    Und falls das Urteil tatsächlich unangemessen und rechtsfehlerhaft sein
    sollte - dann gibt es die Möglichkeit der Berufung und weiterer Rechtsmittel.

    Nicht zum og. konkreten Fall - jedoch sind solche "Gegen - Demos "
    bereits des öfteren ausgeartet - unter Einsatz von Steinen und sogar
    " Molotow " - Cocktails mit dem Resultat zT. schwerverletzter Polizisten.
    Da frage ich mich schon , wieso sich da noch Verteidiger solcher
    Personen finden, die dort schwerkriminell handelten.
    (schwere Körperverletzung)

    Protest gegen "rechte Propaganda" ja - allerdings gibt es keine Freibriefe,
    dazu selbst die Gesetze zu übertreten.
    Noch deutet sich keineswegs die erneute "Machtergreifung" an...
    bei einigen wenigen tausend echten Neo -Nazis im Land.

    Von daher ...die Ruhe bewahren.
  • Varai schrieb:


    Nicht zum og. konkreten Fall - jedoch sind solche "Gegen - Demos "
    bereits des öfteren ausgeartet - unter Einsatz von Steinen und sogar
    " Molotow " - Cocktails mit dem Resultat zT. schwerverletzter Polizisten.
    Da frage ich mich schon , wieso sich da noch Verteidiger solcher
    Personen finden, die dort schwerkriminell handelten.
    (schwere Körperverletzung)


    bitte on Topic. wenn jemand sowas macht, würde sich keiner wundern, wenn man dafür eine haftstrafe kassiert.

    die interessante frage: weswegen wurde er verurteilt und weswegen wurde die strafe nicht zur bewährung ausgesetzt.
  • Wo ist denn hier der Danke-Button? Na dann eben so,
    @ Varai, Danke

    Unabhängig davon, ob der Verturteilte schuldig ist oder nicht, solange keine Beweise und Zeugen da sind, ist das Urteil fragwürdig und wird nur weitere Proteste nach sich ziehen, dennoch stellt sich die Frage, ob es auch tatsächlich gegen Nazis ging und nicht (mal wieder) gegen die Polizei. In Leipzig sehen Anti-Nazi-Demos nämlich meistens so aus, dass ein aus 300 Glatzen bestehender Haufen am Hauptbahnhof von 500 Polizisten eingekesselt ein paar Stunden lang ihre Fähnlein schwingen, bevor es mit der Bahn wieder nach Hause geht, während 3000 AntiFa-Kapuzenträger aus Langeweile irgendwann anfangen, Steine auf die Polizisten zu werfen und Autos anzünden. Und zwar immer wieder gern angefeuert von Megafonträgern, die natürlich keinerlei Verantwortung tragen, wenn ein Polizist verletzt wird. Leipzig (v.a. Connewitzer Kreuz) hat unter Chaoten (und so darf man gewisse Kreise der Antifa ruhig nennen) einen sagenhaften Ruf.
    Das dabei jedesmal die halbe Innenstadt demoliert werden muss, versteht kein normaler Mensch. In Dresden hat derlei (nicht ganz so heftig) auch bereits Tradition.

    Kein Mensch hat etwas gegen friedliche Kundgebungen gegen Nazis. “Händchenhalten”, so werden Menschenketten in autonomen Kreisen gerne mal genannt, reicht aber einigen Übereifrigen nicht mehr aus. Das von ultralinker Seite organisierte Demos fast schon regelmäßig Schlachtencharakter annehmen, dafür braucht niemand mehr Verständnis zu haben.
  • Zweistein schrieb:


    die interessante frage: weswegen wurde er verurteilt und weswegen wurde die strafe nicht zur bewährung ausgesetzt.


    Das begleitende Foto im Spiegel (sofern authentisch aus Dresen 2011)
    sagt eigentlich schon viel aus.

    Sachbeschädigung, Verkehrsgefährdung, Verstoß gegen das Vermummungsverbot sind
    schonmal offenbar.

    Im weiteren ist der so harmlose Demonstrant mit Sicherheit festgenommen worden,
    denn ansonsten wäre er unter den Vermummten ja nicht identifizierbar gewesen.
    Und festgenommen wird von der Polizei nicht jeder, der dort nur rumsteht-
    da muss es mehr gegeben haben siehe zB. die Beamtenbeleidigung , welche
    dem "Familienvater" direkt vorgehalten wurde.

    Ob das nun schon solch Urteil erzwingt, das kann ich beantworten,
    da müsste man erfahrene Juristen fragen.
  • Zweistein schrieb:



    aber wie gesagt: schön, dass bei jura jeder ne meinung hat.


    ...nicht jeder ist Jurist, aber (fast) alle haben das Gefühl, sie hätten ein "gesundes Rechtsempfinden".
    Von daher haben auch viele (ich auch zuweilen) das Gefühl, "etwas" zur Sache sagen zu können, auch wenn "etwas" meist eine Meinung ist, die sachlich nicht auf ausreichendem juristischem Wissen basiert.

    Das kann sehr störend sein, klar, zuweilen kann es trotzdem auch hilfreich sein. Dann, wenn ein "zuviel" an Wissen - und auch das gibt es fachübergreifend - einem zuweilen den Blick verstellt, und ein "fremder" Blick hilfreich ist.

    Und: es betrifft nicht nur Jura, das betrifft alle möglichen Themen, bei "harmlosen" Dingen wie Kindererziehung oder Kochen (einerseits alltagsbezogen, andererseits gibts da auch "Profis") angefangen über Medizin und Psychologie, eigentlich gibt es streng genommen kein Thema, außer vielleicht Quantenhysik (o.ä.), zu dem "Volksmund" nicht etwas zu sagen wüßte.

    ;)


    - halb off topic ende -
    Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, daß Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.(E.B. Hall) # Ever tried, ever failed, no matter. Try again, fail again, fail better. (Beckett) # You are only given one little spark of madness. You mustn't lose it. (R.Williams) # Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.(Clarke)
  • Geiselnahme?

    Konradin schrieb:

    [...]Der Hinweis auf Herrn Roland Freisler greif meines Erachtens nicht so recht. Geht es hier doch nicht um spekatuläre Schauprozesse zur Durchsetzung der Staatsräson, sondern um das Rechtsbewusstsein subalterner Staatschergen (hier konkret das Amtsgericht Dresden), daß ohne dieses Urteil wohl in der Bedeutungslosigkeit verschwinden würde.[...]
    Es war mir selbstverständlich klar, dass diese „Rechtsprechung“ (noch) nicht mit den monströsen Aufführungen (!) eines Roland Freisler zu vergleichen ist, auch nicht mit dem eines anderen furchtbaren deutschen Juristen, Hans Filbinger. Dieser ließ sogar noch kurz vor Kriegsende junge Menschen umbringen (nach seiner – über Leichen gehenden – Karriere im Tausendjährigen somit bestens prädestiniert für die Fortsetzung in der Nachfolgeorganisation, der BRD: Von 1966 bis 1978 war er Ministerpräsident Baden-Württembergs, von 1971 bis 1979 zudem Landesvorsitzender, von 1973 bis 1979 auch ein stellvertretender Bundesvorsitzender seiner Partei [logisch: die mit dem 'C']).
    Quelle u.a.:
    Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz; Ingo Müller; Verlag Knaur; ISBN 3426039605; 1989

    Mir ging es darum, mit diesem Vergleich zu zeigen, in welchem gesellschaftlichen Klima so ein Urteil mit „Juristisch ist das Urteil nachvollziehbar“ (@Varai) begrüßt werden kann.

    Nebenbei: Auch ein Roland Freisler hatte viele „kleine“ Vorläufer in der Provinz.

    Kanaille schrieb:

    […] (in den Parolen wird jedenfalls irgendwas von Solidarität hin und wieder gegröhlt, meinte ich jedenfalls schon mal sowas gehört zu haben), vielleicht stellt sich der wahre Täter bald selber, wenn nicht ist das feige und abscheulich.
    Das „Grölen“ der Gegendemonstranten mag für Dich beim Demonstrieren störend sein, allerdings zeigt es – meiner Meinung nach – deutlich deutsch-traditionelles Rechtsverständnis, wenn Du es für richtig hältst, dass „irgend einer“ herausgegriffen wird, um an ihm ein Exempel zu statuieren (aus dem eingangs von mir verlinkten Bericht):

    „"Es gibt keine Beweise für eigene Tätlichkeiten meines Mandanten, eine Durchsage 'nach vorne zu kommen' als Aufforderung zum gewaltsamen Durchbruch mittels Flaschenbewurf und Stockschlägen zu interpretieren, ist ohnehin recht phantasievoll." [...]
    Das schien für das Gericht keine Rolle zu spielen. "Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen", sagte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung und stellte sich auch in diesem Punkt hinter die Staatsanwaltschaft, die bereits in der Anklageschrift hervorhob, dass Tim H. selbst keine Gegenstände geworfen oder Polizeibeamte angegriffen habe.“


    Wenigstens verlangst Du (noch) nicht, dass diese Geisel – deutscher Tradition folgend – ermordet (pardon: liquidiert) wird.

    Quelle "Deutsche Tradition" (sehr korrekt in der Aufzählung der „Behandlung“ von Geiseln:
    - Der Zweite Weltkrieg in Bildern und Dokumenten; Autor Hans Dollinger; Verlag Kurt Desch; 1965
    - Dokumentenedition Europa unterm Hakenkreuz; Bundesarchiv (BRD); 1990-2000
    - Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944; ISBN 3930908247; 1997
    - Story of a Secret State; Author Jan Karski; Penguin Classics; ISBN 0141196661; 2011

    Zweistein schrieb:

    [...]war sie beim prozess anwesend? selbst wenn, hätte sie mangels juristischer bildung kaum etwas verstanden. [...]die "meinung" einer journalistin, die von jura soviel ahnung wie ne kuh vom fahrrad fahren hat, stellt für mich keine grundlage dar, auf derer ich mich einer bewertung erlauben würde.[...]
    Ach, Du kennst die Dame und deren (Aus-)Bildung persönlich? Erzähl mal …
    Oder wird hier nur die „Meinung“ eines Moderators über den Bildungsweg einer Journalistin kundgetan?

    Varai schrieb:

    […] was Journalisten verzapfen können in ihrer Darstellung, dem traue ich schon sehr lange nicht mehr .......Ich weiß also nicht, was dort nun alles abgelaufen ist und wer dann in der Folge alles und wegen was vor den Richtern stand.
    Deswegen gehe ich in meiner Kritik von dem aus, was in diesem Bericht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (nach Deinen Worten: „verzapft“) wird.
    Deine grundsätzliche Kritik an der Berichterstattung (wohl nicht nur) in deutschen Blättern teile ich; solange aber keine andere/bessere Information zur Verfügung steht, kann ich mich nur auf diese beziehen.

    Varai schrieb:

    […]Noch deutet sich keineswegs die erneute "Machtergreifung" an... bei einigen wenigen tausend echten Neo -Nazis im Land.
    Dein Wort in mein Ohr; allerdings irrst Du meiner Meinung nach. Diese Ideologie wurde schon einmal sträflich unterschätzt; und, wenn die „Machtergreifung“ auch dem letzten „Politik-interessiert-mich-nicht-Untertan“ bewusst wird, ist es zu spät.

    Varai schrieb:

    […]Von daher ...die Ruhe bewahren.
    Jawoll!

    Weitere „Meinungen“ zu diesem Urteil …

    „Das Urteil ist rechtlich fragwürdig und politisch gefährlich“, sagte die Linke-Bundestagsabgeordnete Petra Pau am Freitag auf dapd-Anfrage in Berlin. Statt etwas zu beweisen, habe das Gericht forsch gemutmaßt. Gefährlich sei das Urteil, weil offenbar ein Exempel statuiert werden sollte. Beides habe mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun. Pau ist auch Vizepräsidentin des Bundestages. „
    Urteil gegen Anti-Nazi-Demonstranten zieht massive Kritik nach sich - Mitteldeutschland - Nachrichten - LVZ-Online

    „Richwin bezweifelt zudem, dass sein Mandant überhaupt auf den Videobildern zu sehen ist. Ausgerechnet der Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft hatte nämlich Tim H. entlastet. Der Anwohner, der das Geschehen von seinem Balkon beobachtet hatte, sagte, Tim H. sei nicht der Mann, den er am Megafon gesehen hatte. Auch vier geladene Polizeibeamte konnten keine Angaben zum Täter machen. Dennoch befand das Gericht, dass der Angeklagte durch seine große Statur und durch andere Indizien auf einem Polizeivideo ausreichend identifiziert worden sei.“
    [url=http://www.fr-online.de/politik/anti-nazi-demonstration-in-dresden-stellvertretend-schuldig,1472596,21499332.html]Anti-Nazi-Demonstration in Dresden: Stellvertretend schuldig | Politik*- Frankfurter Rundschau[/url]

    Zum Vergleich, Rechtsprechung gegen Linke, Rechtsprechung gegen Nazis:

    „Zwei Gerichtsverfahren fanden am gestrigen Mittwoch in Dresden statt. Eines am Amtsgericht, ein weiteres am Landgericht. Während am Amtsgericht Dresden ein 36-jähriger Antifaschist aufgrund der Proteste gegen einen der größten Neonazi-Aufmärsche im Jahr 2011 in Dresden zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, bestätigte das Landgericht Dresden eine Verurteilung von fünf Rädelsführern der verbotenen Neonazi-Gruppierung Sturm 34 wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Bewährungs- und Geldstrafen.[…]

    In Sachsen ist es – gemessen an den Urteilen – offenkundig besser, eine neonazistische kriminelle Vereinigung zu gründen, als Neonazis zu blockieren.“

    Hartes Urteil gegen Nazigegner: Ein fatales gesellschaftspolitisches Signal » Dresden, Proteste, Urteil, Jahr, Welch, Richter » Störungsmelder

    Meine „Meinung“:
    Beweise gegen Linke sind überflüssig, kann man konstruieren. Beweise gegen Rechte werden geschreddert.

    Außerdem, für Juristen (oder solche, die sich dafür ausgeben):

    Egal, wie die Berufungsverhandlung für den Angeklagten ausgeht, in der Regel ist der private Schaden nicht mehr rückgängig zu machen.

    sorei schrieb:

    […] Dann, wenn ein "zuviel" an Wissen - und auch das gibt es fachübergreifend - einem zuweilen den Blick verstellt, und ein "fremder" Blick hilfreich ist.
    Und: es betrifft nicht nur Jura, das betrifft alle möglichen Themen, bei "harmlosen" Dingen wie Kindererziehung oder Kochen (einerseits alltagsbezogen, andererseits gibts da auch "Profis") angefangen über Medizin und Psychologie, eigentlich gibt es streng genommen kein Thema, außer vielleicht Quantenhysik (o.ä.), zu dem "Volksmund" nicht etwas zu sagen wüßte.[…]
    Weshalb ich mich – auch und gerade bei Themen, die eigentlich meine Fachbereiche betreffen (Sprache, Grafik, Sport) – von meiner Frau beraten und sehr oft korrigieren lasse.
  • @StaryWojownik

    Auch wenn wir beide verschiedene Standpunkte haben, kann man doch versuchen wenigstens sachlich zu bleiben!

    Aus eigene Erfahrung her, halte ich eben nichts von den Roten und schon gar nichts von den Linken Chaoten!

    Alles was nicht Links ist, ist automatisch Rechts bei dir. Kann es sein das es auch Leute gibt die von den ganzen kriminellen gewalttätigen Pack, egal ob Rechts oder Links, einfach nur Ruhe und Frieden haben wollen?

    @Kanaille: scheinst du in deiner Signatur nicht Marxismus mit Leninismus zu verwechseln?

    @Konradin
    In der DDR war der Marxismus-Leninismus wegen der führenden Rolle der SED in Staat und Gesellschaft die allein gültige Staatsideologie.
    Habe diese Ideologie 25 Jahre lang verfolgen müssen, frühzeitig aber festgestellt (wie viele DDR Bürger auch) das im normalen Alltagsleben, diese marxistisch-leninistische Ideologie in der DDR leider völliger Murks war.

    Dieser Beitrag wurde bereits 38 mal editiert, zuletzt von Kanaille ()

  • Varai schrieb:

    Nicht zum og. konkreten Fall - jedoch sind solche "Gegen - Demos "
    bereits des öfteren ausgeartet - unter Einsatz von Steinen und sogar
    " Molotow " - Cocktails mit dem Resultat zT. schwerverletzter Polizisten.
    Da frage ich mich schon , wieso sich da noch Verteidiger solcher
    Personen finden, die dort schwerkriminell handelten.
    (schwere Körperverletzung)

    Autofahrten sind auch schon in Rennorgien ausgeartet (Resultate: schwerverletze und tote Unbeteiligte). Deswegen wird man aber kaum einen xbeliebigen Autofahrer als potentiellen Raser zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilen, nur weil er zum Zeitpunkt eines durch Raser verursachten schweren Unfalls am fraglichen Ort ebenso als Autofahrer unterwegs war.

    Apropos Autofahrer. Hier in der Nähe ist ein für den Verkehr gesperrter Wirtschaftsweg, den dennoch ca. 80% der Anwohner aus reiner Bequemlichkeit illegal benutzen. Die Bereitschaft der Autofahrer zu vorsichtig ausgedrückt 'nichtgesetzeskonformem Verhalten' ist (zumindest hier) immens. Dennoch käme kaum einer auf den Gedanken, Autofahrer im Gegensatz zu Demonstranten (von denen eine Minderkeit gewaltbereit ist) pauschal über den kriminellen Kamm scheren zu wollen, wie hier im Thread erkennbar. Woran das wohl liegt?

    Eigentlich ist es schnurzpiepegal, ob es sich um Autofahrten, Demonstrationen oder was auch immer handelt. Fakt ist, Gruppen- und Sippenhaft sind laut Grundgesetz unzulässig, ebenso Pauschalurteile. Dem Täter muß die Tat nachgewiesen werden, wenn man ihn rechtskräftig verurteilen will. Alles andere ist ein mehr oder minder offener Rechtsbruch.

    Ich kann mich noch an meine Jugendtage in Frankfurt/Main erinnern. Dort wurden Demonstranten von rund einem Dutzend Polizisten, welche diese laut eigener Aussage nur von hinten sahen, aufgrund der Tatsache identifiziert, daß sie Parkas und Jeans trugen, dazu Turnschuhe und lange Haare. Sie wurden angeklagt, weil sie gemeinschaftlich Straßenbahnschienen aus der Strasse gerissen haben sollen. Der Prozesß ist geplatzt. Doch warum? Nicht etwa, weil die Identifizierung der vermeintlichen Täter alles andere als eindeutig war, sondern weil dem Gericht auffiel, daß in der betreffenden Strasse niemals Straßenbahnschienen verlegt waren. Verlegt waren die Schienen in einer Parallelstraße, in welcher einer andere Hundertschaft war. So viel zum Thema Zeugen (auch in Uniform).

    Der Versuch, bei politischem Auffbegehren von teilen der Bevölerung, das Recht beugen zu wollen, ist also auch in unserer Nachkriegs-Bananenrepublik nichts Neues und hat leider eine traurige Tradition.
  • StaryWojownik schrieb:

    Ach, Du kennst die Dame und deren (Aus-)Bildung persönlich? Erzähl mal …
    Oder wird hier nur die „Meinung“ eines Moderators über den Bildungsweg einer Journalistin kundgetan?


    nein. zu ersterem. zu letzterem: jemand wird zu einer haftstrafe verdonnert ohne bewährung, ohne beweise und ohne vorstrafen.

    ehrlich: da fehlt ein grossteil der geschichte. daher würde mich das urteil wirklich interessieren. mal ganz davon abgesehen, dass wir von einem amtsgerichtlichen urteil sprechen, nachdem noch mindestens zwei rechtsmittel hat.

    amtsrichter sind in ausnahmefällen schräge vögel. mein lieblingsbeispiel: JUSTIZ: Der Vorderpfälzer an sich - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten

    für sowas gibts rechtsmittel und wie immer gilt: die ausnahme bestimmt die regel.
  • Konradin schrieb:

    im Gegensatz zu Demonstranten (von denen eine Minderkeit gewaltbereit ist)

    Eine Minderheit sagst du, ich weiß ja nicht...
    Unter eine Minderheit in unseren Staat verstehe ich unter anderem, eine nicht-dominante Anzahl von Leuten.
    Komisch, die Polizei hätte dann nicht so ein Affentheater mit den Chaoten, die Polizei wäre dann schnell Herr der Lage.

    Quelle: Bundesamt für Verfassungsschutz
    Kurzzusammenfassung Verfassungsschutzbericht 2011

    So beteiligtensich am 19. Februar 2011 in Dresden (Sachsen) etwa 3.500 gewaltbereite Linksextremisten an einer Demonstration von insgesamt rund 12.500 Personen gegen einen Aufmarsch der rechtsextremistischen "Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland" (JLO) aus Anlass des 66. Jahrestags der Bombardierung der Stadt. Dabei kam es zu heftigen gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der links- und der rechtsextremistischen Szene. Demonstranten aus dem linksextremistischen Spektrum bewarfen Polizeibeamte mit Steinen, Flaschen und griffen sie darüber hinaus mit Schlagwerkzeugen an. Insgesamt wurden 89 Polizeibeamte verletzt, davon sieben schwer.
  • Kanaille schrieb:

    Unter eine Minderheit in unseren Staat verstehe ich unter anderem, eine nicht-dominante Anzahl von Leuten.

    Da füllst du wohl einen Begriff mit eigenen Inhalten, Kanaille.

    Der Begriff 'Minderheit' bezieht sich lediglich auf die Anzahl, auf was denn sonst? Ginge es um Dominanz, dann wären die Millionäre und Milliardäre in dieser Gesellschaft keine Minderheit, die Politiker wären keine Minderheit, die Olympiasieger im Sport keine Minderheit...

    Zu deinem Zitat: selbst wenn es sich bei einer einzelnen Demonstration gar um eine Mehrheit handeln sollte, dann wäre es eine Mehrheit lediglich bei einer einzigen Demonstration. Nichts weiter.

    Ich finde deinen Versuch, uns gewaltbereite Demonstranten als Mehrheit unterjugeln zu wollen, unredlich.
  • Kanaille schrieb:


    [...]3.500 gewaltbereite Linksextremisten an einer Demonstration von insgesamt rund 12.500 Personen[...]
    ca. 28% sehe ich auch nicht als Minderheit an, Konradin.
    Auch sehe ich hier nicht, dass Kanaille sie als Mehrheit bezeichnet hat...

    Zudem schließe ich mich Zweistein an, es wäre interessant das Urteil zu lesen und nicht eine "Zusammenfassung" (ggf. falsch interpretiert) von einer Journalistin. Zumal sich eine solche Überschrift immer sehr gut anhört und sich besser verkauft. Ist in vielen anderen (politischen) Themen übrigens genauso (Griechenland, bösen Banken, Politiker, etc.).


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  • @Snip3r
    Danke für die Entfernung einiger sinnlosen Beiträge, aber einen Beitrag hast du übersehen, der unter aller Sau ist.


    Wenigstens verlangst Du (noch) nicht, dass diese Geisel – deutscher Tradition folgend – ermordet (pardon: liquidiert) wird.
    zu finden #13

    Dieses Zitat ist an mich gerichtet, bitte diese Zeilen dann auch löschen oder den User eine zeitlang mal eine Sendepause geben, das geht zu weit was er mit einigen Usern hier veranstaltet, war ja nicht das erste Mal. Diese Zeile war wohl der ausschlagebene Punkt für den Streit. Beleidigen lasse ich mich schon lange nicht von ihm.;) Danke!

    Konradin schrieb:

    Da füllst du wohl einen Begriff mit eigenen Ich finde deinen Versuch, uns gewaltbereite Demonstranten als Mehrheit unterjugeln zu wollen, unredlich.


    Bist du bei diesen Linken Schlägertrupp etwa da aktiv, ich meine du gehst langsam auf die 60 zu, hätte so was von dir auch nicht erwartet....

    Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Kanaille ()

  • Zweistein schrieb:

    [...]da fehlt ein grossteil der geschichte. daher würde mich das urteil wirklich interessieren. mal ganz davon abgesehen, dass wir von einem amtsgerichtlichen urteil sprechen, nachdem noch mindestens zwei rechtsmittel hat.[...]

    Snip3r schrieb:

    [...]es wäre interessant das Urteil zu lesen und nicht eine "Zusammenfassung" (ggf. falsch interpretiert) von einer Journalistin.[...][/COLOR]

    Selbstverständlich wäre es interessant, das Urteil zu lesen. Dass die Veröffentlichung von mehreren Faktoren abhängig gemacht werden kann, zeigt dieser kleine Exkurs:
    Fall Kachelmann: Die geheime Urteilsbegründung des Landgerichts Mannheim « Rechtsanwaltssozietät Scherer & Körbes

    Was die „mindestens zwei Rechtsmittel“ betrifft, kann, nein, muss man davon ausgehen, dass der nun Verurteilte, sollte er rehabilitiert werden, auf alle Fälle beschädigt wird. Vergleichbare Fälle, wie sie vor etwa zwei Jahrzehnten zuhauf gegen Erzieher und Erzieherinnen – zunächst Verurteilung, dann (teils nach Jahren: "Rechtsmittel") Freispruch – nach einer regelrechten Hexenjagd durchgezogen wurden, endeten mit Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidungen sowie mit Selbstmord.

    Und – ich wies schon darauf hin – ist die Berichterstattung über dieses Urteil (mehrere Publikationen berichteten), vorerst das, worauf ich mich beziehen kann. Darüber jetzt hinwegsehen, würde für mich bedeuten, das ich niemals weitergehend über diesen Fall informiert werde.

    Für mich ist und bleibt dieses Urteil eine Geiselnahme und eine Warnung an alle, die sich den wieder marschierenden Nazihorden in den Weg stellen (wollen): „Seht, wie es euch ergehen kann …“.

    Ruhe als erste Bürgerpflicht? Nein, nicht schon wieder …
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  • Sorry, Kanaille, deine mehr oder weniger geschickte Unterstellung möchte ich nicht auf mir sitzen lassen. Du suggerierst durch unterstrichene Fettschrift ('uns gewaltbereite Demonstranten') einen direkten Zusammenhang von 'uns' mit 'gewaltbereiten Demonstranten'. Und daraus spannst du gleich den Bogen zu einer möglichen Aktivität von mir persönlich bei Linken Schlägertrupps. Sorry, aber solch eine Auslegung finde ich manipulativ, unverschämt und ehrabschneidend und ich bitte dich, dies in Zukunft zu unterlassen.

    Eigentlich ist unschwer zu erkennen, daß das 'uns' zu 'unterjubeln zu wollen' gehört. Man will uns (nämlich einigen Lesern und Schreibern hier im FSB-Forum) möglicherweise etwas unterjubeln, nämlich die Aussage, gewaltbereite Demonstranten seien die Mehrheit. Wenn also schon unterstrichene Fettschrift, dann korrekterweise bitte folgendermassen:

    ...Ich finde deinen Versuch, uns gewaltbereite Demonstranten als Mehrheit unterjubeln zu wollen, unredlich...
  • Sorry, aber solch eine Auslegung finde ich manipulativ, unverschämt und ehrabschneidend und ich bitte dich, dies in Zukunft zu unterlassen.


    Dann schreibe in Zukunft das auch etwas verständlicher und nicht in fachchinesisch.

    Ich finde deinen Versuch, uns gewaltbereite Demonstranten als Mehrheit unterjugeln zu wollen, unredlich.


    Ich denke mal viele User verstehen nicht genau was du mit der Zeile ausdrücken willst.
    Für mich kam es jedenfalls so rüber, sorry das ich dich in der gewaltbereiten Ecke eingeordnet habe, möchte mich entschuldigen!
  • Ist die deutsche Sprache so schwierig, Kanaille? Wenn man natürlich nur das herausliest, was man herauslesen möchte, dann braucht man eigentlich überhaupt nicht zu lesen. Und erst recht nicht zu diskutieren.

    Meine Aussage war absolut eindeutig und liess auch sprachlich keinerlei Spielraum.

    Sorry, daß es etwas off-topic ist. Aber ich habe nicht vor, mir irgendwelche Aussagen unterjubeln zu lassen, die so nicht von mir stammen. Auch nicht an dieser Stelle.