nun plane ich meine Motorradtour für 2013 und mein Bruder bat mich, daß ich mich um den Tüv seines Bikes kümmere. Wäre ja so weit kein Prolem, aber:
der Tüv ist bereits im Februar 2012 abgelaufen! Er hat das wohl irgendwie verschwitzt, weil er auch letztes Jahr nicht mehr gefahren ist. Das Motorrad steht in einer Tiefgarage und der Vermieter legt wert darauf, daß die Fahrzeuge, die dort eingestellt sind, angemeldet sind.
Meint ihr, die vom Tüv nehmen mir das so ab (entspricht der Tatsache) und verzichten auf ein Bußgeld und weiteres Verfahren mit Punkten usw...?
Das Bike würde ich mit einem Anhänger zum Tüv transportieren um einer Konfrontation mit Polizei oder Behörden aus dem Weg zu gehen; wären ja dann Punkte für mich und meinen Bruder.
Das Zweite wäre das: durch die Jahreszahl auf dem Tüvsiegel ist eine Befestigungsschraube. Die Jahreszahl kann ma nicht erkennen, lediglich vorn die "1" aus "12". Nach den neuen Regelungen bekäme er ja dann Tüv bis Januar 2015. Würden diese die Plakette einfach darüber kleben, was die eleganteste Lösung wäre oder würden die sich einen anderen Platz für die Plakette suchen oder einfach wieder die Schraube durch die Jahreszahl?
Es heißt ja, daß Kennzeichen nicht verändert werden dürfen; ausschlaggebend ist allerdings die Angabe im Kfz-Schein.
Hat einer eine Idee, was da auf mich/ihn zukommen könnte?
Vollabnahme, "vertiefte" Prüfung usw. ist alles egal; das Bike ist technisch einwandfrei und wird ohne Probleme durch den Tüv gehen.
Danke und Gruß
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