Zahlt ihr GEZ?

  • Frage

  • Steppel
  • 62208 Aufrufe 673 Antworten
  • ... ärgere mich zwar auch jedesmal wenn die Rechnung über mehr als 50€ kommt, aber ich muss zugeben ich nutze auch viel von dem Angebot. Viel Streaming im Internet und natürlich den ganzen Sportschau Kram am Wochenende, also daher gehts.
  • Auch ich bin ein braver GIS Zahler aus Österreich. Die Machenschaften der Österreicher bezüglich der Anmeldung sind genauso wie die in Deutschland. Die stehen einfach vor der Türe und drohen mit Strafen. Mein Sohn hatte eine neue Wohnung bekommen und während der Renovierungsarbeiten (mußte ja schon angemeldet sein, weil er die Wohnung gekauft hatte), stand nach zwei Monaten der Gis-Beauftragte vor der Türe und verlangte, das er die zwei Monate nachzahlen müsste, obwohl er noch gar keinen Fernseher und keinen Radio !!!!! in der Wohnung hatte, weil ja noch gearbeitet wurde. Wir haben den Mitarbeiter dann in die Wohnung gebeten, und ihm gezeigt, das kein Fernsehapparat oder ähnliches in der Wohnung war und dann hatte er zirka ein halbes Jahr Ruhe vor denen. :)
  • Nein, entschieden nicht. Ich bin in dieser Hinsicht stocksauer. Mein heutiger Brief an die GEZ:

    Widerspruch gegen die Zwangsanmeldung meiner Wohneinheit als Wohnung mit der Beitragsnummer ### ### ###

    Am 14.3.2014 schickten Sie mir ein Schreiben, in welchem Sie richtig festgestellt haben, daß Sie unter meinem Namen für meine Wohnung kein Beitragskonto finden konnten. Dies ist völlig korrekt.

    Nicht korrekt hingegen ist, daß Ihnen erforderliche Angaben nicht vorliegen, da ich Ihnen diese bereits zugesandt habe.

    Ich habe keinen Antwortbogen ausgefüllt, sondern Ihnen die relevanten Angaben formlos mitgeteilt, da ich zwar gemäß §9 Abs. 1 des Rundfunksbeitragsstatsvertrages gesetzlich zur Auskunft verpflichtet bin (dem ich damit auch Genüge getan habe), aber mangels eigener Wohnung im Sinne dieses Vertrags keine weiteren Angaben zu einer Wohnung machen muss, die im Sinnes dieses Vertrages keine Wohnung ist.

    Zitat: Was ist eine Wohnung? - Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschliesslich über eine andere Wohnung betreten werden kann...

    Meine Wohnung ist in diesem Sinne keine Wohnung, da sie keine baulich abgeschlossene Einheit ist (z.B. benutze ich die Küche lediglich mit) und sie hat keinen eigenen Eingang und ist ausschliesslich über eine andere Wohnung zu betreten.

    Darüber hinaus habe ich keinen eigenen Briefkasten, keinen eigenen Strom-, Wasser- und Telefonanschluss.

    Für die Gesamtwohnung wird sicher bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet, dies ist jedoch keineswegs mein Problem, da ich ja lediglich eine untergeordnete Wohneeinheit bewohne und nicht die eigentliche Wohnung.

    Es kann nicht meine Aufgabe sein, Ihre Aufgaben zu übernehmen und in dieser Hinsicht bei meiner Vermieterin nachzufragen, ob und welche Betragsnummer sie hat, denn diese geht mich mit Verlaub nichts ab. Wo kämmen wir denn datenschutzrechlich hin, wenn eine Vermieterin ihren Mietern gegenüber auskunftspflichtig wäre?

    Sie haben meine Adresse und somit auch die Adresse meiner Vermieterin. Sollten Sie irgendwelchen Klärungsbedarf sehen, dann schreiben Sie sie an.

    Noch einmal kurz zusammengefasst:

    1. Da ich keine Wohnung im Sinne des o.g. Vertrages habe bin ich auch nicht bereit, den Antwortbogen auszufüllen, dann dazu bin ich als Nichtwohnungsinhaber in diesem Sinne nicht verpflichtet.

    2. Ich habe sie hiermit (diesmal schon wiederholt) darauf hingewiesen, daß ich keine Wohnung im Sinne o.g. Vertrages habe. Meiner gesetzlichen Auskunftspflicht bin ich somit (jetzt mehrmals) nachgekommen.

    3. Ich bestehe auf einer sofortigen Löschung meines Beitragskontos und der Zuordnung der Nummer ### ### ### zu meiner Person. Hierüber erwarte ich eine schriftliche Bestätigung und setze hiermit eine Frist von 2 Wochen.

    Cuxhaven, den 21.3.2014

    Mit (noch) freundlichem Gruss,
    Unterschrift

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Konradin () aus folgendem Grund: Auszeichnungen

  • Zwangsläufig.
    Ich muss arbeitsbeding eine 2. Wohnung unterhalten und darf somit selbstverständlich auch 2x GEZ an die Maden abdrücken.
    Allerdings unter Vorbehalt - damit ich, falls sich die Rechtslage mal ändert, die Beiträge zurückfordern kann.
    ( siehe : Musterbrief: GEZ-"Rundfunkbeitrag" unter Vorbehalt zahlen, Rückerstattungs-Anspruch sichern - Zahlung unter Vorbehalt: Musterbrief zur Sicherung von Rückzahlungsansprüchen | akademie.de )
    k.a. obs was nutzt, zumindestens hats mir nette, spitze Antworten von denen eingebracht, als ich den Brief dahingeschickt hab. Und das entschädigt schonmal ein wenig :D
  • Ja, ich zahle, schließlich nutze ich es auch und qualitativ halte ich die öffentlich-rechtlichen Sender für weitaus besser als jeden Privatsender. Nicht in Ordnung ist jedoch die Struktur des neuen Rundfunkbeitrages, denn hier werden alle Wohnungsinhaber in Sippenhaft genommen, ohne Rücksicht darauf, ob sie überhaupt ein Rundfunkgerät besitzen/nutzen.
  • Konradin schrieb:

    Nein, entschieden nicht. Ich bin in dieser Hinsicht stocksauer. Mein heutiger Brief an die GEZ:


    ....und? Stand der Dinge? :confused:

    Ab demnächst darf ich dann wohl auch zähneknirschend zahlen :mad:
    Habe ein nettes Schreiben erhalten. Der Datenabgleich durch die Einwohnermeldeämter funktioniert also richtig (da sie diesmal meinen Namen richtig geschrieben haben).
    Allerdings sind die Optionen im Antwortschreiben sehr bescheiden.
    Entweder zahlt man ab dem 01.01.2013 nach oder man gibt ein Einzugsdatum danach an, was beim Einwohnermeldeamt dann auch nachvollziehbar sein muss.

    So wie man die GEZ kennt, kassieren die genüsslich ab dem 01.01.2013 nach.
    Bei Nichtanmeldung wird direkt die Zwangsanmeldung gemäß den vorliegenden Daten des Einwohnermeldeamtes angekündigt.....blabla

    Ich habs noch mit eier Onlineanmeldung versucht, aber nicht unter Angabe des Aktenzeichens....mal sehen, ob´s noch klappt.
    Hab keine Lust auf ne Nachzahlung von über 300,-€ :hot:

    Wer noch nicht angemeldet ist, kann der GEZ insoweit noch ein Schnippchen schlagen, in dem man in den saueren Apfel beisst und die Anmeldung VOR dem Anschreiben der GEZ durchführt und damit der Rückrechnung zum 01.01.2013 zuvorkommt. Denn die Abfrage über die Einwohnermeldeämter läuft .........und funktioniert. :würg:
    Bilder
    • gez.JPG

      50,73 kB, 426×605, 35 mal angesehen
  • Leider zahle ich auch schon seit Jahrzehnten.:mad:
    Für das Geld hätte ich mir schon einen neuen Spitzen-Fernseher mit allen Schikanen kaufen können, aber dadurch wird das Programm auf den "öffentlich rechtlichen" auch nicht besser.

    Irgendwie sehe ich ja ein, dass Sendungen nur derartig finanziert werden können und einige sind es bestimmt auch wert, aber die meisten nicht.
    Da sollte man den Schrott aussortieren und das Geld dafür nicht verpulvern sondern die GEZ-Beiträge lieber senken.
  • Bleibt einem ja keine andere Wahl. Leider muss man zahlen, egal ob man die Sender schaut oder hört.
    "Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe" ob wir wollen oder nicht. :depp::depp::depp:
    Denn wer nicht bezahlt hat irgendwann den Gerichtsvollzieher vor der Tür.
  • Nö. Da ich BAB bekomme muss ich nicht, und scheinbar haben die das selbst spitzbekommen. Nach ein paar solchen Drohbriefen kam nämlich nix mehr...
    Unser gemeinsames Leben heißt Offenheit, Herzlichkeit, Freundschaft, Mut zum Widerstand und der Glaube, dass es immer besser wird.
    Wer so offen ist, muss Fragen stellen, kann lebensverachtende Verhältnisse nicht akzeptieren sondern muss sich wehren, muss kämpfen gegen die, die das Leben verachten und die, die davon profitieren!